Datenschutz in der kieferorthopädischen Praxis dass hier von neutraler Seite eine Beratung benötigt wird. Schließlich stellt der Einstieg in die dreidimensionale Welt immer ein indivi- duelles Projekt und nicht nur eine einmalige Investitiondar. Nach dem beschriebenen Szenario möchte icheinmaleinenBlickdaraufwerfen,wieIhre Zukunft in der 3-D-Welt aussehen sollte: Mit jeder2-D-(z.B.digitalesRöntgen)sowieauch mit jeder 3-D-Anwendung werden Patienten- datenerzeugt.Niemandmöchteverschiedene Datenbestände mit unterschiedlichen Soft- wareanwendungen in der Praxis aufbauen, sondern der Anspruch muss vielmehr lauten: Alle Daten werden von der „führenden“ Ab- rechnungssoftware verwaltet. Diese ist immer der Ausgangspunkt, in der alle Patientenda- tenbzw.Datenverweisegespeichertwerden. Esistwichtig–egal,welcheDatenerzeugtwer- den, ob es sich um 2-D- oder 3-D-Daten han- delt, bis hin zur druckfähigen Vorlage für ei- nen3-D-Drucker–diesezentralzuverwalten. Diese Vorgehensweise erleichtert nicht nur die Bedienung der Software ungemein, son- dernstelltsicher,dassdiePatientendatenauch wiedergefunden werden. Bei getrennt aufge- bauten Datenbeständen kann dies sonst für einePraxiszurHerausforderungwerden. Da die Investitionen im 3-D-Bereich mitunter erheblich sein können, stellt sich auch die FragenachdemMehrwert,welchermitEinzug dieser Technologie Einzug verbunden ist. Ein möglicher Mehrwert sollte sein, dass die Auf- bewahrung der 3-D-Daten rechtssicher durch- geführt wird. Warum noch Gipsmodelle auf- bewahren, wenn qualitativ hochwertige 3-D- Datenvorliegen?LeiderhatderPraxisinhaber hier auch diverse Gesetze in Deutschland zu beachten. Aufgrund der augenblicklichen allgemeinen Empfehlung, alle Modelle zehn Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres eines Pa- tienten aufzubewahren, produziert die Praxis alsonichtnureineerheblicheMengeanGips- modellen, sondern in Zukunft auch große Mengenanzusätzlichen3-D-Daten.Sinnvoll? EinklaresNein! Also stellen sich bei der Einführung von 3-D- Technologien in die Praxis folgende Fragen, um den Mehrwert letztlich auch ausnutzen zu können. Wer garantiert dafür, dass die digi- tale Ablage der 3-D-Daten die Praxis tatsäch- lich in die Lage versetzt, Gipsmodelle zu ent- sorgen? Wird die Speicherung der 3-D-Daten bei einem Gerichtsprozess anerkannt oder wirddemBeklagtendadurcheinDokumenta- tionsfehlervorgeworfen?Leidergibtes(noch) keine verbindliche Aussage hierzu, ob die di- gitaleAblagederPatientendatenausreichend ist, um der Dokumentationspflicht nachzu- kommen. Folgender Hersteller bzw. Anbieter wird ge- sucht, der die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: ö Know-how im Bereich Abrechnungs- und Verwaltungssoftware ö Know-howimWorkflowfür3-D-Daten ö Rechtssichere Ablage von 2-D- und 3-D- Daten unter Berücksichtigung folgender Gesetze: Berufsrecht, Röntgenverordnung, Arzthaftungsrecht, Patientenrechtegesetz, GDPdU (revisionssichere Datenarchivie- rung),SigG(Signaturgesetz) ö Übernahme der Haftung, falls ein Prozess mangels falscher Datenarchivierung verlo- rengeht ö einfachzubedienendeSoftware ö Datenexport für externe Gutachter und Krankenkassen ö Datenexport für den Patienten ohne langes SuchenvonEinzeldateien ö alleDatenzueinemPatienten,überallanje- demOrtverfügbar. DieaufgeführtenPunktestellenandenAnbie- ter von Hard- und Softwarelösungen enorme Herausforderungen dar. Nationale wie in- ternationale Fachmessen werden solche Lö- sungen dem interessierten Messepublikum vorstellen. Die Praxis stellt also schon jetzt die Weichen (z.B. mit der Entscheidung zur Abrechnungssoftware), ob ein reibungslo- ser Ablauf mit späteren 3-D-Anwendungen möglichist. AuchdieanzuschaffendeIT-Struktursowiedie Auswahl der ersten 3-D-Komponenten beein- flussen maßgeblich, ob wirklich alles vollum- fänglichgenutztwerdenkann. Wannbeginntalsodie3-D-Zukunft?Jetzt.Hier undheute… KOMPENDIUM 2014 I 177 Adresse MichaelDaletzki medianetXGmbH Spreckenburgstraße10 32760Detmold Tel.:052313080500 Fax:052313080505 m.daletzki@medianetx.de www.medianetx.de Kurzvita MichaelDaletzki [Autoreninfo]