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Der Abschluss eines Praxisübernahmevertrages ist in zeitlicher Hinsicht einer der letzten Punkte bei der Praxisübernahme. Bevor es aber zum Abschluss eines Vertrages kommen kann, sollte der zukünf-tige Praxisinhaber im Vorfeld wesentliche Punkte abgearbeitet haben.

Der räumliche Geltungsbereich be- schreibt die Entfernung von der Praxis, in welchem der Verkäufer nicht mehr tätig sein darf. Hier ist besondere Sorg- faltvonnöten.WirdderRadiuszugroß- zügig gewählt, ist das gesamte Wett- bewerbsverbot unwirksam. Dies be- deutet, dass der Verkäufer sich nicht an das Wettbewerbsverbot halten muss. Maßgeblich für die Festlegung des räumlichen Umfangs sind der Einzugs- bereich der Patienten sowie der Stand- ort. Bei einer Allgemeinzahnmedizini- schen Praxis in der Innenstadt von München dürfte der zulässige Umfang bei ca. 500–1.000Metern liegen, im ländlichen Bereich wäre dahingegen auch ein Umfang des Wettbewerbsver- botes von 10 Kilometern denkbar. Bei spezialisierten Zahnarztpraxen dürfte der Radius im Vergleich großzügiger gewählt werden. Durch geschickte Vertragsgestaltung kannergänzendfürdenFallderNieder- lassung des Verkäufers innerhalb des vertraglich ausgeschlossenen Bereichs eine Kaufpreisminderungsklausel auf- genommen werden. In zeitlicher Hinsicht ist in der Recht- sprechung allgemein anerkannt, dass der Verkäufer bis zu einer Spanne von maximal zwei Jahren an das Wettbe- werbsverbotgebundenwerdenkann.In sachlicher Hinsicht sollten selbstver- ständlichnurzahnärztlicheTätigkeiten ausgenommen werden. Last but not least: Der Verstoß gegen das Wettbe- werbsverbotsollteunterVertragsstrafe gestellt werden. Haftungs- und Rechnungsabgrenzung Der Käufer sollte unbedingt darauf ach- ten, dass im Vertrag eine Haftungsab- grenzung aufgenommen wird. Dies be- deutet, dass der Käufer nicht für Ver- bindlichkeitendesVerkäufershaftet,die vor der Übernahme entstanden sind. Hinsichtlich laufender Behandlungs- verhältnisse sollte versucht werden, diese seitens des Verkäufers möglichst vor der Übergabe abzuschließen. Denn bei der Fortführung von Behandlungen müssen in der Regel sonst neue Heil- und Kostenpläne erstellt und die bishe- rigen und künftigen Leistungen ge- trennt abgerechnet werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Übernahme der Praxis zum Quartals- beginn erfolgt, um insbesondere die Abrechnung gegenüber der KZV zu er- leichtern. Aufschiebende Bedingungen Aufschiebende Bedingungen bedeuten, dass der Vertrag erst dann als wirksam geschlossen gilt, wenn die jeweiligen Bedingungen eingetreten sind. Der Vertrag sollte die folgenden auf- schiebenden Bedingungen enthalten: – Abschluss eines Mietvertrages – Erteilung der Zulassung – Zustandekommen der Finanzierung. Schiedsgerichts- und Meditationsklauseln BeiAbschlusseinesÜbernahmevertrags bestehtdieMöglichkeit, sichvertraglich darauf festzulegen, dass an Stelle des normalen Gerichtswegs bei Streitigkei- ten ein Schiedsgericht entscheiden soll. Die Aufnahme solcher Klauseln ist im- mer im Einzelfall zu entscheiden. Vorteil eines Schiedsgerichtsverfahrens kann u.a. sein, dass das Verfahren zeit- nah und abschließend entschieden wird (dasheißtBerufungsmöglichkeitensind nichtmöglich).AußerdemsindSchieds- verfahren nicht öffentlich und durch Sachkundigebesetzt.Zubeachtenistje- doch,dassSchiedsgerichtsverfahrenoft mit höheren Kosten verbunden sind und die abschließende Entscheidung auch einen Nachteil darstellen kann. Fazit Die Gestaltung des Praxisübernahme- vertrages enthält zahlreiche Fallstricke und Problematiken. Mit einer sorgfälti- gen Vorbereitung und Planung der Pra- xisübernahmesindjedochalleProblem- felder zu bewältigen. Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig fachkundige Berater aus dem zahnmedizinischen Bereich hinzuzunehmen. Profitieren Sie von de- ren Erfahrungen und erweitern Sie Ihr eigenes Wissen. Die damit verbundenen Beratungskosten sind überschaubar und sichern Ihr existenzielles Vorhaben ab. Einen Vertrag sollten Sie im Übrigen erst dann unterschreiben, wenn Sie ihn in allen Punkten verstehen. Diesen An- spruch sollten Sie Ihrem Rechtsanwalt abverlangen. _Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ Marco Gerstner nowak & partner Steuerberater Rechtsanwälte Schwarzwaldstraße 39 76137 Karlsruhe Tel.: 07 21/9 32 87-30 Fax: 07 21/9 32 87-31 E-Mail: info@nowak-partner.de