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dental success

Beim Arzt-Patienten-Verhältnis geht es um wesentlich mehr als Sympathie und Vertrauen. Welche Rechte und Pflichten der Zahnarzt dem Patienten gegenüber und umgekehrt hat, wird auf den folgenden Seiten deutlich. Am Ende dieses Verhältnisses steht die Abrechnung der geleisteten Arbeit.

_wie viel bwl braucht der zahnarzt? 65 GOZ § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses (1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Ge- bührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent.BeiderBemessungvonGebührensindBruch- teile von Cent auf volle Centbeträge abzurunden. (2) Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Ge- bühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistungen sowie der Umstände bei der Ausführung nach billi- gemErmessenzubestimmen.DieSchwierigkeitder einzelnenLeistungkannauchdurchdieSchwierig- keit des Krankheitsfalles begründet sein. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungs- beschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben. In der Regel darf eineGebührnurzwischendem1,0-fachenunddem 2,3-fachendesGebührensatzesbemessenwerden; ein Überschreiten des 2,3-fachen des Gebühren- satzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies recht- fertigen. GOZ §10 Fälligkeit undAbrechnung derVergütung; Rechnung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungs- pflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muss insbesondere enthalten: • 1. das Datum der Erbringung der Leistung, • 2. bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer verständli- chen Bezeichnung des behandelten Zahnes sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz, • 3. bei Gebühren für stationäre privatzahn- ärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag nach § 7, • 4. bei Wegegeld nach § 8 den Betrag und die Berechnung, • 5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 den Betrag und die Art der einzelnen Aus- lage sowie Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis verwendeter Legierungen, • 6. bei nach dem Gebührenverzeichnis ge- sondert berechnungsfähigen Kosten, Art, Menge und Preis verwendeter Materialien. [ ]SUCCESS d e n t a l