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Der folgende Überblick hilft bei der Erstellung eines Versicherungs kon zeptes für die eigene Praxis und beim Erkennen des eigenen Versicherungsbedarfs. Schnell können sich z.B. beim Abschluss einer Praxis inhalts versicherung und einer Elektronikversicherung unnötige Doppelversicherungen ergeben. Welche Ver sicherung in welchem Umfang nötig ist, hängt letztlich auch von der Risiko - bereitschaft des Einzelnen ab.

75 Praxisausfallversicherung Fällt der Zahnarzt aus Gründen wie Krankheit oder Unfall länger als einen festgelegten Zeit- raum aus, übernimmt diese Versicherung alle laufenden Praxiskosten. Sie sollte Personal- kosten, Nebenkosten, Miete, Zinsen, Kfz-Steuer, Energiekosten, Leasinggebühren, Abschrei- bungen und sonstige fortlaufende Kosten, wie z.B. Fixkosten für Kurier für das Labor, übernehmen. Auch das Honorar für eine Vertretung oder die Abwicklungskosten im Falle einer Praxisaufgabe kann diese Versicherung de- cken. Praxis-Rechtsschutz- versicherung Besonders in den freien Be- rufen wie dem Zahnarztberuf gibt es eine Flut von Gesetzen und Verordnungen, Geboten und Verboten, die beachtet werden müssen. Missverständnisse oder Verstöße können rechtliche Auseinander- setzungen zur Folge haben. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung schützt vor der nicht unerheblichen finanziellen Belastung, die die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten oder Sach- verständige nach sich ziehen. Eine Praxisrechts- schutzversicherung deckt ausschließlich den beruflichen Bereich ab. Ärzte-Regressversicherung Wer sein Arzneimittelbudget deutlich über- schreitet, muss mit hohen Regressforderungen der Krankenkassen rechnen. Auch gegen die- ses finanzielle Risiko kann man sich mit einer Regressversicherung absichern, die z.B. bei Regressforderungen wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise (insbesondere von Arznei- mitteln), unwirtschaftlicher Veranlassung von Leistungen durch Dritte (insbesondere Sach-, Labor- und Röntgenleistungen) oder unwirt- schaftlicher Auftragsüberweisung zur Diagnos- tik und Therapie greift. Auch wenn der Zahnarzt oder seine Mitarbeiter für eine Verletzung der Verschwiegenheit verantwortlich sind, springt diese Versicherung ein. Enthalten sein können in der Ärzte-Regressversi- cherung auch die Abwehr un- berechtigter Regressforde- rungen und die Prüfung der Sach- und Rechtslage. Gebäudeversicherung Befindet sich die Praxis im eigenen Haus, ist eine Ge- bäudeversicherung sinnvoll. Schäden am Haus und den Ne- bengebäuden wie einer Garage können durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen und werden durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Personenversicherungen Bei Personenversicherungen deckt der Versiche- rerdasRisikofürLeibundLebendesVersicherten. SiestehenimGegensatzzudenSachversicherun- gen, die sich auf konkrete Gegenstände oder Ge- bäudebeziehen.Personenversicherungenbeglei- ten uns alle schon das ganze Leben und nicht erst mitderPraxisgründung,dennochsollenandieser Stelle einige besonders wichtige Personenver- sicherungen erwähnt werden. Unfallversicherung Eine private Unfallversicherung zahlt für die finanziellen Folgen von Gesundheitsschäden, _wie viel bwl braucht der zahnarzt? [ ]SUCCESS d e n t a l