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Der folgende Überblick hilft bei der Erstellung eines Versicherungs kon zeptes für die eigene Praxis und beim Erkennen des eigenen Versicherungsbedarfs. Schnell können sich z.B. beim Abschluss einer Praxis inhalts versicherung und einer Elektronikversicherung unnötige Doppelversicherungen ergeben. Welche Ver sicherung in welchem Umfang nötig ist, hängt letztlich auch von der Risiko - bereitschaft des Einzelnen ab.

76 die durch einen Unfall verursacht wurden. Selbstständige sind nicht gesetzlich un- fallversichert und Unfälle können zu nachhaltigen Kosten und Einbußen führen. Kernstück der Unfallversiche- rung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhält man die verein- barte Kapitalsumme. Besonders für Zahnärzte ist es sinnvoll, im Rahmen der Unfallversiche- rung ein Krankentagegeld zu vereinbaren, um Einkommenseinbußen als Folge eines Un- falls auszugleichen. Betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter Mit der Rentenreform von 2001 wurde die betriebliche Altersvorsorge stärker als bisher gefördert. Das an- gestellte Praxispersonal kann verlangen, dass ein Teil seines Entgeltes für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Praxisinhaber,alsoderArbeitgeber,und die Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen einer Vielzahl von Vorsorgesystemen mit unter- schiedlichen Leistungen und Bedingungen. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Alters- vorsorge (Betriebsrentengesetz) ist ein umfang- reiches Regelungswerk, das mit staatlichen För- derungen einen Anreiz zur Vorsorge treffen soll. Durch diese steuerlichen Anreize für die betriebli- che Altersvorsorge spart der Arzt Lohnneben- kosten. Lebens- und Rentenversicherung Eine Lebensversicherung zahlt im Falle des To- des sofort ab Eingang des ersten Beitrags die volle Versicherungssumme, bei einer Renten- versicherung kann im Regelfall im Alter zwi- schen einer Einmalzahlung oder einer monatli- chen Rente wählen. Es gibt unterschiedlichste Modelle, um sich abzusichern, die auf die indi- viduelle Situation abgestimmt werden müssen. Berufsunfähigkeitsversicherung Die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert die eigene Arbeitskraft. Eine private Berufsun- fähigkeitsversicherung schützt vor dem finan- ziellen Engpass bei Unfall oder Krankheit, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt wer- den kann. Der gesetzliche Basis- schutz ist nicht wirklich ausreichend, sodass eine Berufsunfähigkeits- versicherung durchaus Sinn macht, vor allem bei Menschen, die mit ihrem Einkommen eine Familie versorgen. Bei Vertragsabschluss wird die monatlich auszuzah- lende Rente festgelegt, sie sollte mindestens 75%, besser 80% des Nettoeinkommens betragen. Private Krankenversicherung Ob freiwillig gesetzlich krankenversichert oder privat, steht dem Zahnarzt frei. Grundlegend bieten alle Krankenversicherungen Versiche- rungsschutz für Zahnärzte an, es gibt aber auch spezielle Tarife für Freiberufler und Zahnärzte., die günstiger sein können und auch für pflicht- versicherte Familienmitglieder nutzbar sind. _wie viel bwl braucht der zahnarzt? [ ]SUCCESS d e n t a l