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64 _wieviel bwl braucht der zahnarzt? gehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlan- gendesZahlungspflichtigenerbrachtwordensind. Auch bei einer privaten zahnärztlichen Behand- lung dürfen nicht notwendige Leistungen nur be- rechnet werden, wenn sie auf Verlangen erbracht wordensind.DieseLeistungenmüsseninderRech- nung mit einem Zusatz wie „Verlangensleistung“ o.ä. versehen sein. GOZ § 2 (1+2)AbweichendeVereinbarung (Abweichende Höhe derVergütung) (1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Ver- ordnung abweichende Höhe der Vergütung fest- gelegt werden. (2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem ist vor Erbrin- gung der Leistung des Zahnarztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses muss die Fest- stellung enthalten, dass eine Erstattung der Ver- gütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthal- ten.DerZahnarzthatdemZahlungspflichtigenei- nen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen. In einer solchen Vereinbarung werden die Vergü- tungen im Vorhinein festgelegt und können dann nicht mehr, wie sonst üblich, während der Be- handlung nach § 5 (2) bemessen, also neu festge- legt werden. Auch wenn im Einzelfall zusätzliche, vorher nicht erkennbare Schwierigkeiten oder Umstände auftreten, ist die Vergütungs- vereinbarung hier bindend. In der Rechnung genügt zunächst die Be- gründung: „Vergütungsvereinbarung nach § 2 (1+2)“. Diese Vereinbarung abzuschließen ist Ver- pflichtung, wenn vereinbarte Beträge mit Fakto- ren oberhalb 3,5fach rechtswirksam werden sol- len. GOZ § 2 (3)AbweichendeVereinbarung (Verlangensleistungen von nicht in der GOZ enthaltenen Leistungen) (3)AufVerlangendesZahlungspflichtigenkönnen Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2, die we- der im Gebührenverzeichnis noch im Gebühren- verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte ent- halten sind, und ihre Vergütung abweichend von dieser Verordnung in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. DerHeil-undKostenplanmussvorErbringungder Leistung erstellt werden; er muss die einzelnen Leistungen und Vergütungen sowie die Fest- stellungenthalten,dassessichumLeistungenauf Verlangen handelt und eine Erstattung mögli- cherweisenichtgewährleistetist.§6Abs.2bleibt unberührt. Die erbrachte Leistung muss verständlich be- schrieben sein und wird mit einem kalkulierten Eurobetrag berechnet. Die beiderseitige Unter- zeichnung ist zu beachten. Beispiele für nicht in der GOZ enthaltene Verlan- gensleistungen: ESportschutz-Einsatz EZahnaufhellung EZahnschmuck EPZR bei kosmetischer Indikation ELaser-Einsatz EHypnose [ ]SUCCESS d e n t a l

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