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identity - Dentsply Friadent

Die Aktion des ULD (Unabhängiges Landes- zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, Telefon 0431 988-1218 oder -1222, Fax: -1223) vermittelt Hilfe und Fortbildungen zum Datenschutz. Unter der Internetadresse www.datenschutz- zentrum.de/medizin finden sich neben einer Checkliste zur Selbsteinschätzung, welche Lücken in der Praxis auftreten, umfangreiche Informationen und Hilfsangebote zu vielfäl- tigen Aspekten des Datenschutzes. Dr. Thilo Weichert Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Holstenstr. 98, 24103 Kiel / D Fon +49 431 988-1200, Fax +49 431 988-1223 eine getrennte Datenhaltung absolute Pflicht. Dabei kann es sein, dass eine Zahnarzthelferin Mitarbeiterin von mehreren Ärzten ist und damit im rechtlichen Sinn deren Gehilfin. In diesem Fall darf sie auf alle Patientendaten zugreifen – die Datenbestände aber natürlich nicht vermischen oder ver- knüpfen. Das muss ihr klar gesagt werden! Der Zahnarzt kann sich, neben seiner Tätigkeit als Behandler, aber nicht auch noch selbst um alle Detailfragen des Schutzes der Daten oder der Patientengeheimnisse kümmern. Daher sollte er diese Aufgabe an einen Datenschutzbeauftragten in seinem Team delegieren. Die wegen der Verarbeitung von Gesundheitsdaten bestehende Pflicht zur Bestellung eines Da- tenschutzbeauftragten sollte jeder Zahnarzt dafür nutzen, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Teams gut auszubilden und diesen mit sämtlichen Fragen von Datenschutz und Daten- sicherheit zu befassen, insbesondere auch als Gesprächspart- ner des Unternehmens, dessen Software in der Zahnarztpraxis eingesetzt wird. SCHAFFEN SIE DISKRETION In Zeiten der Digitalisierung darf man allerdings nicht verges- sen, dass die Wahrung der Patientendaten nicht nur aus Ver- schlüsselungsprogrammen und Firewalls besteht. Sie beginnt viel früher: Am Empfang. Patienten sollen ihr Anliegen schildern und nötige Angaben machen können, ohne dass Dritte mithören. Dies ist in Praxen, in denen sich der Empfang im Eingangsbe- reich befindet, nur dann möglich, wenn die Türen der anderen Räume grundsätzlich geschlossen sind. Warten mehrere Pa- tienten am Empfang, kann mit einfachen Mitteln eine Diskre- tionszone geschaffen werden: Entsprechende Aushänge, Raumaufteilung oder Pflanzen ermöglichen ein Minimum an Sicht- und Schallschutz. Patientenakten und Terminkalender gehören nicht auf den Tresen und dürfen für Patienten auch anderswo nicht ein- sehbar sein. Entscheidend ist nicht, ob Dritte tatsächlich die Daten lesen, sondern ob sie sie zur Kenntnis nehmen könnten. Deshalb genügt es nicht, die Karteikarten einfach umzudrehen. Achten Sie auch auf solche Details! DATENSCHUTZ Wie man sieht, gibt es meist einfache Lösungen für den Schutz der Patientendaten, die sich leicht im Praxisalltag umsetzen lassen. Wie wichtig den Patienten Diskretion in Arztpraxen generell ist, zeigte eine Umfrage des Unabhängigen Landeszen- trums für Datenschutz (ULD). Danach wollen 95,3 Prozent der befragten Personen das Patientengeheimnis gewahrt sehen. 88,6 Prozent gaben an, sich nicht bei einem Arzt oder Zahnarzt in Behandlung zu begeben, der diese Diskretion ignoriert. Und 50,1 Prozent der Befragten konnten sogar davon berichten, die Daten Dritter in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis mitgehört zu haben. Das sollte nicht für Ihre Praxis gelten! Denn Diskretion hat oberste Priorität und ist die Basis für eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung. ■ IDENTITY 1_11 | 53