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DTGER1010

BONN/KREMS(jp)–DerAufsichtsrat der Apo-Bank hat beschlossen, Herrn WernerAlbertSchuster–derletztever- bliebeneAltvorstand–zuentlassenund nicht nur gegen den früheren Risiko- Vorstand Günther Herion eine Scha- denersatzklage zu betreiben, sondern dieseaufallefrüherenVorständeauszu- dehnen. Dies sind der vor einem Jahr mit großen Ehrungen und Lobeshym- nen verabschiedete Vorstandssprecher G. Preuß, wie Claus Harald Wilsing – er hatte die Subprime-Geschäfte einge- fädelt–undGerhardK.Girner. Bis zum Jahresende wird sich das „toxische Apo-Bank-Invest- mentportfolio“ wegen auslaufen- der Refinanzierungsverträge für zwei„Spezialfonds“nochvon4Milli- ardenEuroauf4,5MilliardenEuroer- höhen. Das heißt, vulgär gesprochen, solltendieseFondspapierenichtwieder an Wert gewinnen, sitzen die Apo- Bank-Genossen auf einem 4,5 Milliar- den Schuldenpaket. Bei einer Bilanz- summe von 42,7 Milliarden Euro ein ganz schöner Batzen an Fehlinvestitio- nen,womanschonmalfragenmuss,wie diezustandegekommensind.DieBank hatdochnichtnureinenVorstand,son- dern auch einen Aufsichtsrat – lauter Ärzte, Zahnärzte und Apotheker –, der eigentlich dazu da ist,die Geschäfte des Vorstandes, vor allem die Anlagenpoli- tikzuüberwachenundzugenehmigen. Nach der Methode „Haltet den Dieb“ wettern heute Aufsichtsräte, die gestern noch alles brav mit abgenickt hatten, gegen unfähige – natürlich be- reits ausgeschiedene – Vorstände und fordern deren „Verfolgung“. Die Vor- ständesollenzurHaftungher- angezogen werden, weil sie 44 Millionen Aktien einer angeblichdubiosenFirma, diedanachPleitegegangen ist, aufgekauft haben, was angeblich kein Aufsichtsrat gemerkthabenkonnte. Angesichts der unglaublichen möglichen Schäden für die Apo- Bank- Eigner, vor allem Heilberufler, aus dem an- gesammelten„toxischenPortfolio“von 4,5 Milliarden Euro sind die Klage-Er- folgsaussichtenauf einenErsatzgering. Ob die Apo-Bank obsiegt wird ebenso angezweifelt wie al- lenfalls bei Schadens- ersatz-Erfolg höchs- tenswenigeMillionen zu erheischen sind oder geringePensions- kürzungendurch- gesetzt werden. Der Image-Schaden im Rahmen eines solchen Prozesses über sicher zehn Jahre wird für die Apo-Bank und vor allem für weitere Zwei- felanderKompetenz der Aufsichtsräte größersein. DT Z um Jah- resbeginn 2011 ste- henWahlenzumVorstandderKassen- zahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) an. Da gibt es nicht nur ein heftigesGerangelumdiekünftigeNr.1 imVorstand – Esser bisher Nummer 2, will Fedderwitz aus dem Amt boxen – vorallemaberstelltsichdieFrage,wozu man3MannineinemVorstandbraucht, ob da nicht einer zuviel herumturnt. Klar gesagt,es spricht alles dafür,einen Job in der KZBV-Vorstandsspitze zu streichen,dasspartvielGeldundmacht die KZBV auch effizienter. Sicher ist, weniger leistungsfähig als heute kann die KZBV nicht werden. Trotz der Lo- beshymnen über viele Druckseiten in der ZM hinweg, jede zweite Woche, sind die Ergebnisse für die Zahnärzte- schaft einfach kläglich. Keinesfalls ist daraus ein dritter Vorstandsposten zu rechtfertigen. Sparen kann man damit im KZBV-Haushalt mehr als eine Mil- lion Euro, Jahr für Jahr. Rechnet man noch die Personalkosten jener Posten dazu, die nur geschaffen werden, weil jeder Vorstand sich mit besonderen Referaten schmücken muss, werden es zweiMillionenanSpareffekt. Nur zwei Spitzenposten zu haben eröffnet vor allem die Chance, klare Zuständigkeitszuordnungen in der KZBV-Führung vornehmen zu kön- nen.EinfachgesprochenisteinerfürIn- neres und der/die andere für Äußeres verantwortlich. Viele Hahnenkämpfe auf KZBV-Vertreterversammlungen bliebendenDelegiertenerspart,dienur inszeniert werden, um über den Kolle- gen im Vorstand dominieren zu kön- nen.DabrauchenauchkeinePolitfallen mehr aufgestellt zu werden,jeder kann sichvollaufseineAufgabenkonzentrie- ren. Die KZV-Bosse in den Ländern freuen sich sicher auch, weil sie sich erhoffen können, wieder mehr in die KZBV-Politikeingebundenzuwerden. Ein Ruhmesblatt waren die Polit- ergebnisse der letzten Monate wahrlich nicht, die dafür sprechen würden, eine Kompetenzaufteilung im Ressort Äu- ßeres vorzunehmen. Nichts vorange- gangen ist beim Thema Kostenerstat- tung, die Qualitätssicherungsdebatte läuft zahnärztlichen Interessen völlig zuwider,dieBudgetierungwirdimvor- liegenden GKV-FinG nicht, wie von KZV-Bossenversprochen,aufgehoben, sondern sogar verschärft, selbst die In- dividualprophylaxe wird unterworfen. Die bisher schon klägliche, alljährliche Punktwertsteigerung gebunden an die Grundlohnsummensteigerung wird halbiert. Ebenfalls verschoben wird dieBEMA-Ost-West-Punktwertanpas- sung, die Zahnärzte bleiben die einzig sodiskriminierteGruppederLeistungs- erbringer. Krankenkassen können mit ZahnarztgruppenSonderverträgeschlie- ßen,und bis heute kassieren die Kassen mehr Sonderbeiträge von den Versi- cherten als sie an Zahnärzte über die Festzuschuss-Dotierung ausschütten. Hunderte Millionen Euro wurden so denZahnärztenvorenthalten. Die Zahnärzte müssen immer mehr Leistungen, wollen sie mit der Praxis betriebswirtschaftlich zurecht- kommen,selbst mit den Patienten ver- einbaren. So deckt der Anteil, der über die KZVen „eingenommen“ wird, ge- radenochdieHälftederPraxisumsätze ab.DieKZVenspielenfürdieZahnarzt- praxen eine immer unbedeutendere Rolle. Umso mehr ist gerechtfertigt, dasssichauchdieKZBVdenRealitäten anpasst, ein Spitzen-Vorstandsposten gestrichenwird.Wiegesagt,eskannnur besserwerden, toi,toi,toi,IhrJ.Pischel Drei kostspielige KZBV-Vorstände – das ist einer zuviel Jürgen Pischel spricht Klartext Dokumentation Implementierung Schulungen/Seminare Web-basierend ab 49,– /mtl. ANZEIGE BONN/KREMS (jp) – Vorerst wird im GKV-Finanzierungsgesetz (GKV- FinG) für die Zahnärzte vieles schlech- ter, dafür verspricht die schwarz-gelbe Koalition den Zahnarztfunktionären für eine Strukturreform der vertrags- zahnärztlichen Versorgung im Jahre 2011 (wirksam frühestens 2013) das BlauevomHimmel.Wennesbeidiesem Vorhaben aber ebenso abläuft wie im nun vorliegenden GKV-FinG, dann haben die Zahnärzte nichts Gutes zu erwarten. Bundesgesundheitsminister Rösler, viel umjubelt von KZBV und BZÄK-Bossen ob seiner Ankündigun- gen, die Budgetierung bei Zahnärzten sofort abzuschaffen, die Ost-BEMA- Honorierung dem Westen anzuglei- chen,dieGOZimInhalt-undHonorar- volumen auf HOZ-Niveau zu bringen, die Zahnarzt-GKV-Einkommen nicht anzutasten und diese den Ärzten ent- sprechend nach oben anzupassen, hat nunim„GKV-FinG“nichtsdavonum- gesetzt,jaallesinsGegenteilverkehrt. Die Budgetierung der Zahnarzt- Honorare,dienurnochindervertrags- zahnärztlichen Versorgung gilt, wird nochmalsverschärft,nunauchdieIndi- vidualprophylaxe indirekt gedeckelt. Die zugesagte Ost-West-Anpassung der BEMA-Honorare wird halbiert und parallel dazu langfristig gesetzlich zementiert, das über 2014 hinaus. Der Beginn der Honorar-Angleichung soll auf 2012 festgelegt werden. Damit sind dieZahnärzteimOstendieeinzigenim Gesundheitswesen, die mit den Berli- nern eine Honorardiskriminierung hinzunehmen haben. Zurzeit liegt die Honorierung bei 90 % West-Niveau. Bleibt dies länger so, dann werde der Osten vertragszahnärztlich„ausbluten“, heißtesindenOst-KZVen. Schon heute sind deutlich rück- läufige Praxisübernahmen erkennbar, die Praxen werden geschlossen. So droht besonders im ländlichen Raum eine Unterversorgung.Statt mehr Geld und gerechte BEMA-Honorare ist die Punktwertsteigerung künftig auf die halbe Grundlohnsummensteigerung gedeckelt. Also, immer weniger Geld für die Praxen, dafür plant die CDU- Finanzfraktion obendrauf für Zahn- arzt- und Arztpraxen die Einführung derGewerbesteuer. Einig ist sich die schwarz-gelbe Regierung auch, vorangetrieben von Dr. Rolf Koschorrek (Zahnarzt und CDU/MdB), dass das Verhältnis von privaten und gesetzlichen Krankenver- sicherungen neu,zugunsten der PKVen geregelt wird.Den GKVen wird dasAn- bieten von privaten Versorgungstarifen – z.B. Zahnersatz – außerhalb des Leis- tungskatalogs der GKV und der zusätz- lichen Kostenerstattung verboten. Für darüberhinausgehendeAngebotemüss- ten sich die Kassen dann Partner unter den PKVen suchen. Das heißt, diese bekommen das Privileg, allein private Versicherungsverträge anzubieten. Die KZBVunddieKZVenversuchenweiter- hin, die CDU/CSU und die FDP an die zum Regierungsantritt gemachten Zu- sagen zu erinnern, diese wenigstens bei nächsten Reformschritten zur Umset- zungzubringen.SoheißtesineinerRe- solution:„DieKZBVunddieKZVenfor- dern daher alle Beteiligten nachdrück- lich auf, zu den im Vorfeld geäußerten politischenAussagenauchtatsächlichzu stehen und die erforderlichen Reform- maßnahmen kurzfristig umzusetzen.“ Anfang Oktober soll das FinG im Bundestag eingebracht werden. Eine „großeAnhörung“vonüber50Interes- sensgruppen ist für Mitte Oktober im Gesundheitsausschussgeplant. DT IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-0 Fax: 03 41/4 84 74-2 90 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd.JürgenIsbaner(V.i.S.d.P.) isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Jeannette Enders (je), M.A. j.enders@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Verkauf Tomas Wiese t.wiese@oemus-media.de Steffi Katharina Goldmann s.goldmann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Layout/Satz Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2010 mit 10 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 1 vom 1. 1.2010. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der Oemus Media AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Bei- trägeundAbbildungensindurheberrechtlichgeschützt.JedeVerwertungistohneZustimmungdesVerlagesunzulässigundstrafbar.Dasgiltbesonders fürVervielfältigungen,Übersetzungen,MikroverfilmungenunddieEinspeicherungundBearbeitunginelektronischenSystemen.Nachdruck,auchaus- zugsweise,nurmitGenehmigungdesVerlages.BeiEinsendungenandieRedaktionwirddasEinverständniszurvollenoderauszugsweisenVeröffentli- chungvorausgesetzt,sofernnichtsanderesvermerktist.MitEinsendungdesManuskriptesgehtdasRechtzurVeröffentlichungalsauchdieRechtezur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung vonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.FürunverlangteingesandteBücherundManuskriptekannkeineGewährübernommenwerden. 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