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dental success

Die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen bieten eine Fülle von Möglichkeiten der zahnärztlichen Berufsausübung. Und stellen damit viele junge Zahnärzte und Zahnärztinnen vor eine grundsätzliche Entscheidung, die fundiert überlegt sein will.

IndiesemWerkwirdderdurchschnittlichePraxis- gewinn (arithmetisches Mittel) eines/r Praxis- inhabers/-in mit rund 114.000 Euro pro Jahr an- gegeben. Wichtig ist zu wissen, dass knapp 60 Prozent der Praxisinhaber/-innen laut statisti- schem Jahrbuch unter diesem Wert liegen. Ge- winne dieser Größenordnung sind zumindest für Einzelpraxisinhaber kaum auskömmlich, um Steuern, Vorsorgeaufwendungen und den Privat- bedarf einer Familie abzudecken und außerdem nochSchuldenzubedienenoderdienotwendigen Polster für Zukunftsinvestitionen zu schaffen. Allerdings operieren viele Praxen – bewusst oder unbewusst – weit unterhalb ihrer Möglichkeiten. Nach unseren Erfahrungen kann eine gut aufge- stellte allgemeinzahnärztlich ausgerichtete Ein- zelpraxis mit einem klaren Konzept einen stabilen Jahresgewinn von rund 150.000 bis 170.000 Euro erreichen. Kapitalbeteiligte Partner/-innen von Gemein- schaftspraxen und Praxisgemeinschaftspart- ner/-innen kommen bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen aufgrund der Kosten- teilung in ihrem Einkommen noch etwas höher. Vergütungen dieser Größenordnungen umfassen immerauchdieAbgeltungdesunternehmerischen Risikos. Im Angestelltenverhältnis liegen die Ver- dienstmöglichkeiten deutlich niedriger. Für ange- stellteZahnärzteundZahnärztinnengiltdieFaust- regel, dass die Personalkosten für den angestellten Behandlerbeirund30Prozentdervonihmoderihr erwirtschaftetenHonorareinnahmenliegensollte. DiesmagauferstenBlickniedrigerscheinen.Esist jedochzubeachten,dassdieEinstellungeineszu- sätzlichen Behandlers auch weiteres Assistenz- personal erforderlich macht, ferner werden Zim- merblockiert,esbrauchtalsoerweiterteRessour- cen an Raum und Personal. Auch das Praxisver- brauchsmaterial ist zu berücksichtigen. Ferner trägt der/die Praxisinhaber/-in die unternehme- rische Verantwortung für ein ausreichendes Patientenvolumen.DieseKostenundRisikenwol- len abgedeckt sein. Untenstehend ein Beispiel, das den Zusammen- hangzwischenAngestelltengehaltundsichdaraus ableitendem Mindesthonorar verdeutlich. Nach diesem Beispiel kann der angestellte Zahnarzt/die ZahnärztineinBruttogehaltvon2.500Euroerwar- ten, wenn er/sie ein zahnärztliches Honorar (= Ge- samtumsatz abzüglich Laborkosten) von wenigs- tens 11.900 Euro pro Monat erwirtschaftet. Wir gehen im Beispiel von zehn Monaten aus, da übli- cherweise rund zwei Monate auf Urlaub, Fortbil- dung, Feiertage evtl. auch Krankheit entfallen. EineSteigerungihrerVerdienstmöglichkeitenkön- nenangestellteBehandlerdadurcherreichen,dass siebewusstauchfürdenwirtschaftlichenGesamt- BRUTTOGEHALT pro Monat _welche praxis passt zu mir? 33[ ]SUCCESS d e n t a l 2.500 € 3.050 € (30%) 36.600 € (100%) 122.000 € 12.200 € GESAMTAUFWAND (ca. 22 %AG-Anteil) AUFWAND pro Jahr NOTWENDIGES HONORAR pro Jahr MINDESTHONORAR pro Monat (bei 10 Monaten)