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Mustervertrag

_service 2.JederGesellschafterkannaufseinenGewinnanteilimVorausmonatlicheTeilbeträgebiszuhöchstens ___________€entnehmen.DieAngemessenheitundHöhederEntnahmewirdvondenGesellschaftern regelmäßig überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt. 3.DieGewinnverteilungerfolgtzumEndeeinesjedenKalenderjahresgemäßderEinnahme-Überschuss- Rechnung.DieJahresabrechnungerfolgtzusammenmitderBeschlussfassungüberdenJahresabschluss. Weist der Jahresabschluss einen Gewinn aus, entscheiden die Gesellschafter zunächst darüber, ob eine Rücklage gebildet wird. Danach verbleibende Gewinnanteile können von den Gesellschaftern entnom- men werden, soweit sie die Vorausentnahmen übersteigen. Übersteigen die Vorausentnahmen den verbleibenden Gewinn, ist der Differenzbetrag innerhalb eines Monats auf das Praxiskonto zu erstatten. Die künftigen Vorausentnahmen sind entsprechend anzupassen. § 14 Urlaub / Fortbildung 1. Die Gesellschafter werden sich über die zeitliche Lage des Urlaubs jeweils zu Beginn des Jahres eini- gen und abstimmen; der regelmäßige kalenderjährliche Urlaubsanspruch der Gesellschafter beträgt sechs Wochen. Der Urlaub ist so zu nehmen, dass die Belange der Gemeinschaftspraxis gewahrt sind. 2.FortbildungsmaßnahmenwerdenbezüglichZeitundKostenunterdenGesellschafterngrundsätzlich einvernehmlich abgesprochen. Bezüglich der zeitlichen Abstimmung gilt dies nicht, wenn die Fort- bildung in Anrechnung auf den Urlaub nach § 14 Abs. 1 erfolgt. Im Übrigen soll eine Fortbildung in zeit- licher Hinsicht nur dann durchgeführt werden, wenn sich hierdurch die monatliche Arbeitszeit nicht verkürzt. Dies kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Dauer der Fortbildung durch Tätigkeiten ausgeglichen wird, die in ansonsten dienstfreien Zeiten durchgeführt werden (z. B. Mittwochnach- mittag). § 15 Personal Die Gesellschafter regeln Personalangelegenheiten und den Einsatz der Mitarbeiter einvernehmlich. Verlangt jedoch ein Gesellschafter die Entlassung eines Mitarbeiters wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 626 BGB, haben die anderen Gesellschafter diesem Verlangen zu entsprechen. Jeder Mitarbeiter ist beiden Gesellschaftern gegenüber weisungsgebunden. § 16Vertragsdauer / Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 2. Der Vertrag kann von jedem Gesellschafter nach Beginn der Gemeinschaftspraxis mit einer Frist von 6 Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung muss dem anderen Gesell- schafter gegenüber schriftlich (bei Postzustellung durch einen eingeschriebenen Brief) erfolgen. 101[ ]SUCCESS d e n t a l