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Der folgende Überblick hilft bei der Erstellung eines Versicherungs-kon--zeptes für die eigene Praxis und beim Erkennen des eigenen Versicherungsbedarfs. Schnell können sich z.B. beim Abschluss einer Praxis-inhalts-versicherung und -einer -Elek-tronik-versicherung unnötige Doppelversicherungen ergeben. Welche Ver-sicherung in welchem Umfang nötig ist, hängt letztlich auch von der Risiko-bereitschaft des Einzelnen ab.

Ärzte-Regressversicherung Wer sein Arzneimittelbudget deutlich überschreitet, muss mit hohen Regress- forderungen der Krankenkassen rech- nen. Auch gegen dieses finanzielle Ri- siko kann man sich mit einer Regress- versicherung absichern, die z.B. bei Regressforderungen wegen unwirt- schaftlicher Verordnungsweise (insbe- sondere von Arzneimitteln), unwirt- schaftlicher Veranlassung von Leistun- gen durch Dritte (insbesondere Sach-, Labor- und Röntgenleistungen) oder unwirtschaftlicher Auftragsüberwei- sung zur Diagnostik und Therapie greift. Auch wenn der Zahnarzt oder seine Mit- arbeiter für eine Verletzung der Ver- schwiegenheit verantwortlich sind, springtdieseVersicherungein.Enthalten sein können in der Ärzte-Regressversi- cherungauchdieAbwehrunberechtigter Regressforderungen und die Prüfung der Sach- und Rechtslage. Gebäudeversicherung Befindet sich die Praxis im eigenen Haus, ist eine Gebäudeversicherung sinnvoll. Schäden am Haus und den Ne- bengebäuden wie einer Garage können durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oderHagelentstehenundwerdendurch die Gebäudeversicherung gedeckt. Personenversicherungen Bei Personenversicherungen deckt der VersichererdasRisikofürLeibundLeben des Versicherten. Sie stehen im Gegen- satz zu den Sachversicherungen, die sich auf konkrete Gegenstände oder Gebäude beziehen. Personenversiche- rungen begleiten uns alle schon das ganze Leben und nicht erst mit der Pra- xisgründung, dennoch sollen an dieser Stelle einige besonders wichtige Perso- nenversicherungen erwähnt werden. Unfallversicherung Eine private Unfallversicherung zahlt für die finanziellen Folgen von Gesund- heitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Selbstständige sind nicht gesetzlich unfallversichert und Unfälle können zu nachhaltigen Kosten und Einbußen führen. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditäts- leistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesund- heitliche Einschränkungen zurück, er- hältmandievereinbarteKapitalsumme. Besonders für Zahnärzte ist es sinnvoll, im Rahmen der Unfallversicherung ein Krankentagegeld zu vereinbaren, um Einkommenseinbußen als Folge eines Unfalls auszugleichen. BetrieblicheAltersvorsorge für Mitarbeiter Mit der Rentenreform von 2001 wurde die betriebliche Altersvorsorge stärker als bisher gefördert. Das angestellte Praxispersonal kann verlangen, dass ein Teil seines Entgeltes für eine betriebli- che Altersvorsorge verwendet wird. Praxisinhaber, also der Arbeitgeber, und die Arbeitnehmer haben die Wahl zwi- schen einer Vielzahl von Vorsorge- systemen mit unterschiedlichen Leis- tungen und Bedingungen. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentengesetz) ist ein umfangreiches Regelungswerk, das mit staatlichen Förderungen einen Anreiz zur Vorsorge treffen soll. Durch diese steuerlichen Anreize für die be- triebliche Altersvorsorge spart der Arzt Lohnnebenkosten. Lebens- und Rentenversicherung Eine Lebensversicherung zahlt im Falle des Todes sofort ab Eingang des ersten Beitrags die volle Versicherungssumme, bei einer Rentenversicherung kann im Regelfall im Alter zwischen einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente wählen. Es gibt unterschiedlichs- te Modelle, um sich abzusichern, die auf die individuelle Situation abgestimmt werden müssen. Berufsunfähigkeitsversicherung DieBerufsunfähigkeitsversicherungver- sichert die eigene Arbeitskraft. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor dem finanziellen Engpass bei Unfall oder Krankheit, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Der gesetzliche Basisschutz ist nicht wirklich ausreichend, sodass eine Berufsunfähigkeitsversicherung durch- ausSinnmacht,vorallembeiMenschen, die mit ihrem Einkommen eine Familie versorgen. Bei Vertragsabschluss wird die monatlich auszuzahlende Rente festgelegt, sie sollte mindestens 75%, besser 80% des Nettoeinkommens be- tragen. Private Krankenversicherung Ob freiwillig gesetzlich krankenversi- chert oder privat, steht dem Zahnarzt frei. Grundlegend bieten alle Kranken- versicherungen Versicherungsschutz für Zahnärzte an, es gibt aber auch spe- zielle Tarife für Freiberufler und Zahn- ärzte., die günstiger sein können und auch für pflichtversicherte Familien- mitglieder nutzbar sind. _Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ „Selbstständige sind nicht gesetz- lich unfallversichert und Unfälle können zu nachhaltigen Kosten und Einbußen führen.“