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DigitaleKFO

rung durch einen spezialisierten Firmen- vertretervoreinemKauf. Im Hinblick auf markterhältliche CBCT-Scan- ner gibt es momentan nur ein System der Firma Planmeca® (ProMax 3D® ). Anders als beidenherkömmlichenGe- räten müssen hier die erho- benen DICOM-Daten erst in STL-Daten kon- vertiert werden, um schließlich digitale Mo- delle zu erhalten. Ebenso fällt die Auflösung bei den röntgenerhobenen digitalen Model- len erheblich niedriger aus und sollte aus die- sem Grund nur für Dokumentationszwecke herangezogen werden. Als vorteilhaft kann die integrierte Scanfunktion ohne zusätzliche Investitionskostengesehenwerden. Bei der Auswahl der kieferorthopädischen Software, falls vom Hersteller nicht mitge- liefert, sollte man sich ganz nach seinen Be- dürfnissen orientieren. Eine einfach zu bedie- nende Software mit der Prämisse, das volle Spektrum der Kieferorthopädie abzubilden, sollte für den interessierten Anwender im Vordergrund stehen. Weiterhin ist es sicher- lich sinnvoll, prospektive und zukunftsorien- tierte Überlegungen in die Entscheidung mit einfließenzulassen. Digitale Modelle können nur auf privater Basis ab- gerechnet werden. Die an- zusetzendeGOZ-Leistungs- nummer 0065 für die op- tisch-elektronische Datenerfassung intra- oraler Strukturen (digitale Abformung) umfasst die vorbereitenden Maßnahmen an den abzuformenden Zähnen, die einfa- che Bissregistrierung und die Archivierung der Daten. Nicht enthalten ist die computer- gestützte Auswertung zur Diagnose und Pla- nung der digitalen Abformung sowie das „vir- tuelle Trimmen“ der Modelle. Hier empfiehlt die Bundeszahnärztekammer eine analoge Berechnung.4 Obwohl bereits unzählige wissenschaftliche Studien die Genauigkeit von digitalen Abfor- mungen für die Kieferorthopädie nachgewie- sen haben, steht eine offizielle Stellungnah- me über die Anerkennung von digitalen Mo- dellen vonseiten der DGZMK, DGKFO, BKZV, BZÄK und Krankenkassen derzeit noch aus. So sind digitale Modelle bei Facharztprüfungen, GBO und EBO nach wie vor nicht zugelassen. Selbst im kieferorthopädischen Gutach- terverfahren, wo digitale Modelle hin- sichtlich Versandzeit und fehlender Ge- fahr defekter Gipsmodelle sehr vorteil- haft sind, werden digitale Modelle häufig abgelehnt und es wird aus „guter Gewohn- heit“aufGipsmodellenbestanden. Aufgrund der sehr hohen Anschaffungs- und vor allen Dingen der sehr hohen Unterhal- tungskosten sowie des fehlenden standes- politischen Supports (= gleichberechtigte An- erkennung digitaler Modelle neben Gipsmo- dellen), besteht die Möglichkeit, den Einsatz digitaler Modelle heutzutage auszulagern. Firmen wie MESANTIS® (3D-DENTAL-RA- DIOLOGICUM) bieten beispielsweise mit MExPERT® Superlign® und MExPERT® 3D- Print kostengünstige digitale Services an. Da- durch ergibt sich im Vergleich zum vollständi- genOutsourcingimmernocheinegroßeWert- schöpfung für die eigene Praxis, ohne jedoch wirtschaftlicheRisikeneingehenzumüssen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich Interessierte vorab über sämtliche anfallende Anschaffungs- aber vor allen Din- gen auch Unterhaltungskosten und Kompati- bilitäten einen fundierten Überblick verschaf- fensollten,bevoreinKaufvollzogenwird. Also, Augen und Ohren auf beim zukunfts- trächtigenScannerkauf! Digitale Kieferorthopädie 76 I KOMPENDIUM 2014 Adresse Dr.DanielHeekeren IhreKieferorthopädeninBerlin Georgenstr.25 10117Berlin Tel.:030200744-100 Fax:030200744-199 dh@kfo-berlin.de www.kfo-berlin.de Kurzvita Dr.DanielHeekeren [Autoreninfo] FZÄMiraWagner [Autoreninfo] Prof.Dr. AxelBumann [Autoreninfo] Literaturliste Abb. 4b: Intraoraler Scanner. Exem- plarisches Beispiel für einen intra- oralenScanner(3ShapeTRIOS® Cart).

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