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dental success

Nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation können Zahnärzte in einer mindestens vierjährigen Weiterbildungszeit je nach gewähltem Schwerpunkt die Gebietsbezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Fachzahnarzt für Parodontologie oder Fachzahnarzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie führen.

_wissen & weiterbildung heilkunde, kieferchirurgische Abteilung eines Krankenhauses oder oralchirurgische Praxis) ab- geleistet werden soll. Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen Die Anerkennung für das Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ wird aufgrund des Zeugnis- ses über das Bestehen der Prüfung an einer Aka- demiefürÖffentlichesGesundheitswesenvonder zuständigen Berufsvertretung erteilt. Fachzahnarzt für Parodontologie Die Parodontologie ist der Bereich der Zahnheil- kunde, der sich mit der Prävention, Therapie und Nachsorge von parodontalen, mukogingivalen und periimplantären Erkrankungen befasst. Eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Paro- dontologie ist ausschließlich im Raum Westfa- len-Lippe, also an der Universitätsklinik Münster, möglich.Sieumfassteinallgemeinzahnärztliches Jahr sowie eine dreijährige Fachzahnarztausbil- dung, von der maximal zwei Jahre Berufserfah- rung in einer parodontologisch orientierten Pra- xis mit Weiterbildungserlaubnis angerechnet werdenkönnen.ErfolgtdieWeiterbildungineiner Hochschulklinik, so können drei Jahre angerech- net werden. Facharzt für Mund-,Kiefer- und Gesichtschirurgie Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie ist eine ärztliche Fachrichtung, die für die Präven- tion,TherapieundNachsorgesowiefürdiefunk- tionelle und ästhetische Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlbildungen zuständigist.FürdieWeiterbildungisteineDop- pelapprobation in Human- und Zahnmedizin Grundvoraussetzung. Danach schließt sich die fünfjährige Facharztausbildung an, von der drei Jahre in stationärem Dienst absolviert werden müssen. Wird neben dem OP-Katalog eine wei- tere Anzahl plastisch-chirurgischer Operatio- nen durchgeführt, kann auf diesem Wege auch die Zusatzbezeichnung „und plastische Ge- sichtschirurgie“ erlangt werden. Weitere Information Die Musterweiterbildungsordnung der Bundes- zahnärztekammer, die als Grundlage der Weiter- bildungsordnungen der Zahnärztekammern der einzelnen Länder dient, finden Sie hier: http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/ZaeBA/ Musterweiterbildungsordnung_BZAEK.pdf 79[ ]SUCCESS d e n t a l