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Dental Success - Ratgeber zur Niederlassung

Hat man hingegen für einen Euro inves- tiert,umzweiEuroMehrgewinnzuerzie- len, rechnet sich das wie folgt: Wenn man sich beide Rechenbeispiele vorAugenhält,lassensichschonvordem ersten Schritt in die eigene Praxis Fehl- entscheidungen vermeiden. Es gilt: die wirtschaftliche Betrachtungsweise muss im Vordergrund stehen. Entschei- dungen dürfen nicht primär aus dem steuerlichen Blickwinkel heraus getrof- fen werden. Und diese Regel wird den Praxisinhaber ein ganzes Unternehmer- leben lang begleiten. Praxiskosten geltend machen Wie aber sieht die steuerliche Situation bei den Kosten für eine Praxisgründung aus? Grundsätzlich können alle Aufwen- dungen, die im Zusammenhang mit der späteren Niederlassung zu tun haben, wie Fahrtkosten, Seminarkosten oder der Kauf der ersten Geräte, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Das wirkt sich positiv auf die Steuerzahlung bzw. -er- stattungaus.IneinigenFällenwerdenbe- reits zwei Jahre vor der Niederlassung solche Kosten verursacht. Die Belege da- für sollte man im Rahmen der aktuellen Einkommensteuererklärung beim Fi- nanzamt als sogenannte „vorweg ge- nommeneBetriebsausgaben“einreichen. Dabei ist zu beachten, dass die Aufwen- dungenbereitsimJahrderZahlunganzu- setzen sind und nicht erst im Jahr der Existenzgründung.Sofernmanalsofrüh- zeitigweiß,wassteuerrelevantist,lassen sichschonindenerstenMonatenderNie- derlassungdurchdasSammelnvonBele- gen Steuern sparen. Selbstverständlich sind alle Aufwendungen in Verbindung mitderPraxisgrundsätzlichBetriebsaus- gaben und mindern das Einkommen und entsprechend auch die Steuerbelastung. Schafft man Wirtschaftsgüter ab einer bestimmten Höhe der Anschaffungskos- tenan,sinddiesenichtsofortalsAusgabe zu verbuchen, sondern nach einer amtli- chen AfA-Tabelle abzuschreiben. Das heißtnichtsanderes,alsdassdieAufwen- dungen auf mehrere Jahre verteilt wer- den. So wird z.B. der Kaufpreis eines an- geschafften Computers mit einem Wert von3.000EuroaufdreiJahremitje1.000 Euro verteilt. Grundsätzlich gibt es für solche Aufteilungszeiträume Vorschrif- ten,dochlässtsichvondiesenabweichen, sofern die realen Verhältnisse andere sind. Beim Kaufpreis der Praxis beispiels- weise kann die Abschreibungssumme je nach Inventar oder Patientenstamm ge- mäß der amtlichen Vorgaben über eine lange oder kurze Zeitphase aufgeteilt werden. Was im Einzelfall das Beste ist, kann ein Steuerberater ermitteln. Achtung vor der „Steuerfalle“ Ist die Niederlassung erfolgt, stellt sich die Frage nach der Abführung der Steuer. Als Selbstständiger hat man dafür Sorge zu tragen, die Steuer auf den Praxisge- winn an das Finanzamt abzuführen. Wie hoch diese am Anfang ist, richtet sich nachderpersönlichenSituationunddem geschätzten Gewinn der Praxis. Die SteuermussimletztenMonateinesjeden Quartals als eine Vorauszahlung an das Finanzamt geleistet werden. Dabei ist zu beachten: Gerade am Anfang der Praxis- gründung gibt es dafür Spielräume, die sich in Absprache mit einem Steuerbera- ter nutzen lassen. In der Praxis hat sich bewährt, von Beginn an regelmäßige Steuerplanungen und -erwartungen zu erstellen,damitdieSteuernfürdieimlau- fendenMonaterzieltenGewinnelaufend angespart werden können. So wird man, wenn der erste Jahresgewinn vom Fi- nanzamt festgestellt wird, keine Pro- bleme mit etwaigen Nachzahlungen be- kommen. Sehr häufig wird aber übersehen, dass nach einigen Jahren die ersten Abschrei- bungen auslaufen. Hat man also bei- spielsweise im ersten Jahr 300.000 Euro investiert und schreibt diese Investition über fünf Jahre linear mit je 60.000 Euro ab, so hat man in den ersten fünf Jahren eine Einkommensteuerersparnis von 25.200 Euro (42 Prozent von 60.000 Euro). Das Finanzamt bekommt somit bis zum fünften Jahr per anno 25.200 Euro weniger überwiesen. Im sechsten Jahr aber, wenn keine Abschreibungen mehr möglich sind, hat man automatisch 60.000 Euro mehr Gewinn, ohne dass gleichzeitig mehr Umsatz erwirtschaftet oder weniger Ausgaben getätigt wurden. Entsprechend folgt eine Steuermehrbe- lastung von 25.200 Euro. Es ist daher dringendgeboten,sichrechtzeitigaufdie folgendeLiquiditäts-Mehrbelastungein- zustellen, um sogenannte „Steuerfallen“ zu vermeiden. Liquiditätsprobleme lassen sich vermeiden SteuerproblemesindinderRegelLiquidi- tätsprobleme. Oft gerät der Existenz- gründer in Not, da mangels Planung zum Zahltag nicht die entsprechenden liqui- den Mittel zur Verfügung stehen. Unab- hängig von den vom Finanzamt festge- legten Zahlterminen muss die Steuer in dem Monat zurückgelegt bzw. angespart werden, in dem der Gewinn entsteht. Vo- raussichtliche Gewinne kann man früh- zeitig berechnen und rechtzeitig reagie- ren. Insofern sollte die Frage nach dem Steuern sparen bei der Praxisgründung lauten:Wielässtsichdurcheinelangfris- tig ausgerichtete Planung und durch kluge wirtschaftliche Entscheidungen ein zahnmedizinisches Unternehmen am Markt etablieren, das die Steuerbelas- tung minimieren beziehungsweise kon- stant und kalkulierbar halten kann? _Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ Investition: 1,00 EUR - Steuerspareffekt - 0,42 EUR = Liquiditätsbelastung nach Steuern = 0,58 EUR Mehrgewinn: 2,00 EUR - Steuerbelastung - 0,84 EUR - Liquiditätsbelastung nach Steuern aus Inv. - 0,58 EUR = Reingewinn = 0,58 EUR Tino Lehmann nowak & partner Steuerberater Rechtsanwälte Jägerstr. 3 01099 Dresden Tel.: 03 51/8 29 22-0 Fax: 03 51/8 29 22-99 E-Mail: info@nowak-partner.de

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