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DigitaleKFO

Die fortschreitende Einbindung digitalisier- ter Daten in zahnärztliche Behandlungsab- läufe wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf, die nicht nur eine graduelle Veränderung des bestehenden Systems bewirken, sondern so- wohl in medizinischer wie auch in juristischer Hinsicht eine Neubestimmung des Standortes erfordern. Dabei sind die technischen Neue- rungen und ihre Implementierung in der täg- lichen zahnärztlichen Praxis bislang weder vom Gesetzgeber noch von der Rechtspre- chungwirklicherfasstundbewältigtworden. Nachfolgend soll durch die Diskussion zehn konkreter Sachverhalte die heute schon er- kennbaren Konfliktpunkte dargestellt werden. Die juristische Diskussion hierzu befindet sich noch im Fluss und es kann daher allenfalls ein Ausblick auf die juristische Bewältigung ge- worfenwerden. Patientenschutz durch Anonymisierung – Fall 1 Dr. KFO erwägt während laufender Behand- lung eine Zahnextraktion und mailt das OPG an Dr. MKG als Grundlage für eine dann te- lefonisch stattfindende fachliche Erörterung. Dabei hatte er Namen, Geburtsdatum und den Kostenträger des Patienten sorgfältig unkenntlich gemacht. Die Digitalisierung papiergetragener und bild- gebender Dokumentationen erleichtert nicht nurdieArchivierbarkeitundVerfügbarkeitder Daten innerhalb der Zahnarztpraxis, sondern ermöglicht die Bereitstellung per Mausklick auch an externe Bearbeiter. Diese Erleichte- rung des Datentransfers kann zum Datenmiss- brauchverleiten.DenninallerRegelwirdsich zu Beginn einer zahnärztlich-kieferorthopä- dischen Behandlung nicht absehen lassen, ob im Verlaufe der Behandlung möglicherweise die Konsultation eines oder mehrerer zahn- ärztlicher oder allgemeinmedizinischer Fach- kollegenerforderlichwerdenwird. Möglicherweise wird der behandelnde Kiefer- orthopäde auch im Laufe einer Behandlung einmal den Austausch mit einem KFO-Fach- kollegen zu einem Behandlungsfall suchen. Zumindest nach heute geübter Praxis wird zu Beginn einer Behandlung im Hinblick auf ei- nen solchen Datenaustausch eine separate Schweigepflichtentbindungserklärung von demPatientennichteingeholt. Juristische Fallsammlung zur digitalen Kieferorthopädie 164 I KOMPENDIUM 2014 EinBeitragvonRAMichaelZach. Juristische Fallsammlung zur digitalenKieferorthopädie TEIL1 §

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