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DigitaleKFO

3D Accuitomo 170 DVT-Indikationen in der KFO: aktuelle Empfehlungen Aktuellen Empfehlungen der American Aca- demy of Oral und Maxillofacial Radiology (Oral Surg Oral Med Oral Pathol Oral Radiol 2013; 116:238–257) zufolge ist eine DVT-Indi- kation in Abhängigkeit von drei Indikations- stufen gegeben: I. wahrscheinlich indiziert, II. vielleicht indiziert und III. wahrscheinlich nicht indiziert. Demnach sind im Rahmen der Diagnostik vor Behandlungsbeginn Anoma- lien der Zahnformen sowie der Anordnung derZähne(z.B.VerlagerungenundTranspo- sitionen) als wahrscheinlich indiziert (I). Da- zu zählt auch die Anfertigung eines DVT vor dysgnathiechirurgischen Eingriffen bei vor- liegendenskelettalenAsymmetrien. Unter vielleicht indiziert (II.) werden Aufnah- men des Alveolarknochens bei Verdacht auf knöcherne Abbauvorgänge, Asymmetrien, an- teroposteriore, vertikale und transversale Dis- krepanzen sowie stärkere Störungen im Kie- fergelenkbereichsubsummiert. Aufgrund der relativen Häufigkeit von Ano- malien der Zahnposition dürfte bundesweit ein Großteil der DVT in der Kieferorthopädie ausebendiesenGründenangefertigtwerden. Ich selbst „bestehe“ bei deutlichen Formver- änderungen von Zähnen, Verlagerungen von Zähnen, insbesondere wenn mehrere Zähne betroffen sind, aber auch unvollständigen Transpositionen, über die ein OPG oder auch andere zweidimensionale Röntgenbilder nur einen unklaren Befund liefern, auf eine DVT- Aufnahme. In der Regel teilen hier der Pa- tient bzw.seineErziehungsberechtigtenmei- neSichtweise. Abrechnung der DVT-Aufnahme Die Erstellung einer DVT-Aufnahme und die DiagnostikmitdemDVTrechnenwirnachden GOÄ-Nummern Ä 5370 und Ä 5377 ab. Es gibt auchKollegen,diedieeigentlichfüreinCTvor- gesehenen Gebührenziffern Ä5370 und 5377 als Analogposition (GOÄ 5370a und 5377a) abrechnen. Entscheidend ist in jedem Fall, dass eine Aufteilung der Gebührennummern Ä 5370 und 5377 nicht zulässig ist, das heißt, dass man bei der Abrechnung der Gebühren- nummer Ä 5370 für die Erstellung des DVT auch die Befundung nach GOZ Ä5377 erbrin- genmuss. Die Erstellung eines DVT kann nur als Privat- leistungerbrachtwerden,dadiesebekannter- maßen nicht in den Leistungskatalog der GKV gehört. Demnach muss eine entsprechende Vereinbarung einer außervertraglichen Leis- tung erstellt und unterzeichnet werden. Auch bei Patienten der PKV empfiehlt sich eine schriftlicheVereinbarung,daeineKostenüber- nahmedurchetwaigeKostenträgerkeinesfalls sicherist. Obwohl die DVT-Aufnahme als Privatleistung erbracht wird, habe ich nicht die Erfahrung gemacht, meine Patienten von der Notwen- digkeiteinerDVT-Aufnahmeüberzeugenoder garüberredenzumüssen.Gelingteineschlüs- sige Argumentationskette, in der ich dem Pa- tienten bzw. seinen Eltern als Erziehungsbe- rechtigte anhand des aktuellen OPGs und ggf. anderen Hilfsmitteln die Vorteile eines DVT verdeutlichenkannunddeshalbdieDVT-Auf- nahme plausibel wird, gibt es nur selten eine ablehnendeHaltung. Ein Beispiel aus der Praxis mag dies veran- schaulichen:Wiehinlänglichbekannt,liegtei- nederHauptindikationeneinesDVTinderKie- ferorthopädie,z.B.inderDiagnostikvonVerla- gerungen und Retentionen von Zähnen. Diese Anomalien fallen entweder schon klinisch auf oder sie werden im Rahmen der Anfangsdiag- nostik anhand von Röntgenbildern entdeckt. In vielen Fällen ist allerdings auf dem OPG die eigentliche Lage des verlagerten bzw. reti- nierten Zahnes nicht exakt bestimmbar − die systemimmanenten Nachteile eines OPG sind jedem geläufig. Mit einer unsicheren Lagebe- stimmung eines verlagerten Zahnes wiederum erhöht sich jedoch die Gefahr von Schäden an den Wurzeln der verlagerten Zähne und der NachbarzähnebeimVersuchderEinordnung. ImGegensatzzumOPGlässtsichmitdemDVT die Lage eines verlagerten Zahnes eindeutig bestimmen und damit eine exaktere Planung bezüglich der geplanten Einordnung vorneh- men. Vorteile bietet die DVT-Aufnahme auch dem Kieferchirurgen oder dem chirurgisch tä- tigen Zahnarzt, der den chirurgischen Teil der geschlossenenElongationvornimmt.Schließ- lich kann der chirurgische Zugang zur verla- gertenZahnkronegenauerunddamitminimal- invasiverdurchgeführtwerden. KOMPENDIUM 2014 I 97 2 3

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