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Die Entscheidung für die Niederlassung in eigener Praxis -eröffnet große Chancen. Gleichzeitig ist damit der Eintritt in unternehmerisches Risiko und die Frage nach dem passenden Finanzkonzept verbunden. Dieser Beitrag verfolgt das Ziel, Sie mit kredittechnischem Basiswissen und den entscheidenden Elementen eines Bankgespräches vertraut zu machen.

ende abgestimmt ist, bedeutet perfekte Planungssicherheit. Das ist ein erhebli- cher Vorteil. Bei endfälligem Darlehen verdient der Tilgungsersatzvertrag besondere Auf- merksamkeit. Die angesparte Summe soll am Ende der Darlehenslaufzeit das Darlehen vollständig tilgen. Die Präzi- sionderEntschuldunghängtjedochvon derRenditedesTilgungsersatzvertrages ab. Es wäre ärgerlich, wenn es am Ende nicht passt. Seien Sie kritisch und fragen Sie so lange, bis Sie die Konstruktion im Detail verstanden haben und sich dann in der Lage fühlen, eine fundierte Entschei- dung zu treffen. Ein seriöser Berater wird Ihnen alles willig erklären und Ih- nen dann genug Zeit lassen, um sich in Ruhe zu entscheiden. Für Existenzgründungen gibt es vielfäl- tige Möglichkeiten, auf zinssubven- tionierte Kreditprogramme von Förder- instituten zurückzugreifen. Ansprech- partner ist immer die Hausbank, die sich in diesem Feld auskennen und eigen- initiativ das günstigste Angebot her- aussuchen sollte. Bitte achten Sie bei der Ratenzahlung auf die Vereinbarung monatlicher Zahlungsweise (nicht quartalsweise) – dies passt am besten zu Ihren Zahlungseingängen. Darüber hinaus passen Sie bitte auf angemes- sene Darlehenslaufzeiten auf. Laufzeit und steuerliche Abschrei- bungsdauerdesfinanziertenGutessoll- ten zusammenpassen (Steuerberater fragen). Denn nach Auslauf der Ab- schreibungen steigt zwangsläufig der Praxisgewinn und damit die Steuerlast. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Tilgun- gen noch nicht vollständig erbracht sind, können Liquiditätsprobleme ent- stehen – das kann im Vorfeld vermieden werden. Gerade bei Praxisübernahmen ist häufig festzustellen, dass diese Fi- nanzierungsregel nicht beachtet wird. Wenn der erworbene Praxiswert über sechs Jahre abgeschrieben wird, die Fi- nanzierung aber über die typischen zehn oder zwölf Jahre ausgelegt ist, kann es eventuell in den letzten Jahren auf den Konten eng werden. II.Kontokorrentkredit Der Kontokorrentkredit ist eine Kreditli- nie,mitderdasPraxiskontoausgestattet wird, um Zahlungsüberschneidungen zwischenPraxiseinnahmenund-ausga- ben abzudecken. Üblicherweise beträgt die Höhe des Kredits das Zwei- oder Dreifache des geplanten Monatsumsat- zes, kann bei der Niederlassung aber auch durchaus höher sein. Die Summe lehnt sich an Ihre Investitionsplanung und Ihre Planzahlen (siehe weiter oben im Text) an. Bitte passen Sie darauf auf, dass der Kontokorrentkredit wirklich nur lau- fende Praxisausgaben (Praxismiete, Personalkosten, Verbrauchsmaterial, Fremdlaborrechnung, etc.) vorfinan- ziert. Leider passiert es häufig bei Existenzgründungen, dass die Investiti- onsliste nicht ganz vollständig ist, die Darlehen zu gering beantragt werden und das fehlende Geld dann aus der Kreditlinie genommen wird. Das führt im Ergebnis dazu, dass der Konto- korrentkredit viel zu schnell „vollläuft“ und Ihre Handlungsspielräume einge- engt werden. Der Kontokorrentkredit ist die mit Ab- stand teuerste Kreditart und sollte nach einer Anlaufzeit von ein oder maximal zwei Jahren möglichst nicht mehr in Anspruch genommen werden. Abrechnungsgesellschaften Viele seriöse Gesellschaften bieten den Zahnärzten und Zahnärztinnen den An- kauf von Privatrechnungen an. Die Aus- zahlung kann entweder sofort oder zum Beispiel nach 30 Tagen erfolgen. Auch könnenGelderstehengelassenwerden– bei einigen Gesellschaften mit sehr at- traktiver Guthabenverzinsung. Bei Sofortauszahlung kostet die Dienst- leistung rund 3 bis 4,5 Prozent des Rechnungsbetrages; manchmal zuzüg- lich eine einmalige Summe pro Posten. Die genaue Kondition ist im Wesentli- chen abhängig von dem Abrechnungs- volumen. Existenzgründern ist auf jeden Fall von vornherein die Zusammenarbeit mit einer Abrechnungsgesellschaft zu empfehlen – die Vorteile liegen klar auf der Hand. In Stichworten sind dies • Verwaltungsentlastung • Erheblicher Liquiditätsvorteil durch Sofortzahlung • Schutz vor Zahlungsausfall • Teilzahlungsmöglichkeiten für den Patienten Wobei der letztgenannte Vorteil fast der Wichtigste ist: Erfahrungsgemäß wer- den durch die Teilzahlungsmöglichkei- ten größere Arbeiten realisiert, die sonst vom Patienten nicht in Erwägung gezo- gen worden wären. Die meisten Gesell- schaften bieten den Patienten Raten- zahlungslaufzeiten bis zu sechs Mona- tenkostenfreian.SoweitderSchnellkurs in Sachen Bankgespräch. Und nun: Viel Erfolg! _Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ Maike Klapdor ist Bankfachwirtin und Gründungsgesell- schafterin des auf Zahnärzte spezialisierten Beratungs- unternehmens KlapdorKollegen Dental-Konzepte GmbH & Co. KG in Münster und Berlin. Das Team konzentriert sich im Bereich der Kernkompeten- zen Betriebswirtschaft, Finanzen und Praxismanagement seit vielen Jahren auf individuelle Beratungsprozesse und steht ferner mit einem umfangreichen Seminarprogramm zur Verfügung. KlapdorKollegen Dental-Konzepte Tel.: 02 51/70 35 96-0 www.klapdor-dental.de KONTAKT