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Die Erfahrung zeigt, dass Assistenten, angestellte Zahnärzten und Existenzgründer die Notwendigkeit eines tragfähigen und aussagefähigen Gründungskonzept oft unterschätzen. Da sie als Unternehmer zukünftig aber aktiv alle Entscheidungen treffen, müssen sie schon vorab die Richtung angeben: für eine Praxisübernahme oder eine Neugründung, eine Einbehandler- oder eine Mehrbehandlerpraxis. Sollte eine Niederlassung oder Beteiligung mit mehreren Zahnärzten das Ziel sein, ist die Wahl der Berufsausübung in Form der Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis abzustimmen. Wichtig dabei ist aber immer: Die Etablierung Ihre Praxis beinhaltet die nachhaltige Überprüfung der vorab gesetzten Ziele.

waren. Eine Sonderregelung gilt bei ei- gener Kündigung des Arbeitnehmers ohne wichtigen Grund. Sie erhalten über einen Zeitraum von drei Monaten eine sogenannte Sperrzeit. Die Beantragung des Gründungszu- schusses erfolgt über das Arbeitslosen- geld. Die Höhe beträgt etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns der letzten zwölf Monate zuzüglich 300 Euro (Pauschale) in den ersten neun Monaten nach Existenzgründung. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Seine zeitliche Begrenzung liegt bei maximal 15 Monaten oder bei einer Summevon18.000Euro.DieTragfähig- keit des Existenzgründungskonzeptes istdurchdiepositiveStellungnahmeei- ner fachkundigen Stelle (wie Steuerbe- rater, Unternehmensberater) zu be- scheinigen. Wichtig zu wissen: ab Ende 2011 wird der Gründungszuschuss nur noch nach dem Ermessen der Arbeits- ämter bezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht dann nicht mehr. Abfrage bei der Baurechtbehörde BeiderPraxisneugründungsollteinBe- zug auf einen abzuschließenden Miet- vertrag oder des Immobilienerwerbes die Nutzungsgenehmigung der zustän- digen Baurechtsbehörde eingeholt werden. Bei Praxisübernahmen gibt es häufig einen Bestandsschutz. Eintritt insVersorgungswerk Die Zahnärzteversorgung ist eine Pflichtversorgungfüralleberufstätigen Zahnärzte im Bundesgebiet. Die Durch- schnittsabgabe dafür bezieht sich wie im gesetzlichen Rentensystem auf 19,9 ProzentderEinkünfte.InmanchenBun- desländernistesmöglich,denMindest- beitrag für zwei Jahre nach der Erstnie- derlassung zu reduzieren. Im Versor- gungswerk Sachsen beispielsweise kanndieDurchschnittsabgabeaufetwa 100Euromonatlichgesenktwerden,im VersorgungswerkTübingenaufetwa15 Prozent der üblichen Summe. Abschluss vonVersicherungen Der Start in die eigene Praxis bedeutet auch die Beschäftigung und Auseinan- dersetzungmitdennotwendigenVersi- cherungen. Als zukünftiger Unternehmer sind eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Praxisrechtsschutzversicherung für alle grundsätzlichen Risiken sinn- voll.Praxisübernehmermüssenzusätz- lich die bestehende Praxisinhaltsversi- cherungen übernehmen, können aber binnen vier Wochen nach Übernahme voneinemSonderkündigungsrechtGe- brauch machen. Wird eine Praxisaus- fallversicherung abgeschlossen, soll- ten Elementarrisiken inkludiert wer- den, da die Beiträge sonst nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. Zur privaten Absicherung empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung in benötigterDarlehenshöheundmitdes- sen Laufzeit. Der anstehende Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung in den Status freiwillig gesetzlich Ver- sicherter oder Privatversicherter sollte vorab auf die jeweiligen Optionstarife der Versicherungen abgestimmt wer- den. StrukturiertesVorgehen sichert den Erfolg Bei all den Aufgaben einer Existenz- gründung zeigt sich: Strukturiertes Vorgehen sichert den Erfolg. Je moti- vierter, zeitlich geordneter und früh- zeitiger die Fragen rund um eine neue Praxis mit professioneller Begleitung angegangen werden, je nachhaltiger und erfolgreicher wird der Weg sein, auf dem Gründer sich bewegen . _Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ Benjamin Kündiger Geschäftsstellenleiter CONTINUM CONSULTING GmbH Jägerstraße 3 01099 Dresden Tel.: 03 51/8 29 22-44 Fax: 03 51/8 29 22-99 E-Mail: benjamin.kuendiger@continum- consulting.de www.continum-consulting.de „Der Start in die eigene Praxis bedeutet auch die Beschäftigung undAuseinandersetzung mit den notwendigen Versicherungen.“