Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

dental success

Ein Zahnarzt, der sich niederlassen möchte, kann dies heute nicht nur in Form der traditionellen Einzel praxis tun, sondern auch mit Partnern – an einem oder mehreren Standorten. Wissenswertes rund um die wichtigs ten Rechtsformen einer Zahnarztpraxis finden Sie hier zusammengestellt.

26 _welche praxis passt zu mir? Einzelpraxis oder Kooperation Die Einzelpraxis entspricht dem klassischen Bild des Freiberuflers. Immer noch zwei Drittel aller PraxensindEinzelpraxen,undauchbeiNeugrün- dungen dominiert diese rechtlich einfache Form der zahnärztlichen Berufsausübung. Allerdings setzt die Arbeitskapazität des Praxisinhabers hier natürliche Entwicklungsgrenzen, wie zum Bei- spiel die Umsetzung flexibler Öffnungszeiten, die Ausbildung einer Spezialisierung oder auch die wirtschaftliche Auslastung hochwertiger Tech- nik. Grundsätzlich bietet eine Kooperation ge- genüber der Einzelpraxis betriebswirtschaftliche und zahnmedizinische Vorteile. Greifen mehrere Zahnärzte beispielsweise auf einen Laser oder ei- nen DVT zu, rechnet sich die Investition in diese Technik viel schneller. Die sogenannten Kostendegressionseffekte sen- kenerfahrungsgemäßdieKostenjeBehandlungs- stunde um bis zu 40 Prozent gegenüber einer Ein- zelpraxis. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten einer zahnärztlichen Kooperation sind vielschichtig. Sogenannte Berufsausübungsgemeinschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnärzte hier gemeinsam auftreten und die Gewinne aus dergemeinsamenTätigkeitzwischendenbeteilig- ten Zahnärzten aufgeteilt werden. KOOPERATION in welcher Rechtsform? Ein Zahnarzt, der sich niederlassen möchte, kann dies heute nicht nur in Form der traditionellen Einzelpraxis tun, sondern auch mit Partnern – an einem oder mehreren Standorten. Wissenswertes rund um die wichtigsten Rechtsformen einer Zahnarztpraxis finden Sie hier zusammengestellt. Prof. Dr. Johannes Georg Bischoff, Köln [ ]SUCCESS d e n t a l