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identity - Dentsply Friadent

Wie bereits mit der Einführung von ELENA (Elektronisches Entgeltnachweisverfahren) 2010 ist auch in diesem Jahr ein klarer Trend zu erkennen: Immer mehr Daten werden in elektronischer Form erhoben. Dabei müssen folgende Änderungen ab 2011 in der Lohn- und Gehaltsabrechnung beachtet werden. ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG VON ERSTATTUNGS- ANTRÄGEN FÜR LOHNFORTZAHLUNG Arbeitgeber sind ab 2011 verpflichtet, Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschutz elektronisch zu übermitteln. Mit diesem Verfahren sollen die Aufwendungen zeitnah an die Arbeitgeber erstattet werden können. ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG VON ENTGELTBESCHEINIGUNGEN Ab Mitte 2011 wird das Verfahren zur Beantragung von Entgelt- ersatzleistungen (etwa Krankengeld) durch ein elektronisches Datenübermittlungsverfahren abgelöst. Dazu müssen weitere Daten wie zum Beispiel Schutzfristen, Vorerkrankungszeiten, Arbeitsunfähigkeit erfasst und bereitgestellt werden. ZAHLSTELLEN-MELDEVERFAHREN FÜR VERSORGUNGS-BEZUGSEMPFÄNGER Im Rahmen des bisherigen Meldewesens sind für gesetzlich versicherte Versorgungsbezugsempfänger keine Meldungen zu übermitteln. Ab Januar 2011 wird jedoch das elektronische Zahlstellen-Meldeverfahren eingeführt. Danach wird jeder Arbeitgeber, der Zahlungen an mindestens einen Versorgungs- bezugsempfänger leistet, zu einer sogenannten Zahlstelle gebeten. In einem eigenen Meldeverfahren muss er regelmä- ßig umfangreiche elektronische Meldungen an die Krankenkasse übermitteln. NEUER DATENSATZ BETRIEBSDATEN (DSBD) EINGESETZT Zertifizierte Lohnsysteme müssen künftig in der Lage sein, bei Änderungen von Betriebsdaten des Arbeitgebers im Rah- men der Lohnabrechnung automatisch eine entsprechende elektronische Änderungsmeldung zu versenden. Sofern wir von ADVISA die Lohnabrechnung für Sie übernehmen, werden alle elektronischen Verfahren automatisch eingeführt. Wenn Sie Ihre Löhne selbst abrechnen, können Sie sich bei Fragen und für weitere Informationen an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern! ■ Thomas Weilbach ADVISA Steuerberatungsgesellschaft mbH Humboldtstraße 12, 60318 Frankfurt am Main / D Fon +49 69 154009-39, Fax +49 69 154009-99 thomas.weilbach@etl.de, www.advisa-online.de lohnabrechnung 2011 Elektronischer Datenaustausch nimmt zu I Thomas Weilbach 56 | IDENTITY 1_11