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DTGER1110

Zahnärzte sind in Deutschland ver- pflichtet, einen Nachweis über die ord- nungsgemäße Entsorgung ihrer Praxis- abfälle zu erbringen. Grundlage dafür ist das Kreislaufwirtschafts- und Abfall- gesetz. Das Entsorgungsunternehmen enretec GmbH ausVelten bei Berlin hat seitden80er-JahreneinenihrerGeschäfts- bereiche auf die Entsorgung von Rest- stoffenausZahnarztpraxenausgerichtet und entwickelte gemeinsam mit den führendenDentalfachhändlern eininnovativesRücknahmesys- tem für verbrauchte Produkte. RedakteurinKristinJahnsprach mit Martin Dietrich, dem Ge- schäftsführer des zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes. Kristin Jahn: Herr Dietrich, die enretec GmbH bietet Entsorgungslösungenfürden Dental- und Medizinbereich. Washatsichhierindenletzten Jahrengeändert? Martin Dietrich: „Geän- dert haben sich vor allem die Umweltschutzbedingungen, nicht nur zuletzt durch die Entwicklung verschiedenster Recyclingsysteme. Rohstoff- rückgewinnung und fast voll- ständige Verwertung von Ab- fällenhatdazugeführt,dassnur noch wenig deponiert werden darf. Dass Umweltbewusstsein hat sich durch klare Vorschrif- ten und Gesetze gewandelt. EntsprechendeKontrollenund Sanktionen führen zur Einhaltung der Vorgaben. Des Weiteren wurde das so- genannte Qualitätsmanagement auch für Zahnarztpraxen eingeführt und im Zugedessenmussdieordnungsgemäße Entsorgungnachgewiesenwerden.“ Welche Abfälle in der Zahnarztpraxis müssen über einen zertifizierten Ent- sorgerverwertetwerden? „Zunächst müssen alle Abfälle, die als gefährlich eingestuft werden, über einen zertifizierten Entsorger entsorgt werden. Zu diesen Abfällen gehören sämtliche Amalgamabfälle, also Amal- gamschlamm aus Amalgamabschei- dern, Amalgamkapseln, Überschuss- amalgam, amalgamgefüllte extrahierte Zähne und Siebe aus Behandlungs- einheiten. Außerdem müssen Röntgen- chemikaliengesondertentsorgtwerden. Aber auch einige nicht gefährliche Ab- fälle sind unter bestimmten Vorausset- zungen einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. Es gilt der Grundsatz, gemäߧ5desKreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes, dass die Verwertung der Beseitigung vorzuziehen ist.Das bedeu- tet, dass z. B. Röntgenbilder und Blei- foliennichtüberdenHausmüllentsorgt werden dürfen, da diese zur Rohstoff- rückgewinnungeinerVerwertungzuge- führt werden müssen.Auch scharfe und spitze Gegenstände müssen, in Abhän- gigkeit von der Satzung der zuständigen kommunalen Abfallbehörde, gesondert entsorgt werden. In den meisten Kom- munendarf dieserAbfallnichtüberden Hausmüll entsorgt und muss entspre- chendaneinzertifiziertesUnternehmen gegeben werden. Zusammen mit der enretec GmbH als zertifizierter Entsor- gerbietetderdeutscheDentalfachhandel einzuverlässigesEntsorgungssysteman. Sämtliche Abfälle können schnell, un- kompliziert, günstig und ordnungsge- mäßentsorgtwerden.“ Wie funktioniert das Entsorgungs- systemkonkret? „DerZahnarztoderdieHelferinbe- stellt per Fax die Entsorgungsbehälter. DerAbholauftrag wird durch die Helfe- rin ausgelöst,sobald die Behälter gefüllt sind.IndenmeistenFällenwirddieVer- sandboxmitdenvollenEntsorgungsbe- hälterninnerhalbvon24Stundengegen eine Neue ausgetauscht. Die Behälter in der Versandbox sind entsprechend des jeweiligenEntsorgungsaufkommensin- dividuell für jede Praxis in unterschied- lichenGrundausstattungenzusammen- gestellt.NachAbholungerhältdiePraxis den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung, mit dem sie ihrer Doku- mentationspflichtnachkommenkann. Dieses ganzheitliche Entsorgungs- konzept hat für den Zahnarzt zwei we- sentlicheVorteile:Erkanneinenihmbe- reitsbekanntenAnsprechpartner,seinen Dentalfachhändler, mit der Entsorgung betrauen.Für dieAbwicklung aller ope- rativenTätigkeitenistdieenretecGmbH zuständig,dievondenDentaldepotsmit derEntsorgungderdentalenAbfällebe- auftragtwird.DamitwirddemZahnarzt dieOrganisationdergesetzeskonformen Entsorgung weitestgehend abgenom- men und die Gefahr der umweltbelas- tendenAbfallverbringungbeispielsweise durchAmalgamabfällereduziert.“ Drohen den Zahnärzten Konsequen- zen, wenn sie nicht fachgerecht ent- sorgen? „Ja,denn bei einer Praxisbegehung müssen zunehmend auch die Nach- weise der ordnungsgemäßen Entsor- gung vorgelegt werden. Hierbei wird z. B. geprüft, ob Abfälle wie Amalgam- auffangbehälter aus den Abscheidern über ein entsprechendes Entsorgungs- unternehmen entsorgt wurden. Sank- tionen reichen von Bußgeldern bis hin zurPraxisschließung.“ Sie sind in einem Gebäudekomplex nahe Berlin ansässig, wo die Ab- fälle aus zahnmedizinischen Praxen angeliefert und verwertet werden. WelcheAuflagenmusstenSieerfüllen, umhierAbfallentsorgenzukönnen? „Um einen Standort wie den der enretec GmbH nutzen zu können,sind sehr viele Voraussetzungen zu erfüllen, um den Schutz von Umwelt, Mensch und Tier garantieren zu können. Die am Standort betriebene Anlage zur Behandlung gefährlicher und nicht gefährlicherAbfälle ist gemäß des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes genehmigt. Um diese Geneh- migung zu erlangen, ist die Einhaltung verschiedenster Verordnungen und Rechtsvor- schriften Voraussetzung. Um nur einige Beispiele zu nennen gehören dazu: Bundes-Boden- schutzgesetz, Landesimmis- sionsschutzgesetz, Kreislauf- wirtschafts- und Abfallgesetz, Arbeitsstättenverordnung und viele mehr. Außerdem wird die enretec GmbH nach der Entsorgungsfachbetriebever- ordnung – DIN EN 9001/2008, DIN EN 14001 und der EMAS Verordnungüberwacht.“ Welche Prozesse durchlaufen die Abfälle, die Ihre Anlage erreichen? „Das ist je nach Abfall ganz unterschiedlich. Scharfe und spitze Gegenstände werden ge- sammeltunddanneinerenerge- tischen Verwertung zugeführt. Dasbedeutet,wirerzeugenmit- hilfe dieses Abfalls Strom und Wärme für ein Fernwärmenetz. Entwickler- und Fixierflüssigkeiten werden in einer eigens entwickelten und mit elektroni- schem Sicherungssystem ausgestatteter Tankanlage zwischengelagert. Die Flüs- sigkeiten werden später durch ein Part- nerunternehmen weiterbehandelt, um siez.B.zuRohstoffenfürdieZementin- dustrie aufzubereiten. Amalgamabfälle werdenausdenverschiedenenBehältern entnommen, entwässert und thermisch weiterbehandelt.“ Welche Mechanismen greifen in Ihrer AnlageimFalleeinesUnfalls,wennz.B. giftigeSubstanzenfreigesetztwerden? „Die enretec GmbH hat ihren Standort mit modernsten elektroni- schenSicherungstechnikenausgestattet, dieselbstverständlichständigüberprüft und regelmäßig gewartet werden. Da- durchisteineFreisetzungvonChemika- lienodereinAuslaufennahezuundenk- bar. Sollte dennoch etwas austreten, ist jede Tankanlage und jeder Sammel- behälter noch mal durch eine darunter stehende Auffangwanne abgesichert. Hochgiftige Stoffe werden bei der enretecGmbHgenerellnichtbehandelt und auch nicht gelagert. Dafür gibt es anderespezialisierteEntsorger.“ HerrDietrich,vielenDank! DT Abb. 1: Kristin Jahn im Gespräch mit Martin Dietrich, Ge- schäftsführer der enretec GmbH.– Abb.2: DieVersandbox wird mit den vollen Entsorgungsbehältern innerhalb von 24 Stunden gegen eine Neue ausgetauscht. Video in der E-Paper-Version der Dental Tribune German Edition unter: www.zwp-online.info/publikationen DENTALTRIBUNE German Edition · Nr. 11/2010 · 3. November 2010 enretecGmbH Kanalstraße 17 16727Velten Tel.: 03304 3919-0 Fax: 03304 3919-299 info@enretec.de,www.enretec.de Kontakt DasEntsorgungsunternehmenbewusstwählen Martin Dietrich, Geschäftsführer der enretec GmbH, im Interview über die Entsorgung und Behandlung gefährlicher Praxisabfälle. Weitere Informationen zu diesem Unternehmen auf www.zwp-online.info 1 2 ANZEIGE