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Der folgende Überblick hilft bei der Erstellung eines Versicherungs kon zeptes für die eigene Praxis und beim Erkennen des eigenen Versicherungsbedarfs. Schnell können sich z.B. beim Abschluss einer Praxis inhalts versicherung und einer Elektronikversicherung unnötige Doppelversicherungen ergeben. Welche Ver sicherung in welchem Umfang nötig ist, hängt letztlich auch von der Risiko - bereitschaft des Einzelnen ab.

74 _wie viel bwl braucht der zahnarzt? Praxisinhaltsversicherung Eine Praxisinhaltsversicherung schützt die Praxiseinrichtung gegen Verlust und Beschä- digung durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasserschäden (z.B. durch Rohr- bruch), Sturm und Hagel. Auch eine Betriebs- unterbrechung aufgrund der durch solche Er- eignisse entstandenen Schäden ist in der Regel mitversichert.Glasbruchschädenkönnenzusätz- lich in die Versicherung eingeschlossen werden. Diese Gefahren sollten in einer Zahnarztpraxis abgedeckt werden, da die Praxis- einrichtungeinenerheblichenWert darstellt. (Berufs-)haftpflicht- versicherung Eine Haftpflichtversicherung schützt gegen Schadenersatz- ansprüche und ist für Zahnärzte gesetzlichvorgeschrieben.Ohneeine solche Versicherung würde der Praxisinhaber in unbegrenzter Höhe für alle Schäden haften, de- ren er sich selbst oder seine Mitarbeiter im Rah- men der Praxistätigkeit schuldig gemacht haben. Solche Ansprüche können Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden betreffen. Eine Haftpflichtversicherung wehrt außerdem unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und hat in diesem Sinne auch Rechtsschutzcharakter. Elektronikversicherung EinesolcheVersicherungdecktergänzend zur Praxisinhaltsversicherung auch SchädenanelektronischenGeräten ab, die durch Bedienfehler, Über- undUnterspannung,Kurzschluss, Explosion/Implosion, Fahrlässig- keit oder höhere Gewalt entstan- den sind. Wichtig ist hier, dass die Prämie im Verhältnis zum Wert der Geräte steht. Welche VERSICHERUNGEN kommen für mich infrage? Der folgende Überblick hilft bei der Erstellung eines Versicherungskonzeptes für die eigene Praxis und beim Erkennen des eigenen Versicherungsbedarfs. Schnell können sich z.B. beim Abschluss einer Praxisinhaltsversicherung und einer Elektronikversicherung unnötige Doppelversicherungen ergeben. Welche Versicherung in welchem Umfang nötig ist, hängt letztlich auch von der Risiko- bereitschaft des Einzelnen ab. Kristin Jahn, Leipzig [ ]SUCCESS d e n t a l