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DigitaleKFO

DVT in der Kieferorthopädie – wo stehen wir? Die aktuellste wissenschaftliche Stellung- nahme zur Anwendung der DVT in der Kiefer- orthopädie wurde von der American Academy of Oral and Maxillofacial Radiology (AAOMR) im August 2013 mit dem Titel „Clinical recom- mendations regarding use of cone beam com- puted tomography in orthodontics. Position statement by the American Academy of Oral and Maxillofacial Radiology“ (Scarfe et al. 2013) veröffentlicht und schließt Empfehlun- gen, Publikationen sowie Leitlinien bis zum Jahre 2013 ein. Die DVT wird grundsätzlich als Gewinn für die dreidimensionale Diagnostik von Strukturen im Rahmen einer kieferortho- pädischen Behandlung beschrieben. Zu den empfohlenen rechtfertigenden Indikationen für die Erstellung einer DVT-Aufnahme im Rahmen der kieferorthopädischen Behand- lungsplanung zählt die Diagnostik von denta- len Strukturanomalien, Zahnfehlstellungen, peridentalem Knochenangebot vor kieferor- thopädischer Zahnbewegung, kraniofazialen Asymmetrien, sagittale, vertikale sowie trans- versale Abweichungen, Kiefergelenken, kra- niofazialen Anomalien, der Morphologie der oberen Atemwege, KFO-chirurgischen Planun- gen, Verankerungsschrauben und maxillären Dehnapparaturen. Es wird aber auch deutlich betont, dass für eine sichere klinische Anwen- dung der DVT in der Kieferorthopädie eine ReihevonsehrspezifischenVoraussetzungen erfüllt sein müssen. Insgesamt gibt es in der amerikanischen Leitlinie 15 wichtige, spezifi- sche Empfehlungen, die in vier Kategorien eingeteilt wurden und beim klinischen Ein- satz der DVT in der Kieferorthopädie unbe- dingtberücksichtigtwerdensollten: 1. Spezifische Bildgebung in Abhängigkeit von der klinischen Fragestellung 1.1.Die Feststellung der rechtfertigenden Indi- kation für ein DVT basiert auf der Anam- nese,derklinischenUntersuchungundder klinischen Fragestellung. Der Vorteil für die Behandlungsplanung muss größer sein als das Strahlenrisiko (entspricht §2c der RöV), insbesonderebeiKindernundJugendlichen. 1.2.Ein DVT ist indiziert, wenn die klinische Fragestellung nicht mit einer bildgeben- den Technik, die mit weniger Strahlenbe- lastung einhergeht, adäquat beantwortet werdenkann. 1.3.Ein DVT sollte nicht eingesetzt werden, um Patientendaten zu erhalten, die man auch ohne Röntgenstrahlen erheben könnte (z.B.virtuelleKiefermodelle). 1.4.Es sollten nur DVT-Protokolle eingesetzt werden, die die spezifischen Erfordernisse an Field of View (FoV), kV, mA, Anzahl der Schichten, Auflösung und Umlaufzeit für diejeweiligeFragestellungerfüllen. 1.5.Es sollte kein DVT angefertigt werden, um ausschließlicheinOPGundeinFRSzuge- nerieren,wenndasDVTeinehöhereeffek- tiveDosisaufweistalsdiekonventionellen 2-D-Röntgentechniken. 1.6.Es sollten keine 2-D-Röntgenbilder ange- fertigtwerden,wenneineIndikationfürein DVTbestehtoderbereitseinDVTvorliegt. 2. Beachtung des Strahlenrisikos 2.1.Beachtung der relativen Strahlendosis- level(RRL)desAmericanCollegeofRadio- logy(ACR). 2.2.Weil ein DVT den Patienten ionisierender Strahlungaussetzt,solltederPatientüber dasjeweiligeStrahlenrisikoaufgeklärtwer- den,Vor-undNachteiledargestelltwerden, bildgebende Alternativen aufgezeigt wer- den und alles im Karteiblatt dokumentiert werden. KOMPENDIUM 2014 I 125 0 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 10 20 30 40 50 60 Relative Prävalenz Oberkiefer (%) n=496 Abb. 5: Prozentuale Verteilung von vestibulären Knochendehiszenzen der Oberkiefer eines kieferorthopädischen Patientengutes (n=496) vor kieferorthopädischer Zahnbewegung. Abb. 4: Darstellung des peridentalen Knochenangebotes aus einem IADR- DVT. Die effektive Dosis des DVT-Da- tensatzes betrug 12,3μSv. Die Zähne 32 und 42 weisen bereits vor kiefer- orthopädischer Zahnbewegung eine vestibuläreKnochendehiszenzauf. 18171615141312112122232425262728

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