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Dental Tribune German Edition

iInformation Statements and News DENTALTRIBUNE German Edition · Nr. 6/2011 · 1. Juni 20112 IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd.JürgenIsbaner(ji),V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Jeannette Enders (je), M.A. j.enders@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Verkauf Steffi Katharina Goldmann s.goldmann@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Franziska Dachsel Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2011 mit 10 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 2 vom 1.1.2011. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der Oemus Media AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Bei- trägeundAbbildungensindurheberrechtlichgeschützt.JedeVerwertungistohneZustimmungdesVerlagesunzulässigundstrafbar.Dasgiltbesonders fürVervielfältigungen,Übersetzungen,MikroverfilmungenunddieEinspeicherungundBearbeitunginelektronischenSystemen.Nachdruck,auchaus- zugsweise,nurmitGenehmigungdesVerlages.BeiEinsendungenandieRedaktionwirddasEinverständniszurvollenoderauszugsweisenVeröffentli- chungvorausgesetzt,sofernnichtsanderesvermerktist.MitEinsendungdesManuskriptesgehtdasRechtzurVeröffentlichungalsauchdieRechtezur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung vonSonderdruckenundFotokopienandenVerlagüber.FürunverlangteingesandteBücherundManuskriptekannkeineGewährübernommenwerden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche derMeinungderRedaktionnichtzuentsprechenbraucht.DerAutordesBeitragesträgtdieVerantwortung.GekennzeichneteSonderteileundAnzeigen befinden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden.EineHaftungfürFolgenausunrichtigenoderfehlerhaftenDarstellungenwirdinjedemFalleausgeschlossen.GerichtsstandistLeipzig. Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. BONN/KREMS (jp) – Die Süddeutsche Zeitung kom- mentiert die FDP-Karriere von Philipp Rösler als FDP- Vorsitzender, Christian Lind- ner als Generalsekretär und Daniel Bahr als neuer Ge- sundheitsminister mit der Headline„Drei Ponys und ein Halleluja“. Als Ziehsohn von Westerwelle verteidigte Bahr dessen langjährigeAlleinherr- schaft in der FDP mit dem Spruch „Besser ein Zugpferd zuhaben,stattvierPonys“.DazudieSZ: „Es gibt nun drei Ponys und einen ziemlichlahmenGaul.“ Welche Bedeutung aber hat der neue Gesundheitsminister für die Zahnärzteschaft? Man kennt sich schonausOppositionszeitenderFDP, woBahrnochdergroßeVorbetereiner völlig marktorientierten, auf Selbst- verantwortung aufbauenden Ge- sundheitspolitik war. Im BMG im Rahmen der GOZ-Novellierungs- DiskussionhatBahrsicheheralsPKV- Interessensverfechter hervorgetan, trat ein für die Öffnungsklausel und weitgehenden Honorarstillstand. Niemand in der zahnärztlichen Be- rufspolitik muss nun jedoch be- fürchten, dass Bahr sich als GOZ-Novellierungs-Revisio- nist profilieren will und alles wievorliegenddurchzuziehen versuchenwird. BahristPolitprofiundhat PolitikalsBeruf.Mit14ginger zu den jungen Liberalen, mit 16 wurde er FDP-Mitglied, machte eine Banklehre, stu- dierte „International Health Care“, zog 2002 bereits mit 25 Jahren in den Bundestag ein und kümmert sich seither um die Gesundheitspolitik. Bahr trittalsNRW-Landesvorsitzenderder FDP, auf der Suche nach neuen Wäh- lerschichten zur FDP-Rettung, für einen „humanen Liberalismus“ ein. Ist das für die Gesundheitspolitik die Hinwendung zur „sozialorientierten Gesundheitspolitik“ der FDP in der Unionskoalition? DT GesundheitsministerBahr–EinZahnarztfreund? Über die Bedeutung des neuen Gesundheitsministers für die Zahnärzteschaft. Wie viele Einwohner hat ein Zahn- arzt zu versorgen? Da liegt der europäi- scheDurchschnittbei1.536Einwohnern und für Deutschland bei 1.218 Einwoh- nern pro Zahnarzt. Die Zahl sinkt seit 2008. Für das Verbrauchsmaterial wurde eine Umsatzzunahme um 2,9 % ver- zeichnet, während der Verkauf von Ge- rätenundEinrichtungenum2,6%sank. In Deutschland ist der Umsatz an Verbrauchsmaterial seit 2009 leicht angestiegen. Das Volumen des Ver- kaufs von Geräten und Einrichtungen hat sich jedoch seit 2006 um 5 % verringert. Diese Sammlung aufschlussreicher Markt- daten bietet wiederum ein interessantes Spek- trum der Dentalbranche sowohl auf der Hersteller- und Zulieferer- wie auf der Endbenutzer-Seite. Die Stu- diekannbestelltwerdenbei: ADDE Generalsekretariat 3073Gümligen/BE,Schweiz 031 9527892 info@adde.info www.adde.info ÁFortsetzung von Seite 1 oben Dr.UlrichWanner,Bern,ADDE i Alle mit Symbolen gekennzeichneten Beiträge sind in der E-Paper-Version der jeweiligen Publikation auf www.zwp-online.info mit weiterführenden Informationen vernetzt. Daniel Bahr, seit 12. Mai 2011 der neue Gesundheitsminister. (Foto:André Krüger – BMG) Autor M an kann sichtreff- lich da- rüber streiten, ob Lippen aufgespritzt werden können.“ Aber alles, was noch weitervomMundentferntsei,falleein- deutig in die Zuständigkeit von Heil- praktikern oder allgemeinen Ärzten. Nur sie seien zu Schönheits-OPs mit Anti-Falten-Spritzen berechtigt, da gebe es einen „klaren Wortlaut des Gesetzes“ (Az 7 K 338/09). Eine Zahn- ärztinausderUmgebungvonBielefeld hatteBotox-BehandlungenundMeso- therapie anbieten wollen. Sie hatte gegen eine Untersagung aus der Zahn- ärztekammerWestfalen-Lippe geklagt, damit sie nicht in einer Grauzone ar- beitenmüsse. Ihr Anwalt führte unter anderem ins Feld,dass das Bleichen von Zähnen schließlich auch Zahnarzt-Sache sei. Zudem wies der Jurist darauf hin, dass das Gesetz zum Aufgabenfeld der Zahnärzte schon fast 60 Jahre alt sei. Seitdem habe sich eine Menge im Praxisalltaggeändert. Der Richter bezweifelte auch nicht die Befähigung der Zahnärztin, auf- grund ihres Wissens und möglicher Fortbildung Faltenunterspritzung zu beherrschen. Es half alles nichts. Das Gericht hat Zahnärzten untersagt, im Gesichts- und Halsbereich Faltenbe- handlungendurchzuführen,dasZahn- heilkundegesetzverbietees. Der Zahnarzt darf also weniger alseinHeilpraktiker,unddassiehtauch dieBundeszahnärztekammerso.Sohat der BZÄK-Vorstand am 13.April 2011 entschieden: „Die Lippenuntersprit- zung ist vom Begriff der Zahnheil- kunde umfasst und darf von Zahnärz- tenausgeführtwerden.DieBehandlung der Gesichtsoberfläche, insbesondere der perioralen Falten oder der Naso- labialfalten gehört dagegen grundsätz- lich nicht zu den der Zahnheilkunde zugewiesenenKörperbereichen.“ Es ist schon spannend, dass zahn- ärztliche Berufsvertretungen immer häufiger die Verantwortung des Zahn- arztes für die allgemeine Gesundheit des Patienten betonen,ihn auffordern, seiner ärztlichen Gesamtverpflichtung gerecht zu werden, aber nichts dafür tun wollen,dem Zahnarzt dafür recht- lichsichereGrundlagenzuschaffen. Es ist zu simpel dem Zahnarzt zu empfehlen, „mach ganz einfach eine Heilpraktikerprüfung“. Diese erstreckt sich vornehmlich auf rechtliche Ab- grenzungsproblematiken, was darf ein HPundwasnicht.Machterdas,kanner „ganzheitlich heilend“ wirken, muss diesseinenPatientenaberdeutlichma- chen,sobaldernichtmehrzahnmedizi- nisch tätig ist. Dann ist er allerdings auch frei in der Liquidation. Das kann abernichtderWillederKörperschaften sein,sie müssen dafür sorgen,dass,wie schon das Gericht sagte, das Zahnheil- kundegesetzdenEntwicklungeninder Heilkunde angepasst wird. Dazu müs- senpolitischeInitiativenergriffenwer- den. Für viele, kosmetisch-/lifestyle- orientierte Behandlungsmethoden si- cher ein Rückschlag – übrigens droht hier auch noch das Gewerbesteuer- Problem – aber Auswege finden sich immer, toi,toi,toi,IhrJ.Pischelwww.enretec.de Kostenfreie Servicehotline: 08003673832 Wir halten an der Umwelt fest! Umweltgerechte Entsorgung hat einen Namen. enretec. Entsorgung von dentalen Abfällen ANZEIGE BONN/KREMS (jp) – Die Spitzengremien der Berufs- politik, voran die BZÄK unddieKZBVmitBerufs- verbandsvertretern, ha- ben gemeinsam, unter Bundeszahnärztekam- merführung, eine detail- lierte Stellungnahme zum GOZ-Entwurf des Ge- sundheitsministeriums (BMG)fürdieVerbände- Anhörung am 9. Mai erarbeitet. Alle zahnärzt- lichen Vertreter im BMG haben dabei den Wegfall der Öffnungsklauselbegrüßtundsich in der BMG-Anhörung vor allem auf Forderungennacheinemhöheren GOZ-Punktwert und auf die AblehnungderÜber- nahmevon Regelungen aus der GOÄ, vornehmlich des Zielleis- tungsprinzips,konzentriert.DasBMG wirdnocheineAnhörungderVertreter aus Bundesministerium und aus den Länderbehördenanberaumen. Es muss, so einhellig alle Zahn- ärzte-Vertreter im BMG, der seit 1988 nicht angepasste GOZ-Punktwert von 5,62421 Cent ange- hoben werden. Dies zumindest auf der Basis des zuletzt 1996 geänderten GOÄ-Punkt- wertesvon5,82873 Cent (3,6 % plus). Eine weitere aus der KZBV gekommene Forderung war die Im- plementierung einer An- passungs- klausel in Paragraf 5 der G O Z . Damit soll der Punktwert regel- mäßig, im Idealfall jährlich, an die wirtschaftliche Entwicklung ange- passt werden. Verhindert werden soll so ein erneuter jahrzehntelanger Still- stand beim Punktwert. Die Ableh- nung wird hier sicher von Länderseite herkommen. GOZ-Positionen Die schriftliche Stellungnahme be- fasst sich mit vielen Einzelparagrafen des Referentenentwurfs, der durch Übernahme von Regelungen aus der GOÄauchneueProblemeaufwirftund bürokratischen Aufwand mit sich bringt, so in der Übernahme des Ziel- leistungsprinzips,das auch in der GOÄ wegen der Frage der Zuordnung und Selbstständigkeit von Leistungen im- merwiederfürStreitsorgt.Kritikgibtes auchanderNeuregelungimParagrafen 9zurVorlagevonKostenvoranschlägen sowie zur Untergrenze für Voraus- zahlungen, die auf einen Betrag von 2.500Euroangesetztwurde. Siehe Beitrag zur ausführlichen Positionie- rung von Dental Tribune zu den einzelnen GOZ-Positionen in der E-Paper-Ausgabe. Der Freie Verband sieht trotz sei- nerGOZ-Protest-Aktionnurgeringe Chancen,nebendemErfolgderNicht- aufnahme der PKV-Öffnungsklausel mehr als eine geringfügige Punktwert- Anpassung von rd. 3,5 Prozent zu er- reichen und will dies als seinen Erfolg verbuchen.InsgesamtwirdunterStan- despolitikern der GOZ-Entwurf als für die Zahnärzteschaft „überlebbar“ bewertet.Vorallemseienaufgrundder FDP-Schwäche und der Rot/Grün- MehrheitimBundesratkeinebesseren Ergebnisse ohne Hinnahme der Öffnungsklausel – sie droht aus Län- derseite heraus immer noch – zu bekommen. DT GOZ–jetztgehtesumPunktwert-Erhöhung Zahnärzte-Vertreter fordern höheren GOZ-Punktwert und lehnen Übernahme von Regelungen aus der GOÄ ab. Zahnarzt darf weniger als ein Heilpraktiker Jürgen Pischel spricht Klartext