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84 _wissen & weiterbildung Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ver- pflichtet die Betroffenen damit zur Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer fachlichen Kompetenzen an verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Wichtig ist dabei, dass der Nach- weis durch Fortbildungszertifikate der Zahnärzte- kammern erbracht wird. Davon abweichende Zer- tifikate müssen dem Anspruch bestimmter Krite- rien der Arbeitsgemeinschaft der jeweiligen Kam- mer standhalten, damit die wertvollen Punkte auch eingelöst werden können. Es sollte beachtet werden, dass die Pflicht nicht nur für Zahnärzte mit eigener Praxis, sondernauchfürangestellteZahnärztebe- steht.DavonausgenommensindWeiterbil- dungs-, Entlastungs- und Vorbereitungs- assistenten. Für den Fall, dass der Ver- tragsarzt innerhalb der fünf Jahre seine Tätigkeit für mehr als drei Mo- nate unterbricht, kann der Zeit- Dass jeder aktive Kassenzahnarzt seit dem 1. Januar 2004 dazu verpflichtet ist, binnen fünf Jahren den Nachweis über 125 Fortbildungspunkte zu er- bringen,istwohlhinlänglichbekannt.DiebesagteFristendetfürZahnärzte genau fünf Jahre nachdem sie ihre Zulassung erlangt haben. Doch welche Absicht steht hinter den verordneten Fortbildungsmaßnahmen und mit welchen Konsequenzen ist bei Nichteinhaltung zu rechnen? Warum FORTBILDUNG? [ ]SUCCESS d e n t a l

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