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dental success

Die Digitalisierung hat in rasanter Geschwindigkeit Einzug in den Berufsund Arbeitsalltag gehalten und bringt viele Vorteile sowie Zeitersparnis und Arbeitserleichterung mit sich. Doch wie sieht es mit dem digitalen Röntgen in der Zahnarztpraxis aus? Welche Vorteile bietet es gegenüber den herkömmlichen Aufnahmen und was ist bei der Anschaffung eines solchen Gerätes zu beachten?

_anbieterinformationen zur niederlassung kanälen und der Ausdehnung der Kieferhöhle – ist die3-D-Diagnostikmedizinischäußerstvorteilhaft. Bei der Anschaffung eines digitalen Röntgengerä- tes sollten Zahnärzte auf die Bildqualität und Bild- auflösung, die in Linienpaaren pro mm angegeben wird,achten,dadiesejenachHerstellervariiert.Die Geräte unterscheiden sich auch in der Menge der auswertbaren Daten, da die Bildstrukturen auf pro- grammtechnischer Basis gefiltert werden. Je größer die Fehlerdatenmengen sind, desto kontrastärmer sinddieAbgrenzungenein- facher Objekte. Wer ein digitales Röntgen- gerät verwendet oder an- schaffen möchte, sollte zu- dem darauf achten, dass die Computeranlage auf dem aktuellen Stand der Technik ist und ausreichend Daten- speicher zur regelmäßigen Datensicherung vorhanden ist. Bei der Röntgen- software gilt es Faktoren wie Bedienfreundlichkeit, Möglichkeiten von Datenimport und -export sowie die Eingabemöglichkeit von Texten zu beachten. Komfortable Lösungen bieten ein Brennprogramm mit an, welches nicht nur das Röntgenbild auf eine CD brennt, sondern gleichzeitig einen Bildviewer mitliefert, damit der nachfolgende Behandler das Bild ohne Qualitätsverluste weiter befunden kann. WeiterewichtigeAspekte,dievorabüberprüftwer- den sollten, sind die Druckmöglichkeit aller Bilder, die Anbindung an weitere Programme wie bei- spielsweise an die Implantatsplanungssoftware oderauchandasAbrechnungssystem.DieseAnfor- derungen erfüllt beispielsweise die Software von LinuDent. GesetzlicheVorschriften Bei der Anschaffung eines digitalen Röntgengeräts sindverschiedenegesetzlicheVorschriftenundAn- zeigepflichtenzubeachten.DaszuständigeAmtfür Arbeitssicherheit prüft, ob die personellen und technischen Voraussetzun- gen für den Betrieb von Röntgengeräten in der Pra- xis gegeben sind. Dazu muss der Zahnarzt zusam- menmitderAnmeldungder Röntgenanlage seine Ap- probationsurkunde und seinen Nachweis zur Fach- kundeimStrahlenschutzan die Behörde schicken. Das hierzu nötige Formular kanneinfachaufderHome- page des zuständigen Am- tes heruntergeladen wer- den. WereineeigenePraxismitneuenodergebrauchten Röntgengeräten einrichtet, muss noch zusätzliche Prüfberichte eines Sachverständigen beilegen, die die einwandfreie Funktion hinsichtlich des Strah- lenschutzes bestätigen. Außerdem ist eine Anzeige bei der zuständigen Zahnärztekammer notwendig. SindalleAnforderungenerfüllt,erhältderZahnarzt die gewünschte Erlaubnis. Die zuständigen Zahn- ärztekammern informieren detailliert rund um das Thema Röntgen und helfen bei Fragen zu den ge- setzlichen Grundlagen weiter. Die Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland unter- schiedlich. DiepräzisenAufnahmenvon3-D-GerätenstellenHart- und Weichgewebe umfassend, kontrastreich und ohne Verzerrung dar. 129[ ]SUCCESS d e n t a l