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DigitaleKFO

3D Accuitomo 170 mehrereKolleginnenundKollegeninsBootzu holenunddasDVTgemeinsamzubetreiben. NachGesprächenmitKieferchirurgen,implan- tologisch tätigen Zahnärzten und Hals-Na- sen-Ohren-Ärzten wurde klar, dass ein deut- licher Bedarf für ein DVT in Neumünster be- steht. Dieser Erkenntnis folgten viele Mü- hen: Es musste u.a. ein geeignetes DVT, das den verschiedensten Ansprüchen der betei- ligten Fachbereiche genügte, ausgesucht und eine passende Rechtsform für die Apparate- gemeinschaft entwickelt werden. Im Juni 2010 war es dann so weit – das DVT-Diagnosezen- trumHolsteinnahmseineArbeitauf. NebendergenerellenInvestitionsbereitschaft sollte man für die DVT-Anschaffung auch Zeit einkalkulieren, die man zweifelsohne von der Kaufentscheidung bis zur Inbetriebnahme ei- nesGerätesausreichendbenötigt. Ich selbst habe aufgrund der hohen Kosten fast ein Jahr mit der Entscheidung gerungen, ob und falls ja, welches Gerät ich anschaffe. Zwarwarderbeiunsinstallierte3DAccuitomo 170 (Fa. Morita)* seinerzeit eines der teuers- ten Geräte auf dem Markt, dafür versprach er abernachEvaluierungderLiteraturbesteAuf- nahmen und darüber hinaus eine relativ ge- ringe Strahlenbelastung und noch wichtiger, erhieltdieseVersprechungen. Es folgten die üblichen Preisverhandlungen über das Gerät, parallel wurde die bereits genannte Rechtsform der Apparategemein- schaft entwickelt. Die Bedingungen des Strah- lenschutzeseinzuhalten,warfürunsaufgrund der Ausgangssituation mit einem sehr gro- ßen Röntgenraum inklusive Tubusgerät, OPG und Fernröntgen ein Leichtes, sodass die üb- lichen Abnahmeprüfungen nach Installation des DVT erfolgreich waren. Eine ausführliche Einweisung der Praxismitarbeiter und mir in die Benutzung des Gerätes wurde seitens des Herstellersdurchgeführt. Klinisches Fallbeispiel Die 11-jährige Patientin stellte sich Anfang 2010 in unserer Praxis zur kieferorthopädischen Be- ratung vor. Die klinische Untersuchung zeigte u.a. ein Fehlen des Zahnes 12. Die Röntgen- diagnostik ergab neben einer geringfügigen Verlagerung des Zahnes 13 eine scheinbare DeformationdesZahnes12.DerZahn35fehlte (Abb. 1). Nachdem der Zahnwechsel weitge- hendabgeschlossenwar,empfahlichderMut- terdieAnfertigungeinesDVT,umdieFormdes Zahnes 12 und seine Beziehung zu 13 näher zu untersuchen.BereitsdiegerendertenAufnah- men machten eine deutliche Abknickung der Wurzel von 12 nach distal und palatinal deut- lich, der Zahn 13 lag nach palatinal verlagert (Abb. 2 und 3). In den Schnitten zeigten sich nichtnurdieAbwinkelungderKrone,sondern auchResorptionenamZahn12(Abb.4–8). Als Therapie entschieden wir uns für einen Er- halt des Zahnes 12. Er sollte so eingestellt wer- den,dassdieWurzelvon12achsengerechtsteht, damit sie den Zahn 13 nicht bei der Eruption be- hindert,dieKronevon12würdedannnachdis- tal gekippt sein. Später wäre es möglich, den Zahn durch konservierende bzw. prothetische Maßnahmen in seiner Form entsprechend an- zupassen. Parallel sollte der Zahn 13 eingeord- net werden, wir vermuteten, dass er von selbst eruptierenwürde.AlsBehandlungsmittelwähl- ten wir eine Multibracketapparatur. Das Bracket aufdemZahn12wurdesogesetzt,dassdieWur- zelachsengerechtsteht,eswurdealsoanguliert aufdieKronegesetzt.NachdemdieWurzelvon Zahn 12 aufgerichtet worden war, öffneten wir mittelseinerDruckfederdieLückeRegio13.Kurze ZeitspätereruptiertederZahn13underkonnte eingeordnetwerden.NachderEinordnungvon Zahn 13 erstellten wir ein OPG (Abb. 9). Hier zeigtesicheineorthogradeStellungderWurzel von12,dieWurzelspitzezeigteResorptionen. Resümee In der Kieferorthopädie kann wie in ande- ren zahnmedizinischen Fachdisziplinen auch dank moderner Gerätetechnik eine DVT-Auf- nahme bei Beachtung der „rechtfertigenden Indikation“alseineffizientesdiagnostisches Mittel eingesetzt werden. Dennoch ist das DVT hier noch kein Standard: Zum einen ist diesbegründetindenAbrechnungsmöglich- keiten,denInvestitionskostenundderStrah- lenexposition, zum anderen ist ein DVT in der Kieferorthopädie nur in wenigen Fällen notwendig. Ist eine DVT-Aufnahme aber eindeutig indiziert, bietet sie im Gegensatz zur 2-D-Röntgendiagnostik ein deutliches Mehr an Informationen, die auf die Behand- lungsplanung und den Behandlungsverlauf einen eindeutigen Einfluss haben und auf dieichindiesenFällennichtmehrverzichten möchte. Dem Patienten kann durch eine schlüssige Argumentationskette die Notwendigkeit ei- ner DVT-Aufnahme ebenso erfolgreich plau- sibel gemacht werden, wie sich die Investi- tionskosteneinesDVT-GerätesimGegensatz zur kieferorthopädischen Einzel- oder Ge- meinschaftspraxis in einer Gerätegemein- schaft sinnvoll bezahlt machen. *Fa. J. Morita Europe GmbH, www.morita.com/ europe KOMPENDIUM 2014 I 99 Adresse Dr.OrtwinBabendererde HinterderKirche5 24534Neumünster Tel.:0432142295 www.dr-babendererde.net Kurzvita Dr.Ortwin Babendererde [Autoreninfo] 9

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