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Nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation können Zahnärzte in -einer mindes-tens vierjährigen Weiterbildungszeit je nach gewähltem Schwerpunkt die Gebietsbezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Fachzahnarzt für Parodontologie oder Fachzahnarzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie führen.

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Fehlbildungen des Kauorgans, von Zahnstellungs- und Bissanomalien sowie Kieferfehlbildun- gen, Deformierungen des Kiefers und des Gesichtsschädels. Die Weiterbil- dung auf dem Gebiet der Kieferortho- pädie umfasst die Ätiologie und Genese der Gebissfehlbildung. die kieferortho- pädische Diagnostik einschließlich ke- phalometrischer Untersuchungen mit- tels Fernröntgenaufnahmen sowie die Therapie nach anerkannten Behand- lungsmethoden. Nach abgeschlosse- nem Zahnmedizinstudium kann eine vierjährige Fachzahnarztausbildung zum Kieferorthopäden erfolgen. Davon ist ein Jahr allgemeinzahnärztlich ab- zuleisten.Vonderdreijährigenfachspe- zifischen Weiterbildungszeit müssen zwei Jahre ohne Unterbrechung am StückineinerkieferorthopädischenAb- teilung einer Universitätsklinik oder in einer kieferorthopädischen Praxis ab- geleistet werden. Fachzahnarzt für Oralchirurgie Das Gebiet umfasst die zahnärztliche ChirurgieeinschließlichderBehandlung von Luxationen und Frakturen im Be- reich der Zahn-, Mund- und Kieferheil- kunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik. Die Wei- terbildung vermittelt schwerpunktmä- ßig folgende Ausbildungsinhalte: Pa- thologisch-anatomische Grundlagen, Röntgen,Diagnostik,einfacheoperative Grundlagen der Kieferbruchschienung, geförderte Assistenz, spezielle und schwierige operative Eingriffe unter Berücksichtigung traumatologischer Gesichtspunkte, Versorgung von Kie- ferverletzungen. An ein allgemeinzahn- ärztlich abzuleistendes Jahr schließen sichbeiderWeiterbildungzumFacharzt für Oralchirurgie weitere drei Jahre an, die an nicht mehr als zwei Weiterbil- dungsstätten (Chirurgische Abteilung einer Universität für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, kieferchirurgische Ab- teilung eines Krankenhauses oder oral- chirurgische Praxis) abgeleistet werden soll. Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen Die Anerkennung für das Gebiet „Öf- fentliches Gesundheitswesen“ wird aufgrund des Zeugnisses über das Be- stehen der Prüfung an einer Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen von der zuständigen Berufsvertretung er- teilt. Fachzahnarzt für Parodontologie Die Parodontologie ist der Bereich der Zahnheilkunde,dersichmitderPräven- tion,TherapieundNachsorgevonparo- dontalen, mukogingivalen und periim- plantären Erkrankungen befasst. Eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Parodontologie ist ausschließlich im RaumWestfalen-Lippe,alsoanderUni- versitätsklinik Münster, möglich. Sie umfasst ein allgemeinzahnärztliches Jahr sowie eine dreijährige Fachzahn- arztausbildung, von der maximal zwei Jahre Berufserfahrung in einer paro- dontologisch orientierten Praxis mit Weiterbildungserlaubnis angerechnet werden können. Erfolgt die Weiterbil- dung in einer Hochschulklinik, so kön- nen drei Jahre angerechnet werden. Facharzt für Mund-,Kiefer- und Gesichtschirurgie Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirur- gie ist eine ärztliche Fachrichtung, die für die Prävention, Therapie und Nach- sorge sowie für die funktionelle und äs- thetische Rehabilitation von Erkran- kungen, Verletzungen und Fehlbildun- genzuständigist.FürdieWeiterbildung ist eine Doppelapprobation in Human- undZahnmedizinGrundvoraussetzung. Danach schließt sich die fünfjährige Facharztausbildung an, von der drei Jahre in stationärem Dienst absolviert werden müssen. Wird neben dem OP- Katalog eine weitere Anzahl plastisch- chirurgischer Operationen durchge- führt, kann auf diesem Wege auch die Zusatzbezeichnung „und plastische Gesichtschirurgie“ erlangt werden. Weitere Information Die Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer,diealsGrund- lage der Weiterbildungsordnungen der Zahnärztekammern der einzelnen Län- der dient, finden Sie hier: http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/ za/ZaeBA/Musterweiterbildungsord- nung_BZAEK.pdf Nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation können Zahnärzte in einer mindestens vierjährigen Weiterbildungszeit je nach gewähltem Schwerpunkt die Gebietsbezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oral- chirurgie, Fachzahnarzt für Parodontologie oder Fachzahnarzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie führen. Vom Zahnarzt zum FACHZAHNARZT _Wissen & Weiterbildung_