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DigitaleKFO

Rechtliche Fallstricke einerWebseite 152 I KOMPENDIUM 2014 SieerwähntendieVorher-Nachher-Bilderin dersmiledesign-Bibliothek.Istdasrechtlich erlaubtoderkanneshierzuProblemenkom- men?HerrPätzold,SiesindderFachmann. RA Pätzold: Im Herbst 2012 wurden zahlreiche Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes ge- ändert.ImRahmendessenkamesauchzueiner NeuregelungdervieldiskutiertenVorher-Nach- her-Bilder.DasbisdahingeltendeVerbotwurde gelockertundneugeregelt.Seitdemsindsienur noch untersagt, wenn sie in missbräuchlicher, abstoßenderoderirreführenderWeisegenutzt werden.Ausgenommenhiervonsindallerdings operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die die Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern auch weiterhin untersagt ist. Für die Zahnarzt- praxisbedeutetdas,dassnachdieserMaßgabe grundsätzlich mit Vorher-Nachher-Bildern ge- worbenwerdendarf(Abb.3,4). Herr Dr. Visse, Sie arbeiten ja seit Längerem mitHerrnPätzoldzusammenundhabenauch Ihre Webseite einer ausführlichen rechtli- chen Prüfung unterzogen. Was war für Sie derkonkreteAuslöser?HattenSieProbleme mitAbmahnungen? Dr. Visse: Nein, das hatten wir glücklicher- weise nicht. Ich habe mich immer um die tech- nische und inhaltliche Konzeption und den Ausbau der Webseite gekümmert und muss ehrlicherweise zugeben, dass ich dabei die rechtliche Situation zunächst gar nicht so in den Fokus gestellt habe. Aber Abmahnungen kommen ja immer häufiger vor. Offenbar gibt es eine ganze Reihe von Anwaltskanzleien, die sich ausschließlich darauf spezialisiert ha- ben. Das hat mich verunsichert bzw. ich habe mir die Frage gestellt, ob unsere Webseite rechtlich wirklich einwandfrei ist. Eine Web- seite dient ja zur Reputation und zur Außen- darstellung einer Praxis. Abgesehen von den Kosten, die bei einer Abmahnung ggf. anfal- len, wäre es mir sehr unangenehm, mich bei Kollegen oder Patienten zu blamieren, wenn sich hier Angriffspunkte bieten würden. Da- rumhabeichdieKanzleiLyck&Pätzoldgebe- ten, unseren Internetauftritt einer kritischen juristischenPrüfungzuunterziehen. Herr Pätzold, haben Sie auf der Seite von Dr.VisserechtlicheFallstrickegefunden? RAPätzold:Ja,wirhabeninderTateinigeDe- fizite ermittelt. Unter anderem haben wir un- zulässige Werbung für gewerbliche Drittun- ternehmen festgestellt, die von der Seite zu entfernen waren. Hierbei handelt es sich um einen Fehler, der auf zahlreichen Seiten zu Abb.3,4:DieVerwendungvonVorher-Nachher-Bildernistnichtmehruntersagt.SiedürfenjedochkeinesfallsinmissbräuchlicheroderirreführenderWeisegenutztwerden. Abb.2:MitneuenTechnologienwerdenauchinnovativeWegederKommunikationmitPatientenmöglich.

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