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dental success

Nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation können Zahnärzte in einer mindestens vierjährigen Weiterbildungszeit je nach gewähltem Schwerpunkt die Gebietsbezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Fachzahnarzt für Parodontologie oder Fachzahnarzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie führen.

_wissen & weiterbildung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Er- kennung, Verhütung und Behandlung von Fehl- bildungen des Kauorgans, von Zahnstellungs- und Bissanomalien sowie Kieferfehlbildungen, Deformierungen des Kiefers und des Gesichts- schädels. Die Weiterbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie umfasst die Ätiologie und Ge- nese der Gebissfehlbildung. die kieferorthopädi- sche Diagnostik einschließlich kephalometri- scher Untersuchungen mittels Fernröntgenauf- nahmen sowie die Therapie nach anerkannten Behandlungsmethoden. Nach abgeschlossenem Zahnmedizinstudium kann eine vierjährige Fachzahnarztausbildung zum Kieferorthopäden erfolgen. Davon ist ein Jahr allgemeinzahnärztlich abzuleisten. Von der dreijährigen fachspezifischen Weiterbil- dungszeit müssen zwei Jahre ohne Unterbre- chung am Stück in einer kieferorthopädischen Abteilung einer Universitätsklinik oder in einer kieferorthopädischen Praxis abgeleistet werden. Fachzahnarzt für Oralchirurgie Das Gebiet umfasst die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik. Die Weiterbildung vermittelt schwerpunktmäßig folgende Ausbil- dungsinhalte: Pathologisch-anatomische Grund- lagen, Röntgen, Diagnostik, einfache operative Grundlagen der Kieferbruchschienung, geför- derte Assistenz, spezielle und schwierige opera- tive Eingriffe unter Berücksichtigung traumato- logischer Gesichtspunkte, Versorgung von Kie- ferverletzungen. An ein allgemeinzahnärztlich abzuleistendes Jahr schließen sich bei der Wei- terbildung zum Facharzt für Oralchirurgie wei- tere drei Jahre an, die an nicht mehr als zwei Weiterbildungsstätten (Chirurgische Abteilung einer Universität für Zahn-, Mund- und Kiefer- Vom Zahnarzt zum FACHZAHNARZT Nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation können Zahnärzte in einer mindestens vierjährigen Weiterbildungszeit je nach gewähltem Schwerpunkt die Gebietsbezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Fachzahnarzt für Parodontologie oder Fachzahnarzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie führen. Kristin Jahn, Leipzig [ ]SUCCESS d e n t a l 78 [ ]SUCCESS d e n t a l