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26 _welche praxis passt zu mir? Einzelpraxis oder Kooperation Die Einzelpraxis entspricht dem klassischen Bild des Freiberuflers. Immer noch zwei Drittel aller PraxensindEinzelpraxen,undauchbeiNeugrün- dungen dominiert diese rechtlich einfache Form der zahnärztlichen Berufsausübung. Allerdings setzt die Arbeitskapazität des Praxisinhabers hier natürliche Entwicklungsgrenzen, wie zum Bei- spiel die Umsetzung flexibler Öffnungszeiten, die Ausbildung einer Spezialisierung oder auch die wirtschaftliche Auslastung hochwertiger Tech- nik. Grundsätzlich bietet eine Kooperation ge- genüber der Einzelpraxis betriebswirtschaftliche und zahnmedizinische Vorteile. Greifen mehrere Zahnärzte beispielsweise auf einen Laser oder ei- nen DVT zu, rechnet sich die Investition in diese Technik viel schneller. Die sogenannten Kostendegressionseffekte sen- kenerfahrungsgemäßdieKostenjeBehandlungs- stunde um bis zu 40 Prozent gegenüber einer Ein- zelpraxis. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten einer zahnärztlichen Kooperation sind vielschichtig. Sogenannte Berufsausübungsgemeinschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnärzte hier gemeinsam auftreten und die Gewinne aus dergemeinsamenTätigkeitzwischendenbeteilig- ten Zahnärzten aufgeteilt werden. KOOPERATION in welcher Rechtsform? Ein Zahnarzt, der sich niederlassen möchte, kann dies heute nicht nur in Form der traditionellen Einzelpraxis tun, sondern auch mit Partnern – an einemodermehrerenStandorten.Wissenswertesrundumdiewichtigs-ten Rechtsformen einer Zahnarztpraxis finden Sie hier zusammengestellt. EProf. Dr. Johannes Georg Bischoff [ ]SUCCESS d e n t a l

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