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DigitaleKFO

finden ist. Das Bundesverfas- sungsgericht hatte 2010 die Frage zu entscheiden, ob ein Zahnarzt, der auf seiner Inter- netseite damit wirbt, ein DVT- Gerät in seiner Praxis zu haben, dabei auch den Hersteller des DVTs namentlich erwähnen darf. Und es hat diese Frage klar mit Nein beantwortet, weil Fremd- werbung den Anschein erwecken kann, der Zahnarzt werbe wegen finanzieller Vorteile für die andere Firma. Der dadurch vermittelte Eindruck ist geeignet, langfristig das Ver- trauen in den Zahnarztberuf zu untergraben. Das ist übrigens nichts Neues, sondern steht schonlangeinderBerufsordnung.Gleichwohl wird es in vielen Praxen und auf vielen Inter- netseitenmissachtet. Die juristische Prüfung medizinischer Web- seiten ist einer Ihrer Schwerpunkte. Wie ist hier Ihre Erfahrung? Gibt es so etwas wie Kardinalfehler, die immer wieder gemacht werden? RA Pätzold: Natürlich gibt es die Klassiker, wie einfehlendesoderunvollständigesImpressum, dieNutzungvonBildern,fürdiemankeineNut- zungsrechteerworbenhat,oderdasWerbenmit Sonderpreisen.Icherinnerenurandieüblichen Sommer-Bleaching-oderWeihnachts-PZR-Ak- tionen, in deren Rahmen dann die angebote- nen Leistungen zu einem Sonderpreis bewor- benwerden.WenndaskeineAbmahnungnach sich zieht, dann nur deshalb, weil die Internet- seiteoffenbarnichtnurrechtlichUnzulänglich- keiten aufweist, sondern schlicht und einfach imInternetnichtgefundenwird. Bei manchen Internetseiten halte ich das noch für das Beste, was wir an der zu prüfenden Seiteentdecken.Siewissenvielleicht,dasswir (Fach-)Zahnarztpraxen nicht nur rechtlich be- raten, sondern auch den Anspruch haben, Pra- xendurchunserenRatbesserunderfolgreicher zumachen.Daherweisenwirnatürlichauchauf die strategischen Unzulänglichkeiten der Sei- tenhin.Unddiesegehenallzuoftnochweitüber dierechtlichenUnzulänglichkeitenhinaus. WelcheKonsequenzendrohendenBetreibern der Webseite, wenn die juristischen Mängel nichtbehobenwerden? RAPätzold:DannkanndieSeitejederzeitvon derzuständigenZahnärztekammer,vonWett- bewerbern oder auch von Wettbewerbszen- tralen beanstandet und abgemahnt werden. Wenn es zur Abmahnung kommt, kostet das natürlich Zeit und Geld. Die Kosten kann man pauschal kaum beziffern. Aber ich gebe Ihnen einBeispiel:ImvergangenenJahrwandtesich ein Zahnarzt an mich, der ein Bild gekauft hatte,umesaufseineInternetseitezustellen. ErhatdasBildauchordnungsgemäßbezahlt, es jedoch versäumt, den Urheber des Bildes vereinbarungsgemäß auf seiner Internetseite kenntlich zu machen. Für diesen kleinen Feh- ler hat der Urheber dann Schadensersatz in Höhe von insgesamt 2.500 Euro geltend ge- macht. Wir konnten dies auf 1.000 Euro redu- zieren.Füreinensokleinenundvorallemver- meidbaren Fehler aber trotzdem viel Geld. UndstellenSiesichnurvor,dieserFehlerpas- siertaufeinerInternetseitemitzwei,dreioder garzehnBildern. HerrDr.Visse,SiehabendierechtlichenFall- strickeaufIhrerWebseiteinzwischensicher- lichbehoben. Dr.Visse:Ja,selbstverständlich.Dashabenwir umgehend getan. Nun sind wir auf der siche- ren Seite, und ich habe auch persönlich ein sehr viel besseres Gefühl, weil ich sicher bin, nun keine bösen Überraschungen mehr er- leben zu müssen. Die Investition hat sich auf jedenFallgelohnt. Apropos Investition. Mit welchen Kosten muss eine Praxis denn für den juristischen CheckderWebseiterechnen?Undwielange dauerteinesolchePrüfung? RA Pätzold: Diese Frage kann man nur ganz individuell beantworten. Denn manche Web- seiten haben vier oder fünf, manche bis zu 50Unterseiten.DieeineInternetseiteistsehr textlastig, die andere arbeitet vor allem mit Bildern.Undsokannessein,dassdieeineHo- mepageineinerStundegeprüftistunddiean- dereeinenganzenTagzurPrüfungerfordert. Dr. Visse: Hier möchte ich gerne noch ergän- zen, dass eine juristisch bedenkliche Seite vermutlich sehr viel mehr Kosten verursacht. Wir danken der Kanzlei Lyck & Pätzold für die umfangreiche Prüfung, und wir sind stolz darauf,dasGütesiegelderKanzleierhaltenzu haben. Gütesiegel? Können Sie das bitte noch kurz erläutern? Was hat es damit auf sich und wie können Praxen in den Genuss desSiegelskommen? RA Pätzold: Wir stellen den Praxen, deren Homepagewirgeprüfthaben,einPrüfsiegelin FormeinerGrafikzurVerfügung,mitdemdiese beispielsweiseinihremImpressumdaraufhin- weisen können, dass die Seite entsprechend geprüftwurde.Der(Fach-)Zahnarztkanndamit auchnachaußenhinkenntlichmachen,dasser die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Datenschutzernstnimmtundbeachtet(Abb.5). Adresse Dr.MichaelVisse FachzahnarztfürKFO Georgstr.24 49809Lingen Tel.:059159077 info@dr-visse.de RAJensPätzold Nehringstr.2 61352BadHomburg Tel.:06172139960 kanzlei@medizinanwaelte.de www.medizinanwaelte.de Kurzvita RAJensPätzold [Autoreninfo] Dr.MichaelVisse [Autoreninfo] Abb. 5: Eine juristische Überprüfung der Webseite schütztvorunangenehmenundteurenAbmahnungen. Rechtliche Fallstricke einerWebseite KOMPENDIUM 2014 I 153

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