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Dental Success - Ratgeber zur Niederlassung

Der Abschluss eines Praxisübernahmevertrages ist in zeitlicher Hinsicht einer der letzten Punkte bei der Praxisübernahme. Bevor es aber zum Abschluss eines Vertrages kommen kann, sollte der zukünf-tige Praxisinhaber im Vorfeld wesentliche Punkte abgearbeitet haben.

I nsbesondere ist zu empfehlen, mit einem in der Zahnmedizin kun- digen Steuerberater die Unterlagen der Übernahmepraxis, wie Gewinner- mittlung, betriebswirtschaftliche Aus- wertungen, KZV Quartalstatistiken, HonorarumsätzeausdemAbrechnungs- programm usw. zu sichten und aus- zuwerten. Diese Auswertung bildet die Grundlage zur Finanzierung des Vorha- bens und muss vor Unterschrift des Ver- tragesstehen.Hierbeisolltenichtnuran den Kaufpreis, sondern auch an zusätz- liche Nebenkosten wie die Kosten für Beratung,Umbau,Marketingundande- res gedacht werden. Sind all diese Punkte schlüssig gelöst, geht es an den eigentlichenKaufvertrag.Inihmspielen folgendePunkteeinewesentlicheRolle: Wer verkauft? Anfangsgiltes,dieVertragsparteiendes Praxisübernahmevertragesfestzulegen. In der Regel dürfte dieser Punkt in der Vertragsgestaltung unproblematisch sein. Sollte jedoch eine Todesfallpraxis übernommen werden, so ist darauf zu achten, wer berechtigt ist, die Praxis zu veräußern. Dies sind grundsätzlich die Erben des verstorbenen Praxisinhabers. Bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft, insbesondere bei minderjährigen Erben, ergeben sich jedoch zahlreiche Pro- blem- und Fragestellungen. Aufgrund familienrechtlicher Schutzbestimmun- gen muss bei minderjährigen Erben die GenehmigungdesFamiliengerichtsein- geholt werden. Ansonsten besteht für den Käufer die Gefahr der Unwirksam- keit des Kaufvertrages. Was wird verkauft? Ein zentraler Punkt des Vertrages ist der Kaufgegenstand, d.h. die Frage, was überhauptgekauftwird.Ausrechtlicher Sichtwirddas„UnternehmenZahnarzt- praxis“ in materielle (Praxisinventar) und immaterielle Vermögenswerte (Pa- tientenstamm, sogenannter Goodwill) unterteilt. Alle materiellen Vermögenswerte soll- ten in einem sorgfältig erstellten Inven- tarverzeichnis aufgenommen werden. Im Zweifel gilt nur das im Inventarver- zeichnis Enthaltene als gekauft. Zum Zeitpunkt der Übernahme sollte ein Be- stand an Verbrauchsmaterialien ver- traglich zugesichert werden, sodass die Tätigkeit gleich mit Übernahme begin- Der Abschluss eines Praxisübernahmevertrages ist in zeitlicher Hinsicht einer der letzten Punkte bei der Praxisübernahme. Bevor es aber zum Abschluss eines Vertrages kommen kann, sollte der zukünftige Praxisinhaber im Vorfeld wesentliche Punkte abgearbeitet haben. Marco Gerstner, Rechtsanwalt/Karlsruhe Tipps undTricks zum PRAXISÜBERNAHME- VERTRAG _Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_

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