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raum für die Erbringung des Fortbildungsnach- weises auf Antrag um die entsprechende Dauer des Fehlens verlängert werden. Zusätzlicher Fleiß wird belohnt Neben der Teilnahme an Veranstaltungen besteht zudem die Möglichkeit, für die Lektüre von Fach- literaturweitere10Punktegutgeschriebenzube- kommen. Für besonders Fleißige gibt es noch einen Bonus. WerinnerhalbvondreiJahren150Punktegesam- melt hat, kann bei der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde das Fortbil- dungssiegel beantragen und damit bei den Pa- tienten seine Fortbildungstätigkeit nachweisen. Ziel der Fortbildungsroute:125 Punkte Sollten die erforderlichen 125 Punkte nicht bis zum Stichtag zusammengetragen worden sein, muss mit Honorareinschränkungen gerechnet werden. Das bedeutet für die ersten vier Quartale, die auf die Nachweisfrist folgen, Einbußen von 10 Prozent. Ab dem darauf folgenden Quartal erhöht sich die Minderung auf 25 Prozent. Die fehlenden Punkte können jedoch innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Beachtet werden sollte da- bei,dassdieseEinheitennichtaufdenneuenZeit- raum von fünf Jahren angerechnet werden. So- bald die vollen 125 Punkte erreicht sind, wird die vertragsärztliche Tätigkeit wieder zu 100 Prozent vergütet. Kann in diesen zwei Jahren nicht die notwendige Anzahl an Punkten gesammelt wer- den, riskiert der Vertragsarzt den Verlust seiner Zulassung. Damit es bei der Honorierung oder gar der Zulas- sung nicht problematisch wird, heißt es für alle: Punkte zählen und falls nötig, fleißig sein! ANZEIGE

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