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Dieser etwas merkwürdig anmutende Titel hat nichts mit Karneval zu tun, sondern ist der Titel meiner neuen Seminarreihe, die ab Herbst 2014 -angeboten wird...

Dieser etwas merkwürdig anmutende Titel hat nichts mit Karneval zu tun, sondern ist der Titel meiner neuen Seminarreihe, die ab Herbst 2014 angeboten wird. Warum „Meins bleibt meins“? Abrechnungs- seminare beschäftigen sich üblicherweise damit, wie man erbrachte zahnärztliche Leistungen unter Berücksichtigung unzähliger komplexer Regeln möglichst effizient abrechnen kann. Die vielen Be- ratungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, die ich in diesem Jahr vermehrt durchgeführt habe, zeigen, dass diese Sichtweise im Ergebnis nicht ausreicht. Immer wieder bekomme ich Kürzungsbescheide zu Gesicht, bei denen mehr als 10.000 Euro zu- rückgefordert werden. Unkenntnis der Kassen- zahnarztregeln und mangelhafte Dokumentation sind die Hauptgründe aufseiten der Praxis. Ich zitiere aus einem Kürzungsbescheid: „Im Rahmen einer endodontischen Behand- lung ist es erforderlich, die Messaufnahme in zwei verschiede- nen Projektionsebenen (mesial- und distalexzentrisch) darzustellen. Nur so ist eine optimale Darstellung der individuellen anatomischen Verhältnisse wie beispielsweise Wurzelkrümmungen und -überlage- rungen und in der Folge der Nachweis aller behandelten Kanäle des Wurzelkanalsystems möglich. Sollte sich bei einem mehrwurzligen Zahn ein Kanal aus anatomischen oder behandlungstechnischen Gründen nicht entsprechend der Richtline B. III. 9. aufbereiten lassen, so gilt der ganze Zahn als nicht behandlungsfähig. Eine nicht in allen Wurzelkanälen des Zahnes durchgeführte Wurzelbehandlung ist wis- senschaftlich nicht vertretbar und kann deshalb auch nach vertrags- zahnärztlichen Kriterien nicht durchgeführt werden. Insofern sind die endodontischen Leistungen als nicht richtlinienkonform zu bewerten. Es erfolgt eine Kürzung der o.g. Leistungen.“ Um das Ganze noch einmal zusammenzufassen: Ein Zahnarzt erbringt eine Leistung für einen behandlungsbedürftigen Kassenpatienten, rechnet diese Behandlung naiv über die Kasse ab und bekommt das Honorar nach ein paar Jahren gestrichen, weil er irgendwelche Richt- linien verletzt hat, die er weder verstanden oder überhaupt jemals zur Kenntnis genommen hat. Da das Regelwerk der Kassenzahnheilkunde während des Studiums nicht vermittelt wird und es auch nicht wie bei den Juristen ein zweites Staatsexamen gibt, das den Prüfling zur Ausübung der Kassenzahn- heilkunde ermächtigt, ist es dann meine Aufgabe, im drohenden Scha- densfall diese Ausbildung nachzuholen. Und die drohenden Schäden können erheblich sein: Bei vermuteten sys- tematischen Abrechnungsfehlern werden die Kürzungen aus der Stich- probe auf die Gesamtheit der behandelten Kassenpatienten hochge- rechnet und damit die bemängelten Leistungen bei allen Patienten ohne weitere Prüfung gestrichen. Hierzu heißt es in einem anderen Kürzungs- bescheid: „Die Ergebnisse aus der Sichtung der repräsentativen Anzahl von Einzelfällen kann durch Hochrechnung auf die Abrechnung des jeweiligen Quartals übertragen werden; aus- gehend von gesicherten Tatsachenfeststellungen wird so eine zulässige statistische Wahrscheinlich- keitsrechnung vorgenommen. Diese statistische Me- thode zählt zu den Mitteln logischer Schlussfolge- rungen, die im Vertragsarztrecht angewandt werden dürfen, vgl. BSG 6 Rka 27/90 vom 8.4.1992. Diese Methode ist besonders dann geeig- net, den unwirtschaftlichen Mehraufwand für unwirtschaftliches Abrechnungs- und Behandlungsverhalten zu berechnen, wenn im Rahmen der Überprüfung eine ständig wiederkehrende Verhal- tensweise festgestellt werden musste, vgl. BSG a.a.O.“ Deswegen führe ich ab diesem Herbst meine Seminarreihe unter dem Titel „Meins bleibt meins“ durch, in der die Regeln der Kassenzahnheilkunde in den wichtigsten Grundzügen dargelegt werden. Die wichtigsten Themen sind: – „Kürzungsfälle aus der Praxis“: hier zeige ich zur Einstimmung an Hand von realen Fällen exemplarisch auf, was „so“ passieren kann. – „Die wichtigsten Fehltritte in der Kassenabrechnung“: Dieser Teil be- fasst sich mit den BEMA-Positionen, die am häufigsten gestrichen werden, und erläutert die Strategien zur Vermeidung von solchen Streichungen. – „Das Eigentor in der Praxisorganisation“: Dieser Abschnitt deckt an Hand von konkreten Fällen auf, wie eine Praxis sich selbst erfolgreich um ihre Erträge bringen kann. Wer sich für diese Themen interessiert, findet unter www.synadoc.ch die Termine der Seminare und weiterführende Informationen. 38 ZWP 7+8/2014 ABRECHNUNG / TIPP GabiSchäfer InfoszurAutorin Synadoc AG Gabi Schäfer Münsterberg 11 4051 Basel, Schweiz Tel.: 07000 7962362 Fax: 0800 101096133 kontakt@synadoc.ch www.synadoc.ch Meins bleibt meins! Gabi Schäfer SEMINARREIHE: Meins bleibt meins! „Kürzungsfälle aus der Praxis“ „Die wichtigsten Fehltritte in der Kassenabrechnung“ „Das Eigentor in der Praxisorganisation“

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