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Im Rahmen einer endodontischen Behandlung sollte der Patient eine umfangreiche Aufklärung erhalten. Hierzu zählen nicht nur die möglichen Behandlungsalternativen wie zum Beispiel die Extraktion des Zahnes und die danach notwendige Versorgung der Lücke durch eine Brücke, Prothese oder Implantat, sondern auch das Aufzeigen von Komplikationen. Der behandlungswillige Patient muss über die Risiken und eventuelle Folgebehandlungen informiert werden.

40 ZWP 7+8/2014 ABRECHNUNG / TIPP Die endodontische (Revisions-) Behandlung Anne Schuster Im Rahmen einer endodontischen Behandlung sollte der Patient eine umfangreiche Aufklärung erhalten. Hierzu zählen nicht nur die mög- lichen Behandlungsalternativen wie zum Beispiel die Extraktion des Zahnes und die danach notwendige Versorgung der Lücke durch eine Brücke, Prothese oder Implantat, sondern auch das Aufzeigen von Komplikationen. Der behandlungswillige Patient muss über die Risiken und eventuelle Folgebehandlungen informiert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass während der Behandlung Instrumente brechen oder die Wurzelfüllung nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Weiterhin können Schwellungen entstehen oder Zahnkronen abbre- chen. Unter Umständen sind weitere Röntgenaufnahmen erforderlich oder der wurzelgefüllte Zahn benötigt einen Aufbau oder eine Über- kronung. Viele moderne Behandlungsmethoden in der Endodontie versprechen jedoch eine höhere Erfolgsrate. Bei Revisionsbehandlungen ist von einer schwierigeren Ausgangssituation als bei der Initialbehandlung auszugehen, da alte Wurzelfüllmaterialien, Fremdkörper oder Stifte aus dem Kanalsystem entfernt werden müssen. Erst nach der voll- ständigen Reinigung und Desinfektion der Kanäle kann eine gute Qualität der Wurzelfüllung erzielt werden. Auch nach der Einführung der GOZ 2012 fehlen weiterhin – gerade im Bereich der Endodontie – neuere Verfahren und Therapien. Viele Leistungen können daher nur analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Welche Gebührenziffer für die analoge Berechnung herangezogen wird, liegt im Ermessen des Behandlers. Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleich- wertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses dieser Verordnung berechnet werden. Folgende Leistungen können beispielsweise analog berechnet werden: • Entfernung eines frakturierten Wurzelkanalinstrumentes Wenn einzelne Fragmente eines Wurzelkanalinstrumentes aus dem Kanalsystem entfernt werden müssen, ist dies ein eigenständiger, aufwendiger Arbeitsschritt. • Entfernung von vorhandenen Wurzelfüllmaterialien aus dem Wurzelkanal Wird bei der Revisionsbehandlung altes Wurzelfüllmaterial aus dem Kanal entfernt, entspricht dies nicht der GOZ-Ziffer 2410, sondern ist eine selbstständige Leistung. • Kanalsterilisation mittels Laser Als selbstständige Leistung ist die Behandlung mittels Laser nicht in der GOZ-Ziffer 0120 enthalten. Die Dekontamination eines Wurzelkanals wird gebührenrechtlich korrekt als Analogleistung in Ansatz gebracht. • Reparatur von Perforationen Das Ziel jeder Wurzelkanalfüllung ist es, das komplette Kanalsystem flüssigkeits- und bakteriendicht zu verschließen. Perforationen müssen daher verschlossen werden. Auch hierbei handelt es sich um eine Leistung, die in der GOZ 2012 nicht berücksichtigt wurde. • Behandlung und Verschließen von weit offenem Apex Ein eigenständiger Arbeitsschritt ist erforderlich, um vor der Wurzel- kanalfüllung orthograd den Wurzelkanal nach apikal zu verschließen. • Präendodontische Aufbaufüllungen Der präendodontische Aufbau entspricht nicht einem präprothetischen Kronenaufbau. Während der mehrfachen Behandlungssitzungen muss der Zugang zu den Wurzelkanälen immer gewährleistet bleiben. Ad- häsiv befestigte präendodontische Aufbauten sind in der GOZ 2012 nicht beschrieben und werden analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berech- net. Einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente können dem Patienten in Rechnung gestellt werden. Es empfiehlt sich, diese Instrumente nach der Behandlung dem Patienten auszuhändigen. So ist ersichtlich, dass die Feilen tatsächlich auch nur einmal, speziell für ihn, verwendet wurden. Da endodontische und insbesondere Revisionsbehandlungen oft sehr schwierig und zeitintensiv sind, sollte die Kalkulation des zahnärztli- chen Honorars auf Basis des individuellen Stundensatzes erfolgen. Fazit: Nicht nur die Aufklärung über Behandlung, Alternativen, Risiken und Folgen sollte vor der Behandlung stattfinden. Da das Honorar vom individuellen Schwierigkeitsgrad der Behandlung abhängt, be- nötigt der Patient bereits im Vorfeld umfassende Kosteninformationen. Schriftliche Vereinbarungen sind nicht nur empfehlenswert, sondern aufgrund der Dokumentationspflicht auch notwendig. büdingen dent ein Dienstleistungsbereich der Ärztliche VerrechnungsStelle Büdingen GmbH Anne Schuster Gymnasiumstraße 18–20 63654 Büdingen Tel.: 0800 8823002 info@buedingen-dent.de www.buedingen-dent.de AnneSchuster InfoszurAutorin büdingendent InfoszumUnternehmen

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