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Der folgende Überblick hilft bei der Erstellung eines Versicherungs-kon--zeptes für die eigene Praxis und beim Erkennen des eigenen Versicherungsbedarfs. Schnell können sich z.B. beim Abschluss einer Praxis-inhalts-versicherung und -einer -Elek-tronik-versicherung unnötige Doppelversicherungen ergeben. Welche Ver-sicherung in welchem Umfang nötig ist, hängt letztlich auch von der Risiko-bereitschaft des Einzelnen ab.

Praxisinhaltsversicherung Eine Praxisinhaltsversicherung schützt die Praxiseinrichtung gegen Verlust und Beschädigung durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser- schäden (z.B. durch Rohrbruch), Sturm und Hagel. Auch eine Betriebsunter- brechung aufgrund der durch solche Er- eignisseentstandenenSchädenistinder Regel mitversichert. Glasbruchschäden können zusätzlich in die Versicherung eingeschlossen wer- den. Diese Gefahren sollten in einer Zahnarztpraxis abgedeckt werden, da die Praxiseinrichtung einen erheblichen Wert darstellt. (Berufs-)Haftpflichtversicherung Eine Haftpflichtversicherung schützt gegen Schadenersatzansprüche und ist für Zahnärzte gesetzlich vorgeschrie- ben. Ohne eine solche Versicherung würde der Praxisinhaber in unbegrenz- ter Höhe für alle Schäden haften, deren er sich selbst oder seine Mitarbeiter im Rahmen der Praxistätigkeit schuldig ge- macht haben. Solche Ansprüche können Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden betreffen. Eine Haftpflichtversicherung wehrt außer- dem unberechtigte Schadenersatzan- sprücheabundhatindiesemSinneauch Rechtsschutzcharakter. Elektronikversicherung Eine solche Versicherung deckt ergän- zendzurPraxisinhaltsversicherungauch Schäden an elektronischen Geräten ab, die durch Bedienfehler, Über- und Un- terspannung, Kurzschluss, Explosion/ Implosion, Fahrlässigkeit oder höhere Gewaltentstandensind.Wichtigisthier, dass die Prämie im Verhältnis zum Wert der Geräte steht. Praxisausfallversicherung Fällt der Zahnarzt aus Gründen wie Krankheit oder Unfall länger als einen festgelegten Zeitraum aus, übernimmt diese Versicherung alle laufenden Praxiskosten. Sie sollte Personalkosten, Nebenkosten, Miete, Zinsen, Kfz-Steuer, Energiekosten, Leasinggebühren, Ab- schreibungen und sonstige fortlaufende Kosten, wie z.B. Fixkosten für Kurier für das Labor, übernehmen. Auch das Honorar für eine Vertretung oder die Abwicklungskosten im Falle ei- ner Praxisaufgabe kann diese Versiche- rung decken. Praxis-Rechtsschutzversicherung BesondersindenfreienBerufenwiedem Zahnarztberuf gibt es eine Flut von Ge- setzen und Verordnungen, Geboten und Verboten, die beachtet werden müssen. Missverständnisse oder Verstöße kön- nen rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung schützt vor der nicht unerheblichen finanziellen Belastung, die die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten oder Sachverständige nach sich ziehen. Eine Praxisrechts- schutzversicherung deckt ausschließ- lich den beruflichen Bereich ab. Der folgende Überblick hilft bei der Erstellung eines Versicherungskonzeptes für die eigene Praxis und beim Erkennen des eigenen Versicherungsbedarfs. Schnell können sich z.B. beim Abschluss einer Praxisinhaltsversicherung und einer Elektronikversicherung unnötige Doppelversicherungen ergeben. Welche Ver- sicherung in welchem Umfang nötig ist, hängt letztlich auch von der Risiko- bereitschaft des Einzelnen ab. Welche VERSICHERUNGEN kommen für mich infrage? _Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ „Besonders in den freien Berufen wie dem Zahnarztberuf gibt es eine Flut von Gesetzen undVerordnungen, Geboten undVerboten, die beachtet werden müssen.“