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Mustervertrag

_service 2. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses wird ein Angehöriger der steuerberatenden oder wirt- schaftsprüfenden Berufe, der gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet ist, beauftragt. 3. Die Gesellschafter sind berechtigt, jederzeit die Bücher der Gesellschaft einzusehen und sich Ab- schriften zu fertigen. § 14 Gesellschafterversammlung 1. Mindestens einmal jährlich findet eine Gesellschafterversammlung statt. Sie entscheidet über die Genehmigung des Jahresabschlusses, den Voranschlag für das kommende Jahr, die Erbringung weiterer Einlagen und über sonstige durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag bestimmte Angelegen- heiten der Praxisgemeinschaft. 2. Zur Abhaltung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung sind die Gesellschafter ver- pflichtet, wenn dies im Interesse der Praxisgemeinschaft notwendig erscheint, insbesondere wenn es zwischen den Gesellschaftern zu Unstimmigkeiten kommt. § 15 Haftung 1. Die Gesellschafter sind einander zur Einhaltung des Qualitätsstandards einer anspruchsvollen Praxis ihres Fachgebiets sowie zur Erfüllung und Beachtung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtun- gen, Ziele und Zwecke verpflichtet. 2. Für die Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber den anderen Gesellschaftern haftet jeder Gesellschafter ohne Einschränkung; § 708 BGB wird ausgeschlossen. § 16Vertragsdauer 1. Die Gesellschaft beginnt am _________. Sie wird auf unbestimmte Zeit errichtet. 2. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalender- jahres kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 17Ausscheiden eines Gesellschafters 1. Kündigt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus. 2. Ein Gesellschafter scheidet außer durch Kündigung aus 108 [ ]SUCCESS d e n t a l