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identity - Dentsply Friadent

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Berufsausübung gravierend verändert. Das seit Anfang 2007 in Kraft getretene Vertragsrechtsänderungsge- setz (VÄndG) eröffnet dem Vertragszahnarzt eine Vielzahl an Marktchancen. Allerdings zwingt es ihn aufgrund des hiermit verbundenen Kostendrucks auch gleichzeitig zu Rationalisie- rungsmaßnahmen. So hat der Zahnarzt eine Vielzahl nicht- medizinischer Aufgaben zu erfüllen. Alleine ist das kaum zu bewältigen. Zudem ist vielen Zahnärzten das Unternehmertum immer noch fremd. Dies merkt man gerade im Bereich des Vertragsrechts. Hier ist es zwingend erforderlich, Kooperationen, Praxiskäufe & Co. durch gut gestaltete Verträge abzusichern. Musterver- träge aus dem Internet einzusetzen, um Kosten zu sparen, ist nicht ratsam. Denn im individuellen Einzelfall sind diese völlig unbrauchbar. Wichtig ist, dass „in guten Zeiten geregelt wird, was in schlechten Zeiten gelten soll“. So bedarf es zum Bei- spiel einer Festlegung, wer was in die Gesellschaft einbringt, wer welche Arbeitsleistung erbringt und was bei dem Aus- scheiden eines Gesellschafters gelten soll. Eine umfassende Zukunftsplanung erfordert auch eine Klä- rung aller weiteren relevanten rechtlichen und steuerlichen Bereiche rund um das Unternehmen „Zahnarztpraxis“. So ist seit 2005 in der Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung geregelt, dass Arbeitsverträge der Praxismitarbeiter der Schriftform bedürfen, weil dies die Arbeitszufriedenheit erhöhe. Obwohl diese Regelung seit mehr als fünf Jahren besteht, zeigen unsere Erfahrungen, dass dies in der Praxis kaum umgesetzt wird. Arbeitszufriedenheit ist aber nicht der einzige Grund, Arbeitverträge abzuschließen. So wird zum Beispiel bei einer Praxisübergabe der potentielle Käufer Wert auf die Aushändigung der Arbeitsverträge legen. Und auch im potentiellen Streitfall mit einem Mitarbeiter ist es wichtig, auf eine Vertragsgrundlage zurückgreifen zu können. Wir wissen, wie herausfordernd es ist, das Unternehmen „Zahnarztpraxis“ erfolgreich durch den Sturm immer schneller ablaufender Veränderungen im wissenschaftlich-medizinischen, aber auch gesetzlichen und ökonomischen Umfeld zu navigieren. Aber wir wissen auch, dass eine Minimierung von Risiken dazu beiträgt, die Zukunft Ihrer Praxis nachhaltig zu sichern. ■ Susanne Schuster, Rechtsanwältin Lyck & Pätzold Medizinanwälte Bad Homburg / Darmstadt / Mainz Nehringstraße 2, 61352 Bad Homburg / D Fon +49 6172 139960, Fax +49 6172 139966 www.medizinanwaelte.de (ab-)sicherung durch planung Die Bedeutung des Vertragsrechts für die zahnärztliche Zukunftssicherung I Susanne Schuster IDENTITY 1_11 | 57