Sammeln Sie schon vor der Praxisgründung Quittungen und Rechnungen, mit denen Sie dem Finanzamt folgende Kosten belegen können
✔ Bewirtungskosten, z.B. für zukünftige Geschäftspartner, Arbeitnehmer ... Wichtig:Steuerlich im Jahr der Bezahlung geltend machbar! 2.Anlaufkosten der Praxis („Laufende“ Kosten vor Gründung) – Erstausstattung ✔ Praxismaterial, z.B. dentales Verbrauchsmaterial ✔ Miete und Nebenkosten ✔ Instandsetzungskosten („Schönheits- reparaturen“) für Praxisräume, z.B. Malerarbeiten ✔ Bürobedarf, Portokosten, sonstiger Praxisbedarf, … 3. Bringen SieAnlagegüter aus dem Privatvermö- gen in die Praxis ein,so kann dies – grundsätzlich – wie bei gekauftenAnlagegütern steuerlich be- rücksichtigt werden ✔ Fachbücher ✔ PC sowie Zubehör (Drucker, Scanner, …) ✔ Telekommunikationsgeräte (Telefon, Telefax) ✔ EDV-Programme ✔ Instrumente ✔ Einrichtungsgegenstände (z.B. Schränke, Schreibtische, …) Günstig,aber nicht notwendig:Fügen Sie „alte“ Rechnungen über den Kauf bei! 4.Anlagegüter, die bereits vor Praxisbe- ginn neu (nicht zunächst für den privaten Gebrauch) angeschafft wurden ✔ Beispiele: Siehe Punkt 3 Hinweis:Soweit Sie Kosten bereits vorher steu- erlich geltend gemacht haben,können Sie diese hier nicht nochmals ansetzen! Diese Checkliste wurde [dentalSUCCESS] mit freundlicher Genehmigung von www.bischoff- undpartner.de zur Verfügung gestellt. 95[ ]SUCCESS d e n t a l _service