Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Dental Success - Ratgeber zur Niederlassung

werden,dassvonderBankkeineSicher- heiteninFormvonBürgschaftengefor- dert werden. Berechnung des Praxiswertes durch einen Steuerberater Die Wahl eines Fachberaters mit spezi- fischen Kenntnissen im Bereich Zahn- medizin sollte direkt nach dem Be- schluss einer Existenzgründung erfol- gen. Ein kundiger Steuerberater wird in seine Bewertung neben dem materiel- len und immateriellem Wert einer Pra- xis auch die vorhandenen betriebswirt- schaftlichen Abläufe einfließen lassen. RechtlicheAbsicherung durch einen Rechtsanwalt Um sicherzugehen, keine rechtlichen Fehler zu machen, sollte bei der Exis- tenzgründung unbedingt ein Rechts- anwalt hinzugezogen werden. Wichtig hierbei: Je genauer die sich stellenden Fragen definiert sind, je genauer kann die Antwort eines Rechtsanwalts sein. Es ist also unabdingbar, alle wichtigen DokumenteschonvordemerstenBera- tungstermin zusammenzustellen. Dazu gehören das Niederlassungskonzept und alle zu überprüfenden Verträge. Im Mietvertrag sollten Bedingungen wie Mietlaufzeit oder Mietoptionen unter die Lupe genommen werden. Auch Schlüsselthemen im Praxisübernahme- vertrag, wie zum Beispiel Fragen der Gewährleistung, Patientenkartei oder Kündigung des Ehegattenvertrages durch den Praxisabgeber, sollten sorg- fältiggeprüftwerden.IsteinePraxisge- meinschaft geplant, müssen die ver- traglichen Regelungen feststehen und unterzeichnetsein,bevorMietverträge, Kaufverträge oder Darlehensverträge unterschrieben werden. Zulassungsantrag bei der Kassen- zahnärztlichenVereinigung BeiderPraxisneugründungoderPraxis- übernahme sollten vorab mit dem zu- ständigen Ansprechpartner der KZV die nötigen Voraussetzungen geklärt wer- den. Dies setzt die beschriebenen Über- legungen zu den Standortkriterien (wie Bevölkerungs- und Altersstatistik in Verbindung zur Konkurrenzsituation) voraus. Außerdem sollte die aktuelle Versorgungssituation betrachtet und deren Auswirkungen auf den Honorar- verteilungsmaßstab(HVM)berücksich- tigt werden. Üblicherweise finden bei der Standes- organisation pro Kalenderjahr vier bis sechs Sitzungen statt, bei denen über Zulassungsanträge entschieden wird. DiesewerdenzuAnfangdesJahresfest- gelegt. Die jeweilige Einreichungsfrist von drei bis vier Wochen ist vom Bun- desland abhängig. Voraussetzung für eine Zulassung als Vertragszahnarzt gem. Z-ZV §§ 18-24 ist aber in allen Bundesländern die Approbation, das Absolvieren einer zweijährigen Vorbe- reitungszeit und die Eintragung im Zahnarztregister. Die Kosten dafür lie- gen bei ca. 1.000 Euro. Und noch ein Tipp: In den ersten beiden Jahren nach Niederlassung besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Qualitätsmanage- ment. Eine Chance für all jene, die sich erst später mit diesem Aspekt in ihrer Praxis befassen möchten. Mitgliedschaft bei der Landeszahnärztekammer Die Aufgabe der Zahnärztekammer ist es, neben der Erfüllung der ihnen zuge- wiesenen staatlichen Aufgaben auch als Interessenvertretung ihrer Mitglie- der zu fungieren. Die Mitgliedschaft ist füralleZahnärzteinDeutschlandzwin- gend. Der Kammerbeitrag ist von Kam- mer zu Kammer unterschiedlich und liegt bei maximal 300 Euro im Quartal. EineZahnärztekammerbietetunteran- derem Fortbildungsangebote für ihre Mitglieder und deren Mitarbeiter an. Sie sorgt für die berufsständische Al- tersversorgung durch Versorgungs- werke. Voraussetzung ist die Eintra- gung ins Zahnärzteregister. Gründungszuschuss der Agentur fürArbeit Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist zum 1. August 2006 ge- schaffen worden. Mit ihm werden nur Personenunterstützt,dieauchtatsäch- lich mindestens einen Tag arbeitslos _Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ „Um sicherzugehen, keine Fehler zu machen, sollte bei der Existenzgründung ein kompetenter Berater hinzugezogen werden.“ „Bei der Praxisneu- gründung oder Praxis- übernahme sollten vorab mit dem zuständigenAn- sprechpartner der KZV die nötigenVoraus- setzungen geklärt werden.“

Seitenübersicht