Die Wirkung von Botulinumtoxin A (BT A), um Falten zu unterspritzen, ist heute unumstritten. Trotzdem haben Befürchtungen um Antikörperbildung und systemische Nebenwirkungen, schlecht aus - gebildete Anwender sowie reißerische Artikel der Regenbogenpresse der BT-Faltenbehandlung einen schlechten Beigeschmack vermittelt. Ein Überblick über 15 Jahre BT-Behandlungen und alle BT A-Produkte soll über einen objektiven Status quo Aufschluss geben.
Die Therapie von mimischen Falten mit Botulinumtoxin A ist ein etabliertes Verfahren. Seit dem 1. Juli 2005 gibt es neben den beiden bereits etablierten Botulinumtoxinen vom Typ A Botox® (Vistabel® stellt die identische Präparationen dar) und Dysport® mit Xeomin® ein weiteres Botulinumtoxin A-Präparat. Botulinumtoxin A-Präparate weisen alle den gleichen Wirkmechanismus auf. Die Wirkung geht ausschließlich vom 150 Kilo Dalton Toxinmolekül aus und sie ist bei dem Allergan Produkt (Botox®) und dem Merz Produkt identisch, wie im Übrigen auch klinische Studien gezeigt haben. Aufgrund dieser Tatsache sollte auch der erzielbare Effekt und die Wirkdauer bei diesen Präparaten bei gleicher Dosierung vergleichbar sein...
Schon seit weit über 100 Jahren versuchte man, Gesichtsfalten zu kaschieren und mit Füllmaterialien verschiedenster Art aufzufüllen. Neben menschlichem Fett wurde vor allem Paraffin Anfang des 20. Jahrhunderts sehr populär. Mitte des Jahrhunderts wurde dann Silikonöl der häufigste Faltenfüller, aber extreme Nebenwirkungen führten 1965 zu einem Verbot des Silikonöls „medical grade“ der Firma Dow Corning durch die FDA. In den frühen 70ern begannen die Forschungsarbeiten mit einem injizierbaren Implantat aus Rinderkollagen in Stanford/Kalifornien...
Was hat die Zeit mit uns gemacht, was ist denn bloß aus uns geworden. Ein eisiger Wind treibt uns nach Norden … ich will da nicht hin …, so beschreibt es Udo L. in einer seiner Balladen von der letzten LP „Stark Wie Zwei“.
Da die Patienten längere berufliche Ausfallszeiten zunehmend ablehnen, erfolgte in den letzten Jahren ein stetiger Wandel im Bereich der ästhetischen Medizin hin zu minimalinvasiven Eingriffen. Hierzu zählen: Die Anwendung von Augmentationsverfahren, Botulinumtoxin A, Peeling, Lasersysteme, Aptosfäden, kleine operative Korrekturen und die Anwendung der entsprechend ergänzenden Externa...
Der Trendzu minimalinvasiven Eingriffen ist auch in der Ästhetischen Dermatologie ungebrochen: Hyaluronsäurepräparate zur Faltenbehandlung sind aufgrund ihrer hohen Biokompatibilität zur Injektionsbehandlung besonders geeignet. Jetzt steht eine neue Generation von Fillern auf Hyaluronsäurebasis zur Verfügung, mittels derer eine Augmentation mit weichen Übergängen zwischen behandeltem und nicht behandeltem Areal erzielt werden kann: Dank eines innovativen Herstellungsprozesses (CPM-Technologie ®) wird ein monophasisches Gel gewonnen, welches sich aufgrund der durch diese Herstellung erreichbaren Konsistenz besonders gut an das zu augmentierende Gewebe anpasst und somit ein sehr natürliches kosmetisches Ergebnis gewährt.
Die extraorale Ästhetik gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Behandlung von perioralen Falten und atrophischen Lippen mit sog. „Dermafillern“ ist für den ästhetisch orientierten Zahnarzt ein zusätzliches Instrument zur kosmetischen Vervollständigung seiner prothetischen Arbeit...
Das ästhetische Empfindendes Menschen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während die geschmackliche Einordnung von Kunstwerken nach wie vor eher von universellen und zeitlosen Kriterien abhängig ist, steht die moderne Ästhetik in unserem täglichen Leben dagegen mehr und mehr unter dem Einfluss von gesellschaftlichen und kulturellen Faktoren. Das ästhetische Empfinden hat dementsprechend auch einen neuen Stellenwert im Zusammenhang von Schönheit und Gesundheit eingenommen. Das Bewusstsein für einen gesunden, schönen Körper wird zunehmend größer und steht daher unmittelbar im Zusammenhang mit den verbesserten medizinischen Voraussetzungen.
Wenn man die periorale Zone inklusive der Lippen betrachtet, stehen volle, feuchte, wohlgeformte, weiche Lippen im Vordergrund, die durch ihre feine Randkonturierung sinnlich und weiblich wirken. Oft werden bereits kleine Abweichungen vom Schönheitsideal in Farbe, Form und Proportion als unschön und störend empfunden. Insbesondere ist eine vorgealterte Erscheinung des perioralen Hautgebietes Grund für die Konsultation beim Plastischen Chirurgen. Die Ästhetisch-Plastische Chirurgie kann mit gutem Erfolg durch moderne Techniken helfen dieses Erscheinungsbild zu verbessern. Grundlage einer jeden ästhetischen Maßnahme ist das klare Verständnis zwischen Arzt und Patient, welches durch ein ausführliches Beratungs- und Aufklärungsgespräch hergestellt werden sollte. Bestandteil dieses Gespräches muss auch die Abwägung unterschiedlicher Techniken und deren Risiken und Komplikationen sein.
Der Wunsch, so jung auszusehen wie man sich fühlt, ist so alt wie die Menschheit selbst. Schon im alten Ägypten gab es ausgedehnte ästhetische Anwendungen, um dieses zu erreichen.1 Die heutige Generation ist bezüglich Gesundheit und des äußeren Erscheinungsbildes schon in frühen Jahren sehr sensibel. Hierbei stören häufig beginnende kleinere Fältchen im Gesicht und Halsbereich. Die meisten Patienten wünschen sich nichtinvasive und nichtoperative Behandlungsformen mit sehr geringen, oder besser keinen Ausfallzeiten und sichtbaren Nebenwirkungen. Das Ergebnis der Behandlung soll trotzdem eine eindeutige Verbesserung zeigen...
Immer mehr Patientenkommen mit dem Wunsch, durch minimalinvasive Behandlungsmethoden jünger und frischer auszusehen – ohne lange Ausfallzeiten.
Diese alternative und unterstützende Maßnahme der ästhetischen Medizin und Chirurgie basiert auf einem multiplen Verfahren zur Verschönerung der Haut und des Körpers. Frauen wollen sich in erster Linie selbst gefallen und ihrem Alter entsprechend gut aussehen, anstatt künstlich sexy zu wirken. Um diese Natürlichkeit zu erreichen, ziehen sie immer öfter nichtinvasive, sanfte Methoden einem operativen Eingriff vor. Denn entscheidend ist das Ergebnis: typgerecht, dezent und natürlich soll es in jedem Fall sein...
Nahrungsergänzungsmittel werden gemäß Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung vom 24.05.2004 wie folgt definiert: „Nahrungsergänzungsmittel“ sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellen und in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden, d. h. in Form von z.B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen...
Die positive Wirkung weiblicher Geschlechtshormone auf Haut, Schleimhäute und Haare ist seit Langem bekannt. Über viele Jahre hinweg waren diese Wirkungen jedoch allenfalls ein zwar erwünschter, jedoch keinesfalls primär intendierter Nebeneffekt einer systemischen Hormontherapie. Mit dem Aufkommen der Anti-Aging-Medizin und einer immer stärkeren Betonung ästhetischer Aspekte erlangt jedoch auch die topische Applikation von Steroidhormonen zur Erzielung kosmetischer Effekte (Hormonkosmetik) eine zunehmende Bedeutung.
Grundsätzlich sind ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Bekannt ist aber: Kein Grundsatz ohne Ausnahme. Als zweiter Schritt ist daher zu prüfen, ob tatsächlich alle Umsätze unter die Steuerbefreiung fallen.
Mit der Frage, was ein Zahnarzt kosmetisch tun darf, befassen sich zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen. Großer Beliebtheit erfreuen sich Kurse zur Lippen- und Faltenunterspritzung. Dabei werden – auch gezielt für Zahnärzte – Unterspritzungstechniken für den gesamten Gesichts- und Halsbereich gelehrt.
Im Bereich des Gesichtes wird es besonders deutlich: die Grenzen zwischen verschiedenen medizinischen Bereichen verschwimmen immer mehr und eine interdisziplinäre Arbeit wird für einen erfolgreichen Behandlungsverlauf zunehmend wichtig. Wo es früher eine klare Trennung zwischen dem ärztlichen Behandlungsspielraum und der zahnärztlichen Tätigkeit gab, sind solche Grenzen im Zeitalter von Plastischer Chirurgie, Implantologie und Oralchirurgie zunehmend verschwommen. Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Münster hat dem versucht entgegenzuwirken und Behandlungsspielräume zwischen den verschiedenen Berufen klarer und damit im Einklang mit der zahnärztlichen und ärztlichen Berufsordnung zu definieren...
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 31.08.2006, Az: 6 U 118/05) hatte eine Werbeanzeige eines Arztes für „Faltenbehandlung mit Botox“ für unzulässig, da wettbewerbswidrig, erachtet. Die Entscheidung dürfte den beklagten Arzt überrascht haben, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch im Jahre 2004 (Az: 1 BvR 2334/03) entschieden hatte, dass im Regelfall eine Werbung mit dieser Faltenbehandlung zulässig ist.
Bislang war es im Bereich medizinisch nicht indizierter kosmetischer Eingriffe üblich, Pauschalhonorare zu verlangen. Dieser Praxis hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem kürzlich verkündeten Urteil vom 23.03.2006 – III ZR 223/05 – einen Riegel vorgeschoben: Ein Arzt ist auch bei der Abrechnung rein kosmetischer Eingriffe an die Regelungen und das Gebührenverzeichnis der GOÄ gebunden.
Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nach § 4 Nr.14 UstG 1993 reicht es nicht mehr aus, dass die Operationen nur von einem Arzt ausgeführt werden können, vielmehr müssen sie der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen, also medizinisch indiziert sein. Dies hat nach dem Europäischen Gerichtshof nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) am 15.07.2004 – V R 27/03 – entschieden. Bis zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ging man in Deutschland davon aus, dass es für die Umsatzsteuerfreiheit ausreicht, dass die Behandlung durch einen Arzt durchgeführt wird...
Eine Lippenaugmentation durch Zahnärzte ist zulässig. Gleiches gilt für die Unterspritzung von perioralen Falten, solange eine enge örtliche Grenzziehung vorgenommen wird...
Schönheitsbehandlungensind in der Regel medizinisch nicht indizierte Maßnahmen. Eingriffe ohne medizinische Indikation nehmen rechtlich eine Ausnahmerolle mit besonderen Voraussetzungen ein, liegen aber im Trend der Zeit. Der medizinische Fortschritt und das steigende Anspruchsdenken der Gesellschaft lassen reine Schönheitseingriffe im Alltag des Zahnarztes immer mehr Platz greifen. Das führt dazu, dass sich der Zahnarzt zunehmend mit diesem Thema auseinander setzen und die rechtliche Sonderstellung von reinen Schönheitsbehandlungen kennen sollte.
Bei der Lippenunterspritzung stellt sich wie bei vielen neu entwickelten Verfahren der ästhetisch/kosmetischen Behandlung primär die Frage, ob es sich dabei um Ausübung der Heilkunde handelt. Bejaht man dies, darf sie nur von Heilkundigen durchgeführt werden. Heilkunde ist nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz „jede Berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“.