Mustervertrag
_service stituten können die Gesellschafter I und II im Innenverhältnis im Rahmen des vereinbarten Kontokor- rents allein verfügen. § 12 Kosten der Gemeinschaftspraxis / Private PKW 1.DieGemeinschaftspraxisträgt,soweitnichtsanderesvereinbartist,dieKostendesPraxisbetriebes.Zu den Betriebskosten der Gemeinschaftspraxis zählen insbesondere: – Die Miete der Praxisräume. – Weitere Kosten des allgemeinen Praxisbetriebes (z. B. Reparaturen, Wartungen, Kosten zahntechni- scher Arbeiten, Verwaltungsbeiträge zur KZV etc.). – VersicherungsbeiträgezuderBerufshaftpflichtversicherungundanderenpraxisbezogenenVersiche- rungen. – Kosten für Telefon, Telefax, Fachliteratur und Wartezimmerlektüre. – Sonstige praxisbedingte Kosten. 2.JederGesellschafterträgtdieKostenseinerFortbildung,seinerBerufskleidung,BeiträgezurAltersvor- sorge und zur (Zahn)Ärztekammer und Fachverbänden (BDK etc.), Aufwendungen für persönliche Versi- cherungen sowie seine persönlichen Steuern selbst. 3.DieGesellschaftertragendieKostenfürvonihnenangeschaffteKraftfahrzeuge(AnschaffungundUn- terhalt) selbst. Die Kraftfahrzeuge sind gegebenenfalls Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter. 4. Über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaftspraxis ist laufend Buch zu führen; die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 3 EStG. Im Fall eines Wechsels im Gesellschafterbe- stand einschließlich des Ausscheides eines Gesellschafters, einer Änderung der Beteiligungsver- hältnisse, der Veräußerung aller Gesellschaftsanteile, der Auflösung der Gemeinschaftspraxis oder der Betriebsausgabe erfolgt die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. 5. Die Buchführung und die steuerliche Vertretung der Gemeinschaftspraxis erfolgt durch einen Ange- hörigen der steuerberatenden Berufe. Es besteht Einverständnis damit, dass der bisherige Steuerberater der Gesellschaft diese weiterhin begleitet. Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf Einsicht in die Bücher. EinsprüchegegendenjährlichenRechnungsabschlusssindinnerhalbeinesMonatsnachdessenendgül- tiger Feststellung zu erheben; anderenfalls gilt der Abschluss als genehmigt. § 13 Gewinn undVerlust / Entnahmen / Rechnungsabgrenzung / Geschäftsjahr 1. Die Anteile am Gewinn und Verlust betragen je ____ %. 100 [ ]SUCCESS d e n t a l