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Dental Tribune Austrian Edition

News DENTALTRIBUNE Austrian Edition · Nr. 1+2/2011 · 11. Februar 20112 S chade, und das bedau- ern auch eine Reihe von Spitzenfunktionä- renderZahnärztekammer,eswurde eine Liberalisierung hin zu einer anders aufgestellten Ordinations- organisation verhindert – ganz vor- neweg die Wirtschaftskammer mit ihren Einflusspartnern. So kann es sichbeidernungefundenenLösung nur um einen – wenn auch völlig unbefriedigenden – Zwischen- schritt handeln und die Berufsver- tretung darf nicht müde werden, den Zahnärzten/-innen mehr Chancen zu eröffnen, die Ordina- tion zahnmedizinisch und unter- nehmerisch breiter aufzustellen. In der Öffnung hin zu neuen Ordina- tionsformenmitangestelltenZahn- ärzten/-innen, Partnerordinatio- nen als Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen, in überört- lichen Kooperationen mit spezifi- schemLeistungsangebotbishinzur GmbH-OrdinationundAmbulato- rien geht es um sehr viel mehr als steuerrechtliche Optimierungsmo- delle, wie einzelne Funktionäre an der GmbH-Ordination festmachen wollen. Dies ist eigentlich eine Nebensache, die zuerst einmal Er- folg voraussetzt. VielessprichtfürkooperativeOrdi- nationsführung. Im zahnärztlichen Beruf werden immer mehr Frauen, sieht man die Studienquoten mit mehr jungen Frauen als jungen Männernan,tätigwerden.Ausihrer Lebensplanung, der Koordination von Beruf und Kinder mit Haus- haltsverantwortung, streben sie oft eineAnstellungineinerOrdination oder eine Teilpartnerschaft mit be- sonderen Zeitregelungen an. Nur so kann ihnen die Chance, als „Zahn- arzt“ zu wirken,eröffnet werden. Der Patient sucht heute zuneh- mend auch in der Zahnheilkunde den „Spezialisten“. Auch hier er- lauben örtlich oder auch überört- lich organisierte Ordinationsfor- men, den Patienten/-innen ent- gegenzukommen. Ganz abgesehen davon, dass Partnerschaften oder Mehr-Behandler-Ordinationen serviceorientierte Öffnungszeiten ermöglichen. Vor allem auch, die vielfach beklagten Investitionsbe- lastungen einer Ordination werden immer größer, so lassen sich diese, auf mehrere Schultern verteilt, bes- ser meistern. Am Rande: Nur eine offene OrdinationkannUmsatzge- rieren. Ich weiß um die Probleme der Be- darfsplanung, aber auch da lassen sich intelligente Modelle in der Si- cherung der Einzelleistungsvergü- tung im Rahmen von Kostenerstat- tungsverfahren aufbauen. Die Gefahr, dass unternehmerisch exzessiv strukturierte Kettenordi- nationen, die vom ominösen Fremdkapital dominiert werden, die Organisation der freien Zahn- arztordinationenbedrohen,tendiert aus den internationalen Erfahrun- gen heraus gegen Null. Alle Versu- che in Deutschland, trotz sehr offe- ner wirtschaftlicher Gestaltungs- freiheit basierend auf der Gesetzes- lage sind gescheitert. Gescheitert, weil hieran sich nur Zahnärzte/ -innen beteiligt hatten, die vorher schon in der freiberuflichen Ordi- nation gescheitert waren. Der Zahnarzt ist ein freier Beruf und die selbstverantwortlich ge- führte Einzelordination wird im- mer den Schwerpunkt der Patien- tenversorgung leisten. Zum freien Beruf gehört aber auch die Freiheit, sichinunterschiedlichenPraxisfor- men organisieren zu können. Und das ist auch in Österreich nicht auf- zuhalten,toi,toi,toi. Ihr Jürgen Pischel Ordinationsgemeinschaften– esgehtummehralsGeld JürgenPischelsprichtKlartext GRAZ/LEIPZIG – Wer zum Winter- semester 2011 in Wien, Graz oder Innsbruck ein Studium der Human- oder Zahnmedizin beginnen möchte, der sollte schon jetzt etwas Geld bei- seitelegen. Die MedUnis des Landes haben festgelegt, dass für die Teil- nahme am obligatorischen Aufnah- metest eine Gebühr von 90 Euro er- hoben wird. Die bisher nötige per- sönliche Anmeldung und die damit verbundeneAnreise entfallen. Grund für die Einführung der Ge- bührsei,dassbishermehralseinVier- tel der angemeldeten Kandidaten/ -innen nicht zu den Prüfungen ge- kommensei,heißtesineinergemein- samenPresseerklärungderMedUnis. Im Vorjahr seien von rund 10.000 an allen drei Institutionen angemelde- ten Bewerbern/-innen nur 7.300 zu den Tests erschienen.Somit wäre den Hochschulen ein Viertel der finan- ziellen Aufwendungen verloren ge- gangen. „Wir sehen in diesem Schritt eine In- vestition in die Ernsthaftigkeit, wie mit dem Medizinstudium umgegan- gen wird“, heißt es in der Pressemit- teilung der Universitäten. Durch den gleichzeitigen Entfall der persön- lichenAnmeldungwürdedieGebüh- reneinführung für die Einzelne und den Einzelnen aber nicht notwendi- gerweise eine Erhöhung ihrer Ge- samtausgaben für den Test bedeuten, da oft eine längere und entsprechend teureAnreise entfalle. KritikvonStudierenden Mit dieser Erklärung gaben sich zu- mindest die Mitglieder der Hoch- schülerInnenschaft an der Medizi- nischen Universität Graz nicht zu- frieden. Auf deren Internetseite hieß es einen Tag nach Bekanntgabe der Gebühreneinführung, sie hätten die Entscheidung mit einem Kopfschüt- teln aufgenommen. Die Hochschü- lerInnenschaft berichtet, dass die Studierendenkurie sich in der voran- gegangenen Senatssitzung eindeutig gegen die Gebühren ausgesprochen hat. Zur Freude der Studierendenvertre- terrudertedieUniversitätGrazschon wenige Tage später zurück und teilte mit, dass die Gebühr in eine Kaution umgewandelt werde. Nun erhalten alle Bewerber/-innen, die tatsächlich am Test teilnehmen, ihren Prüfungs- beitrag zurück.„Wir wollen dadurch gewährleisten,dass ernsthaft am Me- dizinstudium Interessierte nicht durch eine finanzielle Hürde von der Teilnahme amAuswahlverfahren ab- gehalten werden“,erklärte Rektor Jo- sef Smolle in einer Presseerklärung. Die Grazer MedUni begründet die Entscheidung damit, dass an ihrer Hochschule ein selbst entwickeltes Aufnahmeverfahren zum Einsatz komme, das deutlich geringere Kos- ten verursacht als die vom Ausland zugekauften Tests der Universitäten in Wien und Innsbruck.Diese halten weiterhin an ihrem ursprünglichen Entschluss fest, erklärten Sprecher der Hochschulen gegenüber Dental Tribune.Von der Gebühr würden die Prüfungen finanziert. Beide Univer- sitätenbetonenjedoch,dassdieErhe- bung der Gebühr allein der Tatsache geschuldet sei, dass bisher ein Viertel der angemeldeten Bewerber/-innen zu den Aufnahmetests nicht erschie- nen ist, was unnötige Kosten verur- sachte. KurzeZahlungsfristen Die Anmeldung für die Aufnahme- prüfungen erfolgt für alle drei Uni- versitäten über das Internet. Seit dem 1. Februar können sich Bewer- ber/-innenaufdenSeitenderInstitu- tionen eintragen. Noch bis 20. Fe- bruar sind Anmeldungen möglich, für die Zahlung der Gebühr bleibt den angehenden Studenten nur we- nig Zeit. Sie muss an den Universitä- ten Wien und Innsbruck zwischen dem 28. Februar und dem 6. März erfolgen. Wer in Graz studieren möchte,mussdieGebührbiszum30. April bezahlen. Die Aufnahmetests erfolgen an allen drei Universitäten am 8. Juli. Insgesamt werden etwa 1.500Studienplätzevergeben.Davon entfallen 1.356 auf den Studiengang Humanmedizinund144aufdenStu- diengang Zahnmedizin. DT KREMS – Gelingt es der EU-Kom- mission einen bereits seit 2008 vor- liegenden Richtlinienvorschlag, der im Europaparlament in zweiter Le- sunggenehmigtwurde,nunauchim EU-Rat durchzusetzen,wird ein eu- ropäischer Gesundheitsmarkt ge- schaffen, auf dem sich jeder Patient injedemEU-Landbehandelnlassen unddafüreineKostenerstattungsei- ner Krankenkasse inAnspruch neh- men kann. Profitieren werden, so heißt es, jene nationalen Gesund- heitssysteme, die auf einem hohen Qualitätsniveau und so für Patien- ten/-innen interessant sind. Ebenso würdenGesundheitssystemezuden Gewinnern gehören, die bestimmte Leistungen mit einem attraktiven Preisniveau anbieten können. Ärzte/-innenundZahnärzte/-innen ausallenEU-Länderndürfendannfür ihreangeblich„günstigeren“Leistun- genauchinÖsterreichoffenwerben. LeitlinienzurQualitätssicherung Um die Patientensicherheit und ein angemessenesNiveauderVersorgung zu garantieren, sollen die Mitglieds- staaten klare Standards und Leitli- nien für die Qualität ihrer Gesund- heitsdienste entwickeln und ständig aktualisieren. Zudem ist der Aufbau sogenannter europäischer Referenz- netzwerke geplant, bei denen die Mitgliedsstaaten eng zusammenar- beiten müssen. In dem Netzwerk sol- len auch Patientengruppen und Be- rufsvertreter eingebunden werden. Elektronische Gesundheitsdienste haben für die EU in dieser Richtli- nie eine Schlüsselrolle bei der grenz- überschreitenden Gesundheitsver- sorgung. Europäische Standards sol- len die Zusammenarbeit dieser Dienste erleichtern. Die EU plant zu- dem, dass alle Mitgliedsstaaten soge- nannte nationale Kontaktstellen ein- richten, die den Patienten/-innen als Anlaufpunkte dienen sollen. Dabei sollenPatientenorganisationen,Kran- kenkassen und „Gesundheitsdienst- leister“ eingebunden werden. Für diese „Gesundheitsdienstleister“ – also auch Zahnärzte/-innen – enthält die Richtlinie umfangreiche Infor- mationspflichten gegenüber den Pa- tienten. Um nur einige zu nennen: Qualitätsstandards und -leitlinien, einschließlich der einschlägigen na- tionalen Bestimmungen über die Überwachung dieser Standards, die bestehenden Behandlungsoptionen, transparente Preise, Zugangsmög- lichkeiten für Personen mit Behin- derungen und das Bestehen eines Versicherungsschutzesoderanderer Formeneinespersönlichenoderbe- ruflichenHaftungssystems. Medizinrechtler/-innen werfen im Zusammenhang mit der EU-Richt- linie die Frage auf, ob darüber nicht die in Österreich noch geübte Kas- sen-Sitzvergabe nach einer „Be- darfsplanung“ obsolet wird, weil sie Zahnärzte/-innen in Österreich gegenüber Anbietern/-innen im EU-Ausland „diskriminiert“. So hat etwa Deutschland bereits Kassen- Zulassungsbeschränkungen im In- landaufgehoben,umnichtineinem Urteil des EU-Gerichtshofes dazu entsprechend gezwungen zu wer- den.(jp) DT MedUnisfordernPrüfungsbeitrag Die Medizinischen Universitäten (MedUnis) Österreichs haben beschlossen, ab sofort eine Gebühr für die Teilnahme an Aufnahmeprüfungen zu erheben. Wenige Tage nach der Ankündigung wandelte die Uni Graz die Gebühr jedoch in eine Kaution um. Von Yvonne Bachmann BA, DTI. KostenübernahmefürBehandlungimEU-Ausland Die Europäische Union (EU) drängt weiter zur Öffnung der nationalen Gesundheitsmärkte, die heimischen Krankenkassen sollen die Kosten übernehmen. Netzwerke und Informationspflicht der Mediziner/-innen könnten die Qualität der Gesundheitsversorgung garantieren. Studienbewerber/-innen bei derAnmeldung zurAufnahmeprüfung 2010 in Graz. IMPRESSUM ErscheintimVerlag DPU-DanubePrivateUniversity Dr.-Karl-Dorrek-Straße23 CampusWest A–3500Krems Tel.:+43273270478 Fax:+432732704787060 www.dp-uni.ac.at Herausgeber JürgenPischel(jp)(V.i.S.d.P.) Juergen.Pischel@DP-Uni.ac.at Redaktion Mag.AnjaWorm(aw) Tel.:+4934148474-110 a.worm@dental-tribune.com Mag.RobertWagner(rw) Robert.Wagner@DP-Uni.ac.at WissenschaftlicherBeirat HRProf.Dr.RobertFischer(rf) Robert.Fischer@DP-Uni.ac.at Anzeigenverkauf PeterWitteczek Tel.:+436766606410 p.witteczek@dental-tribune.com AntjeKahnt Tel.:+4934148474-302 Fax:+4934148474-173 a.kahnt@dental-tribune.com Layout/Satz MatteoArena m.arena@oemus-media.de Dental Tribune Austrian Edition erscheint in Lizenz und mit Genehmigung der Dental Tribune International GmbH. Dental Tribune ist eine Marke der Dental Tribune Interna- tionalGmbH. DieZeitungunddieenthaltenenBeiträgeundAbbildungen sindurheberrechtlichgeschützt.JedeVerwertungistohne ZustimmungderDentalTribuneInternationalGmbHunzu- lässigundstrafbar. 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