Die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen bieten eine Fülle von Möglichkeiten der zahnärztlichen Berufsausübung. Und stellen damit viele junge Zahnärzte und Zahnärztinnen vor eine grundsätzliche Entscheidung, die fundiert überlegt sein will.
IndiesemWerkwirdderdurchschnittlichePraxis- gewinn (arithmetisches Mittel) eines/r Praxis- inhabers/-in mit rund 114.000 Euro pro Jahr an- gegeben. Wichtig ist zu wissen, dass knapp 60 Prozent der Praxisinhaber/-innen laut statisti- schem Jahrbuch unter diesem Wert liegen. Ge- winne dieser Größenordnung sind zumindest für Einzelpraxisinhaber kaum auskömmlich, um Steuern, Vorsorgeaufwendungen und den Privat- bedarf einer Familie abzudecken und außerdem nochSchuldenzubedienenoderdienotwendigen Polster für Zukunftsinvestitionen zu schaffen. Allerdings operieren viele Praxen – bewusst oder unbewusst – weit unterhalb ihrer Möglichkeiten. Nach unseren Erfahrungen kann eine gut aufge- stellte allgemeinzahnärztlich ausgerichtete Ein- zelpraxis mit einem klaren Konzept einen stabilen Jahresgewinn von rund 150.000 bis 170.000 Euro erreichen. Kapitalbeteiligte Partner/-innen von Gemein- schaftspraxen und Praxisgemeinschaftspart- ner/-innen kommen bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen aufgrund der Kosten- teilung in ihrem Einkommen noch etwas höher. Vergütungen dieser Größenordnungen umfassen immerauchdieAbgeltungdesunternehmerischen Risikos. Im Angestelltenverhältnis liegen die Ver- dienstmöglichkeiten deutlich niedriger. Für ange- stellteZahnärzteundZahnärztinnengiltdieFaust- regel, dass die Personalkosten für den angestellten Behandlerbeirund30Prozentdervonihmoderihr erwirtschaftetenHonorareinnahmenliegensollte. DiesmagauferstenBlickniedrigerscheinen.Esist jedochzubeachten,dassdieEinstellungeineszu- sätzlichen Behandlers auch weiteres Assistenz- personal erforderlich macht, ferner werden Zim- merblockiert,esbrauchtalsoerweiterteRessour- cen an Raum und Personal. Auch das Praxisver- brauchsmaterial ist zu berücksichtigen. Ferner trägt der/die Praxisinhaber/-in die unternehme- rische Verantwortung für ein ausreichendes Patientenvolumen.DieseKostenundRisikenwol- len abgedeckt sein. Untenstehend ein Beispiel, das den Zusammen- hangzwischenAngestelltengehaltundsichdaraus ableitendem Mindesthonorar verdeutlich. Nach diesem Beispiel kann der angestellte Zahnarzt/die ZahnärztineinBruttogehaltvon2.500Euroerwar- ten, wenn er/sie ein zahnärztliches Honorar (= Ge- samtumsatz abzüglich Laborkosten) von wenigs- tens 11.900 Euro pro Monat erwirtschaftet. Wir gehen im Beispiel von zehn Monaten aus, da übli- cherweise rund zwei Monate auf Urlaub, Fortbil- dung, Feiertage evtl. auch Krankheit entfallen. EineSteigerungihrerVerdienstmöglichkeitenkön- nenangestellteBehandlerdadurcherreichen,dass siebewusstauchfürdenwirtschaftlichenGesamt- BRUTTOGEHALT pro Monat _welche praxis passt zu mir? 33[ ]SUCCESS d e n t a l 2.500 € 3.050 € (30%) 36.600 € (100%) 122.000 € 12.200 € GESAMTAUFWAND (ca. 22 %AG-Anteil) AUFWAND pro Jahr NOTWENDIGES HONORAR pro Jahr MINDESTHONORAR pro Monat (bei 10 Monaten)