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iDENTity 2_2011_de

8_7_5_ 6_ ren die Voraussetzungen für eine natürlich wirkende Restaura- tion verbessern, die Heilung des Weichgewebes spielt jedoch eine große Rolle, damit diese Maßnahmen auch dauerhaft von Erfolg gekrönt sind. Es sollte möglichst eine primäre Wundheilung angestrebt werden. Nach Zahnverlust aufge- tretener Knochenverlust ist durch geeignete Augmentations- techniken zu kompensieren. FALLBEISPIEL Eine 50-jährige, allgemeinanamnestisch unauffällige Patientin stellte sich in unserer Praxis wegen Beschwerden am Zahn 21 vor, der durch einen Verkehrsunfall frakturiert worden war (Abb. 1). Der angefertigte Zahnfilm zeigte keine apikale Aufhellung im Bereich des zerstörten Zahns (Abb. 2). Die klinische Unter- suchung ergab ein ausreichendes Volumen an befestigter Gingiva, das Frenulum befand sich in einer physiologischen Position. Allerdings war das vestibuläre Weichgewebe im Bereich des frakturierten Zahns eingerissen. Dies legte den Verdacht nahe, dass auch der Knochen unter diesem Riss in Mitleidenschaft gezogen sein könnte. Zwar waren die mesialen und distalen Papillen in ihrer korrekten Position und noch immer am Wurzelzement der Nachbarzähne fixiert, die distale Papille hatte sich aber insgesamt um zirka 1 bis 1,5 mm zurückgebildet. Da die Länge der noch vorhandenen Wurzel nicht mehr für eine kombiniert endodontisch-prothetische Restauration ausreichte und der Kronenrand für ein optimales kosmetisches Ergebnis subgingival positioniert werden sollte, entschieden wir uns, den Wurzelrest zu extrahieren und durch ein Xive-S-plus-Implantat zu ersetzen. Mit einem Skalpell wurden die parodontalen Fasern im Bereich der Wurzel gelockert. Danach wurden mit einem Periotom der parodontale Spalt ausgedehnt und die subkrestalen Fasern durchtrennt. Auf diese Weise konnte der Zahn so atrauma- tisch wie möglich extrahiert werden. Abschließend wurde die Extraktionsalveole sorgfältig auskürettiert, um noch vorhan- denes Granulationsgewebe vollständig zu entfernen. Zur Vermeidung einer Verletzung der labialen Knochenlamelle wurde bei der Extraktion der Wurzel keine Kraft in bukko- palatinaler Richtung ausgeübt. Durch den Verzicht auf eine vertikale Inzision blieb das Weichgewebe unversehrt. Mit einem palatinal gewonnenen freien Schleimhauttransplantat stellten wir eine primäre Heilung im Bereich der Extraktionsalveole sicher. Dazu wurde diese zuvor mit einer Parodontalsonde vermessen, das entsprechend getrimmte Transplantat über der Alveole platziert und mit Nähten stabilisiert (Abb. 3). Um die mesialen und distalen Papillen zu unterstützen beziehungs- weise das Gewebe zu konditionieren, wurde aus Kompositma- terial eine provisorische Krone angefertigt und im Sinne eines Ovate Pontics an den Nachbarzähnen befestigt (Abb. 4). Die Implantatinsertion wurde sechs Wochen später durch- geführt. Nach einer Zahnextraktion bietet sich eigentlich eine Sofortimplantation an, da aber in diesem Fall außerdem eine gesteuerte Knochenregeneration durchgeführt werden musste, war eine Implantatinsertion direkt im Anschluss an die Entfernung des Wurzelrests nicht empfehlenswert. Unter Lokalanästhesie wurde ein parakrestaler Schnitt etwa zwei bis drei Millimeter palatinal vom Kieferkamm angelegt und mithilfe eines Periost-Elevators ein Mukoperiostlappen präpariert. Der gebildete Lappen reichte bukkal bis zur Mukogingivalgrenze, auf diese Weise konnte der Kieferkamm dargestellt werden. Der Knochen wurde von Bindegewebsresten gesäubert. Mithilfe des Lokalisators legten wir die Implantatposition fest. Um eine Perforation des labialen Knochens sicher zu vermeiden, sollte das Implantat nicht direkt in die Extraktionsalveole eingesetzt, sondern leicht nach palatinal verschoben platziert werden. Damit eine Insertion des Implantats dennoch innerhalb des so- genannten ästhetischen Fensters möglich war, ermittelten wir – mithilfe von an den Nachbarzähnen befestigtem sterilem Naht- material – die ideale bukko-palatinale Ausrichtung (Abb. 5). 5_Festlegen von idealer Implantatposition und -größe mit dem Lokalisator nach Iglhaut und sterilem Nahtmaterial. 6_Nach Insertion des Xive-S-plus-Implantats D 3,8 / L 15 verbleibt vestibulär ein etwa zwei Millimeter breiter Spalt. 7_Über Implantat und aufgefüllten Defekt wird eine resorbierbare Membran und ein Bindegewebstransplantat platziert. 8_Der Lappen wird reponiert und vernäht. IDENTITY 2_11 | 25