• Titel

    Redaktion

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  • dental bauer GmbH & Co. KG

  • Editorial

    Nadja Alin Jung, Dipl.-Betriebswirtin, Vorstand BdZA, Generalsekretärin

    Bei vielen von euch steht früher oder später die eigene Praxisniederlassung vor der Tür. Diese spannende Möglichkeit bietet jungen Zahnärztinnen und -ärzten die Gelegenheit, sich in beruflicher Hinsicht zu entfalten und etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Unabhängig zu -arbeiten, Freiräume zu haben und sein eigener Chef zu sein bietet viele Vorteile, hält jedoch auch einiges an Herausfor-derungen parat...

  • Inhalt

    Redaktion

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  • EMS Electro Medical Systems GmbH

  • Existenzgründer-Analyse 2012 vorgestellt

    Redaktion

    Rund 406.000 Euro für eine Praxisneugründung und mittlerweile knapp 301.000 Euro für eine Praxisübernahme nehmen junge Zahnärzte im Durchschnitt für die Existenzgründung in die Hand.* Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) analysiert seit 1984 gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank das zahnärztliche Investitionsverhalten und gab im Dezember 2013 die zentralen Ergebnisse für 2012 bekannt.

  • Selbstständig? Selbstverständlich!

    Nadja Alin Jung, Zahnärztin Caroline Gröger

    Mit der Assistenzzeit und einer gewissen Berufserfahrung in der Tasche steht für viele junge Zahnmediziner der nächste Schritt in die Exis-tenzgründung an. Dabei stellt sich vielen jungen Kollegen die Frage: Wie starte ich -eigentlich meine eigene Praxis?

  • ULTRADENT Dental-Medizinische Geräte GmbH & Co. KG

  • KaVo Dental GmbH

  • Kommunikation für die junge Zahnmedizin – der BdZA stellt sich vor

    Redaktion

    Der im Januar 2009 gegründete Bundesverband der zahnme-di-zinischen Alumni in Deutsch-land e.V. (BdZA) füllt die seit Langem klaffende Lücke zwischen der studentischen Vertretung, dem BdZM, und der Standesvertretung der Zahnärzteschaft, der Bundeszahnärztekammer.

  • MULTIDENT Dental GmbH

  • Gesucht & Gefunden – Dank Jobbörse zum Traumjob

    Christin Bunn, Leipzig

    Kaum ist man als Assistenzzahnarzt froh, nach der Uni eine entsprechende Position gefunden zu haben, kündigt sich auch schon die nächste Hürde an, denn auch die Assistenzzeit ist nur von begrenzter Dauer. Hier sind all diejenigen gut beraten, die schon frühzeitig ihre Fühler ausstrecken, um DEN zukünftigen Traumjob zu finden. Dank der Jobbörse auf ZWP online rückt die Traumstelle nun in greifbare Nähe.

  • W&H Deutschland GmbH

  • Praxiserfolg sichern – Mitarbeiter konsequent führen und motivieren

    Reinhard Homma, Ettlingen

    Wünschen Sie sich inspirierende und motivierte Mitarbeiter, die gemeinsam mit Ihnen die Praxis zum Erfolg führen? Führen ist wie verkaufen, nur schwieriger! Während beim Verkauf „das Spielfeld“ durch das infrage kommende Produkt bzw. die infrage kommende Dienstleistung klar beschrieben ist, befindet sich „Führung“ in einem komplexen Spannungsfeld widerstreitender Interessen. Eingebunden in ein komplexes Geflecht aus Über- und Unterordnung sowie gegenseitigen Abhängigkeiten müssen Sie als Führungskraft einen Weg finden, Ergebnisse zu erreichen.

  • NETdental GmbH

  • Wie Denkblockaden Ihren Erfolg verhindern

    Dörte Scheffer, Dipl.-Psychologin und Praxiscoach, Eckernförde

    Der Weg zur finanziell sehr erfolgreichen Praxis:Patientenbedürfnisse realisieren vs. Privatleistungen verkaufen.

  • Pharmatechnik GmbH

  • Die Zahnarztpraxis als Familienunternehmen

    Norbert Markut, Hamburg

    Vater und Sohn, Ehegatten, Geschwister – viele Zahnarztpraxen werden im Familienverband geführt. Die Konstellationen sind vielfältig: Mehrere Zahnärzte aus einer Familie, das oder die als Zahnarzt praktizierende(n) Familienmitglied(er) wird/werden von einem anderen in der Annahme, Verwaltung, Assistenz unterstützt, der Junior arbeitet sich ein, während der Senior sich Schritt für Schritt zurückzieht. Diese starken familiengeführten Praxen müssen sich heute – wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch – den -veränderten Bedingungen stellen.

  • Social Media für eine gute Patientenbindung

    Elisabeth Weise, Leipzig

    Wie relevant ist eine Webpräsenz und speziell der Auftritt in sozialen Netzwerken für Ihre -Zahnarztpraxis? Was ist besonders wichtig und was nicht? – Der folgende Beitrag soll Ihnen -einzelne Online-Tools vorstellen und bei der Entscheidung helfen, welche Sie gezielt für Ihren Praxiserfolg einsetzen wollen.

  • nexilis verlag GmbH

  • VDW GmbH

  • DGKZ - Deutsche Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V.

  • Von Beginn an konsequent wirtschaftlich handeln

    Anne Schuster, Büdingen

    Eine eigene Praxis, ein gutes Einkommen und eine sorgenfreie Zukunft – das wünschen sich viele junge Zahnärzte. Wie Praxisgründer verhindern, dass ihr Traum von der Selbstständigkeit zum Alptraum wird, erklärt der folgende Artikel.

  • „Dafür habe ich keine Zeit … ich bin doch -Zahnarzt!“

    Dipl.-Kfm. Michael Kreuzer, München

    Wenn einer meiner Mandanten sagt: „Dafür habe ich keine Zeit … ich bin doch Zahnarzt!“ ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um einen Schritt zurückzugehen und ihm das BestPraxis-Modell zu erklären. Denn dieser Mandant glaubt, dass der wirtschaftliche Erfolg seiner eigenen Praxis alleine durch sein zahnmedizinisches Geschick gegeben ist. Dies ist jedoch ein leider weitverbreiteter Irrglaube.

  • DÜRR DENTAL AG

  • Interview: „Unsere Patienten sind schlichtweg begeistert“

    Interview mit Rita Wacker und Dr. Julia Sommer

    Das ehemalige Bahnhofsgebäude im nordrhein-westfälischen Warendorf aus dem Jahr 1887 strahlt in neuem Glanz: Wo bis vor Kurzem noch ein Wartesaal und Fahrkartenschalter zu finden waren, begrüßt jetzt das Zahnarztteam um Rita Wacker und Dr. Julia Sommer ihre Patienten in neu gestalteten Räumlichkeiten. Nicht nur die Anwohner freuen sich über den Erhalt des denkmalgeschützten Hauses, auch die -Patienten sind von der neuen Praxis begeistert. Im Interview sprachen die Zahnärztinnen nicht nur über die neue Einrichtung und Ausstattung, sondern auch über die Gründe für die Standortwahl.

  • ZA

  • Für einen gelungenen Praxisstart – Management-Software für Neugründer

    Claudia Hytrek, Holzgerlingen

    In Deutschlands Zahnarztpraxen hat die digitale, softwaregestützte Verwaltung längst einen festen Platz eingenommen. Die Entscheidung von jungen Zahnärzten für die Selbstständigkeit bedeutet damit in der Regel auch die Entscheidung für eine Praxismanagement-Software. Wir gehen der Frage auf den Grund, was die moderne Software für zukunftsorientierte Neugründer mitbringen muss, damit die Weichen der eigenen Praxis von Anfang an auf Erfolg gestellt sind.

  • SEPA kommt – Sind Sie fit?

    Susan Oehler, Leipzig

    Der Countdown läuft. Die ursprünglich zum 1. Februar 2014 ablaufende Übergangsfrist für das SEPA-Verfahren wurde durch die EU-Kommission um ein halbes Jahr verlängert, da die nötige Anpassung der -Firmen und Vereine noch nicht weit genug fortgeschritten ist. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. SEPA betrifft jedes Unternehmen in Deutschland – auch die Zahnarztpraxis! Wird die Umstellung nicht adäquat vorbereitet, drohen Zahlungsverzögerungen und sogar Liquiditätsengpässe.

  • Komet Dental

  • Grundsätze der Rechnungslegung in der GOZ

    Karin Backhaus, Steffi Scholl

    Beim Arzt-Patienten-Verhältnis geht es um wesentlich mehr als Sympathie und Vertrauen. Welche Rechte und Pflichten der Zahnarzt dem Patienten gegenüber und umgekehrt hat, wird auf den folgenden Seiten deutlich. Am Ende dieses Verhältnisses steht die Abrechnung der geleisteten Arbeit.

  • solutio GmbH

  • Arbeitsverträge in der Praxis – Sichern Sie sich ab!

    RAin Katri Helena Lyck & RA Guido Kraus, Bad Homburg

    Was geschieht als erstes nach dem Start der Selbstständigkeit eines Zahnarztes? Nach Gründung der eigenen Praxis, mit vollständiger Einrichtung der Praxisräume sowie sämtlicher Arbeitsmittel, fehlt nur noch das fachlich ausgebildete und kompetente Personal, um einen reibungslosen Praxisalltag für den Zahnarzt zu gewährleisten. So bringt es die Tätigkeit eines Zahnarztes schon von Anfang an mit sich, dass Mitarbeiter beschäftigt werden, er damit Arbeitgeber ist. Nicht selten ist es in Praxen, dass der erste Mitarbeiter eines Zahnarztes der jeweilige Lebenspartner/Ehepartner oder eine Reinigungskraft ist. Und bereits in diesen Fällen handelt es sich um Tätigkeiten aufgrund eines Arbeitsvertrages.

  • J. Morita Europe GmbH

  • Patientenrechtegesetzrelevante Punkte für die Zahnarztpraxis

    RA Michael Lennartz, Bonn

    Am 26.02.2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen eine Kodifizierung des Rechts der medizinischen Heilbehandlung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zudem sollen die Rechte der Kassenpatienten durch Änderungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) gestärkt werden.

  • Masterstudiengänge in der Zahnmedizin

    Redaktion

    Zahnärzte haben die Möglichkeit, nach dem Staatsexamen den Mastertitel als Abschluss eines postgradualen Masterstudienganges zu erwerben, wie er mittlerweile von sehr vielen Hochschulen und Instituten angeboten wird.

  • Dampsoft Software Vertrieb GmbH

  • Postgraduale Fort- und Weiter-bildungsmöglichkeiten

    Dr. Christine Bellmann, Karlsruhe

    Die strukturierte Ausbildung an den Universitäten ist mit einem großen und pompösen Schlag – dem Staatsexamen – vorbei und plötzlich ist man da, wo man so lange hinwollte … Zahnarzt. Ein toller und aufregender Beruf, in dem es niemals langweilig wird, denn Forschung und Industrie bringen immer wieder Neues hervor.

  • To-do-Liste für Existenzgründer

    Benjamin Kündiger, Dresden

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  • ABO Service

  • Gesucht & Gefunden: Neue Jobbörse auf ZWP online

  • Produkte

    Redaktion

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  • dental success

  • Impressum

    Redaktion

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  • ZWP Online

[©LONELY WALKER] [©HASLOO GROUP PRODUCTION STUDIO] [©DONSKAYA OLGA] [©ANDRESR]
Erfolg im Dialog SemPmm Studium, Examen und dann? Die dental bauer-gruppe ist der kompetente Partner für Ihre Existenzgründung – sei es Praxisneugründung, Sozietät oder Praxisübernahme. Wir begleiten Sie durch Ihre Assistenzzeit mit Seminaren, Workshops und individueller Niederlassungs- beratung. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an Dienstleistungen und führen ein umfangreiches Vollsortiment. Informieren Sie sich über unser Leistungsspektrum. Unsere dental bauer-Standorte fi nden Sie bundesweit – somit garantieren wir Ihnen eine überregional vernetzte Beratung. Oldenburg Hannover Gütersloh Hamm LLNNLNLNLNL ’s-Hertogenbosch Krefeld Vaals Koblenz Frankfurt Kiel Hamburg Salzwedel Kassel DD Döbeln Chemnitz Wir freuen uns auf Sie: dental bauer GmbH & Co. KG Ernst-Simon-Straße 12 D-72072 Tübingen e-mail tuebingen@dentalbauer.de Tel 0800/6644718 bundesweit zum Nulltarif Mannheim St. Ingbert Nürnberg Stuttgart Tübingen Augsburg Regensburg Freiburg Konstanz Bregenz Stand: März 2013 AAAAAAA Graz www. dentalbauer.de
_Editorial_ EDITORIAL Nadja Alin Jung Dipl.-Betriebswirtin Vorstand BdZA, Generalsekretärin Bei vielen von euch steht früher oder später die eigene Praxisniederlassung vor der Tür. Diese spannende Möglichkeit bietet jungen Zahnärztinnen und -ärz- ten die Gelegenheit, sich in beruflicher Hinsicht zu entfalten und etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Unabhängig zu arbeiten, Freiräume zu haben und sein eigener Chef zu sein bietet viele Vorteile, hält jedoch auch einiges an Herausfor - derungen parat. Fachliche Qualifikationen sind als Behandler seit jeher uner- lässlich, doch nehmen mittlerweile auch die betriebswirt- schaftlichen Themenbereiche als Praxisinhaber/-in einen hohen Stellenwert ein. So müsst ihr euch in der Selbstständigkeit nicht mehr rein Gedanken zu den besten Therapiemethoden für eure Patienten machen, sondern auch einen detaillierten Vorsorge- und Behandlungsplan für eure eigene Praxis im Kopf haben. Schließlich seid ihr mit dem Startschuss in die Existenzgründung Behandler und Unternehmer gleichzeitig und wollt eure Praxis erfolgreich führen. Auf den ersten Blick mag die Spanne an betriebswirtschaft - lichen Themen für viele von euch umfangreich erscheinen: Personalmanagement und -führung, Marketing und Neupa- tientengewinnung, Buchhaltung & Co. und bei allem Handeln immer noch die eigenen Zahlen im Auge behalten und vor allem verstehen lernen. Daher ist es schon im Vorfeld sinnvoll, die Assistenzzeit und das Angestelltenverhältnis zu nutzen und sich frühzeitig mit Themenstellungen wie Praxismanage- ment, -organisation und -führung auseinanderzusetzen. Von Kollegen zu lernen, sich auszutauschen und zu vernetzen und vor allem auf deren Erfahrung zu bauen, kann später von unschätzbarem Wert sein, wenn es um die eigene Nieder - lassung geht. Wo und wie fange ich an? Gibt es eine Struktur, die ich einhalten sollte? Welche Beratungs- und Fördermöglich - keiten gibt es beispielsweise? Fragen über Fragen. [dental - SUCCESS] soll euch bei der individuellen Planung eures beruflichen Werdegangs unterstützen. Durch die Zusam- menarbeit mit Spezialisten ist ein umfangreiches E-Paper entstanden, welches sich unter anderem mit den Themen Praxismarketing, rechtliche Absicherung und Mitarbeiter- führung beschäftigt. [dentalSUCCESS] bietet jungen Zahnärzten auch in dieser Ausgabe vielfältige Unterstützung und Inspiration, die den Weg in eine erfolgreiche Zukunft erleichtern sollen. Der BdZA freut sich immer über neue Themenvorschläge, die euch interessieren und über die ihr mehr erfahren wollt. Diese könnt ihr jederzeit per E-Mail an mail@bdza.de senden. Ich persönlich wünsche euch viel Erfolg und vor allem viel Spaß auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Euch steht eine spannende Zeit mit vielen positiven Herausforderungen und Erfahrungen bevor. Herzliche Grüße Nadja Alin Jung Dipl.-Betriebswirtin Vorstand BdZA, Generalsekretärin
_Inhaltsverzeichnis_ [©NAN728] [©2XSAMARA.COM] [©GORILLAIMAGES] Editorial Welche Praxis passt zu mir? Wissen & Weiterbildung Wo will ich hin und wie schaffe ich das? Existenzgründer-Analyse 2012 vorgestellt Durchschnittswerte bei der Praxisgründung Selbstständig? Selbstverständlich! Zahnarzt und Unternehmer zugleich Kommunikation für die junge Zahn- medizin – der BdZA stellt sich vor Der Bundesverband der zahn - medizinischen Alumni in Deutschland Gesucht & Gefunden – Dank Jobbörse zum Traumjob Erfolgreich bei der Suche mit ZWP online Praxiserfolg sichern – Mitarbeiter konsequent führen und motivieren Wer aufhört zu lernen, hört auf zu führen Wie Denkblockaden Ihren Erfolg verhindern Richtiges Praxis-, Behandlungs- und Kommunikationskonzept Die Zahnarztpraxis als Familienunternehmen Generationsübergreifendes Erfolgskonzept gezielt nutzen Social Media für eine gute Patientenbindung Eine Webpräsenz geschickt für den Praxiserfolg einsetzen Von Beginn an konsequent wirtschaftlich handeln Damit der Traum von der Selbstständigkeit gelingt „Dafür habe ich keine Zeit … ich bin doch Zahnarzt!“ Über die vier Arbeitsbereiche eines selbstständigen Zahnarztes „Unsere Patienten sind schlichtweg begeistert“ Neue Zahnarztpraxis in historischem Bahnhofsgebäude Masterstudiengänge in der Zahnmedizin Wo kann der Mastertitel erworben werden? Postgraduale Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Über verschiedene Wege informieren und diese nutzen Service 2014 To-do-Liste für Existenzgründer Was ist zu erledigen? Wie viel BWL braucht der Zahnarzt? Anbieterinformationen Praktisches Wissen zum „IMMER-DABEI-HABEN“ Asgard-Verlag GmbH Nachhaltige Konzepte für die moderne Zahnheilkunde J. Morita Europe GmbH Ihre Chance für den ersten Eindruck nexilis verlag GmbH Preisgekrönte Medizintechnik ic med EDV-System GmbH Impressum Für einen gelungenen Praxisstart – Management-Software für Neugründer Vier Leitsätze für die Auswahl eines geeigneten Programms SEPA kommt – Sind Sie fit? Was bei der Umstellung zu beachten ist Grundsätze der Rechnungslegung in der GOZ Rechte und Pflichten von Patient und Zahnarzt Arbeitsverträge in der Praxis – Sichern Sie sich ab! Kompetente Personalauswahl als Grund- stein eines reibungslosen Praxisalltags Patientenrechtegesetz – relevante Punkte für die Zahnarztpraxis Die Inhalte des neuen Gesetzes im Überblick
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_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ EXISTENZGRÜNDER- Analyse 2012 vorgestellt Rund 406.000 Euro für eine Praxisneugründung und mittlerweile knapp 301.000 Euro für eine Praxisübernahme nehmen junge Zahnärzte im Durchschnitt für die Existenzgründung in die Hand.* Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) analysiert seit 1984 gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank das zahnärztliche Investitionsverhalten und gab im Dezember 2013 die zentralen Ergebnisse für 2012 bekannt. [BILDER: ©RYAN JORGENSEN - JORGO; ©EVERYDAY SMILES] Die Höhe der Investitionen bei einer Niederlassung wird durch die Art der Existenz - gründung, das Alter und das Geschlecht des zahnärztlichen Existenzgründers sowie den gewählten Praxisstandort maßgeblich beeinflusst. Prinzipiell kann zwischen drei Arten der Existenzgrün- dung unterschieden werden: Neugrün- dung einer Einzelpraxis, Übernahme einer Einzelpraxis und Niederlassung in Form einer Berufsausübungsgemein- schaft (Gemeinschaftspraxis). Wie wird gegründet Im Jahr 2012 wählten 27 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründer die Be- rufsausübungsgemeinschaft. Damit fiel der Anteil um sieben Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Immer beliebter wird in Deutschland die klassische Ein- zelpraxisübernahme. 61 Prozent der Pra- xisgründer entschieden sich 2012 für diesen Weg. Abhängig von der Region kann das Angebot an abzugebenden Al- terspraxen größer sein als die Nachfrage. In Ostdeutschland fiel der Anteil der Ein- zelpraxisübernahmen zwischen 2008 und 2012 von 76 Prozent auf 70 Prozent. Demgegenüber stieg der Anteil der Ein- zelpraxisübernahmen in Westdeutsch- land im gleichen Zeitraum von 53 Pro- zent auf 59 Prozent. Trotz dieser Konver- genzentwicklung gilt, dass über alle fünf „Die klassische Einzel- praxisübernahme wird immer beliebter.“ Betrachtungsjahre hinweg im Westen vergleichsweise häufiger Einzelpraxis- übernahmen realisiert wurden als im Os- ten. Der wirtschaftliche Vorteil einer Pra- xisübernahme besteht in der Möglich- keit, Investitionsentscheidungen zeit - lich zu strecken und den sich verändern- den ökonomischen Rahmenbedingun- gen an zupassen. Die Wirtschaftlichkeit einer Investition lässt sich nach begon- nenem Praxisbetrieb präziser abschätzen als in der theoretischen Planungs- und Vorbereitungsphase. Praxisneugründungen sind deutschland- weit verhältnismäßig selten. Im Jahr 2012 lag der Anteil bei 12 Prozent. Neu gegründete Praxen bieten den Vorteil des größeren Gestaltungsspielraums bei Standort, Einrichtung, Ausstattung und bei der Zielgruppe. Das Durchschnittsalter der Existenz- gründer bei Niederlassung betrug in Westdeutschland 36,3 Jahre und in Ost- deutschland 35,0 Jahre.
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ Dr. med. dent. Max Mustermann Der durchschnittliche Praxisgründer startet demnach mit einer Praxisüber- nahme in die Selbstständigkeit und be- zahlt für seine eigene Praxis 301.000 €. In knapp zwei Drittel aller Gründungen ist der frisch gebackene Praxisinhaber zwischen 31 und 40 Jahre alt. Die Zahlen sprechen also dafür, dass junge Zahn- ärzte ihre Existenzgründung überlegt angehen und erst einige Jahre Erfah- rung sammeln, bevor die eigene Praxis verwirklicht wird. 2012 waren deutschlandweit nur 15 Prozent der Zahnärzte unter 30 Jahre alt, wenn sie den Schritt in die Selbst- ständigkeit gegangen sind, während 21 Prozent bereits das 40. Lebensjahr überschritten haben. Mit 23 Prozent gab es in Ostdeutschland vergleichs- weise mehr jüngere Existenzgründer als in Westdeutschland. Die Statistik sagt auch, dass je jünger der Gründer ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit zur Existenzgründung in einer Berufs- ausübungsgemeinschaft. Auch die Variable „Geschlecht“ wurde ausgewertet – während in West- deutschland 54 Prozent der Existenz- gründer männlich und 46 Prozent weiblich waren, zeigte sich in Ost- deutschland eine klare zahlenmäßige Überlegenheit der weiblichen Existenz- gründer, auf die 71 Prozent der Fälle entfielen. Wohin führt der eigene Weg Diese Zahlen bilden die Wirklichkeit der zahnärztlichen Existenzgründungen 2012 ab. Sie geben keine Auskunft darü- ber, welche individuelle Lösung für jeden Einzelnen die beste ist. Für jede Form der Niederlassung gibt es Pro- und Kontra- Argumente, die mit der eigenen Persön- lichkeit in Zusammenhang gebracht werden wollen. Die große Vielfalt, die die IDZ Informa - tion 2-2013 aufzeigt, zeugt von der Qual der Wahl, vor die der Zahnarzt bei seiner Existenzgründung gestellt wird. Eines gilt aber für alle: Zuviel Information gibt es nicht. Die immensen Investitionen für eine Praxisgründung wollen gut ange- legt sein. Das Praxiskonzept muss durch- dacht sein, damit die Patienten zufrie- den sind und der Inhaber seine Fähigkei- ten und Interessen voll ausspielen kann. Die Finanzierung muss solide geplant sein, damit die Praxisgründung auch wirklich die Existenz von Zahnarzt und Angestellten sichern kann. Unbedingt notwendig dafür ist die Auseinanderset- zung mit der Betriebswirtschaftslehre, die nicht unbedingt zu den Lieblingsthe- men junger Zahnärzte gehört, aber un- ausweichlich für die erfolgreiche Praxis- führung ist. Darüber hinaus gehören auch Kenntnisse im Marketing und in der Kommunikation zur Grundausstattung eines Praxisgründers, um die Patienten optimal zu erreichen und nicht nur mit einer guten Therapie, sondern auch mit den nötigen Informationen zu versor- gen. Auch Gesetzestexte und Richtlinien müssen kundig gelesen werden, und das mit jeder Änderung aufs Neue. Fortbil- dungspunkte wollen gesammelt wer- den, und nicht zuletzt muss der Inhaber jeden Tag aufs Neue am Profil seiner Pra- xis arbeiten. Ohne Frage ist eine Praxisgründung also hochkomplex und dadurch mindestens genauso spannend wie aufregend. Für die Zukunft gibt es noch keine Statisti- ken, sondern lediglich Prognosen. In welche Richtung sich diese Voraus- schauen entwickeln und welche statisti- schen Ergebnisse die Existenzgründer im zweiten Jahrzehnt des zweiten Jahrtau- sends hinterlassen, hat jeder selbst in der Hand. * Die vollständige Analyse der „Investi- tionen bei der zahnärztlichen Existenz- gründung 2012", bei der erstmals das gesamtdeutsche Finanzierungsvolumen allgemeinzahnärztlicher Praxen darge- stellt wird, kann unter www.idz-koeln.de als PDF heruntergeladen werden.
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ Selbstständig? Selbstver- ständlich! Mit der Assistenzzeit und einer gewissen Berufs- erfahrung in der Tasche steht für viele junge Zahnmediziner der nächste Schritt in die Exis - tenzgründung an. Dabei stellt sich vielen jungen Kollegen die Frage: Wie starte ich eigentlich meine eigene Praxis? Nadja Alin Jung, Zahnärztin Caroline Gröger [©DITTY_ABOUT_SUMMER] Die größte Herausforderung da- bei ist es, dass man mit der eige- nen Niederlassung Zahnarzt und Unternehmer zugleich sein muss. Doch Unternehmer zu sein setzt kein BWL- Studium mit ausländischem MBA- Titel voraus. Denn wer hat schon Zeit, zwei Vollzeit-Studiengänge gleichzeitig zu absolvieren? Damit der Praxiseinstieg dennoch in unternehmerischer Hin- sicht ein voller Erfolg wird, bedarf es einer guten Vorbereitung und gesun- den Portion an Unternehmertum. Auch wenn ihr meint, kein geborener Mana- ger zu sein, kann jedem von euch bei richtiger Herangehensweise, mit Krea- tivität, Mut und Ausdauer der erfolgrei- che Weg in die eigene Praxis gelingen. Beginnt mit der Selbstfindung Das Wichtigste überhaupt ist, euch selbst zu fragen: Welchen Weg will ich gehen? Möchte ich Verantwortung übernehmen und meine eigenen Ideen umsetzen? Möchte ich unabhängig und mein eige- ner Chef sein? Für Zahnärztin Caroline Gröger war das Übernehmen von Ver- antwortung einer der entscheidenden Faktoren, weshalb sich die junge Zahn- ärztin für die Selbstständigkeit ent- schied. „Während ich damals Erfah - rungen in anderen Praxen sammelte, merkte ich schnell, dass ich irgendwann gerne eine Praxis nach meinen eigenen Vorstellungen führen wollte.“ Diesen Wunsch setzte Caroline Gröger Anfang 2014 in Frankfurt am Main in die Rea - lität um und ist rückblickend froh, dass sie diesen Schritt gewagt hat. Wie im Fall von Caroline, hat sich die Erfahrung bewährt, die Assistenzzeit sinnvoll zu nutzen. In dieser Phase bieten sich noch die besten Gelegenhei- ten, Leistungsschwerpunkte zu setzen, [©ART4ALL] Wei terbildungen zu besuchen und ein- fach herauszufinden, was einem Spaß macht. Schließlich handelt es sich bei der Existenzgründung um ein lang - fristiges Projekt. Ihr solltet euch nicht davor scheuen, bei möglichst vielen Praxen hineinzuschnuppern und die Zeit auch dafür zu nutzen, euer eigenes Netzwerk aufzubauen. Denn nur so kommt man mit anderen Existenzgrün- dern und Kol legen in Kontakt und kann aus erster Hand von deren Erfahrungs- werten profitieren. Zudem bietet sich die As sistenzzeit bzw. Angestellten - tätigkeit nicht nur an, um als Behandler Fortschritte zu machen, sondern auch, um erste Erfahrungen auf den Gebieten Praxisorganisation, Personalführung, Marketing und Qualitätsmanagement zu sammeln. Verbringt euren Tages - ablauf in dieser Zeit also nicht nur mit der reinen Patientenbehandlung, son- dern auch mit dem über die Schulter Schauen bei eurem Chef, wenn es um die Verwaltung der Praxis geht. Sucht Möglichkeiten der Selbstentfaltung Wenn ihr euch für die Selbstständig- keit entscheidet, solltet ihr euch vorab
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ über die wichtigsten Rahmenbedin- gungen intensiv Gedanken machen: Möchte ich eine Praxis von Grund auf neu gründen oder eine bereits beste- hende Praxis übernehmen? Eine Pra- xisübernahme bietet den Vorteil, dass sowohl Ressourcen als auch Patienten schon vorhanden sind – es besteht in der Regel ein geringeres finanzielles Risiko. Auf der anderen Seite muss man zunächst mit den Gegebenheiten arbeiten, die man übernimmt. Doch hier setzt genau wie bei der Neugrün- dung das Unternehmertum an, indem man Eigeninitiative zeigt und seine Praxis Schritt für Schritt mit eige- nen Ideen zum Erfolg managt. Dazu gehört, dass man keine Scheu vor Ver änderungen hat, sondern konstant Veränderungen begrüßt, um sich wei- terzuentwickeln. Bei der Wahl des Praxisstandorts solltet ihr euch im Klaren darüber sein, was der Standort für Vor- und Nachteile birgt: Wie viele Kollegen gibt es schon vor Ort? Welche Spezialisierungen und Schwer- punkte haben diese? Wie möchte ich mich auf dem Markt positionieren? Wie ist das Verhältnis von Einwohnern pro Behandler? Abhängig davon, wie flexi- bel man bei der Ortsauswahl ist, sollte man versuchen, diese Faktoren so gut wie möglich zu optimieren. Steht die Wahl des Ortes fest, sollten entscheidende Feinheiten wie die Lage der Praxis, vorhandene Parkmöglich - keiten und die umgebene Infrastruktur beachtet werden. Vor allem als Neu- gründer kann eine gute Lage maßgeb- lich sein – die Wahrscheinlichkeit, dass sich Patienten die Mühe machen, eine unbekannte Praxis aufzusuchen, die schlecht erreichbar ist, ist eher gering. Vorteilhaft hingegen sind Hauptstra- ßen mit guter Verkehrsanbindung und Parkplatzsituation, die schon beim Durchfahren Aufmerksamkeit auf die Praxis lenken. Selbstständig bedeutet nicht allein Ist die Entscheidung der Neugründung bzw. Praxisübernahme beschlossene Sa- che, solltet ihr euch schrittweise und intensiv mit eurer Projektplanung be- schäftigen. Dabei ist es normal, dass die Menge an administrativen To-do’s im ersten Moment abschreckend wirken kann. Caroline Gröger kann sich noch gut an die Zeit kurz vor ihrer Praxis - übernahme erinnern: „Nachdem alle Verträge unterschrieben waren, musste alles sehr schnell gehen. Vor allem die Organisation kurz vor dem Start war für mich die größte Herausforderung.“ Daher kann es vor dem Praxisstart durchaus sinnvoll sein, sich für ent - sprechende Themen professionelle Unterstützung heranzuziehen. Denn euch bleibt meist nicht unendlich viel Zeit, euch um alles selbst zu kümmern und dabei noch alles gut zu meistern. So ist externer Rat sinnvoll, um typische Fehler zu vermeiden, die auf unzurei- chende Vorbereitung oder fehlendem Know-how beruhen. Für einen solchen Rat muss man nicht immer tief in die Ta- sche greifen: Existenzgründern stehen einige Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Beratungsleistung zur Seite. Hierzu zählt beispielsweise die Bezuschussung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit dem Programm „Gründercoaching Deutschland“. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden qualifizierte Beratungsleistun- gen für Existenzgründer bis zu fünf Jahre nach der Gründung finanziell ge- fördert. Als Stichtag der Gründung gilt das Datum der Niederlassung bzw. der erstmalige Bezug eines Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit. Als Bera- ter zulässig sind für das Programm ak- kreditierte und in der Beraterdatenbank der KfW gelistete Coaches. Qualifizierte Beratungsleistungen bewegen sich in den Themengebieten Personalwesen, Praxisorganisation, Qualitätsmanage- ment oder in der Entwicklung von Praxisstrategien. Auf das KfW-Gründer - coaching hat auch Caroline zurück - gegriffen und ist dankbar dafür, dass es solche För dermittel für Jungunter- nehmer gibt. Arbeitet an eurer Selbstdarstellung Eure Patienten sind aus betriebs- wirtschaftlicher Sicht eure Kunden – ohne sie läuft die Praxis nicht. Es ist daher wichtig, dass ihr euch vorab konkrete Marketingmaß- nahmen überlegt, um be- stehende Patienten zu bin- den und neue Patienten zu [©YOU CAN MORE] gewinnen. Als sinnvoll erweist es sich, im Vorfeld mit eurer Bank darauf zu achten, dass ein entsprechendes Mar- ketingbudget bei der Finanzierung be- rücksichtigt wurde. Folgende Kosten- punkte sollten dabei mit einkalkuliert werden: Logoentwicklung, Erstellung der Geschäftsausstattung (Visitenkar- ten, Terminzettel etc.), Fertigstellung der Homepage, Durchführung eines Praxis-Fotoshootings, ggf. Realisie- rung einer Eröffnungsveranstaltung etc. Die Neupatientengewinnung ent- hält viele kostspielige Punkte, daher ist eure oberste Priorität, dass ihr jederzeit wisst, wie viel Budget euch zur Verfü- gung steht und wie viel bislang ver- braucht wurde. Ein kleines Marketing- budget ist in der Anfangszeit keine Seltenheit und kann doch bei ge- zieltem Einsatz gute Wirkung zeigen. Mar keting bedeutet nicht, in wildem Aktionismus kostspielige Anzeigen in Zeitungen zu schalten und zu hoffen, dass zufällig ein paar Leser darauf an- springen, sondern von Beginn an ein klares Konzept zu haben, mit welchen Marketing-Puzzleteilen man beispiels- weise Bestandspatienten binden und Neupatienten gewinnen möchte. Für ein gutes Marketingkonzept sollte man idealerweise 2–4 Monate Zeit einpla- nen, da es sich um eine kreative und sehr indi viduelle Angelegenheit han- delt. So ist gewährleistet, dass man nicht in Zeitknappheit gerät und Geld aus dem Fenster wirft, weil man auf den letzten Drücker teure Maßnahmen in die Wege leitet, die im Anschluss nicht den gewünschten Erfolg zeigen. Mar- keting fängt in gewisser Weise schon bei der Auswahl des Praxisnamens an. Wähle ich meinen eigenen Namen oder einen Fantasienamen? Da es sich bei einer zahnärztlichen Tätigkeit um eine sehr persönliche und vertrauensvolle Ebene zum Patienten handelt, emp- fiehlt es sich, den Familiennamen mit einzubinden. Die Verkörperung und Personali sierung des Zahnarz- tes wird generell positiv vom Patienten auf genommen. Daher ist es wichtig, dass ihr in allen Marketing- maßnahmen Authen- tizität ausstrahlt und eine persönliche An-
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ sprache wählt. Eure Patienten möchten euch als Persönlichkeit kennenlernen und das Gefühl bekommen, dass ihr euch genügend Zeit für sie nehmt und sie sich bei euch wohl fühlen können. Nur so kann ein langfristiges Ver - trauens verhältnis aufgebaut werden. Auch Caroline kann von vielen posi - tiven Reaktionen auf ihren Patien - tenbrief berichten, den sie bei der Praxisübernahme zur persönlichen Vorstellung nutzte: „Mehrfach wurde ich von meinen übernommenen Pa- tienten auf diesen Brief angesprochen und merkte dadurch, dass der erste Grundstein für ein Vertrauensverhält- nis gelegt war. Besonders wichtig war mir bei der Erstellung, meine persön - lichen Be weggründe der Praxisüber- nahme und der Selbstständigkeit dem Patienten näherzubringen. Viele Pa- tienten kamen danach und verein - barten Termine, um sich selbst ein Bild über den frischen Wind in der Praxis zu machen.“ Die Wahl des Marketingmediums ist abhängig von verschiedenen Faktoren: Unter anderem vom Standort, der Zielgruppe und auch dem Marketing- budget. Es empfiehlt sich immer, einen Marketingmix zu betreiben und so [©STOCKLITE] durch den koordinierten Einsatz ver- schiedener Instrumente möglichst viele Patienten anzusprechen. Auch sollte anschließend eine Messung der Effek- tivität der eingesetzten Maßnahmen geschehen, um so unnötige Kosten für unwirksame Werbung in Zukunft zu vermeiden. Seid ihr beispielsweise auf Kinder - zahnheilkunde spezialisiert, bietet es sich an, in Eltern-Zeitschriften Wer- bung zu machen oder Flyer an Orten zu verteilen, an denen sich Eltern mit ihren Kindern typischerweise aufhal- ten. Sprecht mit umliegenden Unter- nehmen, interdisziplinären Kollegen etc. und versucht so, sinnvolle Koopera- tionen zu knüpfen. Auch für ein schmales Marketingbud- get gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich als Praxis hervorzuheben. Eine benutzerfreundliche Internetseite, die dem Patienten die Möglichkeit gibt, sich über das angebotene Leistungs- spektrum zu informieren und sich einen authentischen Eindruck der Praxis und vor allem des Teams zu verschaffen, ist schon die halbe Miete. In Zeiten des Web 2.0 ist die Praxishomepage für Neugründer unverzichtbar, denn eine fehlende Auffindbarkeit im Internet wird schon als Mangel empfunden. Ziel ist es, bei der Eingabe von bestimm- ten Stichwörtern, wie beispielsweise dem Standort oder zahnmedizinischen Fachtermini, in den obersten Rängen bei Google zu erscheinen. In diesem Zu- sammenhang ist das stark umworbene Schlagwort „Suchmaschinenoptimie- rung“ zu nennen. An entscheidenden Ein- fluss bei der Wahl des Zahnarztes haben ein- schlägige Online-Emp- fehlungsportale stark an Relevanz gewonnen. Wird ein neuer Zahnarzt gesucht aufgrund eines Ortswechsels oder Un- zufriedenheit mit dem bisherigen Behandler, ist die erste Anlaufstelle für den Patienten häufig ein Empfehlungsportal im Internet. Patienten legen besonders viel Wert auf die Empfehlung anderer, vergleichbar mit dem Prinzip der Mundpropaganda. Doch auch die- ses Medium will gepflegt und per - manent überwacht werden. Denn auf negative Patienteneinträge sollte man unmittelbar eingehen, damit die Kritik nicht kommentarlos zur Schau steht und ein schlechtes Licht auf die Praxis wirft. Handelt es sich um konstruktive Kritik, sollte man nicht nur darauf eingehen, sondern auch Maßnahmen einleiten, die diese Mängel in Zukunft beseitigen. Führt selbstbewusst und selbstverantwortlich Die oberste Devise bei allen Mar - ketingaktivitäten lautet, dass die Au ßendarstellung immer der Realität in der Praxis selbst entsprechen muss. Daher liegt es in eurer Verantwortung, dass der Service eurer Praxis eure Philosophie widerspiegelt. Beliebte Versprechen von Zahnarztpraxen sind heutzutage „bei uns stehen Sie im Mittelpunkt“ oder „die Wellness-Praxis“ – diese Schlagwörter klingen zunächst sehr vielversprechend, sollten aber unbedingt auch gelebt werden. Das erste, was eure Patienten beim Be - treten der Praxis wahrnehmen, ist der Service an eurem Praxisempfang. Dem- entsprechend muss euer Empfangs- team hervorragend geschult sein, um Patienten freundlich zu begrüßen, auf Belange aufmerksam einzugehen und sich währenddessen nicht anmerken zu lassen, wenn etwas mehr Arbeit auf dem Tisch liegt. Ihr seid nun der Personalverantwortliche und müsst dafür sorgen, dass euer Team in den Bereichen Service und Sachkunde kor- rekt geschult und die Mitarbeiter zu - friedenheit gesichert ist. Je moti vier- ter die Mitarbeiter, desto produktiver ihre Arbeitsweise. Unmotivierte und ver nachlässigte Mitarbeiter können dazu neigen, ihren Frust auf die Pa- tienten zu übertragen und schlechte Stimmung zu verbreiten. Es ist daher wichtig, dass ihr euch vorab ein Führungskonzept überlegt und einen persönlichen Führungsstil entwickelt. Richtet euer Konzept danach aus, wie ihr gerne geführt werden würdet. Eine klare Kommunikation gegenüber den Mitarbeitern ist äußerst wichtig, denn keiner kann euch eure Wünsche von den Lippen ablesen. Dazu gehört auch, keine Angst vor Konflikten zu haben und im Ernstfall auch einmal durch - greifen zu können – die Ausrede „das lief aber schon immer so“ ist nicht zulässig. Denkt daran, dass ihr nun Chef seid und Stellung beziehen müsst. Und vergesst
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_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ dabei auf keinen Fall, dass eure Mit - arbeiter ein wesent licher Faktor für den Praxiserfolg darstellen und Wert- schätzung in der Praxi gelebt werden sollte. Es muss nicht immer kompliziert sein: Sämtliche Studien belegen, dass allein Anerkennung wie Lob, Weiterbildungs- und -entwicklungsmöglichkeiten so- wie die Übertragung von Verantwor- tung einen großen Beitrag zur Mit - arbeiterzufriedenheit und -motivation leisten. Führt daher regelmäßig Mit - arbeitergespräche, habt immer ein offenes Ohr für die Wünsche eures Teams und überlegt euch kleine Auf- merksamkeiten wie einen Betriebsaus- flug oder kleine Rituale, die das Team zusammenschweißen und den Wir- Gedanken fördern. Überdies empfiehlt sich von Beginn an der Aufbau von klaren Strukturen im Personalwesen. Führt Anreiz- bzw. Bonussysteme ein, macht euch Gedanken zur Mit arbeiter- Zeiterfassung sowie zur Einsatzpla- nung und der Festlegung von Urlaubs- und Vertretungsregelungen. Ein Orga- nigramm und Stellenbeschreibungen können beispielsweise helfen, Verant- wortungsbereiche der Mitarbeiter zu definieren, um Transparenz zu schaffen und als Team effektiv arbeiten zu kön- nen. Generell ist es wichtig, dass ihr eure Praxisstruktur en geradlinig organisiert – vom Per sonal wesen bis hin zu den Behandlungs abläufen sowie dem Pro- phylaxekonzept müsst ihr Regeln und Verantwortlichkeiten gemeinsam mit dem Team verinnerlichen. Der Patient soll durchweg das gleiche Qualitätsver- sprechen erhalten, egal von welchem Mitarbeiter er betreut wird. Am Anfang kann der Berg an Praxis - organisation sehr groß erscheinen, doch mit gutem Zeitmanagement und einer klaren Zielvorstellung kann euer schrittweises Vorwärtskommen gesi- chert werden. Später seid ihr dankbar, dass ihr anfangs so viel Zeit in Struktur- aufbau und Praxismanagement inves- tiert habt und euch unnötigen Ärger in der Zukunft erspart. Habt Selbstvertrauen und achtet auf euch selbst Für Existenzgründer birgt die Zukunft zunehmend Herausforderungen, da der Markt für Zahnärzte immer dichter wird und sich viele Kollegen vor allem in den Ballungszentren niederlassen. Auch gestaltet sich die Suche nach qualifiziertem Personal immer schwie- riger, da der Ausbildungsberuf an Attraktivität verloren hat. Es ist daher von Vorteil, wenn ihr euch entspre- chend aus der Masse hervorhebt. Heutzutage reicht es nicht aus, nur Be handler zu sein. Ideen und Innova- tionen sind gefragt – ihr seid schließ- lich Unternehmer. Handelt langfristig und aktiv – wartet nicht darauf, dass etwas passiert. Bei der langfristigen Planung gilt es zu beachten, dass Strukturen und Ab- läufe sich der Zukunft anpassen und mit dem Erfolg wachsen müssen. Dazu gehört, dass eure Praxis einem hohen Patientenzuwachs bzw. einer Expan- sion gerecht werden kann, ohne an Service- und Behandlungsqualität zu verlieren. Plant ihr beispielsweise, in Zukunft einen angestellten Zahnarzt mit ins Boot zu holen, solltet ihr dies bereits bei der Anfangsplanung hin- sichtlich des Personaleinsatzes und der Räumlichkeiten berücksichtigen. „Bei der Entscheidung für die Selbst- ständigkeit ist es wichtig, dass ihr immer auf euch hört“, weiß Caroline Gröger aus eigener Erfahrung. „Es ist unerlässlich, dass ihr jederzeit hinter euren Entscheidungen steht und bei allem, was ihr tut, authentisch bleibt – schließlich tragt ihr die Verantwortung für eure Patienten, Mitarbeiter und die gesamte Praxis.“ Caroline Gröger zögert nicht lange bei der Frage nach dem, was ihr in aufreibenden Zeiten am meisten Halt ge geben hat: ihre Familie. Achtet un- bedingt darauf, dass euer Privatleben nicht zu kurz kommt und plant feste Zeiten für Urlaub, Freunde und Familie ein. Ins besondere zu Beginn der Exis- tenzgründung neigt man häufig dazu, sich zu viel vorzunehmen und vergisst oftmals, dass man auch Zeit für sich braucht. Am Ende soll der Weg in die Selbstständigkeit nicht nur aus Arbeit bestehen, sondern vor allem Spaß ma- chen. Unternehmer zu sein bedeutet, eigene Gedanken verfolgen zu können, der Kreativität freien Lauf zu lassen und etwas Eigenes auf die Beine zu stellen, worauf man später stolz zu- rückblicken kann. Nadja Alin Jung, Diplom-Betriebswirtin, zertifizierte Praxis- und Qualitäts managerin im Gesundheitswesen, Gründerin und Geschäftsführerin des Unternehmens m2c l medical concepts & consulting. m2c ist auf Zahnmediziner spezialisiert und entwickelt individuelle Beratungs- konzepte für Existenzgründer als auch für etablierte Praxen. Betriebs- wirtschaftliche Themen wie Marke- ting und Neupatientengewinnung, Personalmanagement und Praxisoptimierung stehen dabei im Mittelpunkt. Zusätzlich zur Konzept entwicklung begleitet m2c die Praxen auch aktiv vor Ort bei der Maßnahmenumsetzung. m2c | medical concepts & consulting Nadja Alin Jung Tel.: 069 46093720 info@m-2c.de www.m-2c.de Zahnärztin Caroline Gröger, Studium der Zahnmedizin in Erlangen und Aachen, niedergelassen in eigener Praxis in Frankfurt am Main.
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_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ KOMMUNIKATION für die junge Zahnmedizin – der BdZA stellt sich vor [©GHENADIE] Der im Januar 2009 gegründete Bundesverband der zahnme di - zinischen Alumni in Deutsch - land e.V. (BdZA) füllt die seit Langem klaffende Lücke zwischen der studenti- schen Vertretung, dem BdZM, und der Standesvertretung der Zahnärzteschaft, der Bundeszahnärztekammer. Die aktive Generation von jungen Zahn- medizinern, die sich seit jeher in den uni- versitären Organisationen eingebracht hat, kann nun auf eine neue Kommunika- tionsplattform zurückgreifen. Der BdZA sieht sich als Starthilfe in einen bewuss- ten Berufseinstieg, der von Entschei- dungssicherheit und Wissen um die Mög- lichkeiten und Grenzen des zahnärztli- chen Berufes geprägt ist. Mit dem gemeinschaftlichen Projekt Be- rufskunde2020 bietet der BdZA auf sei- nem Portal www.dents.de sowie der extra eingerichteten Seite einen wichtigen Rat- geber rund um den Berufsstart. In dieser Hinsicht soll besonders der Aspekt des Strukturwandels in der Zahnmedizin mit einfließen, wie beispielsweise der immer größer werdende Frauenanteil und die neuen Formen der Berufsausübung. Auf www.dents.de sind außerdem die Themen Strukturierte Fort- und Weiterbil- dung sowie Arbeitschancen im Ausland und Existenzgründung vertreten. Die Webseite des BdZA ist unter www.bdza.de zu erreichen und bietet grundsätzliche In- formationen zum Verband. Dort kann man sich das Mitgliedsformular herunterladen, sich über die Ziele des Verbandes informie- ren und dessen Satzung lesen. Auch eine Online-Mitgliedschaft befindet sich derzeit in der Planung. Der BdZA hat es sich als Aufgabe gestellt, die jungen Zahnärzte zu vernetzen, un - tereinander und mit ihren Berufs- und Fachverbänden. Daher waren es große Schritte für einen jungen Verband, Orga- nisationen wie die DGI und den Dentista- Verband als Mitglieder zu gewinnen und mit der Bundeszahnärztekammer und KZBV zu kooperieren. Natürlich kann man sich nicht nur als Organisation, sondern auch als individuelles Mitglied in den Verband einbringen, und das alles ist für euch kostenfrei. Damit wird man auch automa- tisch ein Mitglied von Young Dentists Worldwide, dem der BdZA seit Anfang 2010 angehört. So ist auch eine Verbin- dung zur internationalen Standespolitik gegeben. Als BdZA- und YDW-Mitglied kann man in diesem Rahmen beispiels- weise Vorträge auf den IADS/YDW- und den FDI-Kongressen halten. Informationen dazu und zu vielen ande- ren Projekten finden sich inzwischen auch auf der Seite des BdZA und in der Face- book-Gruppe der Young Dentists World- wide, die inzwischen mehr als 30.000 Mitglieder hat. (cid:3)Juliane von Hoyningen-Huene (Stv. Vorsitzende), David Rieforth (Schriftführer), Dr. Christine Bellmann (Kassen- wart), Jan-Philipp Schmidt (Vorsitzender). Quelle: BdZA e.V. Der BdZA möchte gemeinsam mit euch die Zukunft der Zahnmedizin gestalten.(cid:2)
Für Bücher, Schuhe und Geschenke haben Sie Ihren Lieblings-Onlineshop. Warum bestellen Sie Ihre Dentalprodukte noch nicht online? Yvonne Ahlers, Service Center FreeCall 0800 7008890 FreeFax 0800 6645884 info@multident.de www.multident.de www.multident.de/shop 15 % S o f o r t r a b a t t f ü r I h r e 1 . O n l i n e - b e s t e l l u n g * Zertifizierter Online-Shop * Das gilt nur für Bestellungen im Multident E-Shop. Nur gültig beim Kauf von Materialprodukten. * Das gilt nur für Bestellungen im Multident E-Shop. Nur gültig beim Kauf von Materialprodukten. Dieser Aktionsvorteil gilt nicht zusätzlich zu den üblichen Kundenkonditionen oder bei Messe- bzw. Sonderangeboten. Angebot freibleibend. Irrtümer sind vorbehalten. Dieser Aktionsvorteil gilt nicht zusätzlich zu den üblichen Kundenkonditionen oder bei Messe- bzw. Sonderangeboten. Angebot freibleibend. Irrtümer sind vorbehalten.
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ Gesucht & Gefunden – Dank Jobbörse zum Traumjob Kaum ist man als Assistenzzahnarzt froh, nach der Uni eine entsprechende Position gefunden zu haben, kündigt sich auch schon die nächste Hürde an, denn auch die Assistenzzeit ist nur von begrenzter Dauer. Hier sind all diejenigen gut beraten, die schon frühzeitig ihre Fühler ausstrecken, um DEN zukünftigen Traumjob zu finden. Dank der Jobbörse auf ZWP online rückt die Traumstelle nun in greifbare Nähe. Christin Bunn, Leipzig Während der Assistenzzeit zeigt sich der Ernst des Lebens eines Zahnarztes in spe meist zum ersten Mal in seiner ganzen Breite und der Praxisalltag unterscheidet sich in vielen Punkten von alledem, was man bisher aus Universität und Klinik kannte. Nun hält man den ersten kleinen Trumpf in der Hand, für eine Entscheidung, die man Jahre zuvor mit der Wahl des Zahnmedi- zinstudiums getroffen hat – man darf be- handeln, man erhält die Dankbarkeit und das Lächeln der Patienten, man kann sich weiterentwickeln, fortbilden und spezia- lisieren. Eine schöne und zugleich aufre- gende Zeit mit scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten. Alle Türen stehen offen und Schritt für Schritt werden die ersten Steine der beruflichen Existenz errichtet. In der Assistenzzeit formen sich vor allem [©ARTJAZZ] aber auch die Vorstellungen an die Zeit nach der zweijährigen praktischen Aus- bildung. Wie sieht meine Zukunft aus? Wo will ich hin? Bin ich eher der Typ Mensch, der auf Sicherheit setzt und der als angestellter Zahnarzt glücklich wird? Ist für mich eine Berufsausübungs - gemeinschaft das Ideale? Oder sollte es doch die eigene Praxis sein, die ich später an meine Kinder und Kindeskinder wei- terreiche? Wie auch immer die Entscheidung für die zukünftige Traumstelle ausfallen wird, auf die bestmögliche Suche kommt es an. Auch hier gilt einmal mehr, dass Zeit kost- bar ist – wer hat schon Muse, um täglich eine Vielzahl von Tageszeitungen auf passende Annoncen durchzublättern. Oder nach Dienstschluss unzählige Job- Alerts im E-Mail-Postfach zu sichten. Wer sucht, der findet Deutschlands größtes dentales Nach- richtenportal hat dieses Zeitdefizit er- kannt und bietet seit 2014 in Koopera- tion mit zahn-luecken.de eine dentale Jobsuche auf ZWP online an. Damit hat das Portal sei nen In ter net auf tritt wei ter nut zer ori - en tiert aus gebaut. Schnell, unkompli- ziert und punkt - genau liefert die Jobbörse alle freien Stellen in zahn - medizinischen Ar- beitsbereichen – gut sortiert, auf einen Blick. Über den entsprechenden Menü- punkt im rechten oberen Seitenbereich der Startseite auf www.zwp- online.info gelangt der User in die neue Rubrik. Eine an wenderfreundliche Eingabe- maske mit gewünschter Berufsbe - zeichnung bzw. Ortswahl macht die Suche nach dem Traumjob zum Kin - derspiel. Im Handum drehen erhält der User einen Überblick zu allen Job - angeboten der Den talwelt. Ob Zahnarzt, Zahntechniker, Helferin oder Handels- vertreter – bei derzeit über 8.000 Ange- boten ist der Traumjob nicht mehr weit. Ein Suchagent vereinfacht die Suche zudem und liefert dreimal wöchentlich via E-Mail-Newsletter die neuesten Inserate je nach individuellen Suchkri - terien. Wer findet, hat gesucht Wurde der Traumjob gefunden, ist es an der Zeit, für die Praxisform der Wahl auch entsprechendes Personal zu fin- den. Von der Zahnmedizinischen Fach- angestellten über die Verwaltungs- fachkraft bis hin zur Auszubildenden gilt es die richtigen Personalentschei- dungen zu treffen, um die Praxis best- möglich auf Erfolg auszurichten – ein Thema, das den Zahnarzt kontinuierlich betreffen wird, schließlich treten Job- wechsel, krankheitsbedingte Ausfälle oder Teamerweiterungen über die Jahre hinweg immer wieder auf. Aus diesem Grund ist die ZWP online Jobbörse nicht nur ideal, um die eigene berufliche Traumstelle zu finden, sondern auch, um die passenden Inserate bei der Suche nach dem perfekten Team zu schalten. Unkompliziert in der Anwen- dung erfolgt das Inserieren innerhalb weniger Klicks und schon kann das Postfach klingeln – vielleicht ja bald mit den Bewerbungsunterlagen Ihrer neuen Mitarbeiter/-innen!
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_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ [©KANEA] PRAXISERFOLG SICHERN – Mitarbeiter konsequent führen und motivieren Wünschen Sie sich inspirierende und motivierte Mitarbeiter, die gemeinsam mit Ihnen die Praxis zum Erfolg führen? Führen ist wie verkaufen, nur schwieriger! Während beim Verkauf „das Spielfeld“ durch das in- frage kommende Produkt bzw. die infrage kommende Dienstleistung klar beschrieben ist, befindet sich „Führung“ in einem komplexen Spannungsfeld widerstreitender Interessen. Eingebunden in ein komplexes Geflecht aus Über- und Unterordnung sowie gegenseitigen Abhängigkeiten müssen Sie als Führungskraft einen Weg finden, Ergebnisse zu erreichen. Reinhard Homma, Ettlingen Mit der qualifizierten Führung ist es wie mit der eigenen Gesundheit: Wie wichtig sie ist, wird erst dann bemerkt, wenn sie fehlt. Der Erfolg Ihrer Führung wird nur an den verursachten Ergebnissen be- messen und nicht an der Menge der geführten Einzelgespräche, der Anzahl von Teambesprechungen, der Häufig- keit von Feedbackgesprächen, sondern immer nur an dem, was Sie damit letzt- endlich erreichen. Das amerikanische Marktforschungs- unternehmen GALLUP führt seit vielen Jahren Umfragen zum Mitarbeiter- engagement in Deutschland durch. Im Jahre 2012 haben fast ein Viertel der Mitarbeiter keine emotionale Bindung an ihr Unternehmen. Dieser Wert ist seit 2001 jährlich angestiegen. So gut wie keine Änderung gab es bei dem An- teil von Mitarbeitern mit einer hohen emotionalen Bindung, der 2012 bei 15 % lag. Immerhin 91 % der Mitarbei- ter sind zufrieden mit ihrem Arbeits- platz. Was dabei jedoch fehlt, ist das Engagement für dieses Unternehmen sowie die Identifikation, und somit ma- chen diese Mitarbeiter Dienst nach Vor- schrift. Wenn wir andererseits Teams mit einer hohen emotionalen Bindung betrachten, fällt auf, dass sich das in barer Münze auszahlt: (cid:129) 21 % höhere Produktivität (cid:129) 22 % höhere Rentabilität
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ (cid:129) 37 % geringere Abwesenheit (cid:129) 41 % weniger Qualitätsmangel (cid:129) 48 % weniger Arbeitsunfälle Vorsicht vor der innerlichen Kündigung Ihr Führungsverhalten ist verantwort- lich für das Mitarbeiterengagement und die Mitarbeiterbindung. Viele Mit- arbeiter beginnen motiviert die Arbeit in Ihrer Praxis, werden dann zuneh- mend desillusioniert, erfahren keine Vision der Praxis bzw. Ziele und kündi- gen dann innerlich. Die Hauptrolle in diesem Prozess spielt überwiegend der direkte Vorgesetzte. Denken Sie einfach nur daran, dass die Investition einer personellen Fehlent- scheidung atemberaubend ist. Sie müs- sen dabei immer bedenken, dass Ihre anderen Mitarbeiter darunter leiden, wenn im Team Mitarbeiter sind, welche keine volle Leistung erbringen. Es ent- steht ein schlechtes Arbeitsklima. Die Reparatur verschlingt Zeit, Energie und emotionale Kräfte. Dazu kommen wei- tere Investitionen für erneutes Rekru- tieren, Auswählen, Einarbeiten usw. Nicht aufgeführt sind dabei Entlas- sungskosten, Demotivation im Team, Unzufriedenheit bzw. Verlust von Kun- den usw. Insgesamt sehr unerfreuliche Punkte, auf die jede Führungskraft ger ne verzichtet. Im ersten Schritt ist es entscheidend, eine Vision zu haben, die bei Ihnen Lei- denschaft weckt: Die Antriebskraft Ihres Vorhabens. Besteht kein leiden- schaftliches Ziel für die Zukunft – was Sie anfeuert – können Sie darauf wet- ten, dass auch Ihr Team keinerlei Lei- denschaft verspürt. Sie müssen sicher- stellen, dass das Team weiß, wohin Sie wollen. Sinnvoll – Vision gemeinsam mit dem Team erarbeiten. Im nächsten Schritt müssen Sie gemeinsam mit dem Team Werte erarbeiten. Werte – Eckpfei- ler Ihrer Unternehmenskultur. Werte sind Glaubenssätze, die das Verhalten be- stimmen. Führungskräfte sind dann erfolgreich, wenn es ihnen gelingt, andere Men- schen zu überzeugen. Ein wichtiger Punkt dabei ist die eigene Authentizität, also so zu sein, wie Sie sind und keine Rolle zu spielen. Insofern ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, sich mit diesem Punkt intensiv zu beschäftigen und sich seiner Authentizität bewusst zu wer- den. Nur wenn Sie die Wirkung von sich auf andere Menschen, sprich Ihre Mit- arbeiter, kennen, haben Sie den ersten wichtigen Schritt für eine erfolgreiche Mitarbeiterführung geschaffen. Die Kunst vom führen und führen lassen Führung funktioniert nur, wenn sich Mitarbeiter führen lassen. Die zwei wichtigsten Punkte da- bei sind Vertrauen und Einfühlungsvermögen. Das erreichen Sie durch eine Optimierung Ihrer Sozialkom- petenz. Mama oder umge- kehrt. Ist die Sache dann für das Kind erfolgreich ge- laufen, haben die Eltern dann Stress mitein- ander. Und ge- nauso läuft es in den Praxen, wo nicht klar geregelt ist, dass es nach außen für die Mitar- beiter nur einen Ansprech- partner gibt. Klare Botschaft von mir: Treffen Sie unterein- ander eine Entschei- dung, wer für die I ] T R P S A H P L A © I [ Vertrauen entsteht dann, wenn Sie von Ihren Mit - arbeitern als authentisch, aufrichtig, integer und respektvoll wahrgenom- men werden. Einfühlungsvermögen be- deutet, die Bedürfnisse, die wirklichen Beweggründe Ihrer Mitarbeiter zu er- kennen und das eigene Führungshan- deln zielgerichtet darauf abzustimmen. Vertrauen und Einfühlungsvermögen sind die entscheidenden Faktoren, um eine starke emotionale Bindung an das Unternehmen Praxis sowie ein sich dar- aus ergebendes hohes Engagement zu erzielen. Mit dem Wissen der Biostruk - turanalyse haben Sie den entschei - denden Schlüssel, um Vertrauen zu ge - winnen und Einfühlungsvermögen ge- zielt und systematisch einsetzen zu können. Jetzt stelle ich Ihnen einen aus meiner Sicht wichtigen Punkt für Praxen mit mehr als einer Führungskraft dar. Dort erlebe ich immer wieder, dass nicht konkret festgelegt wurde, wer denn letztendlich der Ansprechpartner für die Mitarbeiter ist. Meistens läuft es dann wie bei der Erziehung von Kindern: Wenn Papa nein sagt, geht das Kind zur Personaldinge im Außenverhältnis verantwort- lich ist, und kommunizieren Sie das ge- genüber Ihren Mitarbeitern. Vorausset- zung ist dann eine konsequente Umset- zung. Nur somit ersparen Sie sich Stress und Ärger und die Mitarbeiter erken- nen einen klaren Führungsstil. Motivation ist lernbar Immer wieder werde ich bei meinen Vorträgen gefragt: Wie kann ich meine Mitarbeiter motivieren? Sie können sich grundsätzlich die Frage stellen: „Ist es überhaupt möglich, Menschen zu motivieren?“ Also konkret Beweg- gründe hervorzurufen, die vorher nicht da waren. Meine klare Aussage dazu: Das können Sie und ich nicht. Machbar ist jedoch, dass Sie die vorhandenen spezifischen Motive einer jeden Persön- lichkeitsstruktur erkennen und dann zielgerichtet ansprechen. Aus meiner Sicht sind die wesentlich spannenderen Fragen: „Wie kann ich die vorhandene Motivation nutzen? Wie kann ich De- motivation vermeiden?“ Mitarbeiter verhalten sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Persönlichkeits- struktur unterschiedlich und deshalb gibt es keine einheitliche Lösung für alle. Motivation entsteht in den Köpfen und
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ selbst, dass er „zu dumm“ oder „die Fehlbesetzung auf diesem Posten“ ist. Grundsätzlich ist die positive Ver - stärkung der sicherere Weg, um Leistungssteigerungen langfristig zu unterstützen. Ein wichtiger Gesichtspunk der Mit - arbeiterführung sind regelmäßige Ge- spräche mit Mitarbeitern unter vier Augen. Dabei meine ich nicht Kritik- und Konfliktgespräche, sondern das sogenannte Führungsgespräch. Es geht dabei um die Beurteilung des Mit - arbeiters und dient zur Stärkung der Arbeitsmotivation. Ein Feedback über gezeigte Leistungen – Stärken und Verbesserungspotenzial werden dar- gestellt – eine Standortbestimmung. Dazu müssen Sie sich Zeit für den Mitarbeiter nehmen. Fazit Gute Führungskräfte suchen pausenlos nach Wegen und Möglichkeiten, ihr Wissen und die Fähigkeiten zu erwei- tern. Wer aufhört zu lernen, hört auf zu führen. Aus der Hirnforschung und den Neu- rowissenschaften ist bekannt, dass we- sentliche Eigenarten und Verhaltens- weisen des Menschen von der in - dividuellen Arbeitsweise des Gehirns abhängen. Und genau dafür bietet die Biostrukturanalyse – bzw. konkret das STRUCTOGRAM® Trainings-System – überzeugende Lösungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterführung. Deshalb mein Tipp: Ergreifen Sie die Chance und nutzen diese. Reinhard Homma MediGram Rheinstraße 27 76275 Ettlingen Tel.: 07243 78208 Mobil: 0172 7290542 E-Mail: homma@medigram.de www.medigram.de 5Reinhard Homma Herzen der Mitarbeiter – allein dort. Warum und wann sie entsteht, lässt sich nicht pauschal sagen. Deshalb müssen nicht nur die Hände für die Mitarbeit gewonnen werden, sondern die Köpfe und Herzen. Eine entscheidende Führungsaufgabe ist es, die Zusammenarbeit im Team so zu organisieren, dass das vorhandene Potenzial der Mitarbeiter genutzt wird. Konkret eine systematische Delegation. Damit gewinnen Sie Zeit für sich und für das Denken in die Zukunft. Heute Zeit nehmen, dass es ein Morgen gibt. Delegieren heißt: Aufgaben, Kompe- tenzen und Verantwortlichkeiten an Mitarbeiter zu übertragen. Die Kunst dabei ist, zu lernen, z.B. wie ein Fußball- trainer Aufgaben zu verteilen und ent- sprechend zu steuern. Der Trainer setzt die Spieler auf der Position ein, für die sie am besten geeignet sind, er übt Standardsituationen und trainiert das Zusammenspiel mit ihnen. Nur Tore schießen kann er selbst nicht. Eine Sache zu delegieren erfordert von der Führungskraft Vertrauen und Zutrauen in den Mitarbeiter. Die Mit - arbeiter wiederum benötigen die ent- sprechenden Kenntnisse und Fähig - keiten, müssen das Ziel kennen und be nötigen auch den Willen, dieses Ziel erreichen zu wollen. Wie weit Sie Aufgaben und Verantwortlichkeiten delegieren können, hängt von der aufgabenspezifischen Eignung bzw. von der individuellen Bereitschaft und insofern wieder von der Persönlich- keitsstruktur des einzelnen Mitar - beiters ab. Ziel Ihrer Führung muss es sein, die Mitarbeiter zu zielgerichteten eigenverantwortlichen Handeln anzu- regen. Lob oder Tadel? Wenn es fürs Loben Kontoauszüge gäbe, ständen viele Führungskräfte dauernd im Minus. Jetzt stellt sich die Frage: Was ist besser – Lob oder Tadel? Aus verschiedenen Studien ist bekannt, dass die Belohnung von Leis tungssteigerungen zu einer wei- teren Verbesserung führt als die Bestrafung von Fehlern. Wenn Mitar- beiter nur kritisiert werden, hat das Auswirkungen auf das Selbstbild und führt zu einer Negativspirale. Irgend- wann glaubt der Mitarbeiter dann
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I ] L U Z Z L O S A M M O T © [ _Wo will ich hin und wie schaffe ich das? _ Wie Denkblockaden Ihren ERFOLG VERHINDERN Der Weg zur finanziell sehr erfolgreichen Praxis: Patientenbedürfnisse realisieren vs. Privatleistungen verkaufen Dörte Scheffer, Dipl.-Psychologin und Praxiscoach, Eckernförde [©KOSTSOV] Sie dürfen nicht verkaufen und machen damit deutlich mehr Umsatz. Das klingt paradox, ist aber Realität, wenn man sich wirklich erfolgreiche Praxen an- schaut. Was steckt also hinter dem Geheimnis solcher Praxen? Tatsäch- lich beginnt alles im Kopf des Zahn- arztes/der Zahnärztin. Es sind die fehlenden, nicht definierten Kon- zepte und typische Denkblockaden, die den Erfolg verhindern. Kontrapro- duktive Gedanken und Verhaltens- weisen im Praxisalltag verhindern genau das, was Sie als Praxisinhaber erreichen wollen: Patienten begeis- tern, bestens ver sorgen und binden und gleich zeitig mit Spaß am Beruf wirtschaftlich gewinnbringend ar- beiten. Als Praxisgründer befassen Sie sich mit der Praxisausstattung, dem Per sonal, machen sich über Logo, Corporate Design und vielleicht noch über ihr Leistungsspektrum Ge - danken. Darüber hinaus ist es aber gerade zu Beginn wichtig, zusätzlich einige ganz zentrale Aspekte zu reflektieren und diese dann schrift- lich zu fixieren: 1. Das Praxiskonzept und das Behandlungskonzept und 2. das Kommunikationskonzept. Außerdem sollten Sie sich Gedan- ken über Ihre Zielgruppe machen. Und genau das passiert meistens nicht. Die ersten gedanklichen Fehler Oft wird erst nach 5 bis 15 Jahren einmal intensiver darüber nachge- dacht, weil es nicht so läuft wie man sich das vorgestellt hat. Und darin liegt schon der erste logische Fehler. Denn es ist doch viel sinnvoller, sich gleich zu Beginn Gedanken darüber zu machen, wen ich mit meiner Pra- xis und meiner Idee von Zahnheil- kunde ansprechen möch te, um mir dann zu überlegen, wie und womit ich diese ansprechen möchte. Und wenn ich dann starte, muss ich mir natürlich vorher überlegen, wie ich die Patienten informiere und berate. Die meisten von Ihnen fangen ein- fach an, machen sich viele Gedanken, definieren aber diese Dinge nicht konkret. Aber dann kommen die ers- ten Beratungs gespräche, Sie müssen den Patienten Lösungen anbieten und Sie müssen über die Kosten sprechen. Viele Existenzgründer argumentie- ren: Ich muss ja erst mal Patienten in die Praxis bekommen, damit es anläuft. Vielleicht sagen Sie auch „Der Patient möchte das so und das eben nicht“. Das ist der zweite logi- sche Fehler. Denn Sie sind der Spezia- list, die Spezialistin, der Patient kann nicht wissen, was die beste Lösung ist. Sie müssen ihm sagen, was am sinnvollsten ist, um das Ergebnis zu erreichen, was er sich wirklich wünscht. Aber Sie haben Bedenken, fühlen sich am Anfang vielleicht auch finanziell unter Erfolgsdruck und so nehmen Sie erst mal jeden, machen alles, auch Dinge, hinter denen Sie nicht wirklich stehen. Das ist der dritte logische Fehler. Denn Sie bekommen das, was Sie anbieten! Das soll bedeuten: Wenn Sie zum Beispiel einfache Kunststofffüllungen ohne Mehrkos- ten anbieten, wird sich das herum- sprechen und Sie bekommen in der Folge immer mehr Patienten, die genau das wollen. Dann wird es viel schwieriger, da wieder herauszu- kommen und hochwertige Leistun- gen anzubieten. Und so entsteht in Ihrem Kopf der Irrglauben „bei mir funktioniert das alles nicht“. Das ist falsch. Es liegt allein an Ihrer Einstellung, an Ihrem Handeln, an Ihrer Kommunikation. Denn Sie kön- nen steuern, welche Patienten zu Ihnen kommen und welche Leistun- gen nachgefragt und angenommen werden!
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das? _ Dabei haben Sie es im Grunde so leicht, gleich richtig zu starten. Sie können von Anfang an Ihre Konzepte definieren und mit dem Team festle- gen, was, wie kommuniziert wird. Aber auch im Fall einer Übernahme einer Praxis mit Team oder in einer langjährigen Praxistätigkeit lassen sich diese Dinge neu definieren. Die Denkblockaden Ob Existenzgründer oder schon län- ger dabei, im Praxiscoaching begeg- nen mir immer wieder die typischen Denkblockaden. Welche der obigen Sätze haben Sie selbst schon einmal gedacht? Derartige Denkblockaden verhindern zum einen, dass Sie die Patienten bekommen, die Sie haben möchten. Die Patienten, die wirklich interes- siert sind, etwas für ihre Zahnge- sundheit und ihr Wohlbefinden zu tun und auch bereit sind, dafür Geld auszugeben. Damit sie das tun, müs- sen sie gut informiert sein. Vielen Zahnärzten ist einfach nicht klar, dass die Patienten ein großes Infor- mationsdefizit haben. Sie sind der Spezialist, der dem Patienten sagen kann, was bei ihm im Mund los ist und was zu tun ist, um eine lebenslange Zahngesundheit und Wohlbefinden zu realisieren. Zum anderen hindern Sie solche Denkblockaden daran, frei, ent- spannt und authentisch zu beraten. Und gerade darin liegt der Erfolg einer Praxis begründet: in einer netten, vertrauensvollen, einfachen und klaren Beratung. Die Basis hier- für ist eine gute Praxis-Zahnarzt- Patienten-Beziehung. Nett zu sein bedeutet aber nicht, alles sehr gut und dann aber umsonst zu machen. Wenn Ihre Patienten zufrieden sind und gerne in Ihre Praxis kommen, dann haben Sie das Wichtigste be- reits geschafft. Sie haben eine gute Beziehung zu Ihrem Patienten auf - gebaut. Eine solche vertrauensvolle Beziehung ist die Basis für ein lebenslanges Zahngesundheitskon- zept und die weitere Beratung des Patienten. Wenn dieses Vertrauen da ist, ist eine Atmosphäre geschaffen, in der Sie ganz entspannt über notwendige und sinnvolle Maßnahmen und deren Kosten spre- chen können. Der Patient hat also das Recht, selbst zu entscheiden. Die Erfah- rung zeigt, dass die Pa- tienten sich in einer solch offenen, ver trauensvollen Beratungsatmosphäre na hezu immer für die hochwertigere Versor- gung ent scheiden. Und das rechnet sich dann für alle: der Patient en ist besser versorgt und hoch - zufrieden, Ihre Praxis hat einen guten Ruf und der Umsatz stimmt auch. Denn es funk- tioniert für die Mehrkosten für Kunststoff füllungen genauso wie für umfassende Versorgungen über 10.000 EUR. Und es funktioniert an jedem Standort. Eine offene, authentische, vertrauensvolle Patientenberatung Wie also funktioniert eine solche Beratung? Der erste Schritt ist, wie bereits dargestellt, dass Sie klare Konzepte haben. Dies brauchen Sie im Beratungsgespräch. Sie müssen in zwei, drei Sätzen sagen können, was Ihre Idee von Zahnheilkunde ist und wie sie arbeiten. Dies könnte sich zum Beispiel so anhören: „Ich sage Ihnen mal, wie wir arbeiten und Sie können schauen, ob das für Sie inte- ressant ist. Wir möchten für unsere Patienten, also auch für Sie, wenn Sie das möchten, eine lebenslange Zahn- gesundheit erreichen, …. Außerdem ist es so, dass wir versuchen, mög- lichst lange die eigenen Zähne zu erhalten, dafür ist die Prophylaxe mit der professionellen Zahnreinigung ein ganz wichtiger Teil. ... Wenn dann doch einmal eine Versorgung von Zähnen notwendig ist, finden wir im- mer die Lösung, die für den Patienten am besten passt. Das braucht Zeit in der Beratung, aber genau dafür neh- men wir uns viel Zeit. Damit fühlen wir uns alle wohl und erreichen die besten Ergebnisse, sodass Sie richtig zufrieden sind.“ Typische Denkblockaden (cid:129) Ich muss erst einmal nehmen, was kommt. Die Praxis muss schließlich laufen. (cid:129) Ich muss machen, was der Patient möchte. (cid:129) Ich trau mich nicht, Mehrkosten zu berechnen, weil der Patient sonst woanders hingeht. (cid:129) Der Kollege am Ort macht es auch umsonst. (cid:129) Bei uns funktioniert das nicht. (cid:129) Der Patient kommt doch nur zur Kontrolle, da kann ich ihm doch nicht sagen, dass so viel gemacht werden muss. (cid:129) Für die 01 Neu bekomme ich doch kein Geld, da kann ich mir nicht 30 oder 60 Minuten Zeit nehmen. Die Patienten müssen umfassend informiert sein: 1. Über das, was bei ihnen im Mund los ist. Denn des - wegen kommen sie zur Kontrolle! Also weg mit der Denkblockade „Er kommt doch nur zur Kontrolle“! 2. Über die besten Möglichkeiten, nur so kann er sich entscheiden. Entscheiden nicht Sie darüber! Man ist immer wieder erstaunt, wem was wert ist. Der Patient und nicht Sie (Denkblockade!) entscheidet, wofür er sein Geld ausgibt. Je mehr Sie den Patienten vertrauensvoll in den Diagnose- und Entscheidungsweg einbeziehen, desto einfacher wird er sich entscheiden können. Sie wer- den dann erleben, wie der Patient bestimmte Leistungen aktiv nach- fragt. Kommunikation in zwei Richtungen: mehr zuhören als reden Das kann Sie also beruhigen. Denn viele Zahnärzte sagen mir: Ich will nicht so viel reden. Sehr gut, sage ich dann, Sie sollen auch viel mehr zuhö- ren. Es gilt in der Beratung, die Fakten mit den Bedürfnissen des Patienten zu verbinden. Deswegen ist der Be- ziehungsaufbau so wichtig, bei dem es auch darum geht, den Patienten mit seinen Erfahrungen, Motivatio- nen und Wünschen kennenzulernen. Dafür müssen Sie ganz viel zuhören, denn diese persönlichen Informatio- nen brauchen Sie nachher für eine gute Beratung.
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das? _ WEG vom Kosten- und Zuzahlungsdenken, HIN zum Denken über Patientenbedarf und -bedürfnis Wenn Ihnen das gelingt, ist es ganz einfach, ihm bestimmte Lösungen anzubieten, weil Sie genau wissen, was am besten für ihn ist. Sie geben ihm die Fakten über Haltbarkeit, Komfort, Materialien, Ästhetik etc. und dann entscheidet der Patienten. Wenn Sie es schaffen, dass Sie in der Beratung nur über die medi zinischen Notwendigkeiten und sinnvollen Maßnahmen zur Befriedigung der Patientenbedürfnisse nachdenken und sprechen, haben Sie einen ent- scheidenden Schritt gemacht. Sie müssen im Grunde weg vom Denken über die Kosten, hin zum Denken über den größten Nutzen für den Patien- ten. Damit überzeugen Sie den Pa- tienten, wenn Sie mit der Lösung ganz bei ihm sind. Und dann ent- scheidet er sich in der Regel für die hochwertigere Lösung, die etwas oder auch viel mehr kostet. In einer solch offenen und vertrauensvollen Atmosphäre werden die Kosten ne- bensächlicher, und dann finden sich immer Wege der Finanzierung. Das Sprechen über die Kosten Warum fällt es doch so vielen Zahn - ärzten schwer, über die Kosten zu sprechen? Wenn Sie das bisher Ge- sagte verinnerlicht haben und Ihnen bewusst ist, dass Sie eine sehr hoch- wertige, sinnvolle Leistung anbieten, dürfte das nicht mehr so sein. Sie ha- ben lange dafür studiert und sich fortgebildet, Sie stellen eine schöne Praxis mit moderner Technik und ein professionelles Team zur Verfügung. Ist es nicht selbstverständlich, dass das etwas kosten darf? Und ist es nicht an gesichts der bekann- ten Situation im Gesundheits- und Krankenkassenwesen genauso selbst - verständlich, dass dieses System nur Basisversorgungen leisten kann? Also liegt es in der Entscheidung des Patienten, was er sich selbst leisten möchte. Sie müssen ihm nur sagen, was Sie für ihn tun können, was er bei Ihnen bekommen kann und was das kostet. Die letzte Denkblockade und Ihre Entscheidung Die letzte Denkblockade ist nun meistens: Was ist, wenn der Patient es zwar haben möchte, es sich aber nicht leisten kann? Darauf gibt es drei Antworten. Wichtig ist hierbei das Wort „kann“. Zum einen gibt es die Patienten, die zwar könnten, aber nicht wollen. Von denen können Sie sich gut verabschieden, denn die wissen Ihre Leistung nicht zu schätzen. Dann gibt es die Patienten, die nur auf den ersten Blick nicht können, die in Ruhe darüber nachdenken, wie viel Sinn es macht, auf eine andere Ausgabe (teure Schuhe, Urlaub) zu verzichten, um in die eigenen Zähne zu investieren, wovon sie einen langfristigeren Nutzen haben. Eine optimale Beratung ist die beste Ent- scheidungsgrundlage. Zu guter Letzt gibt es die Patienten, die es sich tatsächlich nicht leisten können. Von diesen gibt es auch min- destens zwei Arten. Die, die in einer Notlage sind oder eben wenig ver - dienen und wirklich gerne etwas tun möchten. Bei diesen können Sie gerne Ihre soziale Ader ausleben und Dinge irgendwie möglich machen. Aber eben nur bei dieser, sehr kleinen Gruppe von Patienten. Und manchmal muss man auch ak- zeptieren, dass jeder seines Glückes Schmied ist, und wer eben nicht mehr Geld verdient und hat, der kann sich eben keine hochwertige Zahnheil- kunde leisten. Das ist eben so. Es gibt für jeden die richtige Praxis. Sie müssen sich als Praxisinhaber entscheiden: Ob Sie eine Sozialpraxis aufbauen möchten, was ebenso eh- renwert und erfüllend ist, aber finan- ziellen nicht so ergiebig. Und dann müssen Sie konsequent sein, können nicht die hochwertigen Materialien und Techniken verwenden, denn das funktioniert wirtschaftlich nicht. Oder Sie entscheiden sich dafür, eine Praxis mit besonderen Leistungen zu betreiben und das entsprechend pri- vat zu berechnen. Dann sind Sie auch wirtschaftlich erfolgreich. In beiden Fällen hängt der Erfolg der Praxis von Ihrer Fähigkeit ab, durch eine offene, authentische Kommunikation eine vertrauensvolle Patientenbeziehung aufzubauen. Sie müssen also eine Ent scheidung treffen. Haben Sie ein bisschen Mut, es auszuprobieren, und Sie werden erfolgreich sein. Dörte Scheffer, Dipl.-Psychologin und Praxiscoach Carlshöhe 36 24340 Eckernförde Tel.: 04351 667716 E-Mail: d.scheffer@deep-coaching.de Dörte Scheffer ist Diplom-Psycholo- gin und seit 15 Jahren selbststän- dige Praxisberaterin. Sie hat eine sehr erfolgreiche Zahnarztpraxis von Anfang an mit aufgebaut. Dörte Scheffer entwickelte Praxis- konzepte, die sich in jeder Praxis wirk sam einsetzen lassen. Neben dem Praxis- und Teamcoaching bie- tet sie auch Führungs- und Privat - coaching an. Im Kommunikations- coaching setzt sie sehr erfolgreich das Wingwavecoaching und Methoden des Mentaltrainings ein. Sie ist als Referentin u.a. für Kammern und die Dentalindustrie unterwegs. 2012 erschien ihr Buch „Erfolgs - geheimnis Praxiskonzepte und Patientenberatung“, das die hier dargestellten Inhalte aus führ licher behandelt. (ISBN 978-3-8448-2370-7) Mehr Infos finden Sie hier: www.dental-coaches.de
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ Die Zahnarztpraxis als Familienunternehmen Vater und Sohn, Ehegatten, Geschwister – viele Zahnarztpraxen werden im Familienverband geführt. Die Konstellationen sind vielfältig: Mehrere Zahnärzte aus einer Familie, das oder die als Zahnarzt praktizie- rende(n) Familienmitglied(er) wird/werden von einem anderen in der Annahme, Verwaltung, Assistenz un- terstützt, der Junior arbeitet sich ein, während der Senior sich Schritt für Schritt zurückzieht. Diese starken familiengeführten Praxen müssen sich heute – wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch – den veränderten Bedingungen stellen. Norbert Markut, Hamburg [©KITCH BAIN] Zahnärzte sind als Unternehmer nicht gegen die zunehmende Kon- kurrenz und Öffnung der Märkte gefeit. Wer in Zukunft bestehen will, muss spätestens jetzt neue Wege ge- hen. Durch ihre besondere Situation haben zahnmedizinische Praxen im Fa- milienverband jedoch beste Chancen, auch künftig erfolgreich eine Nische zu besetzen. Idealtypisch betrachtet ha- ben Praxen in Familienhand vor allem ein Erfolgsrezept: Sie verteilen die Auf- gaben innerhalb der Familie so, dass generationsübergreifend ein Zusam- menhalt entsteht. Sie schaffen es, sich immer wieder aufeinander einzulassen und verschiedene Ebenen und Rollen (Chef, Chefin, Eltern, Ehegatten, Part- ner, Kinder, Erben) zum Wohle der Pra - xis abzustimmen und auszugleichen. Familie – strategische Ressource und zugleich Gefahr Unabhängig von der Größe gilt es in ei- nem Unternehmen – und als solches ist im wirtschaftlichen Kontext die Zahn- arztpraxis zu sehen – immer, den Ge- samtprozess zu orchestrieren. Dabei stellt die Familie, aber auch jedes ein- zelne Mitglied, das sich in den Praxis- betrieb einbringt, zugleich eine strate- gisch wertvolle Ressource und eine Gefahr dar. Wird ein Weg gefunden, zu jedem Zeitpunkt intern und extern den Lebenszyklus jedes Familienmitglieds so intelligent mit der Praxisstrategie in Einklang zu bringen, dass eine mög- lichst breite Überlappung der Interes- sen besteht, wird das Gesamtsystem gestärkt. In Gefahr ist der Praxiserfolg immer dann, wenn die wahren Stärken eines Familienmitglieds unerkannt und ungenutzt bleiben, wenn es die Fami- lien- und Praxiskultur nicht erlaubt, neue Wege einzuschlagen, sobald per- sönliche Veränderungen dies erfordern und – ein nicht zu unterschätzender Fehler – wenn der „Tradition halber“ Rollen erfüllt werden müssen. Ist dies der Fall, können weder Menschen noch Zahnarztpraxis dem Ganzen dienlich sein und sich erfolgreich entwickeln. Generationsübergreifende Harmonie? Unterschiedliche Generationen inner- halb einer Praxis haben oft stark dia - metrale Meinungen zum Thema Strate- gie: Die Gründer der Eltern- beziehungs- weise Großelterngeneration haben mit Mut und Engagement Praxen aufgebaut und das Vertrauen der Patienten erwor- ben. Erweiterungen und neue technische Ausstattung haben zur Etablierung bei- getragen. Trotzdem fehlt nicht selten eine visionäre Kraft und das Know-how, das operative Tagesgeschäft auch in der heutigen Zeit erfolgreich zu gestalten. Der verschärften Konkurrenz situation und knapper werdender Ressourcen der Krankenversicherungen steht die Bereit- schaft der Patienten gegenüber, im Zuge gestiegener medizinischer und ästheti- scher Ansprüche auch höhere finanzielle Eigenleistungen für ihre zahnmedizini- sche Versorgung zu erbringen. Neben Re- paratur und Erhalt der Zähne werden im- mer mehr Komfort- und auch „Luxus“- Behandlungen erwartet. Zur fachlichen Kompetenz gesellt sich ein breites Dienst- leistungsangebot bis hin zur psychologi- schen Fürsorge. Betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten und ständige fachli- che Weiterbildung erhöhen darüber hi- naus den Anteil der Nichtbehandlungs- zeit. Diesen sich permanent verändern- den Rahmenbedingungen muss sich der Zahnarzt als Unternehmer stellen. Doch dabei stoßen viele der älteren Generation an ihre Grenzen – nicht nur persönlich, sondern vor allem was die Entwicklung der Praxis anbelangt. Verschiedene Betrachtungsweisen der Situation und unterschiedliche Sichtweisen auf die Zu- kunft machen es teilweise schwer, über Unstimmigkeiten innerhalb der Praxis die Familie zusammenzuhalten. An diesem Punkt besteht ein hoher und intensiver Kommunikationsbedarf. Zahnärztliche Familienunternehmen mit mehreren Generationen können sich jedoch nur dann professionell entwickeln, wenn eine Harmonisierung der verschiedenen Le- benszyklen der einzelnen Personen sowie der Praxis selbst stattfindet. Dabei wirkt
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ sich die innere Ebene – eine Reflektion darüber, ob das, was ich tue, noch zu mir als Teil der Familie und der Praxis passt – ebenso auf die positive wie negative Entwicklung des Unternehmens aus. Und zwar parallel zur allgemeinen ge- sundheitspolitischen Entwicklung, die ebenfalls nach Anpassungen verlangt. Stabil ist nur der Wandel Wenn Familienpraxen in der Vergan- genheit eines nicht kannten, dann den schnellen Wandel. Mit einer manchmal bewundernswerten stoischen Ruhe ha- ben sie ihre zahnmedizinischen Leis- tungen erbracht, oft ohne darüber hi- naus mit ihren Patienten in Dialog zu treten. Andererseits war der Zahnarzt als Institution akzeptiert und wurde nicht hinterfragt. Eine oft nicht mehr funktionierende Konstellation. Viele Praxen fühlen sich deswegen heute ausgeliefert: Sie haben schlichtweg keine Strategien, mit den globalen Rahmenbedingungen umzugehen oder sogar Erfolge daraus zu generieren. Was aber sind die richtigen Strategien? Auf den Punkt gebracht: (cid:2)Eine konsequente generationenüber- greifende Öffnung für die Wahrneh- mung von Familienmitgliedern und Mitarbeitern – um ein tieferes Ver- ständnis gegenüber den neuen An- forderungen zu entwickeln. (cid:2)Praxisführung und Branche werden neu definiert, Strukturen aufgebro- chen, zuvor undenkbare Kooperatio- nen denkbar – mit dem Ziel, als (Fa- milien-)Unternehmen gestärkt aus den notwendigen Fragen bzw. Ant- worten auf radikal neue Marktbedin- gungen hervorzugehen. Auch wenn es schmerzt: Feste Konstellationen infrage stellen! Neben der wirtschaftlichen Bedeutung für die oft jahrelang im Betrieb tätigen Mitarbeiter verbindet die zahnärztliche Unternehmerfamilie vor allem Werte mit ihrer Praxis. Deswegen hängt man häufig an Konstellationen, die weder für das einzelne Familienmitglied noch für die Praxis förderlich sind. Geht es bei- spielsweise um das Thema Nachfolge, sollten deshalb immer alle möglichen Konstellationen durchdacht werden: Von der Nachfolge innerhalb der Fa - milie – soweit Kinder die gleichen be- ruflichen Neigungen verfolgen – bis zur Seniorpartnerschaft, von einer Über- nahme durch Kollegen bis zur Praxis - gemeinschaft oder gar den Verkauf. Möglich sind zahlreiche Szenarien. Fällt nach sorgfältiger Analyse und fairen Kommunikationsregeln die Entschei- dung für eine stimmige Variante, bildet dies eine Vorraussetzung dafür, dass zahnärztliche Praxis und Familie die veränderten betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen als Chance er - leben. Tipp für die Spitze: Schaffen Sie einen mentalen Vorsprung! Die Führung einer Praxis ist ein komple- xes Thema. Kommt die Führung einer Familie dazu und sind beide Bereiche eng miteinander verzahnt, häufen sich die Herausforderungen. Es müssen drän- gende Fragen geklärt werden: (cid:2)Wie stellen wir unsere Familienpraxis für die Zukunft optimal auf? (cid:2)Welche Folgen haben Spezialisie- rung oder Ausbau des Behandlungs- angebotes? (cid:2)Welche Wechselwirkungen haben Führungsaufgaben auf die anderen in die Praxis eingebundenen Fami - lienmitglieder? (cid:2)Sind wir als Unternehmerfamilie in der Lage, diese Entwicklungen er- folgreich voranzubringen? (cid:2)Wollen wir das überhaupt? (cid:2)Wie entwickelt sich unsere Kosten- struktur? (cid:2)Sind wir für zukünftige Krisen ge- wappnet? In der Vergangenheit haben viele Zahn- ärzte vielleicht intuitiv das Richtige ge- tan. Aber ist dieses Bauchgefühl noch zeitgemäß? Sichern daraus resultie- rende Entscheidungen den Fortbestand der Praxis für die Mitarbeiter und die nachfolgenden Generationen? Immer wieder den Gesamtkontext zu betrach- ten und sich auch mit (selbst-)kriti- schen Fragen zu beschäftigen, zeichnet Zahnärzte als erfolgreiche Unterneh- mer aus. Sie beschäftigen sich in guten Zeiten – wohl wissend, dass die nächste Herausforderung unweigerlich kommt (demografischer Wandel!) – bereits ge- danklich mit schwierigen Situationen. Sie setzen sich mit unangenehmen The- men auseinander, bevor sie möglicher- weise eintreten. Der mentale Vorsprung (ohne immer nur das Negative zu sehen) verhilft ihnen dazu, vorbereitet zu sein und, wenn andere aufgrund einer wirt- schaftlich schwierigen Situation nicht wissen, was zu tun ist, Plan B (oder auch C und D) bereits in der Schublade zu ha- ben. Das Spannungsfeld eines Familien- unternehmens ist dabei oftmals die ent- scheidende Antriebsfeder. Dabei stimmt ein Blick in die Vergangenheit optimis- tisch: Familiengeführte Zahnarztpra- xen haben erfahrungsgemäß stets das eigene Leben und die Entwicklung ihres Unternehmens in die Hand genommen – jedweder Widerstände zum Trotz und unabhängig von wirtschaftspolitischen Gegebenheiten. Warum sollte es in Zu- kunft anders sein? Fazit Jedes der angesprochenen und zugleich zentralen Themen ist eine Aufgabe für sich, und doch kann sich auch eine als Familienunternehmen geführte Zahn- arztpraxis nur dann erfolgreich wan- deln, wenn die einzelnen Bereiche nicht abgekoppelt betrachtet werden, son- dern ein ganzheitlicher Weg angestrebt und eingeschlagen wird. Auch aufgrund der familiären Zusammenhänge hat jede Praxis eine individuelle Geschichte und bedarf einer spezifischen Lösung. Sehr differenziert muss betrachtet und analysiert werden, was warum wie pas- siert ist und wie die Reise weitergehen kann. Nobert Markut Markut Executive Search GmbH & Co. KG Mittelweg 44, 20149 Hamburg Tel.: 040 200039-80 E-Mail: info@norbertmarkut.com www.nobertmarkut.com
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ Social Media für eine gute Patientenbindung Wie relevant ist eine Webpräsenz und speziell der Auftritt in sozialen Netzwerken für Ihre Zahnarztpraxis? Was ist besonders wichtig und was nicht? – Der folgende Beitrag soll Ihnen einzelne Online-Tools vorstellen und bei der Entscheidung helfen, welche Sie gezielt für Ihren Praxiserfolg einsetzen wollen. [©MELPOMENE] Elisabeth Weise, Leipzig Egal, wo man heutzutage unter - wegs ist, man kommt kaum noch ohne aus. Pro Tag verbringen die Deutschen fast drei Stunden im Internet und das nicht nur zu Hause.1 Ob im Bus oder Auto, auf Arbeit oder in der Uni – das mobile Internet ist stets mit dabei und erfreut sich großer Beliebtheit. Dessen Anwenderzahl von fast 30 Mil - lionen Nutzern stieg laut dem Statisti- schen Bundesamt alleine 2013 um 43 Prozent.2 Auch soziale Netzwerke wer- den gern verwendet: 2011 waren hier 53 Prozent der Internetnutzer privat und jeder Zehnte beruflich unterwegs.3 Doch welche Relevanz hat das für eine Zahnarztpraxis? Fakt ist, dass Sie als Zahnarzt mit Ihrer Praxis Teilnehmer am Markt sind und Sie somit um die Gunst der Patienten werben müssen. Aus diesem Grund ist Praxismarketing wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden. Es sollte zeitgemäß und modern sein. Dank des Internets können Marketingstrategien über klassische Wege hinaus angewen- det werden. Warum sollte man sich das folglich nicht gezielt zunutze machen? 37 Prozent aller deutschen Unterneh- men verwendeten bereits 2013 soziale Medien zur Firmenpräsentation: als Dialogbasis für Kundenmeinungen, zum Wissensaustausch und zur Personalge- winnung.4 Außerdem hat eine Studie der Stiftung Gesundheit „Ärzte im Zu- kunftsmarkt Gesundheit 2013“ erge- ben, dass für 83,6 Prozent der befragten Ärzte und Zahnärzte das Internet die wichtigste Methode des Marketings darstellt, hingegen 2012 nur 70,7 Pro- zent dieser Meinung waren.5 Doch be- denken Sie: Ob über Sie im Internet ge- sprochen wird, hängt nicht davon ab, ob Sie sich für oder gegen eine Präsenz im Internet ent scheiden. Denn Kunden ge- ben mittels Bewertungsportalen ihre Meinung ab und beurteilen Sie und Ihre Praxis. Da eine Webpräsenz einen hohen Zeit- und Kostenfaktor mit sich bringt, soll - ten Sie Ihre Schritte professionell pla - nen. Wichtiger Punkt dabei ist Ihre Praxis selbst: Wie ist sie ausgerichtet? Wo befindet sie sich? Was für ein Pa - tientenkreis soll angesprochen werden? Überlegen Sie sich eine passende Stra- tegie, die Ihre Ziele, Ihr Budget und die Art der Kommunikationskanäle – nur eine Website oder auch ein Face- book-Profil – klären sollte. Denn eine professionelle Webpräsenz ist nicht einfach nebenbei hingezaubert und nur mit einer gut geplanten Basis erzielen Sie auch langfristig Erfolg! Es gibt viele moderne Wege des Praxis- marketings. Erfahren Sie im Folgenden mehr über Website, Facebook, Twitter sowie Praxis-App und entscheiden Sie selbst, von welchen Wegen Sie für Ihren Erfolg Gebrauch machen wollen! Website Die wohl bekannteste, fast konventio- nelle und dennoch nicht zu verach- tende Methode, Ihre Zahnarztpraxis im Internet zu präsentieren, ist die Web- site. Sie kann ganz nach Ihren jeweili- gen Wünschen gestaltet werden und im Umfang unterschiedlich ausfallen. Sie gibt Auskunft über Ihre Kontaktdaten, kann zudem Ihre Öffnungszeiten, Be- handlungsschwerpunkte oder den An- fahrtsweg enthalten, Ihr komplettes Praxisteam vorstellen und über Ihre er- schienenen Publikationen sowie absol- vierten Weiterbildungen informieren. Ganz moderne und aufwendige Seiten bieten neben Fotos der Praxis Praxis- rundgänge oder sogar Praxisvideos an. Vorteil einer Website ist ihre große Reichweite. Mit ihr geben Sie sowohl Ihren bisherigen als auch zukünftigen Patienten eine Möglichkeit, Sie ausfin-
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ dig zu machen. Viele Internetnutzer erwarten heutzutage, gesuchte An- sprechpartner online zu finden. Auch bei ängstlichen Patienten kann eine Website vorteilhaft sein, da sie sich im Vorfeld in Ruhe über sämtliche Leis - tungen und den Praxisaufbau informie- ren können und Vertrauen aufbauen. Ganz zeitgemäß stärkt eine Website Ihr Image und dient als Visitenkarte und Aushängeschild Ihrer Praxis. Bedenken sollten Sie auf jeden Fall, dass es einiges in eine Website zu investieren gibt, sowohl an Kosten als auch an Zeit. Überlegen Sie im Vorfeld gut, wie viel Sie investieren wollen und holen Sie sich Unterstützung. Am Ende sollte der Nutzen überwiegen. Ihre Praxis wird durch die Website für potenzielle Kun- den leichter mit anderen Praxen ver- gleichbar sein, was sowohl positiv als auch negativ sein kann. Facebook Das soziale Netzwerk Facebook gibt es bereits seit zehn Jahren. Doch neben den privaten Profilen, Nachrichten und Chats, gibt es auch öffentliche Unter- nehmensprofile. Knapp 30 Millionen Internetnutzer bewegten sich 2011 in sozialen Netzwerken zu privaten Zwe- cken. In der Gruppe der 16- bis 24-Jäh- rigen wurden diese sogar von 91 Pro - zent genutzt.6 Wieso sollte man diese Zahlen ignorieren? Sie sprechen dafür, dass dieser Weg sich auszutauschen gern genutzt wird. Mit hoher Wahr- scheinlichkeit wird ein Facebook-Nut- zer zuallererst online nach der Telefon- nummer oder der Adresse seiner Zahn- arztpraxis suchen, bevor er zum alt- modischen Telefonbuch greift – sollte er noch eins besitzen. Vorteile eines Facebook-Profils sind eine große Reichweite, mit ho- hem Zugänglichkeits- und Echtzeitfaktor. Der moderne bidirektionale Kommunikati- onsweg ermöglicht einen direk- ten Austausch mit Ihren Patien- ten und festigt die Bindung zu Ihnen. Sie erhalten direkt Feed- back und können unmittelbar darauf reagieren. So ist mehr Interaktion möglich als bei ei- ner Website und Sie können sich Schritt für Schritt Ihre ei- gene Community aufbauen. Alles funk- tioniert schneller als bei einer Website: Wenn Sie eine neue Meldung veröffent- lichen, erscheint diese bei Ihren Patien- ten, die „Gefällt mir“ geklickt haben, auf der Startseite. So wird Ihre Praxis Ihren Patienten immer wieder präsent ge- macht und sie klicken schneller auf Ihr Profil. Dieses ist benutzerfreundlich und leicht zu bedienen. Jederzeit können Änder ungen ohne Zeitverzug vorgenom- men werden. Hervorzuheben ist die Multimedialität eines Facebook-Profils: Sie können nicht nur Texte, sondern auch Bilder, Tonelemente und Videos integrieren, die Ihre Seite attraktiver machen. Auch auf die bewährte „Mund- zu-Mund-Propaganda“ müssen Sie nicht verzichten. In Form der Teilen- Funktion können Ihre Patienten Ihr Pro - fil oder Ihre Neuigkeiten an befreundete Nutzer weiterleiten. Mit einem Facebook-Profil positionie- ren Sie sich auf dem Markt und machen auf sich aufmerksam. Möglich ist eine Verknüpfung mit Ihrer Website. So kön- nen Besucher Ihrer Homepage direkt auf Ihr Profil zugreifen und umgekehrt. Geschickt können Sie neue Nutzer be- werben, indem Sie nicht sofort alle In- halte Ihrer Seite freischalten, um deren Neugier zu wecken, Sie zu abonnieren. Schwierig an einem Profil bei Facebook können datenschutzrechtliche Fragen sein. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, informiert sich vorab ausführ- lich beim Experten. Mit dem Löschen von negativen Kommentaren, welche von allen Abonnenten sichtbar sind, sollten Sie lieber vorsichtig umgehen. So schränken Sie potenzielle Patienten in ihrer freien Meinungsäußerung ein und machen sich unglaubwürdig. Bes- ser ist, wenn Sie sich intensiv mit ne - [©TURTLETEETH] gativem Feedback auseinandersetzen und sachlich darauf antworten. Viel- leicht gewinnen Sie so einen Kunden geschickt zurück! Ihr Profil sollte regelmäßig gepflegt werden, was das Beantworten der Kom- mentare als auch das Posten neuer Mel- dungen betrifft. Nur so erreichen Sie die optimale Aufmerksamkeit und geraten nicht in Vergessenheit. Aber Vorsicht: Schnell kann sich ein Profil als Zeitkiller entpuppen. Überlegen Sie sich im Vor- feld also eine gute Strategie! Kümmern Sie sich ganz authentisch selbst um die Kommentare, ist die Patientenbindung noch direkter. Machen Sie sich am bes- ten vorher einen Plan, wann Sie was posten möchten. Kontrollieren Sie Ihr Profil regelmäßig auf Feedback und reagieren Sie entsprechend darauf. Twitter Der Mikroblog Twitter hat im Großen und Ganzen ähnliche Vor- und Nach- teile wie Facebook. Er stellt eine gute Ergänzung zur Praxiswebsite dar. Auch hier sollten Sie sich als Zahnarzt im Vorfeld gut überlegen, ob es notwendig und für Ihre Ziele und Zielgruppe rele- vant ist. In der Kürze liegt die Würze: Twitter ist leicht zu bedienen und gibt Ihnen die Möglichkeit, kurze Nachrichten, soge- nannte Tweets, von maximal 140 Zei- chen auf Ihrem Profil ohne Zeitverzö - gerung zu veröffentlichen. Ihre Seite können Sie individuell gestalten und an Ihr Praxis- bzw. Website-Design anpas- sen, um alles einheitlich zu halten und Ihre Aufmerksamkeit zu erhöhen. Zu- sätzlich kann man Twitter und Facebook miteinander verknüpfen und die bishe- rige Reichweite noch einmal erweitern. Aber auch hier gilt es wieder eine geeig- nete Strategie zu entwickeln! Um auf Twitter erfolgreich zu sein, ist ebenfalls eine gewisse Regelmäßigkeit Ihrer Tweets angeraten. Aber twittern Sie nicht zu oft, sonst könnten sich Ihre Follower genervt fühlen und Ihnen nicht mehr folgen. Eine Meldung am Tag ist meist ausreichend, auch alle paar Tage ist in Ordnung, aber auf längere Pausen über mehr als einen Monat sollten Sie ver-
Endo Einfach Erfolgreich® RECIPROCATE and SMILE „Meine Erfahrung mit RECIPROC® ist fantastisch. RECIPROC® bedeutet einen Paradigmenwechsel für die maschinelle Aufbereitung. Jeder Zahnarzt hat damit bessere Aussichten, konsistente und vor- hersehbare Ergebnisse zu erreichen. RECIPROC® bietet im Vergleich zu bisherigen Systemen die sicherste und einfachste Methode zur Formgebung. Mit RECIPROC® macht Endo Spaß!“ Dr. Bjørn Besserman-Svendsen, Frederiksberg Kopenhagen, Dänemark www.vdw-dental.com one fi le endo
_Wo will ich hin und wie schaffe ich das?_ zichten. Der Mikroblog basiert außerdem auf einem Gegenseitigkeitsprinzip: Es genügt nicht, wenn Sie 200 Follower ha- ben, selbst aber nur wenigen Profilen fol- gen. Dies wirkt schnell ignorant und hin- terlässt kein positives Bild. Wenn Sie wol- len, dass Interessierte Ihnen folgen, sollten auch Sie andere Profile abonnie- ren und zum Follower werden. Damit schaffen Sie ein Gleichgewicht und ma- ximieren Ihre Reichweite. Aber adden Sie nicht wahllos: Prüfen Sie genau, wem Sie wirklich folgen möchten, um nicht von ei- ner Informationswelle überhäuft zu wer- den. Am besten folgen Sie zukünftigen Patienten oder auch Kollegen, die Sie in Ihrer Region findenoder halten Sie sich an Ihre Interessen. Seien Sie nicht ent- täuscht, wenn Ihnen Fol lower wieder ab- springen. Schließlich geht es nicht um Quantität, sondern darum, die er- wünschte Zielgruppe zu erreichen, die letztendlich zu Ihnen in die Praxis kommt. Verlinken Sie bei Twitter nicht nur Ihre Website. Bleiben Sie kreativ und aktuell, verlinken Sie Beiträge, Videos oder Wit - ziges – alles im Hinblick auf Ihre Ziel- gruppe und Ihre Praxis. Zudem bietet Twitter zahlreiche Vernetzungsmöglich- keiten. So können Sie Follower über das @-Zeichen direkt in Ihren Tweets verlin- ken und ansprechen und Sie haben die Möglichkeit, über Hashtags # wichtige Begriffe hervorzuheben. So erreichen Sie eine noch weitere Reichweite. Wie er- folgreich Sie letztlich auf Twitter sind, finden Sie durch die Anzahl der Re - tweets oder Favorisierungen heraus. Praxis-App Eine ganz moderne neue Form des Pra- xismarketing lässt sich in einer eige- nen App wiederfinden. Smartphones [© SERGEY NIVENS] erobern die Welt und mit ihnen kommen immer – mehr oder weniger – nützliche Apps auf den Markt. Doch passt da auch eine App für Patienten hinein? Auf jeden Fall ist eine Praxis-App zeit- gemäß. Zudem heben Sie sich und Ihre Praxis aus der Fülle von Zahnärzten hervor, denn bisher nutzen nur wenige diese Möglichkeit. So können Patienten bspw. neben dem Einsehen von Praxis- informationen und dem Nutzen eines integrierten Routenplaners direkt per Ein-Klick-Anruffunktion bzw. über eine Nachricht Termine vereinbaren oder werden an Ihre nächste Kontrollun - tersuchung erinnert. Auch vorherige Anamnesebögen können bequem über die App ausgefüllt werden. Zudem ist eine Einbindung in Ihre Website mög- lich, sodass Besucher, die mobil auf Ihre Seite zugreifen, direkt auf die mobile Variante umgeleitet werden. Hier er - halten Pa tienten die Möglichkeit, aus der App heraus mit Ihrer Praxis Kontakt aufzunehmen. Da die App weboptimiert ist, bietet sie Ihren Patienten einen schnellen Zugriff mit leichter Bedien- barkeit, gute Lesbarkeit und eine ein - fache Navigation. Ebenso gilt wieder zu überprüfen, wel- che Zielgruppe Sie anstreben und ob es einen Nutzen für Ihren Praxiserfolg hat. Denn Fakt ist, dass eine App keinesfalls eine Website ersetzt und ebenfalls mit Kosten verbunden ist. Eine Praxis-App kann aber eine gute Ergänzung sein, den Praxisalltag erleichtern und Ihre Reich- weite bei Ihren potenziellen Kunden er- weitern. Fazit Abschließend kann man sagen, dass das Thema Social Media Marketing in der eigenen Zahnarztpraxis eine be - deutende, nicht zu verachtende Rolle spielt. Sie sollten dieses so zeitgemäß und modern wie möglich halten und vo- rausschauend mit Blick auf Ihre Praxis- zukunft handeln. Inwieweit Sie dabei auf aktuelle Trends eingehen wollen, bleibt Ihnen überlassen. Vielleicht lohnt eine Praxisumfrage, um herauszufin- den, was sich Ihre Patienten auf Dauer von Ihrer Praxis erwarten. Nutzen Sie das Internet als Massenme- dium und die Zahl der (mobilen) Inter- netnutzer optimal für Ihren Erfolg, in- formieren Sie über relevante Themen und Praxisnews, präsentieren Sie sich und Ihre Praxis, wahren Sie Ihren Pa- tientenkontakt, bauen Sie Vertrauen auf und stärken Sie Ihr Image. Wichtig dabei ist: Bestimmen Sie im Vorfeld Ihre Praxisziele und wählen Sie die geeigne- ten Informationskanäle basierend auf Ihrer Zielgruppe aus. So können Sie er- folgreich Ihre Patienten langfristig an sich binden und neue dazugewinnen. Nehmen Sie außerdem Ihre Patienten als Kunden und nicht als Selbstver- ständlichkeit wahr. Fragen Sie sich im- mer wieder neu, warum sie gerade zu Ihnen in die Praxis kommen und was Sie unternehmen können, damit dies wei- terhin so bleibt. Literatur: 1 ARD/ZDF-Onlinestudie 2013. 2 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. Pressemitteilung Nr. 089 vom 11.3.2014. 3 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. Pressemitteilung Nr. 172 vom 16.5.2012. 4 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. Pressemitteilung Nr. 417 vom 10.12.2013. 5 Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2013. Eine deutschlandweite Befra- gung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte und leitender Klinikärzte, S. 17. 6 Statistisches Bundesamt, Wiesbaden. Pressemitteilung Nr. 172 vom 16.5.2012. Übrigens gibt es uns auch auf folgenden Kanälen: (cid:129) OEMUS MEDIA AG auf Facebook: www.facebook.com/oemus (cid:129) ZWP online auf Facebook: www.facebook.com/ZWPonline (cid:129) ZWP online auf Twitter: www.twitter.com/ZWPonline (cid:129) ZWP online iPad-App: //https://itunes.apple.com/ de/app/id608198542?mt=8
DGKZ e.V. Deutsche Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin Die innovative Fachgesellschaft für den modernen Zahnarzt Kostenlose Fachzeitschrift Lesen Sie kostenlos „cosmetic dentistry“– die qualitativ außerge- wöhnliche Mitgliederzeitschrift informiert Sie über alle relevanten Themen der kosmetischen Zahnmedizin. Auch als E-Paper mit Archivfunktion auf www.zwp-online.info verfügbar. Ermäßigte Kongressteilnahme Besuchen Sie die Jahrestagungen der DGKZ e.V. und nutzen Sie die für Mitglieder ermäßigten Teilnahmegebühren. (Die 12. Jahres- tagung wird am 30./31. Oktober 2015 in Berlin stattfinden.) Kostenlose Mitglieder-Homepage Nutzen Sie Ihre eigene, individuelle Mitglieder-Homepage, die die DGKZ e.V. allen aktiven Mitgliedern kostenlos zur Verfügung stellt. Über die Patientenplattform der DGKZ e.V., die neben Informatio- nen für Patienten auch eine Zahnarzt-Suche bietet, wird der Patient per Link mit den individuellen Mitglieder-Homepages verbunden. Patientenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit Profitieren Sie von einer starken Gemeinschaft, die durch Öffent- lichkeitsarbeit auch Ihr Praxismarketing unterstützt. Nutzen Sie die Vorteile der Mitgliedschaft in der DGKZ e.V. und treten Sie jetzt dieser starken Gemeinschaft bei! Die einfache bzw. passive Mitgliedschaft kostet 200,00 € die aktive Mitgliedschaft 300,00 € jährlich. , Weitere Infos: Deutsche Gesellschaft für Kosmetische Zahnmedizin e.V. Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-202, Fax: 0341 48474-290 info@dgkz.info, www.dgkz.com Faxantwort 0341 48474-290 oder per Post an DGKZ e.V. Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Ja, ich möchte Mitglied der DGKZ e.V. werden. Bitte senden Sie mir den Mitgliedsantrag zu: Praxisstempel Vorname Name E-Mail Mitgliedsantrag DGKZ ds2014
_Welche Praxis passt zu mir?_ Von Beginn an konsequent wirtschaftlich handeln Eine eigene Praxis, ein gutes Einkommen und eine sorgenfreie Zukunft – das wünschen sich viele junge Zahnärzte. Wie Pra- xisgründer verhindern, dass ihr Traum von der Selbstständigkeit zum Alptraum wird, erklärt der folgende Artikel. Anne Schuster, Büdingen [©GUALTIERO BOFFI] Die Gründung oder der Kauf ei- ner Praxis stellt für Zahnärzte ein finanzielles Abenteuer dar, denn mittlerweile ist die Konkurrenz hoch, und das nicht nur in Städten. Angesichts der hohen finanziellen Belastung durch Kredite, fixen und variablen Praxiskosten sind Zahnärzte darauf angewiesen, schnell einen aus- reichend großen Patientenstamm heranzuziehen. Damit dies gelingt, bedarf es einer durchdachten Strategie, Investitions- und Finanzierungsplanung, Wettbe- werbsanalyse und einer sorgfältigen Standortanalyse inklusive soziodemo- grafischer Daten wie Altersstruktur, Kaufkraft der Bevölkerung und der Region etc. Je sorgfältiger und lang- fristiger der Einstieg in die Selbst - ständigkeit geplant wird, desto besser ist es. Denn alle wollen pünktlich ihr Geld: die Bank, die das Praxisinventar finan- ziert hat, das Labor für Zahnersatz, Inlays, Brücken & Co. und die Mit - arbeiter für ihre Arbeit. Die Kosten, die Monat für Monat in einer Zahnarzt- praxis auflaufen, sind erheblich. Hin - zu kommen die privaten Ausgaben, nicht zuletzt auch für die Altersvor- sorge. Selbstverständlich fordert auch Vater Staat seinen Tribut in Form von Steuern und Sozialabgaben. Genau kalkulieren Um diese Kosten nicht nur zu decken, sondern einen angemessenen Unter- nehmerlohn zu verdienen, sollten Zahnärzte ihre Praxis von Beginn an konsequent wirtschaftlich führen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass gerade jüngere Zahnärzte sich nicht die Mühe machen, auszurechnen, welchen Ho- norarumsatz sie pro Behandlungs- stunde erzielen müssen, damit ihre Praxis Gewinne abwirft. Der Stunden- satz sollte jedoch stets Basis für die „Je sorgfältiger und langfristiger der Einstieg in die Selbstständigkeit geplant wird, desto besser ist es.“ Kalkulation von Leistungen sein, die etwa im Rahmen von Honorarverein- barungen erbracht werden. Auch sollten Zahnärzte vermehrt da- rauf hinwirken, mit ihren Patienten Honorarvereinbarungen gemäß GOZ § 2 Abs. 1, 2 und 3 abzuschließen. Die meisten Patienten investieren gern in gesunde Zähne und ein gut aussehen- des Gebiss, wenn sie über die Vorteile und Möglichkeiten der modernen Zahnmedizin informiert werden. Gut begründet empfiehlt es sich des Wei- teren, öfter den 3,5-fachen Faktor ab- zurechnen. Das wirkt sich nicht nur auf die aktuelle Wirtschaftlichkeit einer Praxis aus, sondern auch mittel- und langfristig, da die Chancen steigen, dass der Gesetzgeber den GOZ-Punkt- wert an die GOÄ anpasst. Forderungsmanagement outsourcen Das Schlüsselwort für Zahnärzte lau- tet: Liquidität. Schließlich sinkt die Zahlungsmoral der Patienten. Auch Erstattungsstellen versuchen alles, um Leistungen nicht (vollständig) be- zahlen zu müssen. Durchschnittlich 42,5 Tage müssen Zahnärzte inzwi- schen auf ihr Geld warten. Selbst For - derungsausfälle sind mittlerweile All- tag in Zahnarztpraxen. Doch ohne raschen, sicheren Geldfluss ist die Liquidität, gar die Existenz schnell ge- fährdet. Daher nutzen clevere Praxis- inhaber die Dienste qualifizierter zahn- ärztlicher Honorarzentren, zumal die eigenen Mitarbeiter nicht so versiert abrechnen wie die externen Abrech- nungsprofis. Welches Factoringmo- dell sinnvoll ist, zeigen Kennziffern
_Welche Praxis passt zu mir?_ „Zahnärzte sollten ihre Praxis von Beginn an wirtschaftlich führen.“ wie Ausfall- bzw. Mahnquote sowie die durchschnittliche Forderungslauf- zeit. Eine weitere wichtige Stellschraube ist das Praxismanagement. Teures Fachpersonal, das nicht ausgelastet ist, Behandlungsräume, die zeitweise leer stehen, bedeuten erhebliche Kosten. Eine Möglichkeit, um diese Kosten zu minimieren und gleichzeitig die Einnahmenseite zu verbessern, be- steht zum Beispiel darin, professio- nelle Zahnreinigungen intensiver zu bewerben. Auf diese Weise werden sowohl das Personal als auch die Be- handlungsräume besser ausgelastet. Zahnärzte, die die Abläufe in ihrer Praxis systematisch hinterfragen, Stan- dards überprüfen und Behandlungen sorgfältig dokumentieren, profitieren immens. Die gesamte Praxisorgani - sation und der Patientenservice wer- den verbessert, die Behandlungs - qualität erhöht sich, gleichzeitig sinken die Praxiskosten. Die Patien- ten sind zufriedener, was sich positiv auf die Mund-zu-Mund-Propaganda, die Praxisauslastung und die Umsätze auswirkt. Wie Zahnärzte von öffentlichen För- dermitteln profitieren Zahnärzte, die eine eigene Praxis grün- den oder eine bestehende Praxis über- nehmen möchten, können öffentliche Fördermittel in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Ausfall- bürgschaften erhalten und sich den Start erleichtern. Damit guter Rat nicht teuer ist, kann eine Vorgründungsbe - ratung über spezielle Förderprogram me bezuschusst werden. Der Schwerpunkt der Beratung sollte auf betriebswirt- schaftlichen Themen liegen. Förder- banken gewähren Gründern zinsgüns- tige, länger laufende Darlehen. Verfügt der Zahnarzt nicht über ausreichende Sicherheiten, können öffentliche Aus- fallbürgschaften der Bürgschaftsbanken weiterhelfen. Die Bürgschaftsbank ga- rantiert die Rückzahlung des Darlehens bis zu 80 Prozent und muss die Schuld begleichen, sobald die Höhe des Kredit- ausfalls feststeht. Zahnärzte, die sich aus einer Arbeits - losigkeit heraus selbstständig machen, können von der Agentur für Arbeit ein en Gründungszuschuss erhalten. Allerdings ist dieser Zuschuss eine Er- messensleistung, auf die kein Rechts- anspruch besteht. Diese Förderung soll den Lebensunterhalt in der Zeit „Durchschnittlich 42,5 Tage müssen Zahnärzte inzwischen auf ihr Geld warten.“ nach der Existenzgründung absichern und wird geleistet, wenn Existenz - gründer bis zur Aufnahme der selbst- ständigen Tätigkeit einen Restanspruch [©HCONQ] auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. Wie, wo und wann Fördermittel be - antragt werden sollten, vermitteln spe- zialisierte Berater, etwa der Ärztlichen VerrechnungsStelle Büdingen. Anne Schuster ist Abteilungsleiterin von büdingen dent, einem Geschäfts- bereich der Ärztlichen VerrechnungsStelle Büdingen e.V. Anne Schuster Gymnasiumstraße 18–20 63654 Büdingen Tel.: 06042 882209 E-Mail: a.schuster@buedingen-dent.de http://www.buedingen-dent.de http://www.meine-idee- voraus.de
_Welche Praxis passt zu mir?_ „Dafür habe ich keine Zeit … ich bin doch Zahnarzt!“ Wenn einer meiner Mandanten sagt: „Dafür habe ich keine Zeit … ich bin doch Zahnarzt!“ ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, um einen Schritt zu- rückzugehen und ihm das BestPraxis-Modell zu erklären. Denn dieser Mandant glaubt, dass der wirtschaftliche Erfolg seiner eigenen Praxis alleine durch sein zahnmedizinisches Geschick gegeben ist. Dies ist jedoch ein leider weitverbrei- teter Irrglaube. [©POGONICI] Dipl.-Kfm. Michael Kreuzer, München Lassen Sie uns also gemeinsam ei- nen Schritt zurückgehen und se- hen wir uns an, welche Aufgaben ein niedergelassener Zahnarzt auszu- füllen hat. Es geht bei der Selbststän- digkeit nämlich um mehr, als „nur“ ein „Zahnarzt“ zu sein. Genau zu diesem Zweck habe ich das BestPraxis-Modell entwickelt, um meinen Mandanten die Zusammen- hänge der Selbstständigkeit verdeut- lichen zu können. Dieses Modell schreibt dem Selbstständigen vier Aufgaben bzw. Arbeitsbereiche zu: die des Individuums, des Zahnarztes, des Managers und des Unternehmers. 1. Das INDIVIDUUM Jeder von uns ist ein Individuum, mit seinen individuellen Wünschen, Visio- nen, Zielen, aber auch ganz persönli- chen Stärken und Schwächen. [©BESTPRAXIS GMBH] a) Wünsche, Visionen und Ziele Unsere individuellen Wünsche, Visio- nen und Ziele sind der Antrieb in unse- rem Leben. Weil wir diese erfüllt haben möchten, sind wir bereit, einen gewis- sen Einsatz dafür zu erbringen. Das er- folgt bewusst oder durch unser nicht zu unterschätzendes Unterbewusstsein. Wünsche und Visionen sind zumeist eine Vorstellung von dem, was wir (in diesem Fall insbesondere privat) errei- chen möchten. Es handelt sich dabei fast immer um ein Bild der Zukunft, das wir in unserem Kopf haben. Dieses Bild treibt uns umso stärker an, desto ge- nauer wir es vor unserem inneren Auge sehen. Konkreter als Wünsche und Visionen sind Ziele, denn Ziele sind gemäß der SMART-Methode nach einem festen Muster formuliert: S pezifisch M essbar A ttraktiv R ealistisch T erminiert Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich viele Menschen keine Vorstellungen da- rüber machen, wie ihr Leben verlaufen soll. Getrieben von kurzfristigen Zielen verlieren sie ihr Lebensziel aus den Au- gen, wenn sie überhaupt eines haben. Wollen Sie also in Ihrem Leben etwas erreichen, dann planen Sie es auch! Und beginnen Sie damit, hierfür konkrete Ziele zu formulieren, damit die Bilder in Ihrem Kopf Realität werden. Eine gute Methode dabei, sein Lebensziel immer im Blickfeld zu behalten, ist, seine eigene Grabrede aufzuschreiben. Also zu schreiben, was man bis zum Ende seines Lebens erreicht haben möchte. b) Persönliche Stärken und Schwächen Unsere persönlichen Stärken und Schwä - chen helfen oder erschweren es uns, diese Wünsche, Visionen und Ziele zu erfüllen. Doch welche Stärken und Schwächen habe ich? Wie erkenne ich sie? Hierfür existieren viele verschiedene Metho- den: Neben Erfahrungen, die uns etwas über uns lernen lassen, gibt es viele – sinnvolle und weniger sinnvolle – Tests. In meiner beruflichen Praxis haben sich der INSIGHTS®-Test sowie die Biostruk- turanalyse als äußerst hilfreich erwie- sen. Beide basieren auf der Hirnfor- schung. Es geht also nicht um „Pseudo- psychologie“, sondern um medizinische Fakten. Über einen spezifischen Fragebogen erhält man Rückschlüsse darüber, wie man selber „tickt“. Dies ermöglicht, uns selber besser – mit all unseren Stärken
DRUCKLUFTߓ|ߓABSAUGUNGߓ|ߓBILDGEBUNGߓ|ߓZAHNERHALTUNGߓ|ߓHYGIENE DAS BESTE für intraorales Röntgen ist ein perfektes Team. Dream Team VistaIntra + VistaScan Mini View = Die Röntgenlösung Neu: Intraoraler Röntgenstrahler VistaIntra Vorbildliche Ergonomie (cid:116) Perfekte Abstimmung auf jeden Bildempfänger (cid:116) DC-Technologie für konstante und reduzierte Strahlung Neu: Speicherfolienscanner VistaScan Mini View Hochauflösendes Touch-Display (cid:116) WLAN (cid:116) ScanManager für optimalen Praxis-Workflow (cid:116) Höchste Bildqualität (cid:116) Alle intraoralen Formate Mehr unter www.duerr.de
_Welche Praxis passt zu mir?_ stellungen erfüllen zu können, und sie wählen den Weg in die Selbststän - digkeit. Dabei geht es oftmals nicht nur um das Thema „Einkommenserhöhung“, sondern auch um Themen wie „Selbstver- wirklichung“ und „Selbstbestimmung“. Viele selbstständige Zahnärzte sind heute noch der Überzeugung, dass es vollkom- men ausreichend ist, ein guter Zahnarzt zu sein, um eine eigene Praxis wirtschaft- lich erfolgreich führen zu können. Doch leider zeigt die Realität ein ganz anderes Bild: Fachlich sehr gute Zahnärzte müs- sen ihre Praxen schließen, während man- che nicht ganz so versierte Kollegen wirt- schaftlich sehr erfolgreich sind. Doch woran liegt das? Das beginnt mit der Erkenntnis, dass der Patient Ihre zahnmedizinische Kompe- tenz nicht beurteilen kann. Denn der Patient ist kein Zahnarzt und hat auch nicht Zahnmedizin studiert. Er ist und bleibt ein zahnmedizinischer Laie. So- mit kann er auch nicht wissen, ob es für sein Zahnproblem fachlich bessere Lösungen gegeben hätte. Nein, der Patient beurteilt eine Praxis an ganz anderen Dingen, wie beispiels- weise: (cid:2)Was hat mir mein Nachbar, Freund, Familienmitglied etc. über diese Praxis erzählt? (cid:2)Wie gut finde ich die Praxis im Internet? (cid:2)Spricht mich die Internetseite an? (cid:2)Wie schnell erreiche ich jemanden telefonisch in der Praxis? (cid:2)Wie freundlich werde ich durch die Praxis geleitet? Und erst wenn der Patient nach der Beantwortung dieser – und vieler an - derer Fragen – sich bereits eine Mei- nung über die Praxis gebildet hat, kommt der Zahnarzt dazu, dieses Bild zu bestätigen oder zu verändern. Sie sehen also, dass der Patient die Praxis nach vielen – manchmal kleinen – Dingen beurteilt, die mit der reinen zahnmedizinischen Leistung nichts, ja sogar überhaupt nichts, zu tun hat. Aus diesem Grund ist es erforderlich, als Praxisinhaber sich um viele andere Dinge zu kümmern. Diese subsummiere ich in den Funktionen als „Manager“ und „Unternehmer“. 3. Der MANAGER Die Aufgabe des Managers ist es, die bestehende Situation sowie die Zusam- menarbeit mit Geschäftspartnern zu organisieren und zu optimieren. Das klingt nicht nur nach viel Arbeit, son- dern ist es auch. [©BESTPRAXIS GMBH] (cid:2)Wie freundlich ist die Mitarbeiterin am Telefon, wenn ich dort anrufe? (cid:2)Wie lange muss ich auf einen Termin Der Manager ist beispielsweise dafür zuständig: (cid:2)die Organisation und die Abläufe in warten? der Praxis zu optimieren (cid:2)Wie gut komme ich in die Praxis? Finde (cid:2)den Patienten zum Kunden werden ich diese überhaupt? zu lassen (cid:2)Wie ist der erste Eindruck der Praxis- (cid:2)Mitarbeiter – und damit Mitarbeiter- und Schwächen – zu akzeptieren. Und das ist sehr wichtig. Denn erst wenn ich weiß, welche Stärken ich habe, kann ich meinen Weg zu meinem Ziel planen. Während also die Ziele beschreiben, wohin ich in meinem Leben will, be- stimmen die Stärken den Weg, wie ich diese Ziele erreiche. Wer selber einen dieser Tests ausgefüllt und sich mit dem Ergebnis befasst hat, wird feststellen, wie hilfreich und zum Teil befreiend das sein kann. Natürlich hat jedes Modell seine Un- schärfen. Es geht deshalb auch nicht darum, das ganze Modell abzulehnen, weil ein paar kleine Punkte nicht pas- sen. Viel mehr geht es darum, das für einen selber Lehrreiche zu erschließen und sich weiterzuentwickeln. 2. Der ZAHNARZT Ihre privaten Wünsche, Visionen, Ziele, aber auch Stärken und Schwächen ha- ben Sie dazu bewogen, Zahnmedizin zu studieren. [©BESTPRAXIS GMBH] Diese Aufgabe beinhaltet alle Tätig - keiten, die mit der zahnmedizinischen Behandlung von Patienten zusammen- hängen. Es geht also rein um den Hei- lungserfolg, ganz ohne sich über wirt- schaftliche Hintergründe Gedanken machen zu müssen. Das Wissen hierzu wird über das Medizinstudium, Fortbildungen sowie die berufliche Erfahrung gesammelt. räume? Vielen Zahnärzten reicht ihr Einkom- men aus dem Anstellungsverhältnis, um ihre privaten Wünsche, Visionen und Ziele zu verwirklichen. Sicherlich nicht alle, aber den Teil, der wirklich im Fokus steht. Manchen reicht die Anstellung jedoch nicht aus, um die persönlichen Vor - (cid:2)Riecht es wie in einer Zahnarztpraxis? (cid:2)Wie freundlich werde ich in der Praxis empfangen? (cid:2)Wie lange muss ich im Wartezimmer warten? (cid:2)Gibt es hier Getränke? (cid:2)Wie sieht es mit der Lektüre aus, die ausliegt? gespräche – zu führen (cid:2)Gespräche mit Kooperationgspart- nern wie Zuweisern, Banken, Steuer - beratern zu führen Diese Aufgaben haben nur wenig mit der reinen Zahnmedizin zu tun. Sie sind aber sehr wichtig, wie die Beispiele zei- gen, nach denen der Patient eine Praxis beurteilt.
_Welche Praxis passt zu mir?_ wenn die Gespräche mit anderen Mitar- beiterinnen nicht Ihre Lieblingsaufgabe ist, so ist es auch Ihre originäre Aufgabe und nicht die Ihrer Praxismanagerin! 4. Der UNTERNEHMER Während der Manager sich mit der Gegenwart und deren Optimierung befasst, beschäftigt sich der Unterneh- mer mit der Zukunft. Denn der Unternehmer ist dafür zu - ständig, zu überlegen und zu planen, wie die künftige Praxis aussehen soll, welche Behandlungen künftig angebo- [©BESTPRAXIS GMBH] ten und durchgeführt werden sollen, wer die künftigen Patienten (Zielgrup- pen) sind, mit welchen Mitarbeitern künftig gearbeitet wird etc. Während das Individuum die Visionen und Ziele für sein Leben entwickelt, übernimmt der Unternehmer das für die Praxis. In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe des Managers, die Praxis nicht nur zu optimieren, sondern auch in die Richtung der Ziele und Visionen des Unternehmers zu optimieren. Was ist aber nun die Konsequenz des BestPraxis-Modells? (cid:2)Gewinnen Sie die Erkenntnis, dass der Erfolg in der Selbstständigkeit im Wesentlichen von den Aufgaben des Managers und des Unternehmers ab- hängen. Die Funktion des Zahnarztes ist eine wichtige „Nebenbedingung“ für den wirtschaftlichen Erfolg der eigenen Praxis. (cid:2)Die Funktionen des Managers und Unternehmers erfordern Zeit. Planen Sie deshalb hierfür auch wöchentlich 1–2 Stunden Zeit ein. Diese Zeit darf dann jedoch auf keinen Fall durch Ar- beiten am Patienten ersetzt werden. Planen Sie diese Zeit mit oberster Priorität ein. Lassen Sie uns zur Verdeutlichung auf einige der Aufgaben des Managers kurz eingehen: a) Mitarbeiterführung Mitarbeiter sind natürlich ebenfalls Individuen. Das bedeutet, dass sie ihre eigenen Ziele verfolgen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie Ihre Ziele verfol- gen. Im Idealfall passen natürlich die Ziele Ihrer Mitarbeiter und Ihre zusam- men, müssen es aber nicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihren Mitarbeitern regelmäßig kommuni - zieren, ob diese auf Ihrem Weg sind. Mitarbeitergespräche dienen dazu, die Mitarbeiter zu motivieren, den Weg des Chefs zu verfolgen, aber auch klar zu kommunizieren, welches Handeln gegebenenfalls gegen Ihre Strategie erfolgt. b) Patienten zu Kunden werden lassen Während der „Zahnarzt“ – und somit zumeist auch der angestellte Zahnarzt – „nur“ für die zahnmedizinische Ver- sorgung zuständig ist, so ist es Aufgabe des Selbstständigen (in seiner Funktion als Manager), den Patienten auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu betrach- ten. Das bedeutet, dass dem Patienten auch bessere Leistungen (die dann mehr kosten) angeboten werden. Es geht nicht darum, den Kunden „über den Tisch“ zu ziehen, sondern gut zu „bedie- nen“ und ihm einen möglichst hohen Mehrwert zu verschaffen. Sollten Sie nun auf die Idee kommen zu sagen: „… dafür habe ich ja (dann) meine Praxismanagerin …“, sollten Sie berücksichtigen, dass auch eine Pra - xismanagerin ihre ganz individuellen Ziele und Wünsche hat. Und soweit Ihre Praxismanagerin nicht gleichzeitig Ihr Ehepartner sein sollte, können sich die verschiedenen Zielvorstellungen als sehr unterschiedlich herausstellen (… was auch bei Ehepartnern nicht sel- ten vorkommt, was wiederum auch die Scheidungsraten belegen). Somit ist klar: Einer Praxismanagerin können Sie Aufgaben übertragen, aber die abschließenden Entscheidungen und die Kontrolle der Praxismanagerin sowie deren Ergebnisse ist eine Ihrer wichtigs- ten Aufgaben. Und eines noch: Auch (cid:2)Das Wissen, um als Manager und Un- ternehmer zu arbeiten, erlernen Sie in der Regel nicht im Studium. Des- halb ist es sinnvoll, auch hier Zeit in die eigene Fortbildung zu investieren. Das kann durch Literatur, Seminare oder einen eigenen Coach sein. Und zum Schluss: Natürlich kann auch das BestPraxis- Modell nicht zu 100 Prozent die Realität abbilden. Es geht viel mehr darum, die Erkenntnisse aus dem Modell zu ziehen, die Sie weiterbringen. Und meine tägli- che Arbeit mit diesem Modell im Zu- sammenhang mit meinen Mandanten zeigt, dass es eine große Hilfe für fast alle ist. Deshalb nehmen Sie sich auch als selbstständiger Zahnarzt die Zeit für Ihre Manager- und Unternehmerauf- gaben. Dann brauchen Sie auch nie zu sagen: „Dafür habe ich keine Zeit … ich bin doch Zahnarzt!“ Dipl.-Kfm. Michael Kreuzer BestPraxis GmbH Rückertstraße 4 80336 München Tel.: 089 749940-47 E-Mail: buero@bestpraxis.de
_Welche Praxis passt zu mir?_ „Unsere Patienten sind schlichtweg BEGEISTERT“ Das ehemalige Bahnhofsgebäude im nordrhein-westfälischen Warendorf aus dem Jahr 1887 strahlt in neuem Glanz: Wo bis vor Kurzem noch ein Wartesaal und Fahrkartenschalter zu finden waren, begrüßt jetzt das Zahnarztteam um Rita Wacker und Dr. Julia Sommer ihre Patienten in neu gestalteten Räumlich- keiten. Nicht nur die Anwohner freuen sich über den Erhalt des denkmalgeschützten Hauses, auch die Patienten sind von der neuen Praxis begeistert. Im Interview sprachen die Zahnärztinnen nicht nur über die neue Einrichtung und Ausstattung, sondern auch über die Gründe für die Standortwahl. Frau Wacker, Frau Dr. Sommer, bitte be- schreiben Sie uns Ihre Praxis sowie Ihre Tätigkeitsschwerpunkte etwas genauer. Die Praxis befindet sich am Rande der Warendorfer Innenstadt in einem denk- malgeschützten Bahnhofsgebäude aus dem späten 19. Jahrhundert. Auf einer Fläche von 315 m2 haben wir, unter Berücksichtigung der alten lang- gestreckten Raumstrukturen, eine ab- lauforientierte Anordnung der funk - tionalen Räumlichkeiten erreicht: be- ginnend mit dem als Stehempfang ausgelegten Anmeldungsbereich mit zurückgelagertem Backoffice, gefolgt von Wartebereich, Patienten-WC, Be- ratung, Prophylaxe und Röntgenraum. Im hinteren Teil des Gebäudes, in dem einst die Wartehallen des Bahnhofs un- tergebracht waren, befinden sich fünf Behandlungsräume mit Kurzwartebe- reich, der Aufbereitung und einem Teil des Materiallagers. Sozialräume, Büro, Labor und EDV befinden sich im ersten Obergeschoss. In den alten Gewölbe- kellern sind die zentrale Technik und weitere Materiallager untergebracht. Unser Team besteht aus zwölf Mitar - beiterinnen und zwei Behandlerinnen. Behandlungsschwerpunkt ist die sanfte und ästhetische Zahnheilkunde. Hochwertige Laborarbeiten sind uns ebenso wichtig wie die moderne CAD/ CAM-gestützte Chairside-Versor- gung. Ziel ist es, unseren Patienten Zahnmedizin auf höchstem Niveau mit Wohl fühlcharakter zu bieten. Seit April 2013 sind Sie in neuen Räum- lichkeiten tätig. Warum war ein Praxis- umzug notwendig? Frau Wacker: Nach Übernahme der Praxis von meinem Vorgänger stieg die Patientenzahl kontinuierlich an. Die 5Abb. 1: Das ehemalige Bahnhofsgebäude von Warendorf beherbergt nun die Gemeinschaftspraxis von Rita Wacker und Dr. Julia Sommer. Erweiterung um ein viertes Behand- lungszimmer brachte nur für kurze Zeit eine Erleichterung. Der Einstieg von Frau Dr. Sommer, anfangs als Assisten- tin und später als Partnerin, machte eine serviceorientierte Ausweitung der Behandlungszeiten möglich, welche extrem gut von den Patienten ange - nommen wurde. Die vorhandenen Räumlichkeiten reichten trotz optima- ler Ausnutzung nicht aus. Unser Quali- tätsanspruch, sowohl an den zahnärzt- lich-technischen Standard als auch an den Service, fand seine Grenzen immer wieder in den beengten Platzverhält- nissen. Der fehlende Aufzug, veraltete Infrastruktur und mangelnde Distanz der einzelnen Praxisbereiche machten einen Umzug unumgänglich. Welche Kriterien waren entscheidend hinsichtlich der Standortwahl? Wir wollten die Praxis nicht komplett neu erfinden, sondern dem bisherigen erfolgreichen Konzept Rechnung tra- gen. Die Räumlichkeiten durften nicht zu weit vom bisherigen Standpunkt entfernt sein. Innerstädtische Lage mit Parkplätzen und barrierefreiem Zugang waren ebenso wichtig wie moderne technische Ausstattung und ein freund- liches hochwertiges Erscheinungsbild. Ihre Praxis befindet sich in einem histo- rischen Gebäude, dem „Alten Bahnhof“. Wodurch kam es zur Entscheidung fur ein denkmalgeschütztes Objekt? Das war eigentlich ein Zufall. Da das Gebäude schon seit vielen Jahren dem Zerfall überlassen war, es aber genau
Mit dem ZA „Intro-Package“ fühle ich mich optimal unterstützt! Dr. Timo Deiss, Waiblingen Starthilfe für Existenzgründer Das „Intro-Package“ für die junge Praxis: Existenzsicherung durch solide Finanzen Sofortgeld mit 100 % Ausfallschutz Komplettes Rechnungsmanagement Kostenloser GOZ-Check für jede Rechnung Top-Einsteigerkonditionen für 24 Monate Sie wünschen nähere Informationsunterlagen? Kostenlose Rufnummer: 0800 / 92 92 582 E-Mail: info@za-eg.de Internet: www.za-abrechnung.de Partner der Akademie Praxis und Wissenschaft in der DGZMK operated by
_Welche Praxis passt zu mir?_ 5Abb. 2: Aufbereitungsraum. 5Abb. 3: Einer der fünf Behandlungsräume. die Größe, Lage und andere günstige Voraussetzungen bot, hatten wir die Vision der Erhaltung, insbesondere auch für die Stadt Warendorf. Der „Alte Bahnhof“ ist in Warendorf jedem Bürger ein Begriff und viele haben mit großem Interesse die Restaurierung verfolgt. Dies wurde besonders klar, als am Tag der offenen Tür mehr als Tausend Bürger die Praxisräumlichkeiten besichtigten. Das Gebäude musste kernsaniert wer- den. Wie gestaltete sich der Umbau zeit- lich und wie sah die Planungsphase aus, die diesem vorausging? Die Planungsphase mit dem neuen Be- sitzer und dem ortsansässigen Archi- tektenbüro Altefrohne betrug etwa zwei Jahre. Die eigentliche Kernsanie- rung dauerte dann circa ein Jahr. Unterstützt wurden Sie bei Planung, Um- setzung und Ausstattung durch den Den- talfachhändler Pluradent. Welche Leistun- gen haben Sie konkret in Anspruch genom- men und wie sah die Zusammenarbeit aus? Das Team um Innenarchitektin Imke Asche und Fachberater Thomas Olbrich hat uns während der Planungsphase, der Sanierung und des Umzugs bera- ten und betreut. Frau Asche hat sowohl die innenarchitektonische Gestaltung der Räume als auch die Entwürfe des individuell gefertigten Mobiliars über- nommen. Die Zusammenarbeit war au- ßerordentlich gut. Auch die logistische Planung des Umzugs verlief so, dass wir letztendlich nur eine Woche die Arbeit unterbrechen mussten. Pluradent lieferte die gesamte dentale Ausstattung sowie jegliches neue Mo- biliar. Als zur Eröffnung noch zwei Lampen fehlten, fuhr Thomas Olbrich kurzer- hand zum Großhandel und sorgte dafür, dass diese noch pünktlich montiert werden konnten. Welche Ansprüche hatten Sie an die Ge- staltung und die technische Ausstattung? Uns war wichtig, dass die Gestaltung der Räume in einer durchgängigen, har- monisch-ästhetischen, schlichten Ele- ganz erfolgt. Durch viele Glaselemente haben wir eine schöne Lichtdurchflu- tung erreicht und zusätzlich die eben- falls denkmalgeschützte Raumstruktur, insbesondere die ehemaligen Warte- säle mit dem Originalstuck, erhalten können und diese in Szene gesetzt. Un- ter Berücksichtigung des historischen Gebäudes und der Arbeitsprozesse sollte die Gestaltung nicht zu modisch, aber doch modern ausfallen. Bei der technischen Ausstattung haben wir besonderen Wert auf eine langlebige und gute Qualität gelegt. Wurden Elemente aus der alten Praxis neu integriert oder fiel die Entscheidung auf eine komplette Neuausstattung? Viele Teile der bisherigen Behandlungs- schränke konnten wir nach einer Umge- staltung elegant in die neuen Behand- lungsräume unterbringen. Die gute Qualität der Stahlmöbel hat sich hierbei ausgezahlt. Des Weiteren konnten wir Teile der EDV, zwei Behandlungseinhei- 5Abb. 4 und 5: Offenheit, Glas und Purismus dominieren den Flur (Abb. 4) sowie den Kurzwartebereich (Abb. 5), der in Rondellform gestaltet ist.
_Welche Praxis passt zu mir?_ 5Abb. 6: Patienten-WC. 5Abb. 7: Rita Wacker und Dr. Julia Sommer. ten und das Kleinröntgen weiterver- wenden. Für welche Investitionsgüter haben Sie sich bei der Ausstattung entschieden? Oberste Priorität hatte die optimale Patientenbehandlung auf dem neues ten Stand der Technik. So haben wir uns für die Behandlungseinheiten E 70 der Firma KaVo entschieden. Das Röntgengerät ist ein Sirona ORTHOPHOS XG 3Dready und das vorhandene Kleinröntgen be- treiben wir jetzt mit einem Dürr Vista- Scan Mini Plus und den entsprechenden Folien. In der Aufbereitung wurde der MELAG Vacuklav 40 B+ durch einen Thermodesinfektor MELAtherm mit der Wasseraufbereitung MELAdem 53 und dem DAC Universal von Sirona ergänzt. Das CEREC MC X/AC mit der neuen Omnicam erweitert unser Behandlungs- spektrum um die moderne Chairside- Versorgung. In welchem Umfang ist Ihre Praxis digi- talisiert? Wir haben den Umzug zum Anlass genommen, den Umstieg auf die voll digitalisierte Praxis und papierlose Patientenkartei einzuführen. Das Ge- bäude ist umfangreich mit einer struk- turierten Verkabelung nach aktuellem Standard ausgestattet. Alle Räume sind mit Apple iMac’s bestückt und werden durch Tablets des gleichen Herstellers ergänzt. Die Kommunika- tion in den Räumen wird flexibel über eine VoIP-Anlage gewährleistet. Somit konnten wir auf eine spezielle Verka- belung für Telefon, Audio, Video und Sprechanlage verzichten. Die Gestaltung Ihrer Praxis wirkt sehr geradlinig und pur, aber dennoch femi- nin. Inwiefern spiegelt sich Ihr persönli- cher Geschmack in den Räumen wider? Da wir die Praxis als Gemeinschafts - praxis führen, könnte man vermuten, dass wir Kompromisse bezüglich der Gestaltung eingehen mussten. Dank der Innenarchitektin Imke Asche, die es je derzeit verstand, unsere teils un - terschiedlichen Vorstellungen stilsi - cher mit manchmal auch außerge- wöhnlichen Vorschlägen zu einem Ganzen zusammenzufügen, können wir sagen, dass unser beider persön - licher Geschmack in der Praxis wider- gespiegelt wird. Moderne Anmutung trifft historischen Kern – wie kommen die neuen Räum- lichkeiten bei Ihren Patienten an? Unsere Patienten sind alle schlichtweg total begeistert. Um nur einiges zu er- wähnen: hell, warm, freundlich, pro - fessionell, edel, Wohlfühlpraxis, jetzt kommen wir noch lieber, sagenhaft, unglaublich, was aus dem alten Bahn- hof geworden ist, und danke für den Erhalt des Gebäudes! Und gibt es auch ein persönliches High- light? Ja, die Ruhe, welche durch die Größe und reduzierte Erscheinung der Räume auf uns, das Team und unsere Patienten wirkt. Erstaunlich, wie ein Gebäude doch das Gemüt beeinflussen kann. Wie sehen die mittelfristigen Ziele aus, sind weitere Investitionen oder gar wei- tere Vergrößerungen geplant? Mittelfristig werden wir das Team durch eine weitere Behandlerin vergrößern. Dadurch wird die Terminvergabe wie- der etwas entspannter. Das macht al - lerdings die Einrichtung des sechsten Behandlungszimmers notwendig. Die Prophylaxe wird weiter ausgebaut und diverse Fortbildungen sind geplant, um für unsere Patienten ständig auf dem neuesten Stand zu sein. Vielen Dank für das Gespräch! Rita Wacker und Dr. Julia Sommer Praxis für sanfte und ästhetische Zahnheilkunde Wallpromenade 25 48231 Warendorf Tel.: 02581 7424 E-Mail: praxis@zahnkroenchen.de www.zahnkroenchen.de Pluradent AG & Co KG Kaiserleistraße 3 63067 Offenbach am Main Tel.: 069 82983-0 www.pluradent.de
_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ Für einen gelungenen Praxis- start – Management-Soft- ware für Neugründer In Deutschlands Zahnarztpraxen hat die digitale, softwaregestützte Verwaltung längst einen festen Platz ein- genommen. Die Entscheidung von jungen Zahnärzten für die Selbstständigkeit bedeutet damit in der Regel auch die Entscheidung für eine Praxismanagement-Software. Wir gehen der Frage auf den Grund, was die moderne Software für zukunftsorientierte Neugründer mitbringen muss, damit die Weichen der eigenen Praxis von Anfang an auf Erfolg gestellt sind. Claudia Hytrek, Holzgerlingen [©SERGEY NIVENS] Die Neugründung einer Zahn - arztpraxis stellt Praxisgründer vor einige Herausforderungen: Eine solide Finanzierung, geeignete Räumlichkeiten, qualifizierte Mitarbei- ter sowie die passende Praxismana - gement-Software müssen gesucht und gefunden werden. Die Wahl des Pro- I ] L E X P W A R © [ gramms will dabei gut überlegt sein, denn die Praxismanagement-Software hat heutzutage eine zentrale Bedeu- tung: Ohne die lückenlose Abrechnung der erbrachten Leistungen hilft die beste Behandlung nicht; geht es in der Organisation drunter und drüber, hat dies langfristig negative Auswirkungen auf das Personal. Bei der Auswahl des geeigneten Pro- gramms können sich Praxisgründer an den folgenden vier Leitsätzen orientie- ren, zu denen der Einsatz einer software- gestützten Verwaltung befähigen sollte. 1. Effiziente Praxisabläufe schaffen Die richtige Praxismanagement-Soft- ware erleichtert die Verwaltung, die Organisation und den Betrieb einer Zahnarztpraxis extrem und sorgt dafür, dass sich Behandler und ihre Teams auf die zahnmedizinische Arbeit konzen- trieren können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Software prozessdurch- gängig gestaltet ist. Das Programm CHARLY (solutio GmbH) begleitet alle Arbeitsschritte in einer Zahnarztpraxis – von der Anamnese und der Befund - erhebung über die Planung bis hin zur Abrechnung. Zudem kann ein Quali- tätsmanagement angebunden werden,
_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ ein RKI- und MPG-konformes Material- management ist in CHARLY XL bereits inklusive. 2. Erbrachte Leistungen lückenlos abrechnen Eine lückenlose Abrechnung der er- brachten Leistungen ist von Beginn an ein Muss, um wirtschaftlich stabil aufgestellt zu sein. Zahnärzte, wel- che die Praxismanagement-Software CHARLY einsetzen, vertrauen hierbei auf die Prozessorientierte Abrechnung (P.O.A.). In passgenauen, auf die indivi- duellen Prozesse der Praxis zugeschnit- tenen Komplexen werden alle Arbeits- schritte und benötigten Materialien hinterlegt. Dies ermöglicht eine cent- genaue Abrechnung, bei der keine Leistung vergessen wird. 3. Wissen, wo die Praxis wirtschaftlich steht Gerade in der Anfangsphase ist es unverzichtbar, auf einen Blick zu sehen, ob die Praxis wirtschaftlich erfolg- reich agiert. Bringt die Praxismanage- ment-Software bereits Instrumente für ein effizientes Controlling mit, [©OLEXIUS ] 4. Auf digitale Vernetzung und Technik setzen Der Trend zur Digitalisierung geht – vor allem in neugegründeten Praxen – über die karteikartenfreie Praxis hinaus. Tablet-PCs und iPads® ergänzen die Pra xisausstattung immer häufiger. Ihre Vorteile liegen auf der Hand: Neben einem frischen Image bieten die mo - bilen Geräte anschauliche Möglich - keiten der Kommunikation zwischen Patient und Zahnarzt. Darüber hinaus schaffen Apps mehr Effizienz im Praxis- alltag, indem sie Arbeitsabläufe opti- mieren. Mit drei CHARLY-Apps bietet die solutio GmbH Neugründern mobile Lösungen für den Praxisalltag an. Die innovative App „CHARLY Ananesen“ ermöglicht die digitale An am nese auf dem iPad®. Zeitsparend werden die Anamnese - daten direkt in die Patientenmaske des Programms übernommen. Dank einer integrierten, mobilen Signaturlösung lassen sich die aus den gespeicher- ten Anamnesedaten generierten PDF- Dateien anschließend direkt auf dem iPad® rechtskonform unterschreiben. Die Aufnahme von Patientenfotos mit iPhone® oder iPod® touch und die auto- matische Übermittlung der Bilder in hochauflösender Originalgröße in die digitale Pa- tientenakte von CHARLY ermög- licht die App „CHARLY Foto“. Das mo- bile Produktportfolio wird durch die App „CHARLY Termine“ ergänzt. Mit ihr hat das gesamte Team die Termine der Praxis mit den Standardkalendern von iPad® und iPhone® immer griff - bereit – ob zu Hause oder unterwegs. einem iPad®, entspricht die Investitionssumme für das Programm gerade mal einem An - teil von weniger als 4 Prozent1 an den Kosten der gesamten Praxisgründung2. Zum an deren zeigt die Erfahrung, dass eine Umstellung der Software im Nachhinein in den meisten Fällen deut- liche Mehrkosten bedeutet. Neugrün- der sind daher gut beraten, von Beginn an auf CHARLY zu vertrauen und zu profitieren. Zusammenfassung Wer ein einfach zu bedienendes Pro- gramm sucht, das ganzheitlich zu den Anforderungen im zahnärztlich - en Arbeitsalltag passt, findet in CHARLY eine zukunftsorientierte Lö- sung, die sich den individuellen Be- dürfnissen der Praxis anpassen lässt. Neugründer profitieren dabei von einem speziellen, bis Ende 2014 gül - tigen Angebots der solutio GmbH, welche die finanzielle Situation von Neugründern mit besonderen Kon - ditionen beim Kauf von CHARLY3 aufgreift. Mehr Informationen erhalten interes- sierte Praxisgründer telefonisch unter 07031 4618-600. Literatur: 1 4-Platz-Anlage von CHARLY XL. 2 Statistisches Jahrbuch 2010/2011 der Bundeszahnärztekammer, Invest-Monitor Zahnarztpraxis 2012 des Informationsdienstes des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ). 3 4-Platz-Anlage von CHARLY XL, Angebot gültig bis 31.12.2014. sind betriebs- wirtschaft- liche Kenn- zahlen – wie beispielsweise der Ho norarumsatz pro Stunde und der Tagesumsatz – mit einem Klick abrufbar. Mit dem Ma nagement- Informations-System (MIS) von CHARLY sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Auswertungen möglich: Auf dieser Ba- sis lassen sich ge eignete Maßnahmen rechtzeitig ein leiten und unternehme- rische Entscheidungen fundiert treffen. Damit die durchgängige Digitalisie - rung in der Praxis gelingt, sollte die Praxismanagement-Software zudem Anbindungen zu weiteren Geräten und Programmen ermöglichen. Auch hier sind Neugründer mit CHARLY gut be raten: Zahlreiche Export-Schnitt- stellen, unter anderem zu Rechen - zentren und für digitales Röntgen, stehen CHARLY-Anwendern zur Ver- fügung. Die Investition in die Praxismanage- ment-Software lohnt sich. Zum einen solutio GmbH Zahnärztliche Software und Praxismanagement Max-Eyth-Straße 42 71088 Holzgerlingen Tel.: 07031 4618-700 Fax: 07031 4618-99700 E-Mail: info@solutio.de www.solutio.de
_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ SEPA kommt – Sind Sie fit? Der Countdown läuft. Die ursprünglich zum 1. Februar 2014 ablaufende Übergangsfrist für das SEPA-Verfah- ren wurde durch die EU-Kommission um ein halbes Jahr verlängert, da die nötige Anpassung der Firmen und Vereine noch nicht weit genug fortgeschritten ist. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. SEPA betrifft jedes Unternehmen in Deutschland – auch die Zahnarztpraxis! Wird die Umstellung nicht adäquat vorbereitet, drohen Zahlungsverzögerungen und sogar Liquiditätsengpässe. Susan Oehler, Leipzig Die vorgesehene zweijährige Über- gangszeit für die Einführung des SEPA-Verfahrens, das bargeldlose Zahlungsvorgänge europaweit verein- heitlichen und damit auch vereinfachen soll, endete am 1. Februar 2014. Dennoch hatten bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle Unternehmen in Deutschland, zu denen auch rund 55.000 Zahnarztpraxen zählen, die nötigen strukturellen Vorkehrungen getroffen. In der Folge sah sich die EU- Kommission gezwungen, die Frist um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern, um das drohende Chaos im Zahlungsverkehr abzuwenden. Als neuer Stichtag für den endgültigen SEPA-Start gilt nun der 1. August 2014. Wer die Anpassung seiner Patienten und Finanzverwaltung versäumt, riskiert nicht nur unnötigen Zeitdruck, sondern im schlimmsten Falle sogar gravierende Pro- bleme im Praxisbetrieb. Dabei erwarten Praxisinhaber mit dem neuen Verfahren viele Vorteile. So verkürzt sich die Bu- chungsdauer einer Überweisung inner- halb der 33 Teilnehmerländer auf nur einen Geschäftstag. Außerdem erleich- tert die exakte Angabe des Fälligkeitsda- tums einer SEPA-Lastschrift die Disposi- tion und Liquiditätsplanung in der Praxis. Was ist SEPA? Hinter der griffigen Abkürzung steckt die „Single Euro Payments Area“, ein ein- heitliche Euro-Zah- lungsverkehrsraum, in dem alle bargeldlo- sen Finanztransaktio- nen nach standar - disierten Verfahren durchgeführt werden. Angewen det wird das neue System in den 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz. Un- trennbar verbunden mit dem SEPA- Begriff sind zwei weitere Buchstaben- kombinationen: IBAN und BIC. Bei Ersterem (Abb. 1) handelt es sich um den Nachfolger der klassischen Kon tonummer, der vorrangig durch sei- ne beeindruckende Länge von 22 Stellen den unrühmlichen Beinamen „IBAN, die Schreckliche“ erhielt. Wird die Zahl jedoch aufgeschlüsselt, weicht der Schre- cken: Die IBAN setzt sich aus einer zwei- stelligen Länderkennung (in Deutsch- land immer „DE“), einer ebenfalls zwei- stelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen vor- maligen Kontonummer zusammen. Bei Kreditinstituten, die bisher Kontonum- mern mit nur acht oder neun Stellen vergeben haben, werden diese vorn mit Nullen aufgefüllt. Hinter dem BIC (Abb. 2) verbirgt sich der Bankidentifizie- 5Abb. 1: IBAN – © Deutsche Bundesbank. rungscode, mit dem Kreditinstitute und deren kontoführende Filialen weltweit eindeutig zugeordnet werden können. SEPA-Überweisung Bereits seit 2008 stehen Überweisun- gen im SEPA-Verfahren parallel zur bisherigen nationalen Überweisungs- methode zur Verfügung, ab dem 1. Au- gust 2014 löst die SEPA-Überweisung ihren Vorgänger innerhalb des Euro- Wirtschaftsraumes endgültig ab. Da- rüber hinaus verkürzt sich der Platz für den Verwendungszweck von bis - her 378 auf 140 Zeichen. Erfolgt die Transaktion beleglos, also beispiels- weise im Online-Banking, kann der Überweisungsempfänger (das Labor, der Lieferant oder der Praxismitarbei- ter) bereits nach einem Bankarbeits- tag über den Betrag verfügen. Wird ein Überweisungsbeleg in Papierform eingereicht, verlängert sich diese Frist auf zwei Bankarbeitstage. Sammel- überweisungen in Papierform, wie sie derzeit teilweise noch für Gehalts- oder Lohnsteuerzahlungen verwendet werden, entfallen und können nur noch als beleglose Online-Variante oder per Einzelüberweisungsbeleg vor- genommen werden.
Durchstarten United. Von Anfang an Komet. Es ist nie zu früh, um sich für die richtigen Partner zu entscheiden. Und ein echter Teamplayer: der Komet-Berater wird Ihnen das Und für höchste Qualität, die einen im Studium und in der späteren gerne jederzeit persönlich beweisen. Achten Sie auch auf die Karriere weiter bringt. Komet ist einer der weltweit wichtigsten Komet-Aktion „Zukunft United“ an Ihrer Uni. Es lohnt sich, uns Hersteller und Anbieter dentaler Instrumente. kennenzulernen. 0 V 5 6 1 3 1 4 · 4 1 0 2 / 7 0 © www.kometdental.de
die IBAN und BIC Ihrer eigenen Praxis proaktiv an Ihre Geschäftspartner mit. Denken Sie dabei auch daran, die An - gaben auf allen Kommunikationsmit- teln zu aktualisieren. Dazu zählen Ihre Briefköpfe, E-Mail-Signatur, Flyer, Bro- schüren, Visitenkarten und die Inter- netpräsenz. Holen Sie von Zahlungs- pflichtigen die nötigen SEPA-Last- schriftmandate ein und wandeln Sie bereits bestehende Einzugsermächti- gungen in entsprechende Lastschrift- mandate um. Versenden Sie Informati- onsschreiben an Schuldner, in denen Sie sie über den anstehenden SEPA- Lastschrifteinzug informieren. Achtung! Zur Umrechnung der bisherigen Konto- nummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC finden sich im Internet bereits zahlreiche Konvertierungsprogramme. Unter ihnen tummeln sich jedoch auch einige schwarze Schafe unseriöser An- bieter, bei denen die Datensicherheit und die korrekte Konvertierung nicht ge- währleistet sind. Nutzen Sie zu Ihrer ei genen Sicherheit lieber die Konvertie- rungsprogramme Ihres Kreditinstituts oder der Deutschen Bundesbank. Werden diese vorbereitenden Maßnah- men rechtzeitig umgesetzt und even - tuell durch einige Testläufe abgesi- chert, können Praxisinhaber, Mitarbei- ter und Patienten der SEPA-Umstellung unbesorgt entgegenblicken. Für einen reibungslosen Ablauf des Finanzmana- gements ist in diesem Fall gesorgt. _Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ SEPA-Lastschrift Mit Einführung der SEPA-Lastschrift bleiben viele Elemente der bisher übli- chen Einzugsermächtigung erhalten. Sie besteht künftig aus zwei Verfahren: der allgemein anwendbaren SEPA-Basislast- schrift und der SEPA-Firmenlastschrift, die ausschließlich für den Zahlungsver- kehr mit Geschäftskunden vorgesehen ist. Wie auch bei SEPA-Überweisungen werden bei Lastschriftverfahren nun die Angaben der IBAN und BIC erforderlich. Außerdem muss jede Person und jedes Unternehmen, das SEPA-Lastschriften einziehen möchte, bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubiger-Identifikati- onsnummer beantragen. Diese beinhal- tet 18 Stellen, identifiziert ihren Besitzer EU-weit und kontounabhängig als Last- schrift-Einreicher und ist daher auf jeder Lastschrift anzugeben. Zusätzlich muss als rechtliche Legiti- mation ein Mandat vorliegen. Dabei handelt es sich um die Zustimmung des Schuldners zum Einzug des fälligen Be- trags. Dieses ist vor der Lastschriftein- reichung schriftlich und unter Angabe einer Mandatsreferenz, also beispiels- weise einer Patientenkennziffer, vom Zahler einzuholen. Besonders vorteil- haft an der neuen SEPA-Lastschrift ist deren exaktes Fälligkeitsdatum. Da- durch ist sich der Praxisinhaber jeder- zeit darüber im Klaren, wann Zahlungs- eingänge von Schuldnern zu erwarten sind bzw. an welchem Tag Lieferanten ihre Forderungen geltend machen. In manchen Zahnarztpraxen können Pa- tienten mit ihrer EC-Karte per elektroni- schem Lastschrifteinzug bezahlen. Die- ses System wird auch nach dem 1. August 2014 weiterhin funktionieren und inner- halb der folgenden zwei Jahre in das SEPA-Verfahren integriert werden. Umstellung Ab dem 1. August 2014 sind alle Unter- nehmen und Vereine bei ihrer täglichen Finanzverwaltung unmittelbar von der Umstellung betroffen, da Überweisun- gen und Lastschriften fortan nur noch im SEPA-Verfahren ausgeführt werden. Le- diglich für Endverbraucher gilt eine er- weiterte Umstellungsfrist bis zum 1. Feb- ruar 2016, während der sie ihre Zahlungs- aufträge weiterhin mit der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl einrei- chen können. Die Kreditinstitute über- nehmen für sie während dieser Zeit kos- tenlos die Umwandlung in IBAN und BIC. Als Praxisinhaber müssen Sie jedoch be- reits zum Stichtag in 2014 selbst aktiv werden. „Patienten, bei denen Forderun- gen (z.B. Ratenzahlung für eine Behand- lung) per Lastschrift eingezogen werden, müssen über die Umdeutung des Man- dats in Kenntnis gesetzt werden. Ferner muss die neue Mandatsreferenz (z.B. die Patientennummer) übermittelt werden. Es muss auch bekannt gegeben werden, wann der Zahnarzt seine Kontoführung auf das SEPA-Lastschriftverfahren um- stellt und zu welchen Terminen die Ein- züge erfolgen werden. Für künftige Last- schriftvereinbarungen ist es sinnvoll, dass Zahnärzte die eigene IBAN und BIC in ihre Briefbögen integrieren, um Patien- ten und Geschäftspartner über die neuen Bankverbindungen zu informieren“, rät Sascha Beck, Prokurist und Leiter Pro- duktmanagement Aktiv/Passiv bei der apo-Bank Düsseldorf. Was ist zu tun? Sollten Sie sich als Praxisinhaber bisher noch nicht mit der SEPA-Umstellung beschäftigt haben, beantragen Sie zu- nächst Ihre Gläubiger-Identifikations- nummer bei der Deutschen Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de. Wenden Sie sich an Ihre Bank, um mit ihr eine Inkassovereinbarung zu treffen. Diese ist erforderlich, damit Ihr Kredit- institut SEPA-Lastschriften für Sie ein- lösen kann. Achten Sie darauf, dass eine Umstellung Ihrer Buchhaltungs- Software notwendig ist, da mit der SEPA-Umstellung auch ein neues Da- tenformat eingesetzt wird. Um die Kontoverbindungen von Ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern zu aktualisieren, können Sie einen der von den Kreditinstituten angebotenen IBAN-Konverter benutzen. Teilen Sie 5Abb. 2: BIC – © Deutsche Bundesbank.
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_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ Grundsätze der RECHNUNGSLEGUNG in der GOZ Beim Arzt-Patienten-Verhältnis geht es um wesentlich mehr als Sympathie und Vertrauen. Welche Rechte und Pflichten der Zahnarzt dem Patienten gegenüber und umgekehrt hat, wird auf den folgenden Seiten deutlich. Am Ende dieses Verhältnisses steht die Abrechnung der geleisteten Arbeit. Karin Backhaus, Abteilungsdirektorin GOZ, Steffi Scholl, GOZ-Expertin, ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG [©LASSE KRISTENSEN] Bei ärztlichen oder zahnärztlichen Maßnahmen entsteht ein pri- vatrechtlicher Behandlungsver- trag zwischen Patient und Arzt oder Zahnarzt. Eine vertragliche Rechtsbezie- hung zwischen Arzt oder Zahnarzt und kostenerstattenden Stellen besteht an- ders als bei „Kassenpatienten“ nicht. chende Rechnung erteilt worden ist. Eine Vergütung für zahnmedizinisch nicht notwendige Leistungen kann nicht be- rechnet werden, es sei denn, diese werden vom Zahlungspflichtigen ausdrücklich verlangt und in der Rechnung als solche nach § 1 (1 + 2) ausgewiesen oder nach § 2 (3) GOZ vereinbart. Mit seinem Erscheinen in der Praxis gibt der Patient zu erkennen, dass er einen Behandlungsvertrag eingehen will. Mit Zustimmung zu einer konkreten Behand- lung kommt der Behandlungsvertrag zustande. Laut BGB ist der Behandlungs- vertrag (§ 305 BGB) ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB), der zusätzlichen, zumeist einschränkenden Regelungen durch die Sozialgesetzgebung, das Zahnheilkunde- gesetz, die GOZ, berufsrechtliche Rege- lungen usw. unterliegt. Mit der Erbringung der zahnmedizini- schen Leistungen wird nach den ein- schlägigen Regeln eine Gegenleistung fällig. Hier wirkt allerdings bereits eine erste Einschränkung: Die Vergütung wird erst fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine den Vorschriften der GOZ entspre- Wer ist Vertragspartner der Zahnarztpraxis und damit Rechnungsempfänger? Der Behandlungsvertrag kommt zwi- schen dem Zahnarzt und dem volljähri- gen, tatsächlich behandelten Patienten zustande. Dies gilt auch dann, wenn er über seinen Ehepartner bzw. ein Elternteil „mitversichert“ ist. Der volljährige, tat- sächlich behandelte Patient ist als Zah- lungspflichtiger derjenige, dem eine der GOZ entsprechende Rechnung erteilt werden muss, damit die Vergütung fällig wird (§ 611 BGB i. V. mit § 10 GOZ). Bei der Behandlung von Kindern kommt der Be- handlungsvertrag grundsätzlich mit dem Elternteil zustande, der das Kind zur Be- handlung bringt. Hier kann ggf. eine Ge- samtschuldnerschaft beider Elternteile infrage kommen. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sind Sorge- rechtsfragen und sich ggf. daraus erge- bende Bevollmächtigungen, Versiche- rungsverhältnisse und evtl. Unterhalts- verpflichtungen Innen verhältnis zwischen den Elternteilen zu regeln. im Um jeglichen Schwierigkeiten bei der Realisierung der Forderung aus dem Wege zu gehen, erweist es sich also als sinnvoll, die Rechnung grundsätzlich auf den volljährigen, tatsächlich behandel- ten Patienten auszustellen. Doch wie ver- hält es sich im Fall der Behandlung von Minderjährigen? Ist die Ausstellung der Rechnung auf das Elternteil, welches das Kind zur Behandlung gebracht hat, immer der sicherste Weg? Die Juristen sind sich hierüber nicht einig. Eltern, auch voneinander getrennt lebend bzw. geschieden, sind im Rahmen der elterlichen Sorge nach § 1626 BGB dazu verpflichtet, die Behandlungskosten für ihr minderjähriges Kind zu tragen. Aus diesem Grund geht die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass zwischen Arzt und Erziehungsberechtigten ein so- genannter „Vertrag zugunsten Dritter“
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_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ (nämlich des Kindes) zustande kommt. Der BGH hat klargestellt, dass aus einem solchen Vertrag grundsätzlich beide El- tern berechtigt und verpflichtet werden. Der Rechnungsadressat muss jedoch, da- mit die Zustellung rechtswirksam ist, ein- deutig zugeordnet werden können. Um jeglichen Schwierigkeiten bei der Realisierung der Forderung aus dem Weg zu gehen, kann nur empfohlen werden, die Rechnung immer auf den volljährigen, tatsächlich behandelten Patienten aus- zustellen bzw. bei Minderjährigen auf den Elternteil, der das Kind zur Behandlung gebracht hat. Die Aufklärungspflicht des Zahnarztes Eine zahnärztliche Behandlungsmaß- nahme kann den Straftatbestand einer Körperverletzung erfüllen, wenn sie ohne Aufklärung erfolgt und nicht von der aus- drücklichen Einwilligung des Patienten gedeckt ist. Auch ein kunstgerechter Ein- griff, der ohne wirksame Einwilligung des Patienten durchgeführt wird, ist eine Straftat. Mit seiner Einwilligung ver - wandelt der Patient die Körperverletzung in eine legitime Heilbehandlungsmaß- nahme. Die Einwilligung des Patienten ist aber unwirksam, wenn der Zahnarzt nicht zuvor umfassend aufgeklärt hat. Aufklä- rungshilfen in Form von Formularen, Zeichnungen usw. ersetzen in keinem Fall das persönliche Gespräch. Entscheidend – im Klagefall – ist der Umstand, dass im Rahmen der dokumen- tierten Aufklärung dem Patienten be- wusst gemacht wurde, dass nicht eine Behandlungsmethode die Ultima Ratio sei, sondern es auch ernst zu nehmende Alternativen gibt. Die rechtliche Folge einer wirksamen Einwilligung ist die Ent- lastung des Zahnarztes in strafrecht- licher Hinsicht. Mit Behandlungsalternativen sind alle anderen Behandlungsmöglichkeiten an- gesprochen, die Unterschiede bezüglich der Wirksamkeit, in der Intensität des Ein- griffs und der Erfolgssicherheit aufwei- sen. Stehen zwei vollwertige Behand- lungsmethoden nebeneinander, die sich aber in der Intensität des Eingriffs, in den Folgen und in der Erfolgssicherheit unter- scheiden, muss der Zahnarzt hierüber ausführlich aufklären. Bei der Risikoaufklärung müssen Infor- mationen über die Gefahren des zahn- ärztlichen Eingriffs vermittelt werden, so sie mit der Eigenart eines Eingriffs spezi- fisch verbunden sind. Der Patient muss sich frei und ohne Zeitdruck entscheiden können. Der Zahnarzt sollte keinesfalls versuchen, den Abwägungsprozess des Patienten zu verkürzen oder gar zu ver- hindern. Der Patient muss – vor Gericht – den Behandlungsfehler beweisen, der Zahnarzt eine ordnungsgemäße Aufklä- rung bzw. die Einwilligung des Patienten. Der Zahnarzt kann die Aufklärung des Patienten notfalls auch dadurch nach- weisen, dass er erklärt, er führe die Auf- klärung bei solchen Fällen immer ord- nungsgemäß und umfassend aus. Eine Bestätigung dessen könnte in diesem Fall z.B. durch eine Mitarbeiterin erfolgen. Bei Gericht bekommt nicht immer derjenige Recht, der im Recht ist, sondern derjenige, der sein Recht auch beweisen kann. Die Dokumentationspflicht des Zahnarztes Der Zahnarzt ist zur umfassenden Doku- mentation verpflichtet, nicht nur berufs- rechtlich, sondern auch vertraglich ge- genüber dem Patienten. Daraus ergibt sich, dass der Zahnarzt dem Patienten die Behandlungsunterlagen gegen Kosten- erstattung in Kopie aushändigen muss oder aber in die Originale Einsicht zu ge- währen hat. Aus den Krankenunterlagen sollen sich alle relevanten Punkte der Anamnese, Di- agnose, Therapie und sonstige Behand- lungsmaßnahmen ergeben. Nach der Rechtsprechung müssen die Kranken - unterlagen für den Patienten lesbar und nachvollziehbar sein. Nach gängiger Praxis können Unzulänglichkeiten der Dokumentation zur Beweiserleichterung im Haftpflichtprozess zugunsten des Patienten führen, nicht dokumentierte Behandlungen gelten i.d.R. als nicht existent. Die Erhebung und Dokumentation von Ausgangsbefunden bei Beginn einer zahnärztlichen Behandlung ist von er- heblicher Bedeutung. Zwar stellt die Ver- letzung der Dokumentationspflichten per se keinen Behandlungsfehler dar. Wird jedoch eine dokumentationspflichtige Maßnahme nicht in den Behandlungs - unterlagen vermerkt oder durch sonstige geeignete Maßnahmen dokumentiert, kann es zum Nachteil des behandelnden Zahnarztes zu einer Beweislastumkehr kommen. Novellierungen in der GOZ zum 01.01.2012 § 1 (1 + 2) Anwendungsbereich 1. Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes be- stimmt ist. 2. Vergütungen darf der Zahnarzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Re- geln der zahnärztlichen Kunst für eine zahnmedizinisch notwendige zahnärzt - liche Versorgung erforderlich sind. Leis- tungen, die über das Maß einer zahnme- dizinisch notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur be- rechnen, wenn sie auf Verlangen des Zah- lungspflichtigen erbracht worden sind. Im Wortlaut ist dieser Paragraf unver - ändert geblieben, hat aber durch Be - zugnahme in § 2 Abs. 3 GOZ auf den § 1 Abs. 2, Satz 2 und damit auf „Leistun- gen, die über das Maß einer zahnmedizi- nisch notwendigen Versorgung hinaus- gehen“, eine veränderte Wertigkeit er - halten. Die Fragestellung nach der zahnmedizinischen Notwendigkeit hat sich jedoch verschärft. Besonders betrof- fen ist nun vielmehr die Indikationsstel- lung für eine besondere Ausführung von prinzipiell geeigneten Leistungen. § 2 Abweichende Vereinbarung 1. Durch Vereinbarung zwischen Zahn- arzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung abweichende Ge- bührenhöhe festgelegt werden. Die Ver- einbarung einer abweichenden Punkt- zahl (§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines ab- weichenden Punktwertes (§ 5 Absatz 1
PRAXIS-GRÜNDER- AKTION verlängert bis 31.12.2014 L I E B E P R A X I S - G RÜ N D E R ! LUS T AU F E I N E N S TA R K E N U M S AT Z T RE I BE R M I T JAGDI N S T I N K T? Praxisgründungen kosten Geld. Umso wichtiger ist eine Praxismanagement-Software wie CHARLY – sie treibt Ihren Umsatz tierisch gut voran. Lassen Sie es sich vorrechnen. Mehr Informationen unter Telefon 07031 4618-600. WIE DIE PRAXISMANAGEMENT-SOFTWARE CHARLY IHREN UMSATZ TREIBT: WWW.SOLUTIO.DE CHARLY goes Facebook! Jetzt Fan werden!
_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ Satz 3) ist nicht zulässig. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig gemacht werden. 2. Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persönlicher Absprache im Ein- zelfall zwischen Zahnarzt und Zahlungs- pflichtigem vor Erbringung der Leistung des Zahnarztes schriftlich zu treffen. Die - se muss neben der Nummer und der Be- zeichnung der Leistung, dem vereinbarten Steigerungssatz und dem sich daraus er- gebenden Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergü- tung durch Erstattungsstellen möglicher- weise nicht in vollem Umfang gewährleis- tet ist. Weitere Erklärungen darf die Ver- einbarung nicht enthalten. Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Ab- druck der Vereinbarung auszuhändigen. 3. Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Der Heil- und Kostenplan muss vor Erbrin- gung der Leistung erstellt werden; er muss die einzelnen Leistungen und Vergütun- gen sowie die Feststellung enthalten, dass es sich um Leistungen auf Verlangen han- delt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist. § 6 Abs. 1 bleibt unberührt. 4. Bei vollstationären, teilstationären so- wie vor- und nachstationären privatzahn- ärztlichen Leistungen ist eine Vereinba- rung nach Absatz 1 Satz 1 nur für vom Wahlzahnarzt persönlich erbrachte Leis- tungen zulässig. Auch hier kann festgestellt werden, dass der § 2 (Abs. 1 und 2) GOZ in der Kernaus- sage unverändert bleibt. Zu beachten ist, dass künftig zur Angabe der Gebührenzif- fer eine „Bezeichnung der Leistung“ und zusätzlich zum Gebührensatz der daraus resultierende „Betrag“ in Euro hinzu- kommt. Das macht die Vereinbarung nach § 2 Abs. 1, 2 GOZ verständlicher. Gebührenverzeichnis auf geführten, nun vorab schriftlich in einem Heil- und Kos- tenplan vereinbart werden müssen. Au- ßerdem ist der Hinweis, dass eine Erstat- tung möglicherweise nicht gewährleistet ist, auch weiterhin aufzuführen. Dabei bleibt der § 6 Abs. 1 unberührt, d.h. Ent- sprechungsberechnung ist dem Grunde nach notwendige Leistung. § 5 Bemessung der Gebühren für Leis - tungen des Gebührenverzeichnisses 1. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalb- fachen des Gebührensatzes. Gebühren- satz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punkt- wert vervielfacht wird. Der Punktwert be- trägt 5,62421 Cent. 2. Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermes- sen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles be- gründet sein. Der 2,3-fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitauf- wand durchschnittliche Leistung ab; ein Überschreiten dieses Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen; Leistungen mit unter- durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedri- geren Gebührensatz zu berechnen. § 5 Abs. 1 GOZ führt einen völlig unverän- derten Punktwert auf, allerdings ist der „Gebührensatz“ (Einfachsatz) und die Rundungsregel bei der Gebührenbestim- mung nun nur noch auf einem Wege mög- lich: Rechnen mit 5 Nachkommastellen zur Bestimmung des Einfachsatzes, dann Multiplikation mit dem Steigerungssatz und erst danach kaufmännisches Runden auf zwei Nachkommastellen. § 2 Abs. 3 wurde erweitert auf alle Verlan- gensleistungen, auch in der GOZ ent - haltene, die „über das Maß einer zahn - medizinisch notwendigen Versorgung hinaus gehen“. Das bedeutet, dass alle Ver- langensleistungen, nicht nur die nicht im In § 5 Abs. 2 GOZ wird klargestellt, dass der durchschnittliche Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand dem 2,3-fachen Gebüh- rensatz entsprechen, d.h. dem Bemes- sungskriterium „Zeitaufwand“ wird nicht mehr vorrangige Bedeutung eingeräumt. § 6 Gebühren für andere Leistungen 1. Selbstständige zahnärztliche Leistun- gen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebühren- verzeichnisses dieser Verordnung berech- net werden. Sofern auch eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung im Gebührenverzeichnis dieser Verordnung nicht enthalten ist, kann die selbstständige zahnärztliche Leistung entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der in Absatz 2 genannten Leistungen des Ge- bührenverzeichnisses der Gebührenord- nung für Ärzte berechnet werden. 2. Die Vergütungen sind nach den Vor- schriften der Gebührenordnung für Ärzte zu berechnen, soweit die Leistung nicht als selbstständige Leistung oder Teil einer anderen Leistung im Gebührenverzeich- nis der Gebührenordnung für Zahnärzte enthalten ist und wenn die Leistungen, die der Zahnarzt erbringt, in den folgenden Abschnitten des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte aufge- führt sind: (cid:129) B I, B II, B III unter den Nummern 30, 31 und 34, B IV bis B VI, (cid:129) C I unter den Nummern 200, 204, 210 und 211, C II, C III bis C VII, C VIII nur so- weit eine zugrunde liegende ambu- lante operative Leistung berechnet wird, (cid:129) E V und E VI, (cid:129) J, (cid:129) L I, L II unter den Nummern 2072 bis 2074, L III, L V unter den Nummern 2253 bis 2256 im Rahmen der Behand- lung von Kieferbrüchen, L VI unter den Nummern 2321, 2355 und 2356 im Rahmen der Behandlung von Kiefer- brüchen, L VII, L IX, (cid:129) M unter den Nummern 3511, 3712, 3714, 3715, 4504, 4530, 4538, 4605, 4606 und 4715, (cid:129) N unter der Nummer 4852 sowie (cid:129) O. Der § 6 enthält nun in Abschnitt 1 die so- genannte „Analogberechnung“, zutref- fender Entsprechungsberechnung, die erheblich vereinfacht wurde. Wenn nun- mehr selbstständige Leistungen nicht im
_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ Gebührenverzeichnis GOZ aufgeführt sind, können sie „entsprechend“, also im Vergleich mit einer in der GOZ enthaltenen Leistung berechnet werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass zur Analogiebildung ausdrücklich auch eine GOÄ-Leistung he- rangezogen werden kann, wenn in der GOZ keine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung zu finden ist. Damit ist auch gleich die zweite wesent - liche Änderung des § 6 GOZ dargestellt, der nur noch eingeschränkte Zugriff der Zahnärzte auf die ärztliche Gebühren- ordnung GOÄ. Beispielsweise sind bisher zugängliche GOÄ-Leistungen wie spe- zielle Narkosen oder besondere Anäs - thesien Zahnärzten bzw. Oralchirurgen als Berechnungsgrundlage verwehrt. Erforde rlichenfalls muss der Zahnarzt, auch der Oralchirurg, nun die Entspre- chungsberechnung nach § 6 (1) GOZ zu Hilfe nehmen. § 10 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung 1. Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verord- nung entsprechende Rechnung nach der Anlage 2 erteilt worden ist. 2. Die Rechnung muss insbesondere ent- halten: (cid:129) das Datum der Erbringung der Leis- tung, (cid:129) bei Gebühren die Nummer und die Be- zeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer verständ- lichen Bezeichnung des behandelten Zahnes und einer in der Leistungsbe- schreibung oder einer Abrechnungs - bestimmung ggf. genannten Mindest- dauer sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz, (cid:129) bei Gebühren für vollstationäre, teil- stationäre sowie vor- und nachstatio- näre privatzahnärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag nach § 7, (cid:129) bei Entschädigungen nach § 8 den Be- trag, die Art der Entschädigung und die Berechnung, (cid:129) bei Ersatz von Auslagen nach § 9 Art, Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen und deren Preise sowie die direkt zurechenbaren Materialien und deren Preise, insbesondere Bezeich- nung, Gewicht und Tagespreis der ver- wendeten Legierungen, (cid:129) bei nach dem Gebührenverzeichnis ge- sondert berechnungsfähigen Kosten Art, Menge und Preis verwendeter Materialien. 3. Überschreitet die berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nummer 2 das 2,3-fache des Gebührensatzes, ist dies auf die ein- zelne Leistung bezogen für den Zahlungs- pflichtigen verständlich und nachvoll- ziehbar schriftlich zu begründen. Die Be- zeichnung der Leistung nach Absatz 2 Nr. 2 kann entfallen, wenn der Rechnung eine Zusammenstellung beigefügt ist, der die Bezeichnung für die abgerechnete Leistungsnummer entnommen werden kann. Wurden zahntechnische Leistungen in Auftrag gegeben, ist eine den Erforder- nissen des Absatzes 2 Nr. 5 entsprechende Rechnung des Dentallabors beizufügen. 4. Wird eine Leistung nach § 6 Abs. 1 be- rechnet, ist die entsprechend bewertete Leistung für den Zahlungspflichtigen ver- ständlich zu beschreiben und mit dem Hinweis „entsprechend“ sowie der Num- mer und der Bezeichnung der als gleich- wertig erachteten Leistung zu versehen. 5. Durch Vereinbarung mit öffentlich- rechtlichen Kostenträgern kann eine von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 ab- weichende Regelung getroffen werden. 6. Die Übermittlung von Daten an einen Dritten zum Zwecke der Abrechnung ist nur zulässig, wenn der Betroffene gegen- über dem Zahnarzt in die Übermittlung der für die Abrechnung erforderlichen Daten schriftlich eingewilligt und den Zahnarzt insoweit schriftlich von seiner Schweigepflicht entbunden hat. In Ergänzung zum § 2 Abs. 1 und 2 GOZ be- stimmt nun § 10 Abs. 3 zusätzlich, dass im Nachhinein auf Verlangen des Zahlungs- pflichtigen eine medizinische Begrün- dung, eine Begründung zu Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände oder Schwierig- keit des Krankheitsfalles, in den Fällen ab- zugeben ist, in denen die Überschreitung des 2,3-fachen Satzes auch ohne die ab- weichende Vereinbarung nach § 2 (1, 2) GOZ gerechtfertigt gewesen wäre. In Abs. 2 wurden die Bestimmungen für die Berechnung von Auslagen nach § 9 in Satz 5 konkreter formuliert (Art, Umfang und Ausführung), in Satz 6 wurden die Anforderungen für gesondert berech- nungsfähige Materialien ebenfalls ge- nauer gefasst, wenngleich beide Satzfor- mulierungen noch immer Raum für Inter- pretationen und Streitpotenzial bieten. Neu ist die Bestimmung in Abs. 6 des § 10, dass mit der Ausstellung der Rechnung ein Dritter nur beauftragt werden darf, wenn der Betroffene gegenüber dem Zahnarzt der erforderlichen Datenübermittlung schriftlich zugestimmt und den Zahnarzt insofern schriftlich von seiner Schweige- pflicht entbunden hat. Voraussetzung für die Durchsetzung der Forderung des zahnärztlichen Entgelts ist und bleibt ein entstandener und danach wirksam fällig gestellter Anspruch. Verjährung Der Honoraranspruch des Zahnarztes ist gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 14 BGB der kurzen Verjährung von drei Jahren unterworfen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt ge- mäß § 201 in Verbindung mit § 198 BGB mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Vergütungsanspruch des Zahnarztes fällig geworden ist, der Zahnarzt also eine dem § 10 GOZ entsprechende Rechnung ge- stellt hat. Der Zahnarzt kann also durch die Wahl des Zeitpunktes der Rechnungs - erstellung den Verjährungsbeginn beein- flussen. Verwirkung Man spricht von Verwirkung, wenn der Zahnarzt seinen Anspruch längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Patient sich nach dem gesamten Ver- halten des Zahnarztes darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (Palandt, § 242 Rdnr. 87). Karin Backhaus Abteilungsdirektorin GOZ, ZA eG E-Mail: kbackhaus@zaag.de Steffi Scholl GOZ-Expertin, ZA eG E-Mail: sscholl@zaag.de
_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ Arbeitsverträge in der Praxis – SICHERN SIE SICH AB! Was geschieht als erstes nach dem Start der Selbstständigkeit eines Zahnarztes? Nach Gründung der eigenen Praxis, mit vollständiger Einrichtung der Praxisräume sowie sämtlicher Arbeitsmittel, fehlt nur noch das fachlich ausgebildete und kompetente Personal, um einen reibungslosen Praxisalltag für den Zahnarzt zu gewährleisten. So bringt es die Tätigkeit eines Zahnarztes schon von Anfang an mit sich, dass Mitarbeiter beschäftigt werden, er damit Arbeitgeber ist. Nicht selten ist es in Praxen, dass der erste Mitarbeiter eines Zahnarztes der jeweilige Lebenspartner/Ehepartner oder eine Reinigungskraft ist. Und bereits in diesen Fällen handelt es sich um Tätigkeiten aufgrund eines Arbeitsvertrages. RAin Katri Helena Lyck & RA Guido Kraus, Bad Homburg [©WAWRITTO] Wenn der Praxisalltag dann gestartet ist, wird in den meisten Fällen nach kurzer Zeit zusätzlich mindestens eine Assisten- tin für den Bereich des Empfangs/der Ver- waltung und Abrechnung sowie eine Assistenz für den Behandlungsstuhl be- schäftigt. Oft ist es sinnvoll, sogar gleich bis zu drei Helferinnen anzustellen, damit die Öffnungszeiten optimal gestaltet werden können und die Praxis auch in Urlaubszeiten voll einsatzfähig ist. Unabhängig davon, ob die Arbeitsver- tragsparteien (Zahnarzt und Angestellter) detailreiche Verhandlungen über den In- halt des Beschäftigungsverhältnisses ge- führt haben oder nicht, unterliegen diese Beschäftigungsverhältnisse alle einem Arbeitsvertrag. Da ein Arbeitsvertrag kei- ner Schriftform bedarf, wie dies etwa bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Fall ist, besteht ein Arbeitsvertrag auch dann, wenn die Parteien lediglich mündliche Absprachen getroffen haben. Abschluss eines Arbeitsvertrages Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages gilt folglich der „Grundsatz der Formfreiheit“. Arbeitsverträge können demnach sowohl mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder aber auch konkludent, d.h. durch ein deu- tungsfähiges Verhalten, das auf den Willen eines Vertragsschlusses hindeutet, ge- schlossen werden. Aus Arbeitgebersicht empfiehlt sich allerdings in jedem Fall, einen Arbeitsvertrag stets schriftlich zu fixieren. Schriftform des Arbeitsvertrages Die Schriftform sollte aus Sicherheits - erwägungen standardmäßig gewählt werden, denn aufgrund des Nachweisge- setzes „obliegt“ es jedem Arbeitgeber, binnen eines Monats nach Aufnahme der Arbeit durch den Arbeitnehmer eine un- terschriebene Niederschrift über die we- sentlichen Arbeitsbedingungen auszu- händigen. Es handelt sich hier um eine „Obliegenheit“ für den „Arbeitgeber“ und nicht um eine „Rechtspflicht“. Somit hat das Nachweisgesetz keine unmittelbare Rechtsfolge zulasten des Arbeitgebers vorgesehen. Im Falle einer Beweisnot des Arbeitgebers kann allerdings das Nicht- vorliegen eines schriftlichen Arbeitsver- trages bzw. die Fixierung der wesentli- chen Arbeitsbedingungen zu einer ge- richtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer führen. Schwierigkeiten treten in den meisten Fällen im Bereich der Vergütung sowie der Urlaubsgewäh- rung und bei einer Behauptung des Ar- beitnehmers, es seien zum Grundgehalt variable Gehaltsbestandteile oder Son- derzahlungen vereinbart worden, auf. Der Arbeitgeber trägt bei fehlendem schriftlichem Arbeitsvertrag grundsätz-
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_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ diese für andere Tätigkeiten in der Pra- xis einsetzen zu können. (cid:2)Um sicherzugehen, dass sowohl die menschlichen als auch die sachlichen Kompetenzen des neuen Mitarbeiters zutreffen, sollte eine Probezeit im Sinne des § 622 Abs. 3 BGB vereinbart werden. (cid:2)Die Beendigung sowie die geltenden Kündigungsfristen des Arbeitsverhält- nisses sind im Arbeitsvertrag festzu- halten. (cid:2)Die vereinbarte Vergütung sollte im Arbeitsvertrag festgeschrieben wer- den. Es ist darauf zu achten, ob der Arbeitnehmer eine fixe monatliche Bruttovergütung erhalten soll oder aber einen Stundenlohn für die von ihm jeweils geleisteten Stunden. Üblicher- weise wird jedoch eine fixe monatliche Bruttovergütung vereinbart. Zusätz- lich sollte ein Fälligkeitsdatum, das heißt, ein Zeitpunkt vereinbart werden, bis zu dem der Arbeitgeber die Vergü- tung spätestens an den Arbeitnehmer zu leisten hat. tionen, Urlaubs-/Weihnachtsgeld und Prämien verweisen. Es muss in jedem Einzelfall deutlich werden, dass es sich um freiwillige Zahlungen handelt, auf die kein Rechtsanspruch für die Zu- kunft besteht. (cid:2)Jeder Arbeitsvertrag muss über klare und deutliche Aussagen der vereinbar- ten Arbeitszeit sowie die Handhabung etwaiger Überstunden verfügen. Im Falle einer personellen Veränderung und der daraus resultierenden Arbeits- zeiteinteilung sollte ebenfalls im Ar- beitsvertrag ein entsprechender Passus vermerkt sein. (cid:2)Die Urlaubsregelung, wie viele Tage pro Kalenderjahr dem Arbeitnehmer gewährt werden, ist auch Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Das Bundesur- laubsgesetz sieht lediglich eine Min- destgrenze für vollzeitbeschäftigte Ar- beitnehmer von 24 Urlaubstagen bei einer 6-Tage-Woche vor. Somit stünde es dem Arbeitnehmer ansonsten frei, zu behaupten, er hätte weit mehr Ur- laubstage zugesagt bekommen, als ihm nun gewährt worden seien. (cid:2)Zulagen und Sondervergütungen soll- ten neben dem monatlich laufenden Arbeitsentgelt geregelt werden. Der Arbeitsvertrag sollte auf den Arbeit- nehmer variabel gestaltete Gratifika- (cid:2)Übt ihr Personal Nebentätigkeiten ne- ben der eigentlichen Tätigkeit in der Praxis aus, kann dies zu Leistungsbe- einträchtigungen führen. Dem Arbeit- geber sei daher geraten, im Arbeitsver- [©2XSAMARA.COM] lich die volle Beweislast. Es kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausein- andersetzung das „Blaue vom Himmel“ behaupten könnte. Dem Arbeitgeber wird es dann nur schwer möglich sein, das Ge- genteil zu behaupten, denn die Beweis- pflicht liegt bei diesem. Darüber hinaus wird häufig, um sich von der Qualität und Fachkompetenz des an- gestellten Arbeitnehmers zu überzeugen, eine Probezeit vereinbart. Vor dem Hinter- grund des NachwG sollte diese schrift - liche abgeschlossen werden, denn im Ex- tremfall kann das Leugnen einer solchen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer dazu führen, dass die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) be- reits ab dem Zeitpunkt des Vertrags- schlusses gegeben ist und sich die Kündi- gungsanforderungen damit bereits vor dem Ablauf der eigentlich vereinbarten Probezeit erheblich erschweren. Welche Gestaltung des Arbeitsvertra- ges ist sinnvoll? Das Nachweisgesetz sieht eine Obliegen- heit des Arbeitgebers vor, spätestens einen Monat nach dem mit dem Arbeit- nehmer vereinbarten Beginn des Arbeits- verhältnisses die wesentlichen Vertrags- bedingungen abzufassen (§ 2 NachwG). Ein Anstellungsvertrag/ Dienstvertrag sollte folgenden Inhalt auf- weisen: schriftlich (cid:2)Der Arbeitsvertrag/Dienstvertrag sollte die Überschrift „Dienst- oder Anstel- lungsvertrag“ tragen. (cid:2)Der Arbeitgeber als auch der Arbeit- nehmer sind mit Namen und vollstän- diger Anschrift genau zu bezeichnen. (cid:2)Der Beginn des Arbeitsverhältnisses ist unter Verwendung einer konkreten Datumsangabe anzugeben. (cid:2)Die vom Arbeitnehmer arbeitsvertrag- lich übernommene Tätigkeit sollte aus- führlich und möglichst exakt beschrie- ben werden. Ein sogenannter Ände- rungsvorbehalt sollte mit aufgenom- men werden, um bei einem Ausfall anderer Mitarbeiter die Tätigkeit der einzelnen Mitarbeiter ausweiten und
_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ trag eine entsprechende Regelung aufzunehmen, dass Nebentätigkeiten grundsätzlich durch diesen zu geneh- migen sind. Aufgrund der Rechtspre- chung ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nur bei Vorliegen wichtiger ent - gegenstehender Gründe eine Neben - tätigkeitserlaubnis verweigert werden darf. (cid:2)Hinsichtlich der Krankheitstage je Mit- arbeiter empfiehlt es sich, eine klare und deutliche Regelung im Falle einer Arbeitsverhinderung zu treffen. Eine Arbeitsverhinderung sollte stets bis zur täglichen Praxiseröffnung mitgeteilt werden, so kann der Arbeitsablauf des weiteren Praxispersonals entspre- chend angepasst werden. (cid:2)Auch der Zahnarzt unterliegt der Da- tenschutzpflicht. Es sollte auch hier eine Regelung über die Verschwiegen- heitspflicht getroffen werden. (cid:2)Im Arbeitsvertrag sollte eine Klausel enthalten sein, die vorsieht, dass Ne- benabreden und Änderungen des Ar- beitsvertrages regelmäßig der Schrift- form bedürfen. (cid:2)Der Arbeitsvertrag sollte mit der An- gabe des Ortes, des Datums und der Unterschriften beider Vertragsparteien enden. Ebenso sollten Änderungen von beiden Parteien unterschrieben wer- den. Handelt es sich um Änderungen im laufenden Vertragstext, so empfiehlt es sich, dass beide Parteien diese punktu- elle Änderung durch ihr Namenskürzel unter Angabe des Datums abzeichnen. Praxistipp Damit das bereits zwischen dem Arbeit- nehmer und Arbeitgeber bestehende Ver- trauen gefestigt werden kann, sollte ein schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag als positive Grundlage dem Arbeitsverhältnis beitragen. Unter einer Schriftform versteht man, dass die wesentlichen Arbeitsvertragsbe- dingungen verständlich niedergeschrie- ben werden. Gemäß § 126 BGB sollte die sogenannte Niederschrift vom Arbeit - geber als auch vom Arbeitnehmer hand- schriftlich gegengezeichnet werden. Auch im Hinblick auf die Regelungen nach dem Nachweisgesetz empfiehlt es sich, den Arbeitnehmer dazu zu verpflichten, den Empfang der schriftlich ausgefertig- ten Arbeitsbedingungen zu quittieren. Gleichfalls gilt eine Schriftformerforder- nis für den Fall der Änderung eines Ar- beitsvertrages im Ganzen oder von einzel- nen Punkten. Bei Sondervereinbarungen ist es ratsam, sich die rechtliche Unter- stützung einzuholen – dann sind sie rich- tig abgesichert! Katri Helena Lyck Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Guido Kraus Rechtsanwalt LYCK & PÄTZOLD Medizinanwälte Nehringstraße 2 61352 Bad Homburg Tel.: 06172 139960 E-Mail: kanzlei@medizinanwaelte.de www.medizinanwaelte.de ANZEIGE
_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ PATIENTENRECHTEGESETZ – relevante Punkte für die Zahnarztpraxis Am 26.02.2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Im Wesentlichen betreffen die Änderungen eine Kodifizierung des Rechts der medizinischen Heilbehandlung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zudem sollen die Rechte der Kassenpatienten durch Änderungen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) gestärkt werden. RA Michael Lennartz, Bonn [©STRAKOVSKAYA] Mit dem Patientenrechten - gesetz werden im BGB zu- sätzlich zum allgemeinen Dienstvertragsrecht spezielle Regeln eingeführt, die in der Zahnarztpraxis von besonderer Relevanz und zu be- achten sind. Informationspflichten (§ 630c BGB) Der Zahnarzt ist verpflichtet, dem Pa- tienten in verständlicher Weise zu Be- ginn der Behandlung und, soweit erfor- derlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Ent- wicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maß- nahmen. Sind für den Zahnarzt Um- stände erkennbar, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, hat er den Patienten über diese auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informieren. Geregelt ist darüber hinaus auch die so- genannte „wirtschaftliche Aufklärungs- pflicht“. Weiß der Zahnarzt, dass eine vollständige Übernahme der Behand- lungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende An- haltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraus- sichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Gerade bei kostenträchtigen Behandlun- gen empfiehlt es sich, dass der Patient bei seinem Kostenträger eine Kostenzusage einholt. Für den Zahnarzt ist es auch im Kassenbereich wichtig, dass er den Pa- tienten über entstehende Mehrkosten informiert, da hier Kenntnisse des Zahn- Der Zahnarzt ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern. [©GORILLAIMAGES] arztes vorausgesetzt werden (z.B. Richt- linien, Höhe der Festzuschüsse). Einwilligung (§ 630d BGB) Der Zahnarzt hat vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbeson-
_Wie viel BWL braucht der Zahnarzt?_ arzt erfolgen muss und so rechtzeitig zu erfolgen hat, dass der Patient seine Ent- scheidung über die Einwilligung wohl- überlegt treffen kann. Ergänzend kann nach dieser Regelung auch auf Unter - lagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält. Dokumentation der Behandlung (§ 630f BGB) und Einsichtnahme in die Patientenakte (§ 630g BGB) Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumenta- tion in unmittelbaren zeitlichen Zusam- menhang mit der Behandlung eine Pa- tientenakte in Papierform oder elektro- nisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Pa- tientenakte sind nur zulässig, wenn ne- ben dem ursprünglichen Inhalt erkenn- bar bleibt, wann sie vorgenommen wor- den sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten durch manipu- lationssichere Software sicherzustellen. In der Umsetzung bereitet diese Vor- schrift Probleme. Es empfiehlt sich unbe- dingt bei seiner Softwarefirma nachzu- fragen, ob den Erfordernissen des Geset- zes Rechnung getragen wird. Gravierend ist auch, dass dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patien- tenakte zu gewähren ist, soweit der Ein- sichtnahme nicht erhebliche therapeuti- sche Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ab- lehnung der Einsichtnahme ist zu be- gründen. Zudem kann der Patient auch elektronische Abschriften von der Pa- tientenakte verlangen, wobei dem Be- handelnden die entstandenen Kosten zu erstatten sind. In der Konsequenz wird der Zahnarzt auch in der Regel persönli- che Einträge in der Patientenakte offen- baren müssen, wobei dann nicht mehr die Möglichkeit besteht, diese Einträge un- kenntlich zu machen. Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungs - fehler (§ 630h BGB) Aus dieser Vorschrift ergibt sich u.a., dass ein Fehler eines Zahnarztes vermutet wird, wenn sich ein allgemeines Behand- lungsrisiko verwirklicht hat, dass für ihn voll beherrschbar war. Der Zahnarzt hat zudem zu beweisen, dass er eine Einwil- ligung eingeholt und aufgeklärt hat. Bei einer unzureichenden Dokumenta- tion wird vermutet, dass die Maßnahme nicht getroffen wurde. Bei Vorliegen ei- nes groben Behandlungsfehlers wird ver- mutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war. Dies gilt auch dann, wenn es der Zahnarzt unter- lassen hat, einen medizinisch gebotenen Befund rechtzeitig zu erheben oder zu sichern. Änderungen im Sozialgesetzbuch V Nach § 137 SGB V soll der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien wesentliche Maßnahmen zur Verbesse- rung der Patientensicherheit und insbe- sondere Mindeststandards für Risiko - management- und Fehlermeldesysteme festlegen. Diese Regelung kann auch für Arzt- und Zahnarztpraxen im ambulan- ten Bereich zu neuen bürokratischen Pflichten führen. In § 13 Abs. 3 a SGB V werden Sanktionen festgelegt, wenn Krankenkassen nicht binnen drei Wochen (bei Einschaltung des MDK innerhalb von fünf Wochen) über einen Leistungsantrag entscheiden. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte vorgesehenes Gutachterver- fahren durchgeführt, hat die Kranken- kasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden; der Gut- achter hat innerhalb von vier Wochen Stellung zu nehmen. Kann die Kranken- kasse diese Fristen nicht einhalten, hat sie dies rechtzeitig schriftlich begründet mitzuteilen. Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte, Bonn Rechtsanwalt Michael Lennartz www.medi-ip.de dere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, die Einwilligung des Patien- ten einzuholen. Ist der Patient einwilli- gungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen. Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt vor- aus, dass der Patient vor der Einwilligung aufgeklärt worden ist. Diese Vorschrift ist bei der Behandlung von Kindern oder ein- willigungsunfähigen Personen (z.B. Be- wohner in einem Pflegeheim mit gericht- lich bestelltem Betreuer) von besonderer Relevanz. Aufklärungspflichten (§ 630e BGB) Der Zahnarzt ist verpflichtet, den Patien- ten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alterna- tiven zur Behandlungsmaßnahme hinzu- weisen. Festgeschrieben wird zudem, dass die für den Patienten verständliche Aufklärung mündlich durch den Zahn-
i b a s a w i r A / m o c . k c o t s r e t t u h s © _Wissen & Weiterbildung_ MASTERSTUDIENGÄNGE in der Zahnmedizin Zahnärzte haben die Möglichkeit, nach dem Staatsexamen den Mastertitel als Ab- schluss eines postgradualen Masterstudienganges zu erwerben, wie er mittlerweile von sehr vielen Hochschulen und Instituten angeboten wird. Mit der Bologna-Erklärung beschlossen 1999 die Bildungsminister von 29 europäischen Nationen die Ein- führung eines konsekutiven zwei - stufigen Abschlusssystems, dessen Ab schlüsse meist als „Bachelor“ und „Master“ bezeichnet werden. Im Gegensatz zu Fächern, die mit einem Diplom oder Magister abschließen, wurden Fächer, die mit einem Staats - examen abschließen, nicht in Bachelor und Master gegliedert. Für Zahnmediziner gibt es allerdings die Möglichkeit, den Masterabschluss im Rahmen einer post gradualen Weiterbildung nach Er lan gung der Ap probation zu erwerben. Diese Masterstudien gänge werden als be - rufs begleitende part-time Studien - gänge oder universitätsgebundene full-time Studiengänge angeboten. Die freiwillige, selbstbestimmte, post- graduale Fortbildung ist mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand ver- bunden, bietet aber als Ergebnis ei- ne zusätzliche, staatlich anerkannte Qualifikation. Die folgende Übersicht in formiert über Masterabschlüsse für Zahnmediziner in Deutschland, Österreich und der Schweiz, erhebt aber keinen Anspruch auf Voll - ständigkeit. Bildungseinrichtung Studiengänge Kontakt Steinbeis-Hochschule Berlin – Biotechnology in Interdisciplinary Dentistry and Management (M.Sc.) – Esthetic Dentistry (M.Sc.) – Oral Implantology (M.Sc.) – Periodontology (M.Sc.) – Innovationsmanagement Dentale Technologie Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald – Masterstudiengang Zahnmedizinische Funktionsanalyse und -therapie – Masterstudiengang Zahnmedizinische Prothetik – Masterstudiengang Zahnmedizinische Ästhetik und Funktion – Masterstudiengang Clinical Dental CAD/CAM – Masterstudiengang Kinderzahnheilkunde Medizinische Hochschule Hannover – M.Sc. Lingual Orthodontics DGZI – Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie e.V., Düsseldorf – Implantologie – Implantatprothetik Tel.: 030 2933090 E-Mail: shb@stw.de www.steinbeis-hochschule.de Frau Kristin Ostendorf Tel.: 03834 515500 E-Mail: masterzahn@uni-greifswald.de www.medizin.uni-greifswald.de/dental/master Prof. Dr. Rainer Schwestka-Polly Tel.: 0511 5324846 www.mhhannover.de/lingual_orthodontics.html Tel.: 0211 1697077 E-Mail: sekretariat@dgzi-info.de www.dgzi.de
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_Wissen & Weiterbildung_ AALZ – Aachener Arbeitskreis für Laserzahnheilkunde – Master of Science (M.Sc.) in Lasers in Dentistry Frau Dajana Rongen Tel.: 0241 4757130 E-Mail: rongen@aalz.de www.aalz.de Universität Witten/Herdecke – Ästhetische Gesichtschirurgie (M.Sc.) – Implantology (M.Sc.) – Versorgung von Menschen mit Demenz (M.A.) Tel.: 02302 9260 E-Mail: public@uni-wh.de www.uni-wh.de/gesundheit/zahnmedizin Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main – Master of Science (M.Sc.) in Oral Implantology Albert-Ludwigs-Universität Freiburg – Master Online Parodontologie & Periimplantäre Therapie Tel.: 069 63014457 E-Mail: info-moi@uni-frankfurt.de www.moi.uni-frankfurt.de Tel.: 0761 27047280 E-Mail: info@masteronline-parodontologie.de www.masteronline-parodontologie.de IMC International Medical College/ MIB GmbH, Münster – Implantology and Dental Surgery (M.Sc.) – Aesthetic and Dental Surgery (M.Sc.) – Specialized Orthodontics (M.Sc.) Tel.: 0251 2108639 E-Mail: imc@med-college.de www.med-college.de RWTH International Academy, Aachen – Master of Science in Lasers in Dentistry Deutsche Gesellschaft für Implantologie e.V., Ludwigshafen – Master of Science in Oral Implantology Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe – Integrated Practice in Dentistry (M.A.) Dresden International University – Parodontologie und Implantattherapie (M.Sc.) Verena Jacoby Tel.: 0241 8023543 E-Mail: v.jacobi@academy.rwth-aachen.de www.academy.rwth-aachen.de Tel.: 0621 68124457 E-Mail: info@dgi-master.de www.dgi-master.de Prof. Dr. Winfried Walther Tel.: 0721 9181200 E-Mail: fortbildung@za-karlsruhe.de www.za-karlsruhe.de Marlen Zumpe Tel.: 0351 40470108 E-Mail: marlen.zumpe@di-uni.de www.dresden-international-university.com Düsseldorf Dental Academy an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – Endodontologie (M.Sc.) Tel.: 0211 66967341 www.duesseldorf-dental-academy.de Justus-Liebig-Universität Gießen – Kinderzahnheilkunde (M.Sc.) Donau-Universität Krems, Österreich – Kieferorthopädie (M.Sc.) – Orale Chirurgie/Implantologie (M.Sc.) Medizinische Universität Wien, Österreich – Master of Science Parodontologie (M.Sc.) – Master of Dental Science Prothetik (MDSc) Universität Zürich, Schweiz – Parodontologie (MAS) Universität Bern, Schweiz – Kieferorthopädie (MAS) – Kronen- und Brückenprothetik (MAS) – Oralchirurgie (MAS) – Parodontologie (MAS) – Zahnärztliche Prothetik (MAS) – Zahnerhaltung, Präventiv- und Kinderzahnmedizin (MAS) Prof. Dr. Norbert Krämer Tel.: 0641 9946240 E-Mail: norbert.kraemer@dentist.med.uni-giessen.de www.uni-giessen.de Tel.: +43 2732 8936000 E-Mail: info@donau-uni.ac.at www.donau-uni.ac.at/zahn Frau Ute Fink Tel.: +43 1 4016040102 E-Mail: ute.fink@meduniwien.ac.at www.meduniwien.ac.at Prof. Dr. Patrick R. Schmidlin Tel.: +41 44 6342967 E-Mail: patrick.schmidlin@zzm.uzh.ch www.uzh.ch Tel.: +41 31 6313928 E-Mail: zuw@zuw.unibe.ch www.zuw.unibe.ch
Von Anfang an RICHTIG abrechnen! DER Kommentar zu BEMA und GOZ Liebold/Raff/Wissing Bewährt und anerkannt in Praxis, Verwaltung und Rechtsprechung Der Schritt in die eigene Praxis ist sicher ein Risiko – aber ein beherrschbares. Wichtig ist, dass von Anfang an das Honorar stimmt. Wer sich nicht auskennt, rechnet schnell falsch ab, schöpft längst nicht alle Möglichkeiten aus und verschenkt bares Geld. „DER Kommentar zu BEMA und GOZ“ erschließt Ihnen die Welt der zahnärztlichen Abrechnung von Anfang an. Und das in einer Qualität und Tiefe, die ihresgleichen sucht. Bun- desweit vertrauen Praxen, KZVen, Kammern und Rechts- anwälte dem „Liebold/Raff/Wissing“. Das Wissen aus dem „Kommentar“ gibt Ihnen von Anfang an die Sicherheit, keinen Cent zu verschenken. Eine Investition, die sich schnell bezahlt macht. Bei meiner Abrechnung setze ich auf Sicherheit! Der Liebold/Raff/Wissing … Auf CD-ROM oder online Schneller und ausführlicher ist keiner! Umfassende Erläuterungen und Hinweise zu BEMA, GOZ und GOÄ, rechtliche Hintergründe, Vertragswerke, Rechtspre- chung und vieles mehr. Immer top-aktuell durch Update-Service. Jetzt kostenlos online testen: www.bema-goz.de! … klassisch: als Loseblattwerk Für alle, die gerne noch ein Stück Papier in der Hand haben. (cid:33)(cid:85)(cid:70)฀(cid:224)(cid:66)(cid:69)(cid:82)฀(cid:21)(cid:14)(cid:16)(cid:16)(cid:16)฀(cid:51)(cid:69)(cid:73)(cid:84)(cid:69)(cid:78)฀(cid:68)(cid:73)(cid:69)฀(cid:71)(cid:69)(cid:83)(cid:65)(cid:77)(cid:84)(cid:69)฀(cid:43)(cid:79)(cid:77)(cid:13) (cid:80)(cid:69)(cid:84)(cid:69)(cid:78)(cid:90)฀(cid:65)(cid:85)(cid:83)฀(cid:224)(cid:66)(cid:69)(cid:82)฀(cid:20)(cid:16)฀(cid:42)(cid:65)(cid:72)(cid:82)(cid:69)(cid:78)฀(cid:37)(cid:82)(cid:70)(cid:65)(cid:72)(cid:82)(cid:85)(cid:78)(cid:71)฀(cid:73)(cid:78)฀ der Abrechnung. Darauf können Sie sich verlassen. … fürs ganze Team: quick & easy Handlich, praktisch, kompetent: Die Bücher aus der „quick & easy“-Reihe sind Konzentrate aus dem „Kommentar“. Sie bringen das Wichtigste auf den Punkt. Knapp, präzise, seriös und eindeutig. Die klare Struktur und farbige Gliederung machen das Arbeiten schnell und einfach. … mobil: DIE App für Smartphones und Tablets BEMA und GOZ quick & easy als App – kompaktes Abrechnungs-Wissen zum „immer-dabei-haben“. Die ideale Ergänzung zum „Kommentar“, speziell für unterwegs. Erhältlich für Geräte mit den Betriebssystemen iOS (Apple) und Android. (cid:33)(cid:83)(cid:71)(cid:65)(cid:82)(cid:68)(cid:13)(cid:54)(cid:69)(cid:82)(cid:76)(cid:65)(cid:71)฀(cid:36)(cid:82)(cid:14)฀(cid:55)(cid:69)(cid:82)(cid:78)(cid:69)(cid:82)฀(cid:40)(cid:73)(cid:80)(cid:80)(cid:69)฀(cid:39)(cid:77)(cid:66)(cid:40)฀(cid:115)฀(cid:21)(cid:19)(cid:23)(cid:21)(cid:23)฀(cid:51)(cid:65)(cid:78)(cid:75)(cid:84)฀(cid:33)(cid:85)(cid:71)(cid:85)(cid:83)(cid:84)(cid:73)(cid:78) Mehr Informationen unter www.bema-goz.de
_Wissen & Weiterbildung_ Postgraduale FORT- UND WEITER - BILDUNGSMÖGLICHKEITEN Die strukturierte Ausbildung an den Universitäten ist mit einem großen und pompösen Schlag – dem Staatsexamen – vorbei und plötzlich ist man da, wo man so lange hin- wollte … Zahnarzt. Ein toller und aufregender Beruf, in dem es niemals langweilig wird, denn Forschung und Industrie bringen immer wieder Neues hervor. Dr. Christine Bellmann, Karlsruhe Nur wenige Zahnärzte schlagen eine wissenschaftliche Lauf- bahn im Rahmen von universitä- ren Strukturen ein und sind damit in ste- tige Fort- und Weiterbildung involviert. Der größere Teil der praktizierenden Kolle- gen ist in Praxen tätig und somit selbstver- antwortlich für die persönliche postgra- duale Ausbildung. In den ersten Wochen und Monaten nach dem Studium und in den ersten Wochen der praktischen Tätig- keit als Zahnarzt steht die Fortbildung, die jeder junge Zahnmediziner erfährt, unter der Überschrift „Learning by Doing“. Hinsichtlich Fortbildungs- und Weiter - in bildungsveranstaltungen hat man [©RA2STUDIO] Nicht nur Arbeit und berufliches Engagement bringen uns voran, sondern auch die Energie und Freude, die wir in den beruflichen Alltag stecken. Deutschland die „Qual der Wahl“. Was für jeden Einzelnen interessant und fortbil- dungsrelevant ist, hängt von den persön- lichen Vorlieben ab. Angebote gibt es zur Genüge, angefangen mit lokalen, ein - maligen Fortbildungsabenden, welche meist durch einen oder mehrere Industrie- vertreter gesponsert sind, über Veranstal- tungen organisiert durch einzelne Fach- gesellschaften oder der APW (Akademie für Praxis und Wissenschaft) oder ein kos- tenintensiver Masterstudiengang. Jeden Tag fliegen sie in der Praxis ein: Wer- bebroschüren von verschiedensten indus- triellen Dentalanbietern, Dentallaboren oder Dentaldepots und alle bewerben Fortbildungsveranstaltungen. Aber wel- che davon sind wirklich interessant und besuchenswert? Ob etwas Lehrreiches vermittelt wird, ist ganz davon abhängig, inwieweit man sich mit der Thematik schon auskennt bzw. befasst hat. Für Be- rufseinsteiger sind diese Weiterbildungen durchaus interessant, um in die eine oder andere Fachrichtung etwas intensiver hi- neinzuschnuppern. Ist die Entscheidung gefallen und will man sich ggf. auch in die- ser Richtung spezialisieren, folgt die Frage nach der Umsetzbarkeit. Es gibt verschie- dene lokale Kursreihen, häufig organisiert von den Landes- oder Bezirkszahnärzte- kammern oder auch nationale Kursreihen, meist organisiert durch die APW oder die entsprechenden Fachgesellschaften. Si- cherlich macht eine strukturierte Weiter- bildung nach einer gewissen Zeit mehr Sinn. Auch hier ist das Angebot sehr viel- seitig und jeder muss individuell entschei- den und abwägen, wie die Fortbildung in den beruflichen Alltag hineinpasst bzw. ob man die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Denn bei einigen Veranstaltungen ist ein gewisses Grundwissen, eine absol- vierte Weiterbildung bzw. Berufserfah- rung erforderlich. Zum Erwerb eines Tä- tigkeitsschwerpunktes, eines Spezialis- tentitels oder anderen Titeln sowie zum Erwerb des Masters nach erfolgreich ab- solviertem Studium gehört allerdings et- was mehr Aufwand. Masterstudiengänge sind postgraduale, berufsbegleitende Studiengänge, die meist zwischen vier und sechs Semester umfassen. Weitere In- formationen dazu finden sich hier im Ma- gazin oder online bei den verschiedenen Hochschulen. Gerade für junge Kollegen ist eine struktu- rierte Weiterbildung zu empfehlen. Bei al- ler Motivation sollte aber darauf geachtet werden, dass ein gesundes Verhältnis zwi- schen Praxisalltag, Weiterbildungen und Privatleben herrscht. Denn nicht nur Ar- beit, berufliches Engagement und der Be- such von Weiterbildungsveranstaltungen bringen uns voran, sondern auch die Ener- gie und Freude, die wir in den beruflichen Alltag stecken. Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
WIR SEHEN NUR EINEN BRUCHTEIL VON DEM, WAS ES WIRKLICH IST. 7/10tel eines Eisbergs liegen unter Wasser. Sie sind nicht sichtbar. Trotzdem sind sie da. Wegen dieser 7/10tel ist die Titanic gesunken. Wasserhygiene kann man nicht sehen. Aber es ist eminent wichtig, ob sie da ist oder nicht. Denn Legionellen oder Pseudomonaden sind eine ernst zu nehmende Gefahr. Denken Sie an Ihre Patienten, Ihr Personal und an sich selbst. Vertrauen Sie nicht auf den Zufall. Denn Wasser- hygiene ist ein gesetzliches Muss. BLUE SAFETY hat mit SAFEWATER das einzige RKI-konforme und rechtssichere Wasserhygiene-Konzept entwickelt. Handmade in Münster. Kostenfreie Hotline 0800 25 83 72 33 www.bluesafety.com
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J a h r g a n g • J u n i 2 0 1 4 6 2 0 . I S S N 1 6 1 7 - 5 0 7 7 • w w w . o e m u s . c o m • P r e i s : € 6 , 5 0 | s F r 1 0 , – z z g l . M w S t . K i n d e r z a h n h e i l k u n d e a b S e i t e 5 2 W i r t s c h a f t | S t r e s s f r e i e s M a r k e t i n g m i t A r z t b e w e r t u n g e n a b S e i t e 1 8 D e n t a l w e l t | D e s i g n p r e i s : L e t z t e C h a n c e f ü r B e w e r b e r a b S e i t e 1 0 2 ABO Bestellung auch online möglich unter: ww.oemus.com/abo Das führende Wirtschaftsmagazin für den Zahnarzt Eine Ausgabe kostenlos! Sichern Sie sich jetzt Ihr Probeabo! o Ja, ich möchte das Probeabo beziehen. Bitte liefern Sie mir die nächste Ausgabe frei Haus. Soweit Sie bis 14 Tage nach Erhalt der kostenfreien Ausgabe keine schrift- liche Abbestellung von mir erhalten, möchte ich die ZWP im Jahres - abon nement zum Preis von 70 EUR/Jahr (inkl. MwSt. und Versand) beziehen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht sechs Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich gekündigt wird (Poststempel genügt). Widerrufsbelehrung: Den Auftrag kann ich ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab Be- stellung bei der OEMUS MEDIA AG, Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig schriftlich widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt. Praxisstempel 4 1 0 2 s d 7 Datum/Unterschrift Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Fax E-Mail 7 Datum/Unterschrift ABONNEMENT-SERVICE OEMUS MEDIA AG Herr Andreas Grasse Holbeinstraße 29 | 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-201 | Fax: 0341 48474-290 grasse@oemus-media.de 6/2014 • Juni • 14. JahrgangZWP(cid:5)(cid:4)(cid:1)(cid:6)(cid:2)(cid:0)(cid:3)Praxishygiene
_Service_ Unterlagen für das Bankgespräch Niederlassungskonzept/Businessplan inkl. Finanzierungskonzept Verträge/Entwürfe (Kauf-, Miet-, Gesellschaftsverträge) Selbstauskunft, Vermögensaufstellung, letzter ESt-Bescheid Ggf. Nachweis Eigenkapital Sicherheitenvorschlag bei Praxisübernahme/-einstieg Bilanzen der Vorjahre und aktuelle BWA Maßnahmen bis zur Geschäftseröffnung mittelfristige Maßnahmen Marketingmaßnahmen vorbereiten Finanzierung endgültig klären bestehendes Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen lassen Förderanträge Existenzgründerzuschuss stellen technische Ausstattung besorgen Räumlichkeiten vorbereiten Ggf. Mitarbeiter suchen Verträge vorbereiten Analyse eigene Versicherungen kurzfristige Maßnahmen Homepage Kontoeröffnung Druck Geschäftspapiere Anfertigung Schilder, Stempel Anmeldeformalitäten Telefon, Fax, E-Mail Waren- und Materialbeschaffung Einrichtung Buchführung Einladung zur Geschäftseröffnung Zulassung beantragen ‡ FRISTEN bundeslandabhängig Anmeldeformalitäten Gewerbeanmeldung (Gemeinde) Berufsgenossenschaft Finanzamt (Steuernummer) Arbeitsagentur (Betriebsnummer) Krankenkasse (Anmeldung Mitarbeiter) Partnerschaftsregister bei BAG Energieversorgungsunternehmen Logistik, Kommunikation, Post, Telefon Verbandsmitgliedschaft BUS-Dienst macht Steuerbüro macht Steuerbüro macht Steuerbüro macht Steuerbüro
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_Anbieterinformationen_ IHRE CHANCE für den ersten Eindruck Folgende Situation: Frau Müller hat Zahnschmerzen und schaut sich zu- nächst einmal in ihrer näheren Umge- bung um. Zuerst fallen ihr die Praxisschil- der auf. Eines ist auffälliger und größer gestaltet, es hebt sich angenehm von den typischen Arztpraxisschildern ab. Zudem enthält es ein ansprechendes Logo und die Angabe zur Internetadresse. Zu Hause angekommen, gibt sie „Zahnarzt Prenz- lauer Berg“ in die Suchmaschine ein. So- fort erscheinen mehr als zehn Zahnarzt- praxen. Sie schaut sich drei Webseiten genauer an. Am meis ten interessieren sie die Ärzte und das Team der Praxis. Nach wenigen Minuten füllt sie ein Online-Ter- minformular aus und schickt es an ihre favorisierte Praxis. Kurz darauf erhält sie eine Bestätigungs-E-Mail und am nächs - ten Tag findet sie in ihrem Briefkasten Post aus der Praxis. Auf einem im passen- den Layout gestalteten Briefbogen wird sie an ihren Termin erinnert, auch ein Pra- xisflyer liegt bei. Frau Müller freut sich auf ihren Termin. In der Praxis wird sie freundlich von einer Mitarbeiterin be- grüßt und ins Wartezimmer begleitet. Dort kann sie sich über weitere Praxis- angebote informieren, denn Flyer zu ver- schiedenen zahnmedizinischen Themen liegen bereit. Nach einer kurzen Wartezeit wird Frau Müller namentlich von ihrem Zahnarzt begrüßt und ins Besprechungs- zimmer geleitet ... Fällt Ihnen hier etwas auf? Bis die Patien- tin auf Sie, den behandelnden Arzt und Praxisinhaber, stößt, hat sie sich bereits über mehrere Ebenen (Praxisschild, Web- site, Printmedien, Mitarbeiter) eine Mei- nung über Ihre Praxis gebildet. An all die- sen Punkten hat bereits Kommunikation stattgefunden. Oder eben auch nicht oder unzureichend: das Praxisschild, das sich nicht von anderen abhebt, oder die nicht exis tente Website sind bereits Aus - schluss kriterien; derjenige Arzt kommt gar nicht in die Lage, sich persönlich mit dem Patienten zu beschäftigen und ihn überzeugen zu können. Die gute Nach- richt: Sie können die meisten dieser Kom- munikationspunkte steuern und beein- flussen. Wir erinnern uns: Kommunikation findet an vielen Orten statt, für den Erst- eindruck vor allem außerhalb Ihrer Praxis. Wenn Sie diese Kommunikation außer Acht lassen, verzichten Sie auf einen Groß- teil an potenziellen Neupatienten. Die In- vestitionen in Marketingmaßnahmen ge- hören genauso zum Aufbau einer Praxis wie die Behandlungseinheit. Die Bro- schüre BAUSTEINE FÜR IHREN ERFOLG ist unter unten stehender Adresse erhält- lich. (cid:2) nexilis verlag GmbH Pfeilstraße 2, 13156 Berlin Tel.: 030 392024-50 E-Mail: info@nexilis-verlag.com Preisgekrönte MEDIZINTECHNIK In diesem Jahr hat das CS 8100 der Firma Care- stream Dental zwei Preise erhalten. Den red dot award gewann das di- gitale OPG in der Kate- gorie Product Design. Beim internationalen Dental Ex- cellence Award entschied das CS 8100 die Kategorie Best New Diagnostic/Imaging Device für sich. Außerdem konnte sich die dazuge- hörige Software CS SoftDent v. 15.0 durchsetzen. Auch die ic med GmbH ist Vertriebspartner von Carestream Dentalgeräten und freut sich über diese Auszeichnungen der Produkte. Das digitale OPG CS 8100 besticht vor allem durch seine schlanke Form und großzügige Ausstattung. Die Jury des red dot awards teilt diese Mei- nung: „Die offene, besonders luftige Ge- staltung des CS 8100 bietet dem Patienten während der Untersuchung maximale Be- wegungsfreiheit und hohen Komfort.“ Mit dem CS 8100 lassen sich mühelos und in Sekundenschnelle digitale Panorama- Röntgenbilder in höchster Qualität anfer- tigen. Für die Fachjury des Dental Excel- lence Awards war dieses unter anderem ein Kriterium für die Auszeichnung. „Diese Preise zeigen uns, dass unsere Produkte nicht nur beim Kunden gefragt sind. Auch internationale Fachjurys bestätigen uns hiermit die Qualität unse- rer Medizintechnik“, sagt der Geschäfts- führer Dr. Joachim von Cieminski. Auch weitere Produkte, die sich im Sortiment der ic med GmbH befinden, werden für ihre überzeugende Qualität ausgezeich- net. Vor allem das digitale Röntgensystem DEXIS® überzeugte verschiedene Fach- jurys in den letzten Jahren. (cid:2) ic med EDV-Systemlösungen für die Medizin GmbH Walther-Rathenau-Straße 4 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 298419-0 E-Mail: info@ic-med.de www.ic-med.de www.facebook.com/icmedGmbH
10. Jahrgang | Juli 2014 ISSN 1860-630X Preis: € 3,50 zzgl. MwSt. Zeitschrift des Bundesverbandes der Zahnmedizinstudenten in Deutschland e.V. dentalfresh Das Magazin für Zahnmedizinstudenten und Assistenten #2 2014 Universitäre Bildung und täglich neue Infor ma - tionen auf dem Dentalmarkt sind unabdingbar für ein erfolgreiches Studium der Zahnmedizin und die persönliche Zukunft. Als Mitteilungs or gan des BdZM informiert die „dentalfresh“ neben der Ver - bandstätigkeit auch über alle wirtschaftlichen und fachlich relevanten Themen für Studenten und Assis tenten. Für Wissen, Erfolg und gutes Aussehen! Der BdZM hat gewählt Neuer Vorstand im Porträt Zukunft der Zahnheilkunde Fortschritt durch Digitalisierung Sommer-BuFaTa in Rostock Fachschaften trafen sich an der Ostsee " Probeabo Eine Ausgabe kostenlos! Bestellung auch online möglich unter: www.oemus.com/abo Ja, ich möchte das Probeabo beziehen. Bitte liefern Sie mir die nächste Ausgabe frei Haus. Name, Vorname Soweit Sie bis 14 Tage nach Erhalt der kostenfreien Ausgabe keine schriftliche Abbestellung von mir erhalten, möchte ich die „dentalfresh“ im Jahres abo nne ment zum Preis von 20 €/Jahr inkl. MwSt. und Versandkosten bezie- hen. Das Abonnement umfasst vier Ausgaben pro Jahr. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht sechs Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich gekündigt wird (Poststempel genügt). Firma Straße PLZ/Ort E-Mail Unterschrift Antwort per Fax 0341 48474-290 an OEMUS MEDIA AG oder per E-Mail an grasse@oemus-media.de Widerrufsbelehrung: Den Auftrag kann ich ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung bei der OEMUS MEDIA AG, Holbeinstr. 29, 04229 Leipzig, schriftlich widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt. Unterschrift 4 1 0 2 s d OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig, Tel.: 0341 48474-0, Fax: 0341 48474-290, E-Mail: grasse@oemus-media.de
_Anbieterinformationen_ Praktisches Wissen zum „IMMER-DABEI-HABEN“ Die nützlichen Dinge des Alltags stets griffbereit zu haben, ist in Zeiten der Smartphones und Tablets besonders ein- fach: Für (fast) alles gibt es elektro- nische Helfer. Eine solche „App“ bietet der Asgard-Verlag für die zahnärztliche Abrechnung an: den Kompakt-Kommentar „BEMA und GOZ quick & easy“. In vielen Praxen sind die handli- chen Bücher aus der „quick & easy“-Reihe bereits eine wertvolle Hilfe. Die Inhalte sind ein Konzen- trat aus dem „Kommentar zu BEMA und GOZ“ von Liebold/ Raff/Wissing. Geschätzt werden die Kompakt-Kommentare besonders we- gen der Qualität und der klaren Struktur ihrer Inhalte. Sie geben schnell und zuver- lässig Antworten auf viele Abrechnungs- fragen. Auch in der elektronischen Fassung sind alle Texte klar strukturiert und farbig gegliedert. Dazu bietet die App elegante Funktionen, die das Arbeiten schnell und bequem machen. Es gibt eine komfortable Suchfunktion und die Möglichkeit, Lese- zeichen zu setzen und eigene Notizen zu speichern. Besonders nützlich ist der Ver- gleichsrechner bei den GOZ-Positionen: Er erleichtert die Einschätzung, welches Ho- norar für eine Leistung zu erwarten ist bzw. welcher Steigerungsfaktor mindestens angesetzt werden muss, um ein bestimm- tes Niveau zu erreichen. Die App ist in der Basis-Version kostenlos. Einzelne Kapitel und spezielle Themenpakete können nach Bedarf gegen ein geringes Entgelt freige- schaltet werden. Bei allen Gebührenposi- tionen sind immer die Leistungsbeschrei- bung und die Hinweise zur Abrechnungs- fähigkeit sichtbar. Der Vergleichsrechner funktioniert ebenfalls ohne Einschrän- kung. (cid:2) Weitere Informationen dazu bietet die Internetseite des Kommentars unter www.bema-goz.de NACHHALTIGE KONZEPTE für die moderne Zahnheilkunde Von der patientenorientierten Aus- und Fortbildung bis hin zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, Geräten und Instrumenten: Das Traditionsunter- nehmen Morita setzt bewusst auf anwen- dergerechte Innovationen und Verbesse- rungen, die ganz auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten sind. Die ausgereiften Systemlösungen des Qualitätsanbieters für den Praxisalltag orientieren sich an den idealen Arbeits- abläufen der verschiedenen Behandlungs- schwerpunkte. Intuitive Bedienungs- schritte für das Behandlerteam in der Dia- gnostik, Implantologie, Endodontie und Kieferorthopädie zeichnen die Komplett- lösungen von Morita aus. Für fließende und ungestörte Arbeitsabläufe setzt das Traditionsunternehmen auf Ausbildungs- systeme, die es angehenden Zahnmedizi- nern bereits im Studium erlauben, wie selbstverständlich mit dem Patienten zu interagieren. Mit der Roboterpatientin SIMROID können alle Fähigkeiten, die für eine erfolgreiche Berufsausübung erfor- derlich sind, trainiert und verfeinert wer- den. Das Verständnis der Abläufe für die Endodontie setzt beispielsweise bei der ex- akten Darstellungsmöglichkeit durch die Röntgengeräte für Einzelzahnaufnahmen und digitalen Volumentomografen (DVT) zur Darstellung komplexer Strukturen an, wobei alle Systeme gemäß dem ALARA- Prinzip eine sehr geringe Strahlenbelas- tung aufweisen. Den fließenden Über- gang von der Diagnose zur Therapie unterstützt die ergonomische Behand- lungseinheit Soaric. Sie ist für endodonti- sche Behandlungen entwickelt worden, ermöglicht intuitive Greifwege für die In- strumente, integriert intelligente Ablage- möglichkeiten und bietet mit einem inno- vativen Design ein hohes Maß an Liege- komfort für den Patienten. Auf optimale Abläufe und ein schlüssiges Konzept setzt das Traditionsunternehmen auch bei der Kieferorthopädie. Das Lö- sungsspektrum reicht da- bei von Prophylaxeinstru- menten bis hin zu kieferorthopädischen Arbeitsplätzen, wie Spaceline EMCIA KFO. Zu einer effektiven Praxisausstattung für die moderne Kieferorthopädie gehört es auch, die Möglichkeiten der zwei- und drei- dimensionalen Bildgebung auszuschöp- fen. Hierfür hat Morita Röntgen-, DVT- und Kombinationsgeräte entwickelt, die sich an den Anforderungen der jeweiligen Praxis ausrichten. Für die KFO eignet sich zum Bei- spiel das Kombinationsgerät für Pano- rama-, Cephalometrie- und 3-D-Aufnah- men Veraviewepocs 3D R100 CP. (cid:2) J. Morita Europe GmbH Justus-von-Liebig-Straße 27a 63128 Dietzenbach Tel.: 06074 836-0 E-Mail: info@morita.de www.morita.com/europe
ANZEIGE Jetzt bestellen! _Impressum_ IMPRESSUM Herausgeber: OEMUS MEDIA AG Verleger: Torsten R. Oemus Verlagsanschrift: Verlagsleitung: Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Projekt-/Anzeigenleitung: Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Redaktion: Christin Bunn Korrektorat: Ingrid Motschmann Hans Motschmann Layout/Satz: Franziska Vogel OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de Deutsche Bank AG Filiale Leipzig-Mitte IBAN DE20 8607 0000 0150 1501 00 BIC DEUTDELXXX Tel.: 0341 48474-0 Tel.: 0341 48474-0 Tel.: 0341 48474-0 Tel.: 0341 48474-0 hiller@oemus-media.de Tel.: 0341 48474-104 c.bunn@oemus-media.de Tel.: 0341 48474-125 Tel.: 0341 48474-126 Tel.: 0341 48474-139 f.vogel@oemus-media.de Erscheinungsweise: [d e n t a lSUCCESS] erscheint 1 x jährlich als E-Paper. Es gelten die AGB, Gerichts stand ist Leip zig. Verlags- und Urheberrecht: Das E-Paper und die enthaltenen Beiträge und Abbil dungen sind urhe- berrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt besonders für Vervielfältigungen, Über setzungen, Mik roverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nach druck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugswei- sen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manu- skriptes gehen das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nach druckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für unverlangt eingesandte Bücher und Manu s kripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktions - eigenen Signa oder mit Verfassernamen gekenn zeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, die der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Verfasser dieses Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befinden sich außerhalb der Veran t wortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Markt informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellun- gen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig. Bitte senden Sie mir das aktuelle Handbuch [d e n t a lSUCCESS] zum Preis von 4,95 €* zu. Preis versteht sich inkl. MwSt. und Versandkosten. Faxsendung an 0341 48474-290 Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon/Fax: E-Mail: Unterschrift: * Für Assistenten und Studenten mit Nachweis, sonst 19,95 €. OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290
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