Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

dental success

Dass jeder aktive Kassenzahnarzt seit dem 1. Januar 2004 dazu verpflichtet ist, binnen fünf Jahren den Nachweis über 125 Fort bildungspunkte zu erbringen, ist wohl hinlänglich bekannt. Die besagte Frist endet für Zahnärzte genau fünf Jahre nachdem sie ihre Zulassung erlangt haben. Doch welche Absicht steht hinter den verordneten Fortbildungsmaßnahmen und mit welchen Konsequenzen ist bei Nichteinhaltung zu rechnen?

84 _wissen & weiterbildung Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz verpflich- tetdieBetroffenendamitzurErhaltungundWeiter- entwicklung ihrer fachlichen Kompetenzen an ver- schiedenen Weiterbildungsmaßnahmen teilzuneh- men. Essolltebeachtetwerden,dassdiePflichtnicht nur für Zahnärzte mit eigener Praxis, sondern auch für angestellte Zahnärzte besteht. Davon ausgenommen sind Wei- terbildungs-, Entlastungs- und Vorbereitungs- assistenten. Neben der Teilnahme an Veranstaltun- gen besteht zudem die Möglichkeit, für die Lektüre vonFachliteraturweitere10Punktegutgeschrieben zu bekommen. Sollten die erforderlichen 125 Punkte nicht bis zum Stichtagzusammengetragenwordensein,mussmit Honorareinschränkungen gerechnet werden. Das bedeutet für die ersten vier Quartale, die auf die Nachweisfrist folgen, Einbußen von 10 Prozent. Ab dem darauffolgenden Quartal erhöht sich die Min- derungauf25Prozent.DiefehlendenPunktekönnen jedoch innerhalb von zwei Jahren nachgeholt wer- den.Sobalddievollen125Punkteerreichtsind,wird dievertragsärztlicheTätigkeitwiederzu100Prozent vergütet. Kann in diesen zwei Jahren nicht die not- wendigeAnzahlanPunktengesammeltwerden,ris- kiert der Vertragsarzt den Verlust seiner Zulassung. DamitesbeiderHonorierungodergarderZulassung nicht problematisch wird, heißt es für alle: Punkte zählen und falls nötig, fleißig sein! Dass jeder aktive Kassenzahnarzt seit dem 1. Januar 2004 dazu verpflich- tet ist, binnen fünf Jahren den Nachweis über 125 Fortbildungspunkte zu erbringen, ist wohl hinlänglich bekannt. Die besagte Frist endet für Zahn- ärzte genau fünf Jahre nachdem sie ihre Zulassung erlangt haben. Doch welcheAbsichtstehthinterdenverordnetenFortbildungsmaßnahmenund mit welchen Konsequenzen ist bei Nichteinhaltung zu rechnen? Eva Kretzschmann, Leipzig Warum FORTBILDUNG? [ ]SUCCESS d e n t a l