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Mustervertrag

_service 3. Am Vermögen der Gesellschaft sind die Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt. § 11 Laufende Betriebskosten 1. Die Praxisgemeinschaft arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. 2. Die laufenden Betriebskosten sind von den Gesellschaftern in dem Umfang zu tragen, in dem sie die Gemeinschaftseinrichtungen in Anspruch nehmen. Sie entrichten hierzu kostendeckende Beiträge, die jeweils am Schluss eines Kalenderjahres endgültig festgesetzt werden. Auf diese Beiträge sind Ab- schlagszahlungen zu leisten, die sich nach dem Umfang der Inanspruchnahme der Gemeinschaftsein- richtungen richten. Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen beschließt die Gesellschafterver- sammlung. 3. Zu den laufenden Betriebskosten gehören insbesondere a) Gehälter und Sozialabgaben für das gemeinsame Personal; b) Mieten für Praxisräume und Einrichtungen; c) Reparatur- und Wartungskosten; d) Kosten für Fortbildung, insbesondere wissenschaftliche Literatur einschließlich Zeit- schriften, sowie Wartezimmerliteratur; e) Kosten für Steuer- und Rechtsberatung, soweit sie die Praxisgemeinschaft betreffen; f) Kosten für den ärztlichen Bedarf; g) Kosten für Versicherungen, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Telefax, Porti, soweit sie die Pra- xisgemeinschaft betreffen. § 12 Geschäftsführung undVertretung,Bankvollmacht 1. Die Geschäftsführung und rechtsgeschäftliche Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgen ge- meinsam durch die Gesellschafter. Zur Erledigung laufender Geschäfte ist jedoch jeder Gesellschafter allein geschäftsführungs- und ver- tretungsberechtigt, sofern die Gesellschaft nicht mit einem höheren Betrag als ____ € im Einzelfall verpflichtet wird. 2.FürdiePraxisgemeinschaftwirdeingemeinsamesKontobeider____Bankerrichtet,beidemjeweils zwei Gesellschafter gemeinsam zeichnungsberechtigt sind. § 13 Jahresabschluss 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Regeln über die Einnahmen-Überschuss- RechnungunterBeachtungsteuerlicherVorschriften,soferndieGesellschafternichteinstimmigdieEr- stellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung beschließen. 107[ ]SUCCESS d e n t a l