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Die Erfahrung zeigt, dass Assistenten, angestellte Zahnärzten und Existenzgründer die Notwendigkeit eines tragfähigen und aussagefähigen Gründungskonzept oft unterschätzen. Da sie als Unternehmer zukünftig aber aktiv alle Entscheidungen treffen, müssen sie schon vorab die Richtung angeben: für eine Praxisübernahme oder eine Neugründung, eine Einbehandler- oder eine Mehrbehandlerpraxis. Sollte eine Niederlassung oder Beteiligung mit mehreren Zahnärzten das Ziel sein, ist die Wahl der Berufsausübung in Form der Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis abzustimmen. Wichtig dabei ist aber immer: Die Etablierung Ihre Praxis beinhaltet die nachhaltige Überprüfung der vorab gesetzten Ziele.

V ielzuoftbeispielweisewirdder zukünftige Praxisstandort kei- ner gründlichen Standortana- lyse unterzogen. Doch das frühzeitige Erstellen eines medizinischen Konzep- tesistnotwendig,umdieNachfrageund Konkurrenzsituationzukalkulieren.Da- raus ergibt sich das Praxiskonzept, wel- ches das medizinische, technische und betriebswirtschaftliche Konzept in sich vereint. Das Praxiskonzept bildet also dieGrundlagezurBerechnungderdafür notwendigen Darlehenshöhe im Inves- titionsplan. Für das Bankexposé werden schließlichdasDarlehens-undAbsiche- rungskonzept sowie das Unterneh- menskonzept zusammengeführt. Bei einer Praxisübernahme müssen sich zukünftige Unternehmer mit vielen neuen Themenfeldern auseinanderset- zen. Dazu gehört auch die intensive Be- schäftigung mit nichtmedizinischen Aufgabenstellungen. Es ist daher sinn- voll, sich frühzeitig einen fachkundigen Berater zu suchen, der in der Existenz- gründerphase Orientierung schaffen kann und den Weg als Lotse begleitet. Erstellung eines Bankexposés Praxisübernahmen/Praxisgründungen werden in aller Regel finanziert. In die- ser Finanzierung zu berücksichtigen sind nicht nur die Investitionssumme (wie Kosten für technische Ausstat- tung,Umbauetc.),sondernauchdiege- setzliche Mehrwertsteuer von 19 Pro- zent sowie alle anfallenden Nebenkos- ten. Um beste Darlehenskonditionen zu verhandeln, ist ein aussagekräftiges Bankexposénotwendig.DessenZusam- menstellung umfasst das Niederlas- sungskonzept, einen Lebenslauf, eine Vermögensaufstellung, eine Selbstaus- kunft, die betriebswirtschaftlichen Zahlen der zu übernehmenden Praxis, vorhandene Fortbildungsnachweise, die Approbation, den Praxisübernah- mevertrag und gegebenenfalls den Miet- und Gesellschaftervertrag. Als Sicherheiten dienen üblicherweise eine Todesfallabsicherung in Darle- henshöhe und Darlehenslaufzeit, die Abtretung der KZV-Einnahmen und eineVereinbarungüberdieRaumsiche- rungsübereignung des materiellen Pra- xiswertes. Es sollte unbedingt beachtet Die Erfahrung zeigt, dass Assistenten, angestellte Zahnärzte und Existenzgründer die NotwendigkeiteinestragfähigenundaussagefähigenGründungskonzeptesoftunter- schätzen. Da sie als Unternehmer zukünftig aber aktiv alle Entscheidungen treffen, müssen sie schon vorab die Richtung angeben: für eine Praxisübernahme oder eine Neugründung,eineEinbehandler-odereineMehrbehandlerpraxis.SollteeineNie- derlassung oder Beteiligung mit mehreren Zahnärzten das Ziel sein, ist die Wahl der Berufsausübung in Form der Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis abzustimmen. Wichtig dabei ist aber immer: Die Etablierung Ihrer Praxis bein- haltet die nachhaltige Überprüfung der vorab gesetzten Ziele. Benjamin Kündiger, Dresden Die ersten Schritte zur PRAXISGRÜNDUNG _Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_