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Die Entscheidung für die Niederlassung in eigener Praxis eröffnet große Chancen. Gleichzeitig ist damit der Eintritt in unternehmerisches Risiko und die Frage nach dem passenden Finanzkonzept verbunden. Dieser Beitrag verfolgt das Ziel, Sie mit kredittechnischem Basiswissen und den entscheidenden Elementen eines Bankgespräches vertraut zu machen.

_wie viel bwl braucht der zahnarzt? Das Tilgungsdarlehen gleicht dem Annuitäten- darlehen, jedoch werden Zins und Tilgung in se- paraten Raten gebucht. Dies ist die typische Dar- lehensform für öffentlich geförderte Kreditpro- gramme. Zahnarztpraxen wurden über Jahrzehnte aus steuerlichen Gründen bevorzugt mit endfälligen Darlehen finanziert. Da sich die formellen Rah- menbedingungen jedoch entscheidend geändert haben, ist ein zunehmender Trend zum Annuitä- tendarlehen erkennbar. Welche Kreditform auf langeSichtdiegünstigsteist,lässtsichnichtpau- schal beantworten. Ein Annuitätendarlehen, bei dem die Zinsfest- schreibung auf das Laufzeitende abgestimmt ist, bedeutet perfekte Planungssicherheit. Das ist ein erheblicher Vorteil. Bei endfälligem Darlehen verdient der Tilgungs- ersatzvertrag besondere Aufmerksamkeit. Die angesparte Summe soll am Ende der Darlehens- laufzeit das Darlehen vollständig tilgen. Die Prä- zision der Entschuldung hängt jedoch von der Rendite des Tilgungsersatzvertrages ab. Es wäre ärgerlich, wenn es am Ende nicht passt. Seien Sie kritisch und fragen Sie so lange, bis Sie die Kon- struktion im Detail verstanden haben und sich dann in der Lage fühlen, eine fundierte Entschei- dung zu treffen. Ein seriöser Berater wird Ihnen alles willig erklären und Ihnen dann genug Zeit lassen, um sich in Ruhe zu entscheiden. Für Existenzgründungen gibt es vielfältige Mög- lichkeiten, auf zinssubventionierte Kreditpro- gramme von Förderinstituten zurückzugreifen. AnsprechpartneristimmerdieHausbank,diesich in diesem Feld auskennen und eigeninitiativ das günstigste Angebot heraussuchen sollte. Bitte achten Sie bei der Ratenzahlung auf die Verein- barung monatlicher Zahlungsweise (nicht quar- talsweise) – dies passt am besten zu Ihren Zah- lungseingängen. Darüber hinaus passen Sie bitte auf angemessene Darlehenslaufzeiten auf. LaufzeitundsteuerlicheAbschreibungsdauerdes finanzierten Gutes sollten zusammenpassen (Steuerberater fragen). Denn nach Auslauf der Abschreibungen steigt zwangsläufig der Praxis- gewinnunddamitdieSteuerlast.Wennzudiesem Zeitpunkt die Tilgungen noch nicht vollständig erbracht sind, können Liquiditätsprobleme ent- stehen – das kann im Vorfeld vermieden werden. Gerade bei Praxisübernahmen ist häufig festzu- stellen, dass diese Finanzierungsregel nicht be- achtetwird.WenndererworbenePraxiswertüber sechsJahreabgeschriebenwird,dieFinanzierung aber über die typischen zehn oder zwölf Jahre ausgelegt ist, kann es eventuell in den letzten Jahren auf den Konten eng werden. II.Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit ist eine Kreditlinie, mit der das Praxiskonto ausgestattet wird, um Zah- lungsüberschneidungen zwischen Praxisein- nahmen und -ausgaben abzudecken. Üblicher- weisebeträgtdieHöhedesKreditsdaszwei-oder dreifache des geplanten Monatsumsatzes, kann bei der Niederlassung aber auch durchaus höher sein. Die Summe lehnt sich an Ihre Investitions- planung und Ihre Planzahlen (siehe weiter oben im Text) an. Bitte passen Sie darauf auf, dass der Konto- korrentkredit wirklich nur laufende Praxisaus- gaben (Praxismiete, Personalkosten, Verbrauchs- material, Fremdlaborrechnung, etc.) vorfinan- ziert. Leider passiert es häufig bei Existenzgrün- 43[ ]SUCCESS d e n t a l